Grundsätzlich bin auch ich für eine stärkere Beteiligung der Bürger; denn das stärkt unsere Demokratie. Das muss jedoch nicht zwingend ein Volksentscheid sein. Wenn man sich je doch dafür einsetzt, dann sollte man zeitgleich auch aufzei gen, wie das gehen soll. Denn für eine rationale Entscheidung benötigt der Bürger das notwendige Wissen, mit dem man den Sachverhalt von allen Seiten beleuchtet. Zeitgleich muss die ses Wissen kurz und ansprechend verpackt werden. Nur so kann man bei einem Volksentscheid sicherstellen, dass sämt liche Bürger gut informiert sind – so, wie es eben aktuell bei den Parteien in den Fachausschüssen der Fall ist, zumindest bei den meisten Parteien.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Fiechtner, wie Sie sich da bei den Altparteien anbiedern, das ist schon peinlich.
Die repräsentative Demokratie hat ihre Funktion und ist not wendig. Es geht um das Verhältnis von plebiszitär und parla mentarisch.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wer ist „wir“? – Gegenruf der Abg. Dr. Christina Baum AfD: Die AfD-Partei! Er ist Mitglied!)
„Wir“ sind die Menschen, die politisch vernünftig denken. Wenn Sie sich da dazu zählen, nehme ich Sie mit auf, Herr Sckerl.
In einer Zeit, in der die repräsentative Demokratie funktio niert, brauchen wir nicht viele plebiszitäre Elemente. Das war
bislang so. Wenn die repräsentative Demokratie nicht mehr funktioniert, ist es sehr notwendig, das plebiszitäre Element zu stärken. Und diese Situation haben wir heute.
Die Eliten, meine Damen und Herren, vor allem auch die par lamentarischen Eliten, entfernen sich immer weiter von der Bevölkerung. Das wollen Sie doch nicht bestreiten.
Deswegen sitzt die AfD überhaupt im Parlament. Wenn Sie das bestreiten wollen, sind Sie fernab der Wirklichkeit. Und eine Therapie, ein Heilmittel für diesen Vorgang ist, das ple biszitäre Element zu stärken.
Insofern ist das ein sehr guter Vorschlag, weil er eine Stärkung des plebiszitären Elements darstellt.
Zweitens: Das, was Sie, Herr Binder, sagen, ist ein Witz. Die meisten haben gar nicht gemerkt, dass das ein Witz ist, aber es ist wirklich ein Witz.
Sie sagen, durch Volksbefragungen könne man erreichen, dass Minderheiten Gesetze beschließen. Es gebe doch keine Aus schlüsse von Leuten; es könne doch jeder teilnehmen. Natür lich kann eine Minderheit immer bestimmte Sachen durchbo xen. Auch in der repräsentativen Demokratie haben wir es ständig, dass sozusagen Minderheiten den Ton angeben.
Aber das ist kein Spezifikum des plebiszitären Elements. Zu sagen, das sei Stimmungsmache, Angstmache, das ist doch al les Quatsch. Das zeigt nur, dass Sie vor der Bevölkerung im mer mehr Angst haben, und das zu Recht, meine Damen und Herren.
Und jetzt zu all den Attacken, die AfD sei angeblich demo kratiefeindlich. Wer hat denn die Demokratie in einer Art und Weise beleidigt und verunglimpft wie sonst niemand in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland? Das war im Herbst 2015 Frau Merkel. Die hat allein entschieden, was passiert.
Das war ein skan dalöser Beschluss – fernab von jeder Demokratie, eine Belei digung für die Demokratie.
Nicht einmal das Parlament ist gefragt worden. Und da stel len Sie sich hin und werfen Steine aus dem Glashaus. Schä men Sie sich bitte schön!
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3484 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlos sen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu der Vereidi gung der vorhin gewählten Richterinnen und Richter.
Meine sehr geehrten Richterinnen, sehr geehrte Herren Rich ter, der Landtag hat Sie gemäß Artikel 68 der Landesverfas sung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Verfas sungsgerichtshof zu Mitgliedern und stellvertretenden Mit gliedern des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg ge wählt, und Sie alle haben die Wahl angenommen.
Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ha ben die Mitglieder und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Am tes vor dem Landtag einen Eid zu leisten. Ich verlese den ge setzlich vorgeschriebenen Eid:
Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber je dermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie bitten, einzeln in der im Gesetz vorgegebenen Rei henfolge zu mir auf das Podium zu treten, die rechte Hand zu erheben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es.“ Und gegebenenfalls: „So wahr mir Gott helfe.“