Protokoll der Sitzung vom 06.06.2018

... dass an dieser Stelle ei ne Änderung vorkommt. – Das heißt, ich kann nach Mann

heim – auch zu Ihrer Fraktion – die klare Botschaft mitneh men: Die Kultusministerin lehnt ein öffentliches Gymnasium G 9 in Mannheim ab.

Nein. Es gibt keine Grundlage. Wir haben 44 Mal angeboten. Mannheim hat die Schule abgelehnt. Dann gibt es keine Alternative. Dazu bekenne ich mich.

Herr Fulst-Blei, ich kann Sie beruhigen: Das weiß die CDU in Mannheim. Wir sprechen miteinander. Aber wenn Sie es ihnen noch einmal sagen wollen – und auch Ihrer Fraktion und Ihrem Herrn Oberbürgermeister –, ganz herzlichen Dank. Das ist eine gute Art der Zusammenarbeit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das werde ich bei einer größeren Veranstaltung machen!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 16/3911. Der Antrag ist ein reiner Be richtsantrag und kann daher für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank.

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof

Meine Damen und Herren, am 20. Juli 2018 endet die Amts zeit für folgende Mitglieder – –

(Unruhe)

Ich darf um etwas Ruhe bitten. – Am 20. Juli 2018 endet die Amtszeit für folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglie der des Verfassungsgerichtshofs.

(Unruhe)

Ich darf insgesamt um etwas Ruhe bitten, auch auf der Re gierungsbank. – Vielen Dank.

Aus der Gruppe der Berufsrichter: Eberhard Stilz, Präsident des Oberlandesgerichts a. D., und Friedrich Unkel, Präsident des Landgerichts Ellwangen; aus der Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt: Professor Dr. Karl Peter Mailänder und Dr. Robert Maus; aus der Gruppe der Mitglie der ohne Befähigung zum Richteramt: Rosa-Maria Reiter und Adelheid Kiesinger.

Im Namen des ganzen Landtags danke ich den ausscheiden den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs für ihre enga gierte und kompetente Tätigkeit. Ganz herzlichen Dank!

(Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs bank)

Wir haben heute die in Artikel 68 Absatz 3 der Landesverfas sung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzuführen.

Meine Damen und Herren, Sie finden auf Ihren Tischen den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Frak tion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP für verschiedene Funktionen (Anlage 1). Außerdem liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Funktion „Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt“ vor (Anlage 2).

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in ge heimer Abstimmung gewählt.

In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Herrn Abg. Berg, Herrn Abg. Freiherr von Eyb, Herrn Abg. Gruber, Herrn Abg. Haußmann, Frau Abg. Lind lohr, Herrn Abg. Schoch und Herrn Abg. Wald.

Der Ablauf wird so sein wie bei den früheren Wahlen: Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens an einem der bei den Tische der Wahlkommission hinten rechts bzw. links Ih re Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der Telefonzel len – wie schon oft gehandhabt.

Ich bitte, Folgendes zu beachten: Die aufgerufenen Abgeord neten der Fraktionen der FDP/DVP, der CDU und der AfD so wie die fraktionslosen Abgeordneten begeben sich zum von mir aus gesehen rechten Tisch, die Abgeordneten der Grünen und der Fraktion der SPD kommen zum von mir aus gesehen linken Tisch. Die Mitglieder der Wahlkommission an den Aus gabetischen halten fest, wer Stimmzettel und Wahlumschlag entgegengenommen hat.

Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel in der Wahlkabine wer fen Sie bitte wie üblich den weißen Wahlumschlag mit den sechs Stimmzetteln am Redepult in die Wahlurne ein.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, gebe ich noch fol gende ergänzende Hinweise: Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ist bei den Ergänzungswah len für jede Gruppe gesondert zu wählen. Für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der drei Richtergruppen wurden sechs verschiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet. Fül len Sie bitte die Stimmzettel aus, indem Sie bei jedem Wahl vorschlag Ihre Stimmabgabe – also konkret „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Käst chens vermerken.

Da Sie an den jeweiligen Wahlvorschlag nicht gebunden sind, können Sie jeweils auch einen eigenen Wahlvorschlag in das dafür vorgesehene Feld unten auf dem Stimmzettel eintragen. In diesem Fall dürfen Sie natürlich keines der oben vorge druckten Kästchen ankreuzen.

Gewählt ist nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfas sungsgerichtshof, wer in den einzelnen Gruppen jeweils die meisten Stimmen erhält.

Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe noch Folgendes:

Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung.

Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvor schlag notiert oder gekennzeichnet wurde oder wenn der Stimm zettel nicht beschrieben ist.

Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe die sechs Stimmzet tel in den weißen Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlum schlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommis sion die Arbeit.

Ein Mitglied der Wahlkommission – dafür schlage ich Frau Abg. Lindlohr vor – nimmt vom Redepult aus den Namens aufruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Haußmann kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Wald hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben.

Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben.

Nun treten wir in die Wahlhandlung ein.

Ich bitte Frau Abg. Lindlohr, den Namensaufruf vorzuneh men. Er beginnt mit dem Buchstaben A.

(Namensaufruf und Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schlie ße die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkom mission, das Wahlergebnis festzustellen.

Wir fahren in der Tagesordnung fort; das Wahlergebnis wird nachher bekannt gegeben.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutz rechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 – Drucksache 16/3930

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses – Drucksache 16/4186

Berichterstatter: Abg. Sascha Binder

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeit festgelegt: für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Frak tion GRÜNE Herrn Abg. Sckerl.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts hat am Mon tag seine Bewährungsprobe bestanden. In der Anhörung des Innenausschusses haben alle Sachverständigen den Gesetz entwurf gewürdigt; im Vergleich der bislang vorliegenden An passungsgesetze des Bundes wie der Länder wurde das ge plante Gesetz sogar als das beste bezeichnet.

(Abg. Sascha Binder SPD: So ein Quatsch!)

Das ist ein Gütezeichen für dieses Gesetz,

(Abg. Sascha Binder SPD: Das ist eine sehr selekti ve Wahrnehmung!)