Auch beim automatisierten Verfahren halten wir die Verant wortung bei den übermittelnden Stellen, die Sorge tragen müs sen, dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wor den sind, für richtig und sinnvoll.
Die Informationspflicht zur Videoüberwachung – Kollege Binder hat es angesprochen – halten wir gerade mit der Ziel setzung der Datenschutz-Grundverordnung, nämlich Schaf fung von Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger hin sichtlich der Verarbeitung ihrer Daten als das Grundanliegen, für notwendig. Es ist notwendig, dass wir diese mit Blick auf den Zweck erweitern und die Speicherfrist auf zwei Wochen verkürzen.
Schließlich wollen wir – auch um die Transparenz weiter zu erhöhen –, dass vor der Wahl eines Datenschutzbeauftragten – momentan haben wir mit Herrn Dr. Brink einen hervorra genden Datenschutzbeauftragten; das möchte ich an dieser Stelle auch für unsere Fraktion sagen – zukünftig eine Aus sprache stattfindet – das ist wichtig –, um tatsächlich sicher zustellen, dass die Interessen des Datenschutzbeauftragten im Plenum gehört werden und auch Berücksichtigung finden.
Dass Sie von sich aus die Forderung nach einer Evaluation in zwei Jahren übernommen haben, freut uns. Das tragen wir selbstverständlich gern mit.
Aus den genannten Gründen – aufgrund der vielen, der zahl reichen Mängel – werden wir diesem Gesetzentwurf insge samt nicht zustimmen können.
Frau Präsidentin Aras, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit zwölf Tagen gilt die europäische DatenschutzGrundverordnung. Viele von Ihnen sind in den letzten Tagen und Wochen auch auf Belastungen oder vermeintliche Belas tungen, die diese europäische Datenschutz-Grundverordnung vor allem für kleine und mittlere Betriebe sowie Vereine brin gen soll, angesprochen worden.
Man muss einfach sagen: Diese europäische DatenschutzGrundverordnung ist unmittelbar geltendes Recht, und zumin dest was die Wirtschaft angeht, also was den gesamten nicht öffentlichen Bereich angeht, kann der Landesgesetzgeber nichts tun. Darauf hat der Kollege Sckerl ja richtigerweise hingewie sen. Das heißt nicht, dass wir die Wirtschaft, die Betriebe, die Vereine in unserem Land alleinlassen würden; denn wo wir sie politisch unterstützen können, wo wir beratend tätig sein können, machen wir das natürlich gern.
Der Landesgesetzgeber ist freilich zuständig für Datenschutz regelungen, die die öffentliche Verwaltung betreffen, für alle öffentlichen Stellen. Hier haben wir einen Spielraum, und da rum geht es heute. Diesen Spielraum wollen wir nutzen.
Dort, wo der europäische Gesetzgeber sogenannte Öffnungs klauseln vorgesehen hat, haben wir mit dem vorliegenden Ge setzentwurf einen maßvollen Ausgleich zwischen den Inter essen des Staates an Datenverarbeitung und den Interessen der Bürger, über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten selbst bestimmen zu können, gefunden. Dieser maßvolle Aus gleich ist uns, wie ich finde, gut gelungen.
Auf der einen Seite wird der grundrechtsorientierte Daten schutz gestärkt, auf der anderen Seite ist gewährleistet, dass das Gemeinwohl und die öffentliche Sicherheit nicht unter dem Datenschutz leiden.
Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen, bei denen wir unseren Gestaltungsspielraum zugunsten der Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt haben:
Personenbezogene Daten dürfen nicht mehr wie bisher auf grund einer mutmaßlichen Einwilligung weiterverwendet wer den. Dies kann z. B. Adressdaten betreffen, die im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens von einer Behörde erhoben wor den sind. Wenn es keine sonstige Rechtsgrundlage gibt, muss der Betroffene zuvor einwilligen. Der Bürger soll also selbst bestimmen können, was mit seinen Daten passiert.
Ein weiteres Beispiel: Auch durch die Löschung personenbe zogener Daten können schutzwürdige Interessen der betrof fenen Personen beeinträchtigt werden. Denken Sie etwa an Abschlusszeugnisse an einer Schule, bei denen der Bürger schon ein Interesse daran hat, dass sie über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, weil er möglicherweise auf sie angewiesen sein könnte. Dann dürfen diese Daten nicht ein fach gelöscht werden. Die betroffene Person ist aber davon zu unterrichten, und sie kann der Aufbewahrung widersprechen.
Indem wir den Beschäftigtendatenschutz im Vergleich zum geltenden Recht, Herr Kollege Binder, verbessern, setzen wir ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung in die Tat um. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Beschäftigtendatenschutz zu verbessern, zu optimieren, und das machen wir mit diesem Gesetz. Ich finde es schade, dass die SPD der Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes ih re Zustimmung verweigern möchte.
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist nicht Ihr Ernst! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das müssen Sie den Beschäftigten erzäh len!)
Zukünftig gelten klare Vorgaben, die die Beschäftigten vor übermäßiger Überwachung schützen. Beschäftigtendatenschutz ist dieser Koalition wichtig.
Nicht zuletzt bin ich der Meinung, dass die vorgesehene Re gelung zur Videoüberwachung den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Es ist eine der vorrangigen Aufgaben des Staa tes, die Bürger, aber auch die Bediensteten in den Behörden, die Beschäftigten in den Behörden vor Gefahren zu schützen. Dies ist mit Videoüberwachung besser leistbar. Es ist daher vernünftig, dass bei einer bestehenden Gefahr – auch wenn diese sich aus einer allgemeinen Gefahrenlage ergibt – solche Maßnahmen ergriffen werden können.
Auch hier haben wir Sicherheitsinteressen – noch einmal: auch Sicherheitsinteressen der Beschäftigten in Behörden – und Individualinteressen in einen guten Ausgleich gebracht. Wir achten darauf, dass die Videoüberwachung nicht ausufert, sondern prüfen für jedes einzelne Objekt, ob eine solche Maß nahme gerechtfertigt ist.
Die Speicherfristen werden hierbei, wie ich ausdrücklich be tonen möchte, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Vergleich zu bisherigen Regelungen nicht verändert. Nach wie vor sind die Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die Prüfung, ob die Daten noch benö
tigt werden, darf wie bisher maximal vier Wochen dauern. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz darf das kritisieren; aber eine Änderung nehmen wir mit diesem Gesetz nicht vor. Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage.
Bei der öffentlichen Anhörung haben vorgestern alle Exper ten den vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt positiv bewer tet. Im Vergleich mit anderen Ländern sei dies eines der bes ten Datenschutzgesetze. Darüber freut sich der Innenminister.
Gleichwohl finde ich es sinnvoll und richtig, dass wir die in der Anhörung vorgebrachte Anregung aufgreifen und die Wir kungen des Gesetzes nach einem gewissen Erfahrungszeit raum überprüfen, um zu schauen, ob wir etwas noch besser machen können. Dabei werden wir insbesondere die kommu nale Seite und selbstverständlich den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit ins Boot nehmen.
Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben gera de gesagt, die Vereine erhalten bei der Umsetzung der Daten schutzverordnungen Unterstützung von der Landesregierung. So habe ich es zumindest verstanden. Gerade habe ich nach geschaut: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksa che 16/3257 schreibt Ihr Haus zu den Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung – da werden die Ressorts aufgezählt –, dass es da keine Unterstützung gibt. Deswegen würde mich inter essieren, wie Sie sich diese Unterstützung der Ehrenamtlichen vorstellen.
Herr Abg. Professor Dr. Schweickert, ich habe auch darauf hingewiesen, dass in einem engeren gesetzgebe rischen Sinn der Landesgesetzgeber für die Vereine in diesem Fall nicht zuständig ist, weil wir nur für den öffentlichen Be reich, im Grunde genommen für die Behörden, einen Spiel raum durch das europäische Recht eingeräumt bekommen ha ben.
Gleichwohl – ich denke, das gilt auch für dieses Haus hier – stehen wir natürlich den Vereinen, Handwerksbetrieben, Fa milienunternehmen und Kleinunternehmen im Land politisch und beratend zur Seite. Das wird jeder Abgeordnete so ma chen. Das gilt natürlich auch für die Landesregierung. Ich will betonen: Das gilt selbstverständlich auch für den Landesbe auftragten für den Datenschutz, der durch Aufklärung, durch Erläuterung helfen kann. Das habe ich gemeint, und das wer den wir auch machen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird übrigens mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in seiner unabhängigen Stel
lung weiter gestärkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Stärkung des Landesbeauftragten ist auch richtig und wich tig. Sie ist der beste Garant dafür, dass er auch weiterhin die öffentlichen Stellen und, Herr Abg. Dr. Schweickert, die Bür gerinnen und Bürger gut beraten und das neue Datenschutz recht verständlich machen kann.
Schade, dass die SPD-Fraktion und die FDP/DVP-Fraktion dieser Stärkung des Datenschutzbeauftragten ihre Zustim mung verweigern. Ich möchte Sie auch aus diesem Grund bit ten, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.
Herr Minister Strobl, es gibt eine weitere Frage. Wollen Sie die Frage von Herrn Abg. Dr. Fiechtner zulassen?
Vielen Dank, Herr Minister. – Während der Anhörung hat der Datenschutz beauftragte einen in meinen Augen gewichtigen Kritikpunkt genannt, nämlich die Tatsache, dass nach dem hier vorliegen den Gesetzentwurf keine Bußgelder oder andere Sanktionen gegen öffentliche Stellen erhoben würden, obwohl die EUVerordnung dies durchaus ermöglichen würde. Wie stehen Sie dazu?
Das ist ein Punkt, Herr Abg. Dr. Fiechtner, über den man politisch durchaus streiten kann. Es ist im Übrigen in diesem Punkt auch durchaus möglich, anderer Auffassung zu sein. Wir haben uns entschieden, dass wir zunächst einmal unserer Verwaltung vertrauen, dass sie sich an Recht und Ge setz hält.
Zum Zweiten gibt es natürlich die Fachaufsicht für jede Be hörde, und zum Dritten ist es möglich, bei Verwaltungsgerich ten und an anderen Stellen gegen jeden Verwaltungsakt um Rechtsschutz nachzusuchen.
Deswegen waren wir der Auffassung, dass es einer finanziel len behördlichen Sanktionierung in diesem Fall nicht bedarf.