Wir, die SPD-Fraktion, haben Sie bereits vor Wochen auf die sen Punkt hingewiesen. Herr Minister Strobl, ich habe Ihnen hier damals in der ersten Lesung eine Zwischenfrage gestellt, und ich hatte – mit Verlaub – nicht den Eindruck, dass Sie die ses Thema wirklich auf dem Schirm hatten. Sie wirkten auf mich ziemlich überrascht.
Ich zitiere aus unserem Antrag und der Stellungnahme der Landesregierung. Wir fragten die Landesregierung, ob die un abhängige Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei dem bisherigen Gesetz gebungsverfahren von ihr, der Landesregierung, frühzeitig be teiligt wurde. Die Landesregierung antwortete:
Eine (frühzeitige) Beteiligung der Beauftragten der Lan desregierung für die Belange von Menschen mit Behin derungen bei Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben hat nach § 14 Absatz 3 des Landes-Behindertengleichstel lungsgesetzes zu erfolgen, soweit hiervon die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind.
Da der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften... keine diesbezüglichen Regelungen enthält, wurde von einer Beteiligung der Landes-Behindertenbe auftragten abgesehen.
Diese Aussage zeigt mehr als deutlich, welchen Stellenwert die Umsetzung der Rechte behinderter Menschen bei Ihnen hat, nämlich offensichtlich einen sehr geringen.
Die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner hat den Auftrag, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behin derungen auf allen staatlichen Ebenen zu überwachen. Zu Recht hat sie sich vor einigen Monaten sehr kritisch geäußert, dass immer noch viele Menschen mit Behinderungen von der Teilnahme an den Bundestagswahlen ausgeschlossen sind. Auf Initiative der SPD – im Koalitionsvertrag ist das nachzu lesen – wird dies auf Bundesebene nun geändert, und dass das endlich geschieht, ist gut so.
Jetzt erarbeitet die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zu den Kommunalwahlen, bei de nen viele Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen sind. Weder das Staatsministerium noch Innenminister Strobl, in dessen Haus der Gesetzentwurf erarbeitet wurde, noch Sozi alminister Lucha, in dessen Ministerium die Landes-Behin dertenbeauftragte ja verortet ist, halten es für notwendig, Frau Aeffner einzubeziehen oder überhaupt einmal zu informieren. Gut, dass es eine wachsame Opposition, nämlich die SPDFraktion, gibt.
Ihre Antwort auf unsere Anfrage sagt nicht, Sie hätten das übersehen und es würde nachgeholt. Nein, mitnichten. Es macht aus Sicht der Landesregierung vollkommen Sinn, Frau Aeffner und den Landes-Behindertenbeirat nicht zu beteili gen. So und nicht anders ist Ihre Antwort zu verstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht Best Practice in der Beteiligungskultur, das ist schlichtweg Worst Case.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass mehrere Bun desländer bereits gesetzliche Regelungen getroffen haben oder eine Absichtserklärung verabschiedet haben oder bereits im Gesetzgebungsverfahren sind, doch Sie laufen hinter der Ar gumentation des schwarz-grün regierten Bundeslands Hessen her. Das ist 1 : 1 die gleiche Argumentation, die auch Hessen bei diesem Thema anführt.
Wäre ich an der Stelle von Frau Aeffner oder Mitglied im Lan des-Behindertenbeirat, würde ich mir gut überlegen, ob ich unter diesen Voraussetzungen mein Amt noch länger ausüben würde.
Ich möchte noch ein Zitat von Frau Aeffner bringen. Frau Aeffner hat gesagt, Politik könne doch nicht nur dann han deln, wenn ihr per Urteil attestiert würde, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig sei. Mehr kann man dazu gar nicht sagen. Genau das ist der Punkt. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen und hier Schadensbegrenzung zu betrei ben.
Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3870. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/4017. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Ge setzentwurf unverändert zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen ein Änderungsantrag der Frak tion der SPD, Drucksache 16/4212-1, sowie ein Entschlie ßungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU,
Drucksache 16/4212-2, vor, die ich nachher an den entspre chenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.
mit den Nummern 1 bis 5. Hierzu liegt Ziffer 1 des Ände rungsantrags der Fraktion der SPD vor, die mit Buchstabe a die Einfügung einer neuen Nummer 1 begehrt, die § 14 Ab satz 2 betrifft, sowie mit Buchstabe b notwendige Folgeände rungen fordert. Wer stimmt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrags mehrheitlich abgelehnt.
Wer Artikel 1 Nummer 1 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer stimmt Nummer 3 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist Nummer 3 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Nummer 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Nummer 5 zugestimmt.
mit den Nummern 1 und 2. Hierzu liegt Ziffer 2 des Ände rungsantrags der Fraktion der SPD vor, die mit Buchstabe a die Einfügung einer neuen Nummer 1 begehrt, die § 10 Ab satz 4 betrifft, sowie mit Buchstabe b notwendige Folgeände rungen fordert. Wer Ziffer 2 dieses Änderungsantrags zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 2 des Änderungsantrags mehrheitlich abgelehnt.
Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 2 insgesamt zur Ab stimmung stelle. – Damit sind Sie einverstanden.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Hierzu liegt Ziffer 3 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD vor, die mit Buchstabe a die Neufassung des Einleitungs satzes, mit Buchstabe b die Einfügung einer neuen Nummer 1 und mit Buchstabe c eine Ergänzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungsbestimmungen fordert. Wer Ziffer 3 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Zif fer 3 des Änderungsantrags mehrheitlich abgelehnt.