Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

Von der befürchteten Klageflut kann überhaupt keine Rede sein; sie ist nie eingetreten.

Wir werden den Änderungsantrag auf jeden Fall ablehnen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Da bin ich aber überrascht!)

Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf ist zukunftweisend. Er setzt neue Akzente bei der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen. Das ist gut für die Tiere, das ist gut für die Tier halterinnen und Tierhalter und gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion der CDU darf ich den Kollegen Klaus Burger aufrufen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtli cher Vorschriften wird das Ausführungsgesetz zum Tierseu chengesetz ablösen. Die Gesetzesvorlage ist zwar sehr um fangreich, dem Grunde nach aber unkritisch und ganz und gar unpolitisch.

(Abg. Reinhold Gall SPD: In der Tat!)

Ziel ist es, Tierseuchen vorzubeugen und sie zu bekämpfen und die Gesundheit von Tieren, insbesondere von Vieh, Fi schen, Bienen und Hummeln, zu erhalten und zu fördern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Osteuropa immer stärker aus und macht an Ländergrenzen nicht halt. Deswegen muss die Ge sundheit von Wild- und Nutztieren geschützt werden. Sie sind in großer Gefahr, ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Folgen, welche sehr schnell zu existenzbedrohenden Gefah ren für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in unserem Land aufwachsen können. Ähnliches gilt für den Seuchenfall bei der Vogelgrippe.

Deshalb wurden eine umfangreiche Gesetzesinitiative gestar tet und ein breites Anhörungsverfahren durchgeführt. Die heu tige Debatte kommt zur rechten Zeit. Trotzdem ist Eile gebo ten.

Mit dem Gesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tier seuchen, dem Tiergesundheitsgesetz, wurde das Tierseuchen gesetz neu gestaltet. Eine Fortschreibung sowie die innerge meinschaftliche Harmonisierung wurden notwendig. Dies wiederum hat die Folge, dass eine Anpassung und Neuformu lierung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchenrecht er folgte. Nur so kann geltendes europäisches Recht, Unions recht, umgesetzt werden.

Die Einrichtung von Tierseuchenbekämpfungszentren wurde für den Tierseuchenkrisenfall präzisiert. Künftig wird beim Auftreten hoch ansteckender Tierseuchen das Personal der be troffenen Behörden gezielt und verstärkt eingesetzt und prä ziser gesteuert werden können. Auch der Einsatz privater so genannter Verwaltungshelfer wird nun möglich werden.

Die Gesetzesinitiative bringt Klarheit im Hinblick auf die Zu ständigkeit des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf – Diagnostikzentrum – und der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg sowie auf den Geschäftsbereich der oberen Tierge sundheitsbehörden.

Weiter wurden Änderungen zur Organisation der Tierseuchen kasse vorgesehen. Tierseuchen kennen, wie gesagt, keine Lan desgrenzen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Bundes grenzen!)

Deshalb enthält das Tierseuchengesetz Regelungen zum tier gesundheitsbezogenen Datenaustausch zwischen den Ländern. Mit Änderung des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen soll das bisher schon Gewollte klargestellt werden.

Ein weiteres Ziel des eingebrachten Gesetzentwurfs ist die Änderung des Landeswaldgesetzes mit einer Anpassung der Vorgaben zur Erhebung der Walderhaltungsabgabe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Daher ist es uns wichtig, dass Tiere nach ethi schen und tierrechtlichen Gesichtspunkten gut gehalten und geschützt werden können. Mit der Gesetzesvorlage werden entscheidende Schritte zur Bekämpfung von Tierseuchen ge macht. Damit werden der Tierschutz und die Tiergesundheit weiter gestärkt und verbessert.

Ich bitte daher um Zustimmung und danke für die Aufmerk samkeit.

(Beifall bei der CDU und den Grünen)

Für die AfD-Fraktion er hält Herr Abg. Stein das Wort.

Frau Präsidentin, geschätzte Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir reden heu te nicht über das Tierseuchengesetz, sondern über das Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesund heitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschrif ten. Rein sprachlich kann man da nur hoffen, dass wir damit unter dem Radar der Kabarettisten bleiben.

(Vereinzelt Heiterkeit)

In der Sache geht es um die Organisation der Tierseuchenbe kämpfung, wer bezahlt oder nicht bezahlt, wer wen anweisen darf oder nicht. Wir müssen wieder als Teil des großen Ge setzgebungsgetriebes mit Brüssel, Berlin und uns als drittem Zahnrad funktionieren.

„Demo-crazy“ nannte Professor Kirchhof das im Dezember in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In drei Jahren sind durch diesen Zahnradgesetzesfleischwolf über 64 000 EU-Do kumente gedreht worden, die aus Brüssel den Bundestag und zum Teil die Landtage erreichten und irgendwie verarbeitet werden mussten.

„Verrückte Demokratie“ auch deshalb, weil das EU-Parlament keine Gesetzgebungskompetenzen hat, sondern nur diskutie ren darf, was ihm die von keinem Wähler gewählte EU-Kom mission vorlegt.

Die AfD ist die einzige Partei, die dieses Demokratiedefizit des Brüsseler Zentralstaats immer wieder thematisiert und kri tisiert.

(Beifall bei der AfD)

Verschlankung und Begrenzung auf viel weniger Themen und Kompetenzen wäre die einzige Therapie, die die Idee der EU noch retten kann. Einen ganz großen Reformbedarf sehen nicht nur wir, sondern auch ganz viele Europäer.

(Beifall bei der AfD)

Zurück zu unserem Gesetz zum Verbandsklagerecht im Tier schutz: Da hat offenbar ein Miniverein mit nur wenigen Mit gliedern vom Verwaltungsgericht das Verbandsklagerecht zu gesprochen bekommen. Auch hier sind wir die Partei, die die se undemokratische Praxis anklagt, weil hier von keinem Wähler ernannte intransparente Vereine ein Sonderklagerecht bekommen, auch wenn sie selbst gar nicht betroffen sind.

(Beifall bei der AfD)

Die Deutsche Umwelthilfe, DUH, residiert laut Presse in ei nem Schloss am Bodensee. Von dort aus treibt sie mit ihrer per Gesetz und finanziell vom Staat geförderten Klagewelle Städte ins Chaos, unsere wichtigste Industrie in die Depressi on, gefährdet viele Arbeitsplätze und enteignet 15 Millionen Dieselbesitzer um mindestens 20 Milliarden €...

(Abg. Martin Hahn GRÜNE meldet sich.)

Herr Abg. Stein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen – –

... – nein –, obwohl sich die Feinstaub werte seit Anfang der Neunzigerjahre halbiert haben.

(Zuruf des Abg. Martin Hahn GRÜNE)

Der Gesetzentwurf hier möchte dieses Treiben beim Tier schutz auf Vereine begrenzen, die von ihrer Mitgliederzahl und Tätigkeit in ganz Baden-Württemberg eine gewisse Grö ße und Bekanntheit haben.

Wir haben das Problem der Klageverbände – „Abmahnverei ne“ werden sie in der Presse genannt – in unserem Gesetzent wurf zur Weiterentwicklung des Landesinformationsfreiheits gesetzes berücksichtigt und sie der gleichen Auskunftspflicht unterworfen wie die Städte und das Land. Der Bürger hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie viele oder wie wenige Mitglie der diese Vereine haben, welche Firmen und Institutionen Mit glied sind, wie sich diese Vereine finanzieren und wofür sie ihr Geld ausgeben.

(Beifall bei der AfD)

Aber offenbar bringt das Gesetz auch eine Verschlechterung für die Landwirte, wenn es heißt:

Gegenüber dem bisherigen Ausführungsgesetz zum Tier seuchengesetz müssen die... Tierhalter nun bei Auftreten von nicht hoch ansteckenden Tierseuchen die erforderli che Tötung der Tiere sowie Reinigung und Desinfektion des Betriebes selbst durchführen. Die anfallenden Kosten müssen sie selbst aufbringen.

So heißt es in der Vorbemerkung zu den Kosten, die das Ge setz verursacht.

Die Bauern sind durch Politik und Bürokratie genug belastet. Hier fehlt mindestens eine Freigrenze für Kleinbetriebe.

Abschließend möchte ich eines sagen: Wir von der Politik dür fen nicht den Schirm zumachen, wenn es anfängt zu regnen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Abg. Reinhold Gall das Wort.

Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Lieber Kollege Grath, in Ihre Richtung will ich schon einmal sagen: Den vollmundigen Bekenntnissen zum Verbraucher- und Tierschutz müssen gelegentlich auch mal Taten folgen.