Reinhold Gall
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Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass wir im Präsidium eine Vereinba rung geschlossen haben mit der Bitte, mit der ausdrücklichen Bitte, dass sich die Vertreter der Landesregierung
dieser Vereinbarung anschließen, nämlich, sich an die verkürz ten Redezeiten zu halten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! In unserem Land, bei uns in BadenWürttemberg gibt es unterschiedliche Hürden, um bei Wah len antreten bzw. ein Mandat erringen zu können. Die Hür den, um beispielsweise als Bürgermeister oder als Gemeinde rat, als Bürgermeisterin oder Gemeinderätin ins Rathaus ein zuziehen, sind relativ niedrig. Auf Landes- und auf Bundes ebene sind sie ein bisschen höher. Aber diese gesetzlichen Hürden sind jedenfalls nicht unüberwindbar.
Ich finde – das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen –, diese Hürden müssen verfassungskonform sein. Und diejenigen Hürden, die wir vorgesehen haben, sind verfas sungskonform.
Wir halten sie aus unterschiedlichen Gründen auch deshalb für sinnvoll, weil man Hürden nicht nur als Hindernis betrach ten sollte. Vielmehr gilt es beispielsweise, sie auch in positi vem Sinn zu meistern. Und letztlich sind Hürden auch etwas, was es zu schaffen gilt. Der Gesetzgeber hat sich also schon etwas dabei gedacht – aus unterschiedlicher Sichtweise.
Gegenwärtig sind 150 Unterstützungsunterschriften erforder lich. Damit wären in meinem Wahlkreis mit etwa 160 000 Wahlberechtigten die Unterschriften von 0,09 % der Wahlbe rechtigten erforderlich. Da kann man jetzt der Meinung sein: Diese Hürde ist zu hoch. Man kann auch der Meinung sein: Sie ist zu niedrig. Aber letztlich kommt es hier nicht auf Mei nungen an, sondern, wie schon gesagt, darauf, ob diese Hür den verfassungskonform sind. Und die jetzigen Hürden im Gesetz sind verfassungskonform. Sie gewährleisten Chancen gleichheit, wie es unsere Verfassung fordert.
Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ist in einem Urteil am 9. November zu der Auffassung gekommen, dass die Sondersituation der Pandemieentwicklung, die sich ver ändernden Rahmenbedingungen und die anderen Lebensum stände, die damit einhergehen, es erfordern, für die kommen de Landtagswahl eine gesetzliche Änderung vorzunehmen, die Hürden zurückzunehmen, um die Chancengleichheit wie der zu gewährleisten. Dem kommen wir unverzüglich nach. Gestern wurde ein interfraktioneller Gesetzentwurf einge bracht, der heute in zweiter Lesung verabschiedet wird, um auch unter diesen besonderen Bedingungen Chancengleich heit zu gewährleisten. Deshalb machen wir uns dies auch zu eigen und hat der Gesetzentwurf auch unsere Zustimmung.
Ich erlaube mir zum Schluss aber auch die Anmerkung: Wenn es richtig ist, dass die Wahl im kommenden Jahr unter Son derbedingungen stattfindet, dann ist es auch richtig, dass wir die anderen Themen, die damit zusammenhängen, betrachten und entsprechend handeln. Das Stichwort Briefwahl wurde schon genannt. Wir sind durchaus der Auffassung, dass zum Schutz vieler Wählerinnen und Wähler – gerade der älteren Wählerinnen und Wähler – die Briefwahl erleichtert werden muss.
Die Argumentation, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU, dagegen vorgebracht haben, ist nicht stichhaltig. Sie selbst haben dieses Verfahren bei Oberbürgermeisterinnen- und Oberbürgermeisterwahlen möglich gemacht. Es ist gera
dezu logisch, dass diese Regelung auch für die anstehende Landtagswahl gelten sollte. Wir jedenfalls werden ein entspre chendes parlamentarisches Verfahren in Gang setzen. Wenn Sie uns dabei unterstützten, wären wir Ihnen dankbar.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen, werte Kollegen! Eigentlich hätte ich nicht gedacht, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt für die Opposition schwer sein wird zu argumentieren. Der Kollege Pix von den Grünen hat in Richtung der Verantwortlichen in der Landesregierung schon ziemlich deutliche Worte gefunden. Aber keine Sorge: Dem werde ich mich anschließen.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, wie wichtig der Wald für uns alle ist, wie viele Aufgaben er zu erfüllen hat: Er liefert uns Holz als Brenn- und Baustoff, er dient unser aller Erholung, er ist wichtig für Klima und Wasserhaushalt, in den Bergen oder Hügeln unseres Landes ist er auch Schutzwald gegen Steinbrüche und Erdrutsche, und natürlich dient er in unserem Bundesland als große und relativ naturnahe Fläche zu einem beträchtlichen Teil auch der Natur selbst, nämlich der Tier-, der Pilz- und der Pflanzenwelt, die auf insgesamt 14 500 km2 oder 38 % unserer Landesfläche überwiegend im Wald zu Hause ist.
Da liegt es doch auf der Hand – das ist völlig klar –, dass wir es wichtig und ernst nehmen müssen, wenn der Wald durch die Trockenheit, die warme Witterung und die zunehmenden Sturmschäden, die wir in der Vergangenheit hatten, nun mehr und mehr unter dem Klimawandel leidet.
All dies ist natürlich auch ein großes Problem für die Forst- und Holzwirtschaft, für die Menschen, die im Wald arbeiten und vom Wald leben. Denn der Borkenkäfer und die Trocken schäden führen – im Moment auch wieder – zu großen Holz mengen in überwiegend minderwertiger Qualität, die mit mas siven Einbrüchen beim Holzpreis einhergehen.
Es ist aber natürlich unbestritten auch ein ökologisches Pro blem, wenn wir befürchten müssen, dass nicht nur die Fichte, sondern auch andere Baumarten, die eigentlich seit vielen Jahrhunderten bei uns heimisch sind und gute Standorte hat ten, jetzt zunehmend geschädigt werden. Da will ich, Herr Kollege Pix, nicht von Schuld der Forstwirtschaft reden. Das ist mir viel zu kurz gegriffen.
Angesichts der derzeitigen Veränderungen wissen wir natür lich heute auch, dass wahrscheinlich nicht immer alles rich tig gemacht worden ist. Aber der Wald hat einen langen Atem. Bis dort erkennbar ist, was gut, was richtig oder weniger gut ist, dauert es nun mal tatsächlich Jahrzehnte.
Es ist nicht so – das will ich deutlich sagen –, dass eine Ver änderung im Waldbau in Baden-Württemberg erst stattgefun den hat, seit die Grünen in der Landesregierung sind.
Meine Damen und Herren, natürlich sind die langfristigen Maßnahmen, die auch in der Stellungnahme zu Ihrem Antrag dargelegt sind – wir haben in der Vergangenheit wiederholt darüber diskutiert, was zu tun ist: mehr Mittel in die For schung geben, ausreichend Personal zur Verfügung stellen –, alles Maßnahmen, die dringend auf den Weg gebracht werden müssen. Sie sind wichtig.
Aber jetzt sind kurzfristige Maßnahmen erforderlich. Sie sind unbedingt wichtig und werden von denen, die im Wald zu tun haben, von Waldbesitzern und Förstern, eingefordert. Dabei geht es darum, jetzt Nassholzlager zur Verfügung zu stellen, Schadholz aus dem Wald zu bringen, die Preise durch die Zu rückhaltung des Staatsforsts stabil zu halten, was in diesem Fall tatsächlich geschieht, aber auch darum, durch Sonderge nehmigung Transporte zu ermöglichen, sodass das Holz auch abgefahren werden kann.
Was wir diesbezüglich erleben, ist in der Tat ein Trauerspiel. In dieser Landesregierung beharken sich zwei Minister öffent lich, schreiben sich gegenseitig Briefe. Aber das ist offensicht lich die Kommunikationsform unter den Regierungsmitglie dern dieses Landes geworden. All dies geschieht aber auf dem Rücken derer, die im Wald arbeiten und die, wie gesagt, auch vom Wald leben.
Jetzt haben Bundesregierung und Landesregierung zugegebe nermaßen erhebliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Aber auch das kritisiert Herr Kollege Pix offensichtlich, in dem er sagt, das Land könne nicht Rückversicherung für die Waldbesitzer sein. Ja, warum stellen Sie denn dann die Mit tel überhaupt zur Verfügung?
Jetzt kommt es aber darauf an, dass diese Mittel auch abflie ßen können. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass gerade
von denen, die jetzt der Hilfe bedürfen, beklagt wird, dass die Mittel zwar im Haushalt veranschlagt sind, aber aus unter schiedlichen Gründen nicht zur Auszahlung kommen können. Diese Hilfe ist jetzt aber dringend erforderlich.
Es ist nämlich nicht so, Herr Pix, wie Sie in der Vergangen heit behauptet haben, dass diese Hilfen, die fehlenden Trans portmöglichkeiten, die restriktive Behandlung von Transport unternehmen, die Nichtzulassung von Nasslagern, beispiels weise aber auch die Nichtzulassung der Containerverfrach tung Kleinigkeiten wären. Nein, diese „Kleinigkeiten“ sind existenzbedrohend, insbesondere für die Privatwaldbesitzer. Deshalb ist die Landesregierung jetzt dringend zum Handeln aufgefordert.
Meine Damen und Herren, die Sofortmaßnahmen müssen auf den Weg gebracht werden, Holz muss aus dem Wald gebracht, Nassholzlager müssen errichtet und die Finanzmittel müssen ausbezahlt werden, damit sie auch Wirkung zeitigen. Dann können wir uns wirklich auf den Weg machen, die langfristig erforderlichen Maßnahmen anzugehen, insbesondere, wie ge sagt, auch Forschung zu betreiben, damit die richtigen Baum arten an den richtigen Standorten angebaut werden. Vor allem muss auch Personal zur Verfügung stehen. Diesbezüglich will ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass Sie bis vor Kurzem noch die Halbierung der Zahl der Ausbildungsstellen gefor dert haben.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen, werte Kollegen! Es ist schon erstaunlich, in welcher Bandbreite manche Herrschaften hier in der Lage sind, ihre Argumente vorzutragen. Was im Ausschuss vor wenigen Ta gen als Kleinigkeit bezeichnet worden ist, das wird jetzt als wichtig erachtet. Dann werden, wie gesagt, hier Dinge vorge tragen, die man an anderer Stelle vehement bestreitet.
Deshalb will ich mich ausdrücklich dem anschließen, was Kollege Rapp gesagt hat. Es gibt Dinge, die können wir rela tiv schnell beeinflussen und können unseren Teil dazu beitra gen. Da sind Sie in der Regierung jetzt gefordert – um es nochmals stichwortartig zu sagen –, das Holz mit den erfor derlichen Möglichkeiten aus dem Wald zu bringen, den Trans portunternehmen auch Freiheiten zu geben, dies zu tun, Con tainerverfrachtung zu ermöglichen, Soforthilfe sofort auszu zahlen und vor allem für die längerfristige Perspektive für aus reichend Personal zu sorgen.
All das können Sie, Herr Pix, machen. Sie sind in der Vergan genheit viele Antworten schuldig geblieben, und Sie können mit Prosa über bestimmte Baumarten heute nicht darüber hin wegtäuschen, dass es im Vollzug dessen, was erforderlich ist, große Lücken in der Landesregierung gibt.
Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Das vorge legte Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beinhaltet – da wiederhole ich, was ich in der ersten Lesung schon gesagt ha be – im Wesentlichen wirklich gute Änderungen und Ergän zungen, die wir inhaltlich mittragen, beispielsweise die Be rücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels in unse rer Region, dessen Folgen für die heimischen, aber auch für eingewanderte Tierarten und die hieraus resultierenden Erfor dernisse und Notwendigkeiten im Bereich der Jagd.
Der Tatsache, dass sich Wildtiere inzwischen auch in unseren Städten heimisch fühlen, wird ebenfalls Rechnung getragen, beispielsweise durch die Einführung eines Stadtjägers oder einer Stadtjägerin.
Ausdrücklich begrüßen wir auch – weil wir uns davon viel versprechen – die Einführung eines digitalen Wildtierportals und einiges andere mehr. Vieles von dem, was vorgeschlagen wurde, wurde in den Anhörungen auch insgesamt als positiv bewertet.
Unsere Kritikpunkte sind jedoch bis auf eine Ausnahme ge blieben. Die Ausnahme: Sie haben zwischen der ersten Le sung und heute – das finde ich ausgesprochen gut; es kommt ja nicht so häufig vor; das will ich einmal ausdrücklich sagen – Ihre ursprünglich verfassungsrechtlich bedenkliche Rege
lung der Beauftragung Dritter entschärft; sie wurde, wenn man so will, minimiert auf die Tierseuchenbekämpfung. Das hal ten wir für absolut richtig.
Schwer tun wir uns aber nach wie vor mit der noch immer be absichtigten Vorziehung der allgemeinen Wildruhe. Wir ha ben nach wie vor die Befürchtung, dass dies die Bejagung bzw. die Eindämmung invasiver, gebietsfremder Arten er schwert, obwohl es nach Europarecht den Auftrag gibt, dies umzusetzen. Das erschweren Sie nach unserem Dafürhalten mit diesem Gesetz.
Dass Sie nach wie vor eine gesetzliche Entschädigungsrege lung für den durch den Luchs verursachten Schaden – nach meinem Kenntnisstand sind drei bis vier Luchse im Land nachgewiesen – vorsehen, sich aber beharrlich weigern, die gleiche Regelung auch für den Wolf anzuwenden – es tut mir wirklich leid –, ist meines Erachtens ziemlich kleinkariert, um nicht zu sagen, peinlich und einfach dem geschuldet, dass Sie sich diesbezüglich nicht einigen konnten.
Völlig unverständlich ist, obwohl Sie darauf anscheinend noch richtig stolz sind, dass Sie entgegen dem erklärten Willen der Jägerschaft – dem ausdrücklich erklärten Willen der Jäger schaft – die Regelung zu den halbautomatischen Waffen ver ändern wollen. Die Jäger wollen ausdrücklich keine größere Magazinkapazität, weil sie befürchten – man kann es nachle sen, so wurde es formuliert –, dass dadurch mehr krank ge schossenes Wild entsteht. Von Effektivität, Herr Pix, kann gar keine Rede sein. Ich weiß gar nicht, ob Ihre Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion wissen, was sie hiermit be schlossen haben, nämlich die halbautomatischen Waffen auf zumunitionieren – anders kann ich es gar nicht sagen.
Das will die Jägerschaft definitiv nicht. Sie hätten deshalb heute die Gelegenheit, einem vernünftigen Vorschlag der Jä gerschaft zu folgen, unserem Antrag entsprechend stattzuge ben und dadurch vielleicht unsere Zustimmung zu diesem Ge setz zu erreichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Mit dem heute vorgelegten Gesetz entwurf wird das Jagd- und Wildtiermanagement weiterent wickelt. Es wird den Entwicklungen der letzten Jahre Rech nung getragen, und es werden Erfahrungen berücksichtigt, die man machen konnte.
Ich will es gleich am Anfang sagen: Das halten wir für not wendig und für richtig, und wir unterstützen dies auch. Wir
wundern uns aber trotzdem ein bisschen, dass dies heute ge macht wird.
Warum wundern wir uns? Ich kann mich noch daran erinnern, wie es war, als wir 2014 hier in diesem Saal ein entsprechen des Gesetz diskutiert haben, vorgelegt von einem grünen Landwirtschaftsminister. Herr Röhm, Sie waren damals ein sehr aktiver Zwischenrufer.
Damals war die Rede von einer Spaltung der Gesellschaft, die dieses Gesetz verursachen würden. Es war von einer „Dikta tur des Naturschutzes“ die Rede.
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass Sie viele Zwischenrufe getätigt haben. Es war damals, glau be ich, Kollege Reuther, der dies geäußert hat.
Sie von der CDU haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Sie dieses Gesetz rückgängig machen würden, sobald Sie an der Regierung sind. Heute stelle ich fest: Sie machen gar nichts rückgängig;
Sie bestätigen, was damals gemacht worden ist,
und loben es, wie man es gar nicht mehr loben kann.
Sie ergänzen es heute – richtigerweise; ich wiederhole mich da –, beispielsweise durch die Aufnahme der Begrifflichkeit „Klimaschutz“ auch im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Sie berücksichtigen dabei einfach die Tatsache, dass einwan dernde Tierarten – die auf welchen Wegen auch immer hier herkamen – wirklich zu Problemen bei uns im Land führen. Der Minister hat selbst das Thema Tierseuchen angesprochen; auch deshalb ist diese Änderung erforderlich.
Wir begrüßen, dass Sie einer von uns bereits seit Langem the matisierten Entwicklung Rechnung tragen, nämlich der Tat sache, dass Wildtiere zunehmend auch in Städten und Dörfern vorzufinden sind. Deshalb ist es tatsächlich richtig, dass sich nicht nur ein Wildtierbeauftragter um dieses Thema kümmert, sondern sich zukünftig auch ein Stadtjäger oder eine Stadtjä gerin dieses Themas annehmen wird.
Richtig ist auch, dass ein digitales Wildtierportal eingeführt wird. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch funktioniert; in die sem Bereich sollte es möglich sein. Wichtig ist dabei vor al lem, dass diejenigen, denen es zur Verfügung gestellt wird, es auch in großem Umfang nutzen.
Offensichtlich – darüber habe ich mich gewundert, aber das wird schon so sein – gibt es auch Handlungsbedarf insofern, als Pachtverträge nichtig werden sollen, wenn sich eine Jagd genossenschaft in den zurückliegenden sieben Jahren nicht ein einziges Mal getroffen hat. Dies wundert mich schon; zeugt es doch nicht gerade von Verantwortungsbewusstsein
dieser Jagdgenossenschaft, weshalb diese Regelung offen sichtlich auch erforderlich ist. Wir tragen dies mit.
Mit großer Verwunderung nehmen wir den neu eingeführten § 53 a zur Kenntnis, in dem Sie einen Schadensausgleich für Schäden regeln, die der Luchs verursacht. Dies verwundert deshalb, weil es im Prinzip genau der Regelung entspricht, die wir für Schäden, die durch den Wolf verursacht werden, für erforderlich halten. Das haben wir hier auch wiederholt dis kutiert. Da sind Sie aber nicht bereit, eine solche Regelung ins Gesetz aufzunehmen.
Es gibt aber keine vernünftigen Gründe, dies nicht zu tun. Das ist ein echtes Defizit und ist nicht allein dadurch begründbar, dass Sie sich in der Regierung einfach nicht einig sind.
Ich will deutlich sagen: Diskussionsbedarf haben wir beim Thema „Allgemeine Wildruhe im Frühjahr“. Es gibt gute Gründe, dies so, wie es beabsichtigt ist, vorzuziehen; es gibt aber auch gute Gründe, dies nicht zu tun. Es ist letztendlich eine Abwägungsfrage. Deshalb bitten wir ganz einfach dar um, dass wir uns im Ausschuss noch einmal sachlich mit die sem Thema auseinandersetzen und vielleicht auch nach Mög lichkeiten suchen, diese guten Gründe nicht in Schwarz-WeißManier zu betrachten, sondern zu fragen, ob es Kompromiss möglichkeiten in diesem Bereich gibt.
Klar will ich sagen: Keine Zustimmung werden wir zur Dul dungspflicht zur Jagdausübung durch Dritte erteilen. Das ma chen wir nicht mit, weil dies ein nicht unerheblicher Grund rechtseingriff ist, den wir für nicht erforderlich halten, weil wir die Möglichkeiten im jetzigen Gesetz als ausreichend er achten.
Ergo, in der Summe: Die Novellierung des Gesetzes ist im Großen und Ganzen gut und richtig und wird von uns mitge tragen. In Einzelpunkten ist diese aber nicht erforderlich; des halb werden wir unsere Zustimmung davon abhängig machen, ob Sie in der Diskussion im Ausschuss zu dem einen oder an deren Kompromiss fähig sind.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen, werte Kollegen! Ich bin der Auffassung, dass dieser Ge setzentwurf nun wirklich deutlich macht, dass den Klimaver änderungsignoranten und den Energiewendegegnern kein Ar gument und kein Gesetzentwurf zu billig ist.
Ihre Antwort zur Energiestabilität und zur Energieversorgung heißt ausschließlich Atomkraft.
Der eine schreit „Blödsinn!“, der andere „Jawohl!“. Das ist alles okay. Das können Sie dann so handeln.
Beispielsweise das Argument, dass die Windenergieanlagen die Leistungsfähigkeit unserer Wälder erheblich beeinflussen würden,
ist geradezu absurd. Das will ich ausdrücklich einmal sagen. Meine Damen und Herren, 38 % unseres Landes sind Wald fläche. 38 % entsprechen 14 500 km² oder 14,5 Milliarden m². Und nun einmal eine leichte Rechnung: Würden alle Wind kraftanlagen, die es bisher in Baden-Württemberg gibt, im Wald stehen – was nicht der Fall ist –,
dann wären gerade mal 0,025 % der Waldflächen betroffen. Wie man da von einer erheblichen Beeinträchtigung sprechen kann, das ist eigentlich nur Ihnen klar, der Mehrheit des Hau ses nicht. Dieses Argument ist so schwach wie eine vom Pilz befall betroffene Esche. Im Prinzip ist das gar nicht relevant.
Nicht besser ist Ihr Argument, die Zufahrtswege, die im Üb rigen auch häufig rückgebaut sind – zumindest teilweise rück
gebaut werden –, würden Sturmschäden wahrscheinlicher ma chen. Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass durch unsere Wälder gerade auch unheimlich viele Verkehrswege gehen – Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeindeverbindungsstraßen –, dass unsere Wälder auch von Forstbewirtschaftungswegen durchzogen sind?
In der Konsequenz wäre es dann doch richtig, Sie würden for dern, dass wir all diese Verkehrswege aus den Waldflächen herauslegen – wenn Sie denn irgendwie konsequent argumen tieren würden.
Was unseren Wäldern zu schaffen macht, meine Damen und Herren, sind nicht Windenergieanlagen, sondern Erderwär mung, Wassermangel, Pilzbefall und die Struktur unseres ge genwärtigen Waldes. Das sind die ernsthaften Probleme, die unser Wald hat, und nicht die, die Sie hier benennen.
Ich muss Ihnen einfach einmal sagen: Die Schneisen, die bis her in unsere Wälder geschlagen worden sind – beispielswei se durch die Stürme Vivian und Wiebke im Jahr 1990, Lothar im Jahr 1999, Kyrill im Jahr 2007 –, hatten doch gar nichts mit Windkraftanlagen zu tun. Trotzdem hatten wir diese er heblichen Sturmschäden.
Sich jetzt auf so etwas zu beziehen ist geradezu absurd.
Umgekehrt, meine Damen und Herren, heißt das: Es ist schlichtweg richtig, dass wir im Süden unseres Landes, in Süddeutschland, solche Anlagen auf Anhöhen, auf Hügel und Berge stellen. Diese sind bei uns in der Regel auch bewaldet.
Ja, wir wissen schon auch, dass die Standorte – jedenfalls ge legentlich – auch umstritten sind. Es ist überhaupt keine Fra ge, dass es auch Gründe und Argumente gibt, den einen oder anderen Standort infrage zu stellen. Das ist so.
Windenergieanlagen müssen auch nicht jedermanns Ge schmack sein. Sie sind aber auch keine zweckfremden Anla gen, sondern sie dienen dem Zweck der Energieversorgung und der Energiestabilität.
Natürlich bezahlt dies jeder. Es ist überhaupt keine Frage, dass dies jeder zu bezahlen hat.
Wer soll es denn eigentlich sonst bezahlen?
Denken Sie einfach einmal darüber nach, Herr Baron, was Sie eigentlich für Zwischenrufe machen. Diese Windenergieanla gen sind schlicht und ergreifend erforderlich, um Netzsicher heit herzustellen,
um die Energieversorgung sicherzustellen,
von der wir alle im Alltag profitieren und von der im Übrigen auch unsere Wirtschaft profitiert. Sie sind klimafreundlich. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Schon deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Wir beantragen namentliche Ab stimmung.
Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! In diesem Jahr ermöglicht die Finanzsitu ation unseres Landes wieder deutlich höhere Gestaltungsspiel räume, als dies in den Vorjahren der Fall gewesen ist. Deshalb ist es möglich und vor allem ist es richtig, dass wir auch mehr Geld in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und in unsere Demokratie investieren.
Gleichwohl – auch das soll natürlich nicht unerwähnt bleiben – sind wir dort, wo es um die Aufgabenerfüllung des Land tags im klassischen Sinn und die damit verbundenen Kosten dieses Parlaments geht, weiterhin ein günstiges, gemessen an unserer Bevölkerungszahl von fast elf Millionen Einwohnern sogar eines der effizientesten Länderparlamente der Bundes republik. 9 € und 3 Cent zahlen jeder Bürger und jede Bürge rin für diesen Teil unseres demokratischen Staats- und Ge meinwesens, gut 9 € für die Arbeit eines demokratischen Par laments inklusive Personal, Landtagsverwaltung, allen Bera tungen und Gesetzgebungen hier im Parlament und in den zwölf Fachausschüssen.
Aber wir haben nicht nur ein effizientes und kostengünstiges Parlament, sondern wir stärken – Kollegin Razavi und Kolle ge Sckerl haben dies schon gesagt – mit diesem Haushalt an gesichts des gesellschaftlichen Klimas auch Institutionen in unserem Land, die demokratische Fundamente unseres Ge meinwesens sichern sollen.
Da möchte ich bei diesem Haushalt natürlich auch die politi sche Bildung herausheben. So wie wir beispielsweise mit un serem Bildungszeitgesetz berufliche, politische und ehrenamt liche Qualifikation ermöglicht haben, ermöglichen wir unter dem Dach der Landeszentrale für politische Bildung nicht nur politische Bildung für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für breite Teile unserer Bevölkerung in Form von Exkursio nen, ein- oder mehrtägigen Bildungsveranstaltungen oder auch Seminaren. Dabei ist es in der Tat wichtig – und so ist es auch –: Die Angebote sind parteipolitisch neutral.
Parteipolitisch neutral, aber – und damit haben Sie Probleme – mit einem klaren demokratischen Wertekompass versehen.
Mit einem Wertekompass bestehend aus Humanität, Würde des Menschen, Akzeptanz unserer Verfassung, Toleranz und Solidarität können Sie natürlich nichts anfangen.
Aber diese Angebote müssen im 21. Jahrhundert natürlich nicht nur thematisch und didaktisch auf der Höhe der Zeit sein und müssen neben Seminaren und Veranstaltungen – ich habe es angesprochen – auch Angebo te wie E-Learning, Podcasts oder beispielsweise Ideenwett bewerbe umfassen. Wir unterstützen also ausdrücklich und bewusst die Aufstockung der Mittel der Landeszentrale für politische Bildung zum Schutz unserer Demokratie.
Dazu gehören natürlich auch die Gedenkstättenarbeit, Projek te zur Extremismusprävention, Erinnerungsarbeit der Kriegs gräberfürsorge und viele, viele Projekte wie beispielsweise „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.
Mit der Förderung der kommunalpolitischen Bildung schließ lich, meine Damen und Herren, setzen wir unmittelbar dort an, wo Demokratie und Mitbestimmung vor Ort wirklich greifbar, erlebbar und auch direkt gestaltbar sind.
Ich selbst bin wie viele andere in diesem Haus in der Kom munalpolitik groß geworden und sehe die Kommune, näm lich das direkte Lebensumfeld der Menschen, noch immer als spannendes und, wie ich meine, auch wichtigstes Gebiet un serer demokratischen Kultur. Deshalb ist es richtig, dass wir auch dort zusätzlich mehr Geld investieren.
Meine Damen und Herren, für diese Projekte, die wir mit ge meinsamen Anträgen – da will ich mich bei der Kollegin Ra zavi, Herrn Sckerl und auch bei Ihnen, Herr Timm Kern, ganz herzlich bedanken –, mit gemeinsamen Haushaltsanträgen un terstützen, stehen alle demokratischen Fraktionen, nämlich vier,
Hand in Hand, um diese Dinge voranzubringen.
Aber, meine Damen und Herren, nicht nur die Themen der po litischen Bildung ändern sich und erfordern einen neuen An satz, auch die Anforderungen an uns Vertreter der Landespo litik und des Landesparlaments unterliegen einem Wandel. Ich denke, wir tun deshalb gut daran und sollten zur Kenntnis neh men, dass die Menschen heute gesteigerte Anforderungen an die Transparenz der Landespolitik haben.
Deswegen wäre es wichtig, die – ich will es einmal so sagen – aus meiner Sicht etwas verloren gegangenen guten parla mentarischen Sitten und den guten Umgang im Parlament wie
der hochzuhalten – jedenfalls unter denen, die daran Interes se haben.
Das will ich aber doch schon auch mit einem Stück Kritik ver binden. Denn das fängt damit an, meine Damen und Herren, dass beispielsweise Ministerinnen und Minister im Vorfeld von Haushaltsberatungen Anfragen sowie Fragen im Plenum zum Haushalt gar nicht mehr zulassen, nicht beantworten oder quasi so abtun, wie es Frau Hoffmeister-Kraut vor Kurzem gemacht hat, nach dem Motto „Warten Sie doch mal ab“, „Warten Sie doch mal ab“, „Warten Sie doch mal ab“, wäh rend die Inhalte in den Regierungsfraktionen und mit der Re gierung längst diskutiert werden und häufig auch schon in der Presse zu lesen gewesen sind.
Meine Damen und Herren, da muss man sich dann immer wie der auch ernsthaft die Frage stellen, ob hier die Oppositions arbeit und die Arbeit des Parlaments insgesamt gewährleistet werden können, wie es unsere Verfassung eigentlich vor schreibt.
Schließlich komme ich nicht umhin, eine unzeitgemäße Un art zu kritisieren: das sogenannte Spielgeld der Regierungs fraktionen. Es war in diesem Jahr so hoch wie noch nie zuvor. Das hat zum einen damit zu tun, dass die Regierung ihre Haus aufgaben nicht rechtzeitig gemacht hat, um diese Mittel in den Entwurf einzustellen. Das hat aber auch damit zu tun, dass die Wunschlisten der Fraktionen oder beispielsweise die Zurufe einzelner Abgeordneter zu Haushaltswünschen – das wurde uns ja gestern bestätigt – eigentlich so nun wirklich nicht ge hen und nichts mit der Haushaltshoheit des Parlaments zu tun haben, meine Damen und Herren.
Dort, wo Sie sich nicht einig geworden sind, haben Sie ent sprechende Rückstellungen im Haushalt in Millionenhöhe ge macht.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Da alle bisherigen Appelle für ein besseres parlamentarisches Miteinander in Richtung Regierungsfraktionen, aber auch an die Landtags präsidentin nicht gefruchtet haben, will ich in diesem Jahr den Ministerpräsidenten persönlich ansprechen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wenn Sie ein Stück Ihrer Energie zum Er halt des Föderalismus, insbesondere da, wo es gar nicht erfor derlich ist, wo ihn niemand infrage stellt, auch darauf verwen den würden, dem Parlamentarismus in unserem Bundesland wieder zu dem Stellenwert zu verhelfen, der ihm gebührt, der verfassungsrechtlich geboten ist, dann könnten wir hier ins gesamt zu einem besseren Miteinander kommen.
Die Verbesserungen der personel len und technischen Ausstattung der Landtagsverwaltung tra gen wir ebenso mit wie die Stellenverbesserung beim Landes
datenschutzbeauftragten. Wir verbinden damit unseren Dank an die Beschäftigten in diesen Bereichen. Dem Einzelplan 01 werden wir nächste Woche dann in Gänze zustimmen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und werte Kollegen! Sosehr Ihnen die Ausführungen Ih res Landwirtschaftsministers gefallen haben mögen, will ich jedenfalls festhalten: Was hier jetzt wieder abgelaufen ist – und zwar nicht zum ersten Mal seitens dieses Ministers –,
hat nichts mit einer ordentlichen Haushaltsdebatte zu tun, son dern mit einem hohen Maß an Arroganz,
hat nichts mit Respekt vor den Parlamentarierinnen und Par lamentariern zu tun,
wenn man sich nämlich, Herr Hauk, nicht an die Gepflogen heiten hält, die ich heute früh angesprochen habe. Die Gepflo genheit ist, dass sich die Vertreter der Landesregierung an den Redezeiten der Abgeordneten orientieren sollen.
Sie nutzen Ihre Redezeit wiederholt aus, um hier ein Sammel surium von Allgemeinwissen und Allgemeinheiten abzulie fern. Ich muss Ihnen da ganz einfach sagen, Herr Hauk: Hoch mut kommt – irgendwann – vor dem Fall.
Doch, das habe ich zu bewerten. Ich bin hier Parlamentarier.
Ich kann bewerten, was der Minister sagt.
Doch, das steht mir zu.
Natürlich steht uns das zu. Wenn Sie Ihre parlamentarischen Rechte aufgeben, dann können Sie das machen. Wir geben sie jedenfalls nicht auf.
Frau Präsidentin, die SPD-Frakti on beantragt, dass der zuständige Minister der Debatte zumin dest folgt und deshalb herbeigerufen wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs wur den schon ausführlich das gewählte Verfahren, das Zustande kommen des vorliegenden Gesetzentwurfs und die Bemühun gen des Landtags um Transparenz sowie die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen beispielsweise des Bür gerforums gewürdigt. Den Dank für dieses Mitwirken habe ich seinerzeit auch schon zum Ausdruck gebracht.
Daher möchte ich in der Zweiten Beratung grundsätzlich auf die Vorgaben unserer Verfassung mit Entschädigungs- und Versorgungsleistungen zu sprechen kommen. Denn die Mit glieder der Expertenkommission haben uns immer wieder da rauf hingewiesen, die Verfassung bei der Diskussion hierüber nicht aus den Augen zu verlieren. Letztendlich hat sich auch das Bürgerforum diesen Argumenten und den Rahmenbedin gungen der Verfassung angeschlossen. Ich finde, die Verfas sung ist ein zu respektierender Rahmen für unsere Entschei dung, nicht nur, wenn es einem in den Kram passt, wie gera de von dem Vorredner geäußert.
Beispielsweise schreibt die Verfassung deutlich vor, dass der Zugang zum Wahlamt des Abgeordneten/der Abgeordneten jedem Bürger freizustehen hat. Dass damit nicht nur der for male Zugang nach Artikel 29 gemeint ist, wird in Artikel 40 deutlich, in dem erklärt wird:
Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemesse ne Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert.
Jetzt weiß ich auch, dass der Begriff „angemessen“ natürlich in der Öffentlichkeit immer diskutiert wird, aber letztendlich hat diese Formulierung – darauf kommt es an – in der Verfas sung ihren Ursprung und ist in der Rechtsprechung näher de finiert worden. Daraus ergibt sich dann nicht nur eine ange messene Entschädigung während der Amtszeit, sondern auch eine entsprechende Versorgung im Alter, wenn die Mandats zeit beendet ist. Selbstverständlich kann man daraus nur wäh rend der Mandatszeit entsprechende Versorgungsansprüche herleiten.
Beides, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, sichert die Unabhängigkeit der Abgeordneten und sorgt dafür, dass sie sich wirklich voll und ganz ihrem Amt widmen kön nen, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Die Kollegin Raza vi hat darauf hingewiesen: Wir haben Abgeordnete in diesem Haus, bei denen sich ihr Mandat in der Erwerbsbiografie nach teilig auf die Altersversorgung auswirkt. Das darf schlicht und ergreifend nicht sein. Die Altersversorgung muss für Abge ordnete und deren Familien Versorgungslücken in der Er werbsbiografie abdecken.
Aber klar ist natürlich auch, dass es nur im Zusammenwirken mit einer Alterssicherung vor und nach der Parlamentszeit richtig sein kann, dies zu machen. Da geht es nicht um irgend etwas on top, sondern exakt darum, Versorgungslücken zu schließen und Nachteile zu vermeiden. Wir sind der Auffas sung: Dies trägt der herausgehobenen öffentlichen Bedeutung
des Landtags und seiner Mitglieder als einzige vom Volk di rekt gewählte Vertreter auf Landesebene auch Rechnung. Dies ist letztlich auch die Bedingung dafür, dass aus der Beauftra gung durch die Bürgerinnen und Bürger – nämlich im Rah men einer Landtagswahl – das freie Mandat in der praktischen Politik auch wirklich umgesetzt werden kann.
Ein weiterer Aspekt, der uns im Parlament diesbezüglich das Arbeiten zugegebenermaßen nicht leichter macht, ist der, kri tikfrei darüber zu entscheiden: Wie hoch ist die Entschädi gung, wie hoch ist die Altersversorgung, und wie setzt sie sich zusammen? Aber auch dies ist in der Verfassung angelegt, dass nur wir selbst darüber zu entscheiden haben. Auch dies soll te dann respektiert werden.
Ich möchte deshalb noch einmal festhalten: Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf, den Verträgen zur Neuregelung der Abgeordnetenversorgung, betreten wir nicht etwa Neu land. Wir schaffen kein Baden-Württemberg-Konstrukt – nur auf uns und für uns zugeschnitten –, sondern wir wählen mit dem Beitritt zum bestehenden Versorgungswerk der Mitglie der des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg eine bereits vorhandene Möglichkeit, die – auch das will ich noch einmal ausdrücklich erwähnt haben – für die Abgeordneten nicht die vorteilhafteste ist.
Auch wenn wir der gesetzlichen Rentenversicherung, der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes angehört und die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten als verlässliche Alterssicherung für alle stärken wollen – dabei dürfen uns gern alle unterstützen –, nicht beitreten, so wählen wir doch eine Variante, die uns vom Bürgerforum vorgeschla gen worden ist. Auch da der Zusatz: Alle vorgeschlagenen Modelle haben Handlungsbedarf anerkannt.
Wir schließen auch eine objektiv festgestellte Lücke im Be reich der Hinterbliebenenversorgung.
Wir sind deshalb der Auffassung, Kolleginnen und Kollegen: Der Aufwand, wenn man so will, war richtig. Es war richtig, in aufwendigen Prozessen öffentlich transparent darüber zu diskutieren und zu verhandeln und zu einem Ergebnis zu kom men, das unseres Erachtens eine ausgewogene und faire Neu regelung der bisherigen Regelung ist. Deshalb werden wir un serem eigenen Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen zu mindest bekannt, dass es eine nationale Strategie der Bundes regierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung gibt? Das Ressort wird im Übrigen von der CDU verantwor tet. Vielleicht können Sie die Frage von Herrn Grath etwas umfangreicher beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen, werte Kollegen! Ja, es ist schon wahr: Die Re form der Abgeordnetenversorgung hat in den zurückliegen den zweieinhalb bis drei Jahren schon für erheblichen Wirbel gesorgt. Ohne dass ich einzelfallbezogen darauf eingehen möchte, möchte ich an dieser Stelle schon festhalten, dass nicht alles, was da im Umlauf gewesen ist, tatsächlich der Wahrheit entsprochen hat.
Teilweise – das ist so – habe ich für eine gewisse Unschärfe in der Diskussion und auch in der Berichterstattung sogar Ver ständnis, da die Materie, über die wir uns unterhalten, zuge gebenermaßen nicht einfach gestrickt ist. Auch wird sich wirk lich nicht jede und jeder mit allen Arten und Möglichkeiten der Altersversorgung – der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpension, den berufsständischen Versorgungswer ken beispielsweise von Ärzten, Anwälten und Architekten, dem kommunalen Versorgungswerk, der privaten Rentenver sicherung, der Hinterbliebenenversicherung – auskennen, noch dazu, wenn es dann um wirklich viele Detailfragen geht, bei spielsweise in Bezug auf Ruhezeiten oder bei einem Wechsel von einem System in das andere.
Ich sage das deshalb, meine Damen und Herren, weil all die Fälle, die ich genannt habe, unter den Abgeordneten natürlich vorkommen und es deshalb gilt, sie mit einem gemeinsamen und einem gerechten System für die Zeit der Abgeordneten tätigkeit und der daraus erwachsenden Versorgungsansprüche zu verbinden.
Auch wenn die Materie, wie gesagt, eine schwierige ist, ha ben wir, finde ich, trotzdem einen Anspruch darauf, dass ob jektiv und fair diskutiert und auch berichtet wird.
Wahr ist jedenfalls – das will ich schon noch einmal sagen; das haben uns die Verfassungsrechtler auch eindeutig bestä tigt –, dass wir uns mit allen diskutierten und schon beschlos senen Regelungen immer verfassungskonform verhalten ha
ben. Auch das wurde ja von dem einen oder anderen infrage gestellt.
Wahr ist, dass sich mit der derzeit geltenden Regelung bei nicht wenigen Abgeordneten ihre Altersversorgung schlech ter darstellt, als wenn sie in ihrem Beruf geblieben wären.
Nicht richtig ist z. B., dass mit einer angeblichen Nacht-undNebel-Aktion versucht worden wäre, eine Regelungsänderung durch das Parlament zu bringen. Es ist vielmehr so, dass es ein durchaus übliches parlamentarisches Verfahren mit einem wirklich langen Vorlauf gegeben hat.
Dass die Wahrnehmung – Kollege Sckerl hat darauf hinge wiesen – in der Öffentlichkeit eine andere war, das mussten wir in der Tat zur Kenntnis nehmen. Das wurde uns dann auch relativ schnell bewusst, und wir haben, wie ich finde, dann auch zügig entsprechend reagiert, und wir haben daraus ge lernt. Wir haben gelernt, dass es gerade bei solch einem The ma nicht genügt, sich parlamentarisch korrekt zu verhalten, sondern dass ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen und natürlich auch zu gewährleisten ist, was uns seinerzeit offen sichtlich nicht gelungen ist.
Wir, die antragstellenden Fraktionen, können heute sagen, dass wir die jetzt vorgeschlagene Neuregelung auf drei Säu len aufgebaut haben.
Die erste Säule sind umfangreiche Expertengutachten, die öf fentlich vorgestellt und abgewogen worden sind, Gutachten von Experten, von Verfassungsrechtlern, Gewerkschaften; be teiligt waren auch der Rechnungshof und der Bund der Steu erzahler.
Die zweite Säule sind die Erfahrungen und Regelungen der anderen Länderparlamente.
Die dritte Säule war uns ganz wichtig: Das war die Einschät zung eines Bürgerforums, welches sich wirklich sehr inten siv, überaus sachlich und mit hohem Engagement über Wo chen hinweg mit der Materie beschäftigt und am Ende den Beitritt des Landtags zu einem Versorgungswerk vorgeschla gen hat.
Ich möchte deshalb festhalten: Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf und den Verträgen zur Neuregelung der Abge ordnetenversorgung, die damit einhergehen, betreten wir nicht etwa Neuland, es gibt auch keine Sonderregelung hier in Ba den-Württemberg, sondern wir wählen eine der vorhandenen Möglichkeiten der Altersversorgung, und zwar nicht die für die Abgeordneten vorteilhafteste, sondern jene, die vom Bür gerforum vorgeschlagen worden ist. Und ja, wir schließen auch eine objektiv festgestellte Lücke im Bereich der Hinter bliebenenversorgung.
Meine Damen und Herren, der Vorschlag liegt jetzt zur Ent scheidung vor. Ich finde, wir, die Fraktionen der CDU, der Grünen und der SPD, geben ein gutes Zeichen, indem wir dem Vorschlag des Bürgerforums folgen und beispielsweise, was den Vorsorgebeitrag anbelangt, nicht Vorschlägen für hohe Beiträge, die auch gemacht worden sind, folgen, sondern den
niedrigsten Beitrag vorsehen, den auch das Bürgerforum in Erwägung gezogen hat.
An dieser Stelle sage ich auch ein großes Dankeschön an mei ne Kollegin und Kollegen parlamentarische Geschäftsführer, die sich in vielen Gesprächen mit der Materie befasst und For mulierungsvorschläge gemacht haben, bei allen, die sich in der Expertenkommission und im Bürgerforum eingebracht ha ben, und nicht zuletzt auch bei den Damen und Herren der Landtagsverwaltung, die durch intensive Verhandlungen mit dem Versorgungswerk der Landtage Nordrhein-Westfalen und Brandenburg die entsprechenden Vertragsgrundlagen geschaf fen haben.
Die SPD-Fraktion – das kann ich heute schon sagen – wird dem Gesetzentwurf und dem Vertrag in zweiter Lesung zu stimmen.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und liebe Kollegen!
Werte Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und liebe Kollegen! Uns, der SPD-Fraktion, und der Mehrheit in diesem Haus ist ein funktionierendes, ein effizi ent arbeitendes und handlungsfähiges Parlament wichtig. Des halb und nur deshalb müssen wir den von Zeit zu Zeit eintre tenden Veränderungen und Neuerungen – welche das betrifft, das wurde von den Vorrednern hinlänglich beschrieben – auch die Regeln unserer Zusammenarbeit in unserer Geschäftsord nung neu anpassen und den neuen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Da will ich schon aufgreifen, was gerade an Zwischenrufen kam, Herr Baron. Es ist einfach nicht wahr, dass Sie bei den Besprechungen der Geschäftsordnungskommission und bei der Besprechung der parlamentarischen Geschäftsführer im mer zugegen waren. Wenn Sie da waren, kamen Sie zu spät
und gingen meist auch früher.
Meine Damen und Herren, diese Regeln und damit einherge hend auch der parlamentarische Umgang unter Abgeordneten und zwischen den Fraktionen haben – das kann ich aus eige ner Erfahrung sagen – in den ersten 15 Jahren meiner Parla mentszugehörigkeit, wie ich finde, gut funktioniert. Die In halte unserer Geschäftsordnung waren, wenn man so will, die Leitplanken und der Garant für dieses gute Funktionieren.
Heute muss ich feststellen: Seit dieser Legislaturperiode ist dies anders geworden in diesem Haus.
Die Realität ist: Die Damen und Herren der AfD-Fraktion – dabei will ich die Ausgeschlossenen oder Pseudo-Ausgetre tenen nicht vergessen – wollen durch ihr Verhalten in diesem Parlament, durch ihr Auftreten, durch ihre Provokationen, durch ihre bewussten Grenzüberschreitungen das Parlament und den Parlamentarismus schwächen und eine geordnete De battenkultur erschweren.
Meine Damen und Herren, diese Art des Umgangs, die Miss achtung beispielsweise der Sitzungsleitung und der Person der Präsidentin und ihrer Stellvertreterin,
die Nutzung der Möglichkeiten der Geschäftsordnung, aber entgegen der Ursprungsintention, haben wenig bis gar nichts mit demokratischem Miteinander zu tun, sondern spiegeln meines Erachtens Ihre radikalen Bestrebungen, diese Repub lik und den Parlamentarismus zu verändern, wider. Dafür ha ben Sie heute Morgen ein beredtes Beispiel gegeben. Man er innere sich an die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Gögel zum Thema Justiz und zu der Frage, wie diese bei uns agieren soll:
abseits der Rechtsstaatlichkeit und abseits der Verfassung. Das haben Sie heute Morgen hier gefordert.
In einem solchen Parlamentarismus und in einer solchen Re publik bedarf es einer starken Legislative, eines demokrati schen Miteinanders und eines wertschätzenden Miteinanders dann nicht mehr. Da sage ich Ihnen: Das wollen wir bewusst nicht.
Deshalb will ich für uns, für die SPD-Fraktion, sagen: Ja, Sie haben schon einen Anteil daran, dass wir die Geschäftsord nung jetzt auch in Bereichen ändern,
in denen es in der Vergangenheit überhaupt keinen Anlass für Änderungen gab.
Dass Sie nun über die vermeintliche Beschneidung, Herr Ba ron, der Oppositionsrechte fabulieren, passt vielleicht in Ihre Verschwörungstheorien, hat aber mit der Realität in diesem Haus gar nichts zu tun. Einer Beschneidung der eigenen Rech te in diesem Parlament würden wir, die SPD-Fraktion, auf grund unserer geschichtlichen Erfahrungen nie im Leben zu stimmen,
und zwar schon deshalb nicht, weil wir aus unserem Selbst verständnis heraus, was Parlamentarismus anlangt, eine völ lig andere Grundeinstellung haben als Sie, meine Damen und Herren von der AfD.
Deshalb stimmen wir der neuen Geschäftsordnung zu, denn sie regelt neue Sachverhalte, wird veränderten Rahmenbedin gungen gerecht, stellt aber auch sicher, dass wir in Situatio nen, die bislang gar nicht möglich schienen – wir mussten sie aber zur Kenntnis nehmen und Erfahrungen mit ihnen machen –, arbeitsfähig bleiben. Ja, diese neue Geschäftsordnung schützt jedenfalls ein Stück weit auch den demokratischen Parlamentarismus, wie wir ihn uns wünschen und wie er sich in mehr als 60 Jahren dieser Republik bewährt hat, ohne dass dabei Oppositions- und Minderheitenrechte verletzt werden.
Deshalb: Die SPD-Fraktion signalisiert Zustimmung zu die ser Änderung der Geschäftsordnung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen, werte Kollegen! Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Forstverwaltung in BadenWürttemberg endet eine Erfolgsgeschichte in unserem Land, gehört das bewährte, das erfolgreiche Einheitsforstamt der Vergangenheit an.
Es ist aber schon einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass Auslöser hierfür nicht die Politik gewesen ist, sondern dass die wirtschaftlichen Interessen der Sägeindustrie dafür gesorgt haben, dass die Politik mit diesem Sachverhalt umzugehen hatte und umzugehen hat. Leider, muss ich sagen, haben bei den Klägern Themen wie Naturschutz, Erholungswert, Kli mawandel, Nachhaltigkeit offensichtlich keine Rolle gespielt.
Umzugehen mit dieser Situation haben die Bundesebene, die Landesebene, aber auch die kommunal Verantwortlichen vor Ort und letztendlich natürlich auch diejenigen, die Wald be sitzen. Kollege Rapp hat sie ja schon genannt.
Ich will anerkennen, dass mit den Änderungen, die im Bun deswaldgesetz und im Landeswaldgesetz vorgenommen wur den bzw. werden, Rahmenbedingungen geschaffen worden sind, die die negativen Auswirkungen der Zerschlagung des Einheitsforstamts jedenfalls minimieren, dem Wald aber und seinen Nutzern nicht mehr nützen, als dies bisher der Fall ge wesen ist. An der einen oder anderen Stelle bin ich sogar der Auffassung: Es wurden neue Probleme geschaffen, die nicht hätten geschaffen werden müssen.
Deshalb stellen wir heute zwei Änderungsanträge, die einer seits mehr Rechtssicherheit für die Waldbesitzer bieten und andererseits auch dafür Sorge tragen, dass die selbst gesetz ten Ziele, die man ins Gesetz geschrieben hat, auch tatsäch lich erreicht werden können und nicht nur auf dem Papier ste hen.
Natürlich – das will ich auch sagen – muss angesichts der Ge gebenheiten und der Herausforderungen dem Zustand unse rer Wälder Rechnung getragen werden, indem wir ökologi sche Standards festsetzen und Ziele vorgeben. Ich will aber
darauf hinweisen: Die stehen schon jetzt im Landeswaldge setz. Die müssen nicht neu definiert werden, und vor allem müssen sie nicht dergestalt erweitert werden, dass sie als Grundpflichten verstanden werden können und Dritten dann Klagemöglichkeiten eröffnen – zum Schaden derer, die sich um unseren Wald auch verdient machen und nicht nur Geld mit ihm verdienen.
Deshalb will ich schon sagen: Sie halten da auch nicht Wort, meine Damen und Herren seitens der Regierungskoalition. Sie hatten nämlich bei der Festsetzung der Eckpunkte zur Neuor ganisation des Forstes im Jahr 2017 eindeutig formuliert – der Ministerrat hat es gemacht –, dass das Landeswaldgesetz nur insoweit verändert werden soll, wie es für die notwendig ge wordenen organisatorischen und strukturellen Anpassungen erforderlich ist. Andere Änderungen seien nicht vorgesehen. Da haben Sie nicht Wort gehalten. Es stehen jetzt diesbezüg lich im Gesetz auch andere Änderungen und Veränderungen.
Deshalb schlagen wir beispielsweise – unser erster Antrag – eine Konkretisierung der Vorgaben im viel diskutierten § 14 vor, indem wir das, was dort enthalten ist, als Zielsetzungen formulieren, die man zu erreichen versucht und die nicht so verstanden werden können, dass die Grundpflichten erweitert werden.
Das würde im Übrigen dazu führen, dass zukünftige finanzi elle Förderungen eindeutig nicht ausgeschlossen werden und die politischen Zielsetzungen, die ökologischen Zielsetzun gen, die man sich gegeben hat, auch zukünftig finanziell ge fördert werden können, was meiner Meinung nach in unse rem Sinn sein sollte.
Zum zweiten Antrag: Meine Damen und Herren, es verwun dert mich nicht, dass ausgerechnet in der prekären Situation, in der sich unser Wald befindet – Kollege Pix hat angedeutet, man kann auch als Laie in unserem Wald sehen, was sich dort gegenwärtig abspielt –, in der wir gut ausgebildete Menschen im Wald, Förster, Forstwirte, Waldarbeiter, dringend brauchen können – übrigens auch, wenn man Beratung und Betreuung tatsächlich sicherstellen möchte und es nicht nur auf dem Pa pier steht –, Sie auf die Idee kommen, die Ausbildungskapa zitäten des Landes zu verringern und nicht mehr ausreichend auszubilden.
Sie haben jetzt selbst gemerkt, dass dies nicht funktionieren kann, haben, wie wir meinen, einen faulen Kompromiss ge schlossen, indem Sie diese Reduzierung der Ausbildungska pazitäten nur um ein Jahr verschoben haben, ohne zu wissen, ob dieser Ausbildungspakt, den Sie angedeutet haben, auch tatsächlich gelingen wird.
Angesichts der jetzigen Situation müssten wir eigentlich mehr ausbilden und nicht weniger.
Das Land muss jetzt so lange, bis andere Verantwortungen tat sächlich geregelt werden, wenn es diesen Ausbildungspakt gibt, in der Verantwortung bleiben. Deshalb legen wir diesen Änderungsantrag vor.
Wir können diesem Gesetz deshalb heute nicht zustimmen, da man es hätte deutlich besser ma chen können, da zu wenig Verantwortung für fachkundige Be treuung und Beratung gewährleistet ist, die Beschäftigten bei der Umsetzung nur am Rande eingebunden waren und vor al lem die Interessen der Kleinwaldbesitzer nur unzureichend berücksichtigt sind.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsiden tin, dass Sie die Kolleginnen und Kollegen zur Aufmerksam keit verpflichtet haben.
Ich finde, das Thema gibt dies auch her.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist unstrittig – je denfalls nach der Meinung der Mehrheit hier im Haus –, dass das Land aufgrund eines Urteils des BGH gezwungen ist, ge setzgeberische Maßnahmen zu ergreifen. Das Urteil hat uns zwar recht gegeben, aber es hat nicht richtig geholfen, son dern Handlungsbedarf aufgezeigt.
Das Bundeswaldgesetz, das geändert worden ist, gibt uns ge wisse Flanken, die in unserem Sinn sind – jedenfalls, was die Mehrheit in diesem Haus anbelangt – und auf denen man auf bauen kann.
Deshalb, wie gesagt: Die Notwendigkeit dieses Gesetzes ist unstrittig. Aber folgende Fragen sind natürlich erlaubt – und es ist auch unsere Aufgabe, sie zu stellen –: Wird dieses Ge setz einer kritischen Betrachtung gerecht? Kann dieses Gesetz einer kritischen Betrachtung standhalten, was die ökologische Sicht betrifft, was die Interessen der Beschäftigten und der Betroffenen insgesamt, also auch der Waldbesitzer, betrifft? Sind diese berücksichtigt? Passt die Organisationsstruktur auf Baden-Württemberg und auf unsere Art der Waldbewirtschaf tung? Sind auch zukünftig eine fachkundige Beratung und Be wirtschaftung tatsächlich gewährleistet? Bietet dieses Gesetz dem Wald die Rahmenbedingungen, damit er auch in Zukunft all die Aufgaben, die wir an ihn stellen, tatsächlich erfüllen kann?
Jetzt wissen wir – es wurde von meinem Vorredner gerade an gedeutet –, dass es eine Vielzahl von Einwendungen und An regungen gegeben hat. Wir wissen, es gibt erhebliche Vorbe halte gegen die beabsichtigte Konkretisierung der guten fach lichen Praxis mit besser und genauer definierten, meinetwe gen auch härter definierten Standards der Waldbewirtschaf tung.
Ich will an diesem Punkt sagen: Da sind wir auf der Seite der Landesregierung. Denn der Zustand des Waldes, die allgemei nen Veränderungen, die wir tatsächlich zur Kenntnis zu neh men haben, und die Erfordernisse, die wir an den Wald stel len, was Wasserhaushalt anbelangt, was Naturschutz anbe langt und was den Erholungswert des Waldes betrifft – insge samt: mehr Nachhaltigkeit –, erfordern ganz einfach, mehr zu tun, als wir alle dies in der Vergangenheit gemacht haben. Da gilt ganz einfach auch der Grundsatz: Das haben alle zu tun. „Eigentum verpflichtet“ gilt auch in diesem Fall.
Meine Damen und Herren, viel mehr Positives können wir dem Gesetzentwurf jedoch nicht abgewinnen. Zu Ihrem so genannten partnerschaftlichen Verfahren höre ich auch ande res von denen, die vor Ort beteiligt – oder pseudo-beteiligt – worden sind. Was für ein Gefühl haben die? Was ist es wert gewesen, sich einzubringen? Wie wird gewichtet, was sie tat sächlich gesagt haben?
Damit haben wir Erfahrungen gemacht. Beispielsweise die Gewerkschaft BAU kritisiert dies. Ich habe selbst einen Pra xistag im Wald gemacht, hatte also auch Gelegenheit, mit Förstern und Waldarbeitern zu sprechen. Von denen höre ich ganz einfach, dass kritisiert wird, dass es bei diesem ganzen Prozedere tatsächlich an Informationen mangelte und dass vor allem das Desinteresse an ihren Anliegen wirklich zu spüren war. Ob das besser wird, wenn der Gesetzentwurf jetzt ins Ver fahren kommt, wage ich ganz einfach zu bezweifeln, weil es so ist, wie es bei Ihnen immer ist, wenn Sie Gesetze vorlegen: Sie sind am Ende doch nicht bereit, entscheidende Dinge zu verändern.
Grundsätzlich richtig ist, dass Sie durch die von Ihnen gewähl te Organisationsstruktur den Betroffenen, in diesem Fall den Kommunen und den Privatwaldbesitzern, schon Möglichkei ten eröffnen, sich entsprechend zu positionieren und sich neu zu organisieren. Aber natürlich sind damit auch Gefährdun gen verbunden, beispielsweise die, dass der Begriff der ge nossenschaftlichen Verbünde verwässert wird und insbeson dere das, was das Genossenschaftsrecht erfordert, keine An wendung findet. Logischerweise besteht auch tatsächlich die Gefahr, dass jetzt jeder sein Einzelinteresse vor das Gemein interesse stellt und für sich das Beste sucht, ohne zu berück sichtigen, was dies für das gemeinschaftliche Interesse bedeu tet. Man orientiert sich eher und überwiegend daran, was ei nem selbst im Bereich der Holzvermarktung nützt, während all die anderen Dinge eher weniger berücksichtigt werden, als es wünschenswert ist.
Eines müssen Sie sich vorhalten lassen – da bin ich mir ganz sicher; Stichwort „Zukunft des Personals und Personalman gel in der Forstwirtschaft“ –: Ihr Rückzug aus der Ausbildung in diesem Bereich – das steht so im Gesetz; ich weiß eigent lich nicht, Herr Pix, woher Sie die Hoffnung nehmen, dass da noch etwas veränderbar ist, denn das ist Ihr Gesetzentwurf, den Sie da festlegen – wird dazu führen, dass wir im Bereich der gesamten Forstwirtschaft bei Förstern und Waldarbeitern zukünftig einen erheblichen Mangel mit Auswirkungen bei spielsweise in den Bereichen Beratung und Bewirtschaftung haben werden.
Die teufelsche Verwaltungsreform hat uns da jede Menge Bei spiele geliefert.
Deshalb will ich abschließend sagen: Man hätte dieses Gesetz deutlich besser machen können. Man hätte das Einheitsforst amt nicht vollständig zerschlagen müssen. Da hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben.
Dass Sie da handwerklich ziemlich schludrig oder hemdsär melig unterwegs gewesen sind, merkt man doch auch daran: Lesen Sie doch einfach mal in Ihrem eigenen Gesetzentwurf, wie Sie mit den auf fast 80 Seiten vorgetragenen Einwendun gen umgegangen sind. Da finden Sie nur Aussagen wie: „Be fürchtungen werden nicht geteilt“, „dem Vorschlag kann nicht gefolgt werden“, „es besteht kein zwingender Zusammen hang“, „wird nicht übernommen“ und „Änderungen nicht er forderlich“. So haben Sie die meisten der Einwendungen ge wichtet und bewertet und nicht im Gesetz berücksichtigt.
Natürlich ist das einfach so.
Sofort, Frau Präsidentin. – Herr Pix, dass Sie denen dann einfach vorwerfen, sie hätten das al les nicht verstanden, das halte ich schon für ein ziemlich star kes Stück.
Ich bin mir ganz sicher – um das abschließend zu sagen –: Wären Sie in der Opposition, würden Sie diesem Gesetz nie im Leben zustimmen. Wir werden es auch nicht tun.
Werte Frau Präsidentin, Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Welche Pläne verfolgt die Landesregierung – konkret; es
geht um die Ziele – bei der Evaluation und Überarbeitung des Maßnahmenplans Landesstraßen im Jahr 2019 bezüg lich Ortsumfahrungen?
b) Wie beurteilt die Landesregierung den von der Gemeinde
Eppingen und der Bürgerschaft im Stadtteil Richen seit 2015 angestrebten Neubau der Ortsumfahrung im Eppin ger Stadtteil Richen vor dem Hintergrund der Evaluation zum Maßnahmenplan Landesstraßen?
Herr Minister, Ihre Aussage, dass nicht an grundsätzliche Änderungen der damaligen Parame ter gedacht ist, veranlasst mich jetzt doch zu einer Nachfrage: Welche Parameter müssten denn tatsächlich verändert sein? Welche Parameter sind Voraussetzung dafür, dass gerade die se Ortsumfahrung bei der Evaluation anders priorisiert wird?