Protokoll der Sitzung vom 18.07.2018

Ja, genau. Wir kommen zu Artikel 1 Nummer 1 des Gesetz entwurfs. Richtig.

Wer stimmt Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Nummer 1 mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfs auf. Wer zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Es wurde mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzentwurfs auf. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a bis c des Gesetzent wurfs in der Fassung von Abschnitt I Buchstabe b der Be schlussempfehlung auf. Ich schlage Ihnen vor, Nummer 4 ins gesamt zur Abstimmung zu stellen. Sind Sie damit einverstan den? – Das ist der Fall.

Wer Artikel 1 Nummer 4 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Hier ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nummer 5 mit den Buchstaben a bis c des Gesetzentwurfs auf. Auch hier schlage ich Ihnen vor, dass ich die Nummer 5 insgesamt zur Abstimmung stelle. Sind Sie da mit einverstanden? – Das ist der Fall.

Wer Artikel 1 Nummer 5 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzentwurfs auf. Wer zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 6 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Juli 2018 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgeset zes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Integration, Drucksache 16/4314, abzustimmen, der drei Ersuchen an die Landesregie rung enthält. Wer stimmt Abschnitt II der Beschlussempfeh lung zu? –

(Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott, ist das peinlich!)

Das war für mich nicht gut zu erkennen. Wer stimmt Ab schnitt II der Beschlussempfehlung zu? –

(Zurufe)

Das Ganze erfolgt auf der Grundlage der Beschlussempfeh lung des Ausschusses.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ich bitte, weiter abstim men zu lassen, Frau Präsidentin!)

Das hatte ich zu Beginn gesagt.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ja!)

Jetzt probieren wir es noch mal:

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir können nicht so lan ge abstimmen, bis das Ergebnis passt!)

Wer stimmt Abschnitt II der Beschlussempfehlung zu? –

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Jetzt sind sie wach geworden! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das geht ei gentlich nicht!)

Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Abschnitt II der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Vielen Dank.

(Unruhe)

Ich habe an dieser Stelle einen Hinweis zu geben – wenn Sie bitte einen Moment zuhören, liebe Kolleginnen und Kolle gen –: Die Organisatoren der im Anschluss an die Plenarsit zung stattfindenden Veranstaltungen wurden von der Land tagsverwaltung darüber informiert, dass sich das Ende der Ple narsitzung voraussichtlich deutlich verzögern wird. Ihre Gast geber wissen also Bescheid.

(Abg. Andreas Kenner SPD: Sehr gut!)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Änderung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu In formationen in Baden-Württemberg (Landesinformati onsfreiheitsgesetz – LIFG) – Drucksache 16/3816

Als Redezeiten sind für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.

Zur Begründung erhält das Wort Herr Abg. Dr. Merz von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Her ren! Mit dem derzeit in Baden-Württemberg gültigen Infor mationsfreiheitsgesetz wurde vor zwei Jahren ein zwar sehr kleiner, aber immerhin ein erster Schritt unternommen. Doch schon damals galt es als eines der schlechtesten und unvoll ständigsten Informationsfreiheitsgesetze bundesweit.

Auch heute landet Baden-Württemberg im Transparenzran king ganz weit unten. Schlechter ginge es nur noch, wenn man gar kein solches Gesetz hätte. Das sagen nicht nur wir, das sa gen vor allem die parteipolitisch unabhängigen Verbände und Vereinigungen, die sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen.

Die Grünen haben 2015 wenigstens schon zugegeben, dass man mit dem Gesetz nicht so ganz zufrieden sei und erst am Anfang stehe. Aber mit den „Spezialdemokraten“ im damals grün-roten Bündnis war eben nicht mehr zu machen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das müsste ihm eigentlich selber peinlich sein! – Gegenruf des Abg. Andreas Stoch SPD: Dem ist nichts peinlich!)

Ambitioniert hatten die Grünen dann die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes sogar mit in ihr Wahlpro gramm 2016 aufgenommen.

Im Koalitionsvertrag sieht es nun jedoch – wen würde es auch wundern? – diesbezüglich sehr, sehr viel dünner aus. GrünSchwarz hat sich im veröffentlichten Koalitionsvertrag dar auf geeinigt, das Gesetz – wie es heute zu oft so schön heißt – zu evaluieren. Eine solche Evaluierung wurde übrigens aber schon bei der Einführung 2015 beschlossen. Sie haben in die ses Blendwerk Koalitionsvertrag also lediglich hineingeschrie ben, was ohnehin schon längst zuvor beschlossen war.

Klar, es mussten solche Füllsätze mit hineingeschrieben wer den, denn sonst hätte unser Märchenonkel Ministerpräsident damals, um seine Redezeit zu füllen, auch gleich die Neben abreden mit vorlesen müssen. So führt man die Wähler in Ba den-Württemberg hinters Licht.

(Beifall bei der AfD)

Transparenz ist ein Begriff, über den wiederholt in dieser Ko alitionsvertragsprosa fabuliert wird. Doch auch hier gilt: Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Im Koalitionsvertrag steht:

Wir werden die Transparenz über die Finanzen der Ver fassten Studierendenschaft