Protokoll der Sitzung vom 19.07.2018

Wir haben in der Zeit von Februar bis Juni überwiegend Schonzeit. – Das wissen Sie; ich denke, Ihren Anfragen zu folge sind Sie aktiver Jäger. – In dieser Zeit sind die meisten Wildtierarten von der Jagd verschont. Für das Schwarzwild wurde die Schonzeit von März und April gelockert.

Das Wildtiermanagement braucht maßgeschneiderte Manage mentstrukturen. Dazu gehört zunehmend eine professionelle Bewegungsstrategie, auch Drückjagd genannt. Eine solche Strategie umfasst, wie gesagt, zunehmend Drückjagden. Doch in der Schonzeit kann man eine Drückjagd auf Schwarzwild nicht waidgerecht ausüben. Die anderen Wildtiere würden in ihrer Ruhetätigkeit, in ihrer Setzzeit unnötig beunruhigt wer den. Somit herrscht also von Februar bis Juli/August generell Schonzeit.

Bezug nehmend auf Ihre zweite Frage, wie viele Anträge auf Straßensperrungen im Zuge von Drückjagden es gegeben ha be, möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Drückjagden sind nicht genehmigungspflichtig, und aus Gründen der Bü rokratievermeidung gibt es auch keine Meldepflicht. Die An zahl der durchgeführten Drückjagden ist also dem Ministeri um nicht bekannt.

Wie gerade schon ausgeführt, werden zwischen Februar und Juni aus Tierschutzgründen ohnehin nur in besonders begrün deten Einzelfällen Bewegungsjagden durchgeführt. Bewe gungsjagden zur Schwarzwildbejagung finden saisonal typi scherweise im Herbst und im Winter statt – das ist die Drück jagdsaison –, wenn die Jungtiere in der Regel nicht mehr auf die Muttertiere angewiesen sind.

Bewegungsjagden, insbesondere unter Mitwirkung von Hun den, können in der Brut- und Setzzeit, wie gesagt, nicht waid gerecht ausgeübt werden. Deswegen haben wir, da wir nichts über die Drückjagden wissen, auch keine Informationen über die nötigen Straßensperrungen.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U d o S t e i n A f D – A n z a h l d e r b e a n t r a g t e n G e n e h m i g u n g e n z u r V e r w e n d u n g v o n N a c h t z i e l g e r ä t e n

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Antwort. Man kann sa gen, dass aufgrund von vermehrten Drückjagden bis heute kein einziges Wildschwein zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest entnommen wurde.

Der zweite Punkt: Um den Schwarzkitteln ans Leder zu kom men, wurde die Nachtzieltechnik von der Landesregierung freigegeben. Deshalb die folgenden Fragen:

a) Wie viele Anträge zur Verwendung von Nachtzielgeräten

wurden im Zeitraum von November 2017 bis Juni 2018 ge stellt?

b) Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?

Danke schön.

Für die Landesregierung er teile ich Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, ich beantworte die Frage für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst – Sie haben es ja angedeutet – möchte ich sagen, dass diese ganzen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Zwölf-Punkte-Maßnahmenplan zur Prävention und zur Be kämpfung der Afrikanischen Schweinepest stehen. Dieser Plan wurde auch im Fachgremium im Februar 2018 vorge stellt und ist auf einen kurzen Zeitraum begrenzt; wir denken, bis zum Jahr 2021.

Das wissen wir aber alles nicht genau, da wir noch nicht ein schätzen können, ob sich die Afrikanische Schweinepest in dem Maße verbreitet, wie man es fachlich befürchtet. Das war auch gerade wieder Thema auf einer Agrarministerkonferenz in Brüssel. Da wurde vor allem vom rumänischen Agrarmi nister berichtet, dass dort in den letzten Tagen und Wochen die Afrikanische Schweinepest auch in Beständen der Haus schweine aufgetreten ist.

Teil dieses Maßnahmenpakets ist, dass wir begrenzt auch Nachtzieltechnik erlauben, um die Bejagung von Schwarz wild in der Jagdsaison zu ermöglichen. Das Maßnahmenpro gramm zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest sieht vor, dass diese Regelung, wie gesagt, eben kurzfristig ist und in Form von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen im Rahmen der jagdbehördlichen Beauftragung bestimmter Jäger an be sonderen Problemschwerpunkten geschehen soll.

Das wurde am 16. Mai seitens des Ministeriums in enger Zu sammenarbeit mit dem Innenministerium den unteren Verwal tungsbehörden mitgeteilt. Sie haben detaillierte Umsetzungs hinweise bekommen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir den Eingang von 100 Anträgen feststellen können. Nahezu alle wurden bis jetzt po sitiv beschieden. Damit ist die Umsetzung eines wichtigen Faktors des Maßnahmenplans erfolgreich angelaufen. Unser Ministerium geht davon aus, dass die Anwendung von Nacht zieltechnik im erforderlichen Umfang umgesetzt werden kann.

Es gibt eine Zusatzfrage. – Herr Abg. Stein, bitte.

Vielen Dank. – Ich habe noch die fol gende Frage: Wie lang ist denn die Wartezeit, nachdem man einen solchen Antrag eingereicht hat, bis man dann die Zusa ge bekommt?

Soweit ich das entlang den Rückmeldungen aus den Regierungspräsidien ein schätzen kann, ist das relativ schnell geschehen, weil die Frist am 16. Mai angelaufen ist und wir bereits 100 genehmigte Be auftragungen haben.

(Abg. Udo Stein AfD: Danke schön!)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Gurr-Hirsch.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – B e f l a g g u n g v o n l a n d e s e i g e n e n G e b ä u d e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, vie len Dank. Ich habe eine Frage zu einer der genialsten PR-Ak tionen in der letzten Zeit für ein Landesmuseum,

(Abg. Gabi Rolland SPD: Es war alles Absicht!)

nämlich die Frage:

a) Welche Fälle von anderer Beflaggung als mit Fahnen des

Landes Baden-Württemberg, Deutschlands und Europas auf Dienstgebäuden und Institutionen des Landes in den letzten zehn Jahren sind der Landesregierung bekannt?

b) Wer hat im Falle der Ausstellung des Badischen Landes

museums in Karlsruhe die Entscheidungsgewalt inne, dort im Rahmen einer möglichen Einzelfallentscheidung eine andere Beflaggung anzuordnen, wo doch nach Auskunft des Staatsministeriums (vgl. Drucksache 15/3898) Abwei chungen von der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung der Dienstgebäude im Einzelfall entschieden werden?

Danke schön. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Schop per.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin! Vielen Dank, Herr Dr. Schweickert. Zu der Frage, wie viele andere Gebäude denn schon beflaggt wurden, ist der Landesregierung nur der Fall aus dem Jahr 2013 bekannt, als die Regenbogenfahne anlässlich des Stuttgarter CSD auf dem Stuttgarter Schloss gehisst wurde.

Zu Ihrer zweiten Frage: Dem Staatsministerium war die Be flaggung des Karlsruher Schlosses mit einer roten Fahne durch eine schriftliche Beschwerde eines Karlsruher Bürgers be kannt geworden. Eine Anfrage des Landesmuseums Baden für eine Sonderbeflaggung war bis dahin nicht erfolgt. Das Lan desmuseum wurde daraufhin auf die Regelungen in der VwV Beflaggung hingewiesen.

Grundsätzlich erfolgt die Anordnung der Beflaggung gemäß Landeshoheitszeichengesetz durch den Ministerpräsidenten.

Vielen Dank.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Jetzt beginnt die Baden- Frage erst!)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Beant wortung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Schopper.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – M u r r b a h n a u f d e m A b s t e l l g l e i s – D r o h t d e r E r t ü c h t i g u n g d e s S t r e c k e n a b s c h n i t t s d a s A u s ?

Herr Abg. Dr. Bullinger, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Ist der Zug schon abgefahren?

(Abg. Jutta Niemann GRÜNE: Ja! – Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Welcher?)

Die Chancen für den Murrbahnausbau schwinden.

Ich frage also konkret: