Auf die anderen Änderungsvorschläge können wir auch im Ausschuss noch eingehen. Wir haben, glaube ich, auch sehr ausführlich Stellung genommen.
Zusammenfassend: Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz erlaubt heute wirklich schon sehr flexible Lösungen, und es gibt sehr viele Spielräume, die individuell genutzt werden. Wir haben beispielsweise bereits jetzt – es ist von den Vorred nerinnen schon angesprochen worden – ein flexibles Präsenz kraftkonzept in ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit mehr als acht Bewohnerinnen und Bewohnern.
Es ist auch möglich, dass nach einer gewissen Probezeit Aus nahmen von den Vorgaben des Gesetzes gewährt werden, und zwar dauerhaft.
Wenn der Gesetzentwurf der FDP/DVP das Gesetz in seiner jetzigen Form als bürokratischen Bremsklotz für den Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften darstellt, dann kön nen wir nur antworten: Das stimmt eben nicht! Die Fachstel le für ambulant unterstützte Wohnformen, die wir ja KVJSfinanzieren, zählte im Juni 2017, also vor einem Jahr, über 300 Wohngemeinschaften. Seitdem sind – so melden es uns die Heimaufsichten – weitere etwa 50 hinzugekommen, und – ganz aktuell – noch einmal so viele, noch einmal 50, sind ak tuell in Planung.
Wenn Sie gestern in die Presse geschaut haben – nicht nur zur Landesheimbauverordnung, sondern auch zu unserer weite ren Tranche „Quartier 2020“, wo wir konzeptionell die PflegeWGs sozusagen als einen entscheidenden pflegerischen Teil, als einen Nukleus in diese Quartierskonzepte, wie Sie sie an gesprochen haben, stellen –, haben Sie gesehen: Wir werden nochmals eine Dynamik auslösen. Wir sind also von seiner zeit zwölf oder so – je nach Zählweise – im Jahr 2014 in so kurzer Zeit auf, wenn wir alles zusammenrechnen, demnächst über 400 gekommen.
Sie wissen auch, dass wir von 2009 bis 2015 einen Rückgang bei der Inanspruchnahme stationärer Versorgungskonzepte zu verzeichnen hatten; dieser setzt sich fort. Die Menschen wäh len die ambulantisierten Wohnformen.
Die Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften schei tert nicht an den Vorgaben des WTPG, zumal wir mit der Fachstelle Wohnen, die wir ja noch verstetigt und ausgebaut haben – – Da danke ich auch noch einmal den Regierungs fraktionen, dass sie uns die Mittel bereitgestellt haben. Insge samt werden wir Ende dieser Periode für Quartierskonzepte 10 Millionen € für diese an der Häuslichkeit orientierten selbstbestimmten Lebensweisen bereitgestellt haben.
Es bestehen schon Gründe, die wir uns wirklich anschauen müssen. Das ist knapper Wohnraum, das ist der Fachkräfte mangel, und das sind ab und an am Ende auch ungeeignete Konzepte. Daran kann das Gesetz im Moment nichts ändern. Im Gegenteil, auch Ihr Gesetzentwurf würde da überhaupt nichts bewirken.
Ich möchte sogar so weit gehen, lieber Kollege Haußmann, zu sagen: Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre kreuzge fährlich, weil sie das Konzept der ambulant betreuten Wohn gemeinschaft, vor allem auch der selbstverantworteten, ge fährden und die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner einschränken oder, noch besser gesagt, nahezu un möglich machen würde. Das entspräche nicht unserem Men schenbild. Die Stimmung war eindeutig: „FDP – Allein zu Haus“. Wir diskutieren noch darüber, und dann ab in die Pa piertonne mit Ihrem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin! Liebe Frau Krebs, Sie haben gesagt, die Dynamisie rung bei den Präsenzkräften sei schon möglich. Wenn man das über die Sonderregelungen macht, wird es aber schwierig, weil Sie dann immer Ausnahmen gewähren müssen. § 13 des Gesetzes ist eindeutig. Dann müssen Sie also schon das Ge setz ändern. Denn sonst gehen Sie in schludriger Art und Wei se damit um. Dort, wo es eben passt, ändern wir das Gesetz, und dort, wo es nicht passt, bleibt es so. Dann müssen Sie al so § 13 auf jeden Fall ändern.
Frau Hartmann-Müller, Sie sagten, der Gesetzentwurf sei trä gerinteressenorientiert und stelle damit nicht den Menschen in den Mittelpunkt. Insofern bin ich schon beeindruckt, wenn ich jetzt an die Liga denke, an viele kirchliche gemeinnützi ge Einrichtungen, dass Sie denen unterstellen, sie würden die Pflege nicht am Menschen durchführen. Ich finde es gerade bei einer christlichen Partei schon bemerkenswert, dass sie der Liga unterstellt, sie sei trägerinteressenorientiert und stel le nicht den Menschen in den Mittelpunkt. Ich glaube, da müssten Sie einmal die Stellungnahme der Liga lesen. Sonst hätten Sie das heute nicht gesagt.
Abschließend, Herr Sozialminister Lucha, wenn Sie sagen, das sei ein bpa-Gesetzentwurf – das haben Sie mehrmals ge sagt; ich bin froh, dass dies protokolliert worden ist –, hätte ich gedacht, dass Sie sagen, dass Sie uns zutrauen – nachdem ich auch schon sieben Jahre in der Sozialpolitik tätig bin und in der vergangenen Legislatur den ganzen Prozess zum WTPG begleitet habe –, solch einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Auch Ihnen empfehle ich, einmal die Stellungnahme der Li ga zu lesen. Mit dieser sind Sie vielleicht näher vertraut als mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der durchaus auch sehr stark am Menschen orientiert ist. Wenn Sie einmal die Stellungnahme der Liga gelesen hätten, hätten Sie das – so glaube ich – heute nicht gesagt. Insofern bin ich dankbar. Sie haben sich da noch einmal klar positioniert.
Ein Gesetzentwurf kommt nach der Ersten Beratung natürlich nicht in die Papiertonne, sondern ich schlage Ihnen vor, dass wir ihn zur Beratung an den Ausschuss für Soziales und Inte gration überweisen. – Damit sind Sie einverstanden.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung der Anerkennung von Gütestel len im Sinne von § 794 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilpro zessordnung – Drucksache 16/4342
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, hier in der Ersten Beratung auf die Aussprache zu verzichten. Die Regierung verzichtet ebenfalls auf eine münd liche Begründung des Gesetzentwurfs.
Deswegen schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf Druck sache 16/4342 zur weiteren Beratung an den Ständigen Aus schuss zu überweisen. – Auch damit sind Sie einverstanden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg vom 9. April 2018 – 1. Tätig keitsbericht des Bürgerbeauftragten des Landes BadenWürttemberg für das Jahr 2017 – Drucksachen 16/3845, 16/4378
Meine Damen und Herren, für die Aussprache ist eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt worden, und auch für die anschließenden Ausführungen des Bürgerbeauftragten, Herrn Volker Schindler, hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten vorgesehen.
Verehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Bericht des Bürgerbeauftragten schon in zwei Ausschüssen diskutiert. Der Bürgerbeauftragte ist aber ein Beauftragter für die Men schen im Land. Deswegen ist es vollkommen richtig, dass wir die Diskussion heute auch in öffentlicher Sitzung führen und ihn am Ende auch selbst zu Wort kommen lassen.
Der Bericht zeigt für uns deutlich: Schon im ersten Jahr hat sich die Einrichtung des Bürgerbeauftragten – oder, richtiger weise, des Bürger- und Polizeibeauftragten; so heißt er tat sächlich – bezahlt gemacht. Ich sage das allen Unkenrufen zum Trotz. Das war ja keine Konsensentscheidung. In der vor letzten
in der letzten – Koalition war das eine schwierige Entschei dung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Das wis sen Sie noch. Das war keine Selbstverständlichkeit. Es gab Fragen,
warum, weshalb. Es hieß, diese Einrichtung sei überflüssig und weiß der Teufel was. Die CDU war in der letzten Legis laturperiode auch einmal dagegen, wie das halt im Leben so ist. Jetzt haben wir uns darauf verständigt, dass wir das
Amt weiterführen. Ich finde, das, was Herr Schindler, der ja ein Amt aufbauen, installieren musste, der einige Widrigkei ten überwinden musste, jetzt vorgelegt hat, kann sich sehen lassen. Wir danken ihm dafür.
Wir danken ihm dafür, dass er eine neue Stelle für Bürgerin nen und Bürger installiert hat. Diese ist sehr niedrigschwel lig. So etwas brauchen wir heute. Wir leben in einem Zeital ter der Politik- und auch der Behördenverdrossenheit. Das ist so. Viele Menschen haben ein Problem damit, in Behörden zu gehen. Manchmal sind sie in der Vergangenheit auch nicht be sonders freundlich behandelt worden. Da haben sie ihre Er fahrungen gemacht.
Deswegen ist es wichtig, so einen Anwalt zu haben, der ihnen oftmals hilft, den Behördendschungel zu durchsteuern, sich zurechtzufinden.
Wir selbst sind jeden Tag damit beschäftigt und wissen, wie unser Staatsaufbau organisiert ist. Aber machen wir uns da bitte auch nichts vor: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein Bürger weiß, wer für welche Aufgabe zuständig ist. Der Bürgerbeauftragte ist hier ein sehr pragmatischer Beitrag ge gen Politik- und Behördenverdrossenheit. Er schafft neues Vertrauen in Staat und Verwaltung.
Ich glaube, so etwas brauchen wir. Auch wenn viele Abgeord nete Wahlkreisbüros haben, Sprechstunden durchführen, ist
die Einrichtung in der heutigen Zeit trotzdem ein wichtiges Angebot. Die Bürgerin, der Bürger findet sofort Gehör. Das ist für viele eine neue Erfahrung. Er oder sie spricht mit dem Bürgerbeauftragten direkt, bekommt das gute Gefühl verlie hen, dass sein bzw. ihr Anliegen wichtig ist und dass es auch zügig behandelt wird.
Der Bürgerbeauftragte nimmt eine vermittelnde Rolle ein. Die Kommunikation findet auf Augenhöhe statt. Er hat eine Lot senfunktion. Er erklärt Bürgerinnen und Bürgern auch schwie rige Bescheide. Auch ich bekomme Bescheide, bei denen ich mich erst einmal hinsetzen muss. Wie oft habe ich im Inter net nachschauen müssen, um mir selbst bestimmte Funktio nen noch einmal näherzubringen. Da gibt es also erheblichen Bedarf. Für all diese Fragestellungen ist der Bürgerbeauftrag te die richtige Institution.