Der Bürgerbeauftragte nimmt eine vermittelnde Rolle ein. Die Kommunikation findet auf Augenhöhe statt. Er hat eine Lot senfunktion. Er erklärt Bürgerinnen und Bürgern auch schwie rige Bescheide. Auch ich bekomme Bescheide, bei denen ich mich erst einmal hinsetzen muss. Wie oft habe ich im Inter net nachschauen müssen, um mir selbst bestimmte Funktio nen noch einmal näherzubringen. Da gibt es also erheblichen Bedarf. Für all diese Fragestellungen ist der Bürgerbeauftrag te die richtige Institution.
Wir sind sehr sicher, dass sich die Einrichtung in den nächs ten Jahren weiter durchsetzen und sich dies auch an Zahlen beweisen wird. Die Befürchtungen, die hier im Haus ge herrscht haben, haben sich nicht bewahrheitet. Der Bürgerbe auftragte ist keine Konkurrenz zum Petitionsausschuss, son dern eine sinnvolle Ergänzung. Beide kommunizieren ja auch miteinander.
Es gibt jede Menge Fälle, die beim Bürgerbeauftragten rich tig angesiedelt sind, weil sie unterhalb der Schwelle zu einer Petition liegen und es nicht notwendig ist, dass sich der Peti tionsausschuss mit einfachen Fällen, die schnell erledigt wer den können, in aufwendigen Verfahren beschäftigt.
Der Bürgerbeauftragte ist auch keine Konkurrenz für Abge ordnete. Auch das wurde vielfach befürchtet.
Die Zahl der Fälle ist für das erste Jahr beachtlich, die Erle digungsquote von 96 % ebenso. Klar ist, dass der Bürgerbe auftragte aufgrund seiner gesetzlich beschränkten Zuständig keit natürlich nicht allen Fällen abhelfen kann und deswegen auch Dinge unerledigt bleiben. Die Sachgebiete zeigen deut lich die ganze Breite der Fragen und damit seiner Tätigkeit.
Auch im Bereich der Polizei – das war auch ein kritisch dis kutiertes Thema – zeigt sich, dass so eine unabhängige Stel le, die in Konflikten weiterhilft, heutzutage notwendig ist. Da mit ist keine Misstrauenserklärung gegenüber der Polizeifüh rung oder wem auch immer verbunden. Vielmehr sind das ein fach notwendige Instanzen, um heute faire rechtsstaatliche Verfahren zu garantieren.
Nochmals unseren Dank an Herrn Schindler und sein Team. Geben wir ihm doch gemeinsam die faire Chance, seine Tä tigkeit zu entfalten. Das Ende dieser Wahlperiode ist, glaube ich, ein richtiger Zeitpunkt, um zu einer richtigen Bewertung schreiten zu können.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Im Jahr 2016 haben wir das Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Lan des Baden-Württemberg beschlossen. Er hat Anfang 2017 die Arbeit aufgenommen. Ich möchte deswegen im Namen der CDU-Fraktion zuallererst Ihnen, Herr Schindler, als unserem Bürgerbeauftragten und Ihrem kleinen Team ein ganz herzli ches Dankeschön für Ihre bisher geleistete Arbeit aussprechen.
Gerade bei Ihrem ersten Bericht, den Sie dem Landtag unter breiten, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Sie Neuland betreten haben. Es gab keine Blaupause für die Arbeit des Bür gerbeauftragten. Deswegen waren wir auch sehr auf Ihren ers ten Bericht gespannt. Er zeigt, dass Sie Ihre Funktion zwi schen dem Petitionsausschuss und den Bürgerkontakten, die wir als Abgeordnete Tag für Tag in unseren Wahlkreisen ha ben, gefunden haben. Sie sind Ansprechpartner für die Bür gerinnen und Bürger. Wie die Statistik zeigt, wird dies auch sehr gut angenommen.
Im Berichtsjahr 2017 sind 324 Anliegen an den Bürgerbeauf tragten herangetragen worden, davon 49 aus verschiedenster Blickrichtung heraus die Polizei betreffend. 275 Anliegen be trafen andere Gebiete und Themen. Allein die Relation 49 : 275 zeigt, dass es richtig war – Kollege Sckerl, Sie haben es schon angesprochen –, keinen reinen Polizeibeauftragten, sondern einen Bürgerbeauftragten einzusetzen. Das war rich tig. Wir sind froh, dass wir das so gemacht haben.
Ganz wichtig ist uns, der CDU-Fraktion, dass der Bürgerbe auftragte keinerlei Konkurrenz zum Petitionsausschuss und zum Petitionsrecht darstellt. Das Petitionsrecht ist ein verfas sungsrechtlich verbrieftes Grundrecht eines jeden Bürgers. Wenn eine Petition eingereicht wird, wird diese von frei ge wählten Abgeordneten dieses Hauses im Petitionsausschuss bearbeitet. Das muss erhalten bleiben. Demgegenüber ist die Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten subsidiär. Ohne eine Ab wertung vornehmen zu wollen, ist er eine Art Hilfsorgan bei der Überwachung der Exekutive. Die Bürger können sich an ihn wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen Unrecht widerfahren ist. Als Scharnier zwischen den Bürgerkontakten der Abgeordneten und dem Petitionsausschuss liegt der Vor teil des Bürgerbeauftragten in dem sehr niedrigschwelligen Angebot.
De jure ist es völlig formlos möglich, eine Petition einzurei chen und den Petitionsausschuss einzuschalten. De facto emp finden Bürger dies als eine gewisse Hürde. Jeder von uns hat schon mal von einem Bürger die Frage gestellt bekommen: „Was muss ich tun und was beachten, wenn ich eine Petition einreichen will?“ Die wenigsten wissen, dass man eigentlich nichts beachten muss. Man schreibt an den Landtag „Ich be schwere mich“ oder „Ich habe folgendes Anliegen“. Aber de facto ist es eine Hürde.
Der Bürgerbeauftragte ist eine weitere Möglichkeit, um die Lücke zu schließen und die komplett formlos vorgebrachten Bürgeranliegen ohne Einhaltung eines Dienstwegs zu bear beiten. Dies gilt insbesondere, wenn er Anlaufstelle für An gehörige des öffentlichen Dienstes ist. Ohne Einhaltung eines
Dienstwegs können sich Bedienstete an den Bürgerbeauftrag ten wenden. Sie werden dafür weder dienstlich gemaßregelt, noch dürfen sie irgendwelche Nachteile dadurch erleiden.
Wenn man Ihren ersten Tätigkeitsbericht anschaut, dann sieht man, dass die Eingaben kaum unterschiedlicher sein könnten. Da geht es um nicht bezahltes Kindergeld, um die Rückfor derung von falsch überwiesenen Kindergartenbeiträgen, um Grundsicherung im Alter, um Altersarmut, um einen Parkplatz für Schwerbehinderte und vieles, vieles mehr.
Auch im Bereich des öffentlichen Dienstes gab es zahlreiche Anliegen an den Bürgerbeauftragten. Es ging um Beurteilun gen, um Stellenbesetzungen, um die Durchführung von Dis ziplinarverfahren oder anderes mehr.
Nun haben wir den Bürgerbeauftragten seit gut einem Jahr; uns liegt heute sein erster Bericht vor. Wir ziehen den Schluss, dass er seine Funktion gut gefunden hat und dass er seine Ar beit gut macht. Deswegen spreche ich abschließend nochmals dem Bürgerbeauftragten den Dank von uns, der CDU-Frakti on, aus.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte einmal im Jahr dem Landtag, von dem er ja gewählt wurde, Rechenschaft gibt, einen Bericht vorlegt. Dieser Bericht liegt heute vor. Wir bekommen damit einen Überblick darüber, welche Tätigkeits bereiche der Bürgerbeauftragte gerade bearbeitet.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Da men und Herren! Es handelt sich um ein Gesetz, das in der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurde. Da waren wir von der AfD noch nicht im Landtag. Deshalb werden wir jetzt grundsätzlich zur Position des Bürger- und Polizeibeauftrag ten Stellung nehmen.
Lassen Sie mich zunächst eines klarstellen: Die AfD-Frakti on trennt hier messerscharf zwischen dem Amt einerseits und der Person des Amtsträgers und seiner Mitarbeiter anderer seits. Bei unserer Bewertung geht es also nicht um den Bür gerbeauftragten Herrn Volker Schindler
und auch nicht um seine Mitarbeiter als Person. Uns, der AfD, geht es in dieser Rede ausschließlich um die politische Ideo logie einer solchen Stelle, also die politische Institution, die hinter einer solchen Maßnahme steht.
Zu den wahren Gründen für das Gesetz, das sich nach Mei nung der Grünen ausdrücklich mit der Polizei befassen soll te, gehört, dass ihr Antrag auf Kennzeichnung der Polizeibe amten damals gescheitert war. Da brauchten sie dann für die
leidgeplagte grüne Seele ein kleines Trostpflaster – auch in der Hoffnung, die Polizei in irgendeiner Weise doch noch an gehen zu können.
... vor allem die Grünen – aber für die SPD, die das Ge setz mit einbringt, gilt das genauso – müssen eines ein mal erklären und klären: ihr Verhältnis zu den Sicher heitsorganen in der Bundesrepublik Deutschland.
(Abg. Rainer Hinderer SPD: Quatsch! – Abg. Her mann Katzenstein GRÜNE: Können Sie mal zur Sa che sprechen? – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das haben Sie nicht zu entscheiden!)
Die permanente Unterstellung von Fehlverhalten und rechtswidrigem Handeln gegenüber allen staatlichen und polizeilichen Maßnahmen setzt ein falsches Signal.
(Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Beate Böhlen: Sie haben halt keine Ahnung! – Gegenruf des Abg. An ton Baron AfD: Die Wahrheit tut weh!)
Der Gesetzentwurf zeigt ein tiefes Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung und ganz besonders gegen über der Polizei.
All das belegt, dass der Gesetzentwurf nur dazu dient, die Zuständigkeiten und Kompetenzen von Exekutive und Ju dikative infrage zu stellen.
Das sind alles Zitate des damaligen Abgeordneten Bernd Hitz ler von der CDU. Das ist die Position der CDU gewesen. Und die SPD war damals auch dagegen. Was ist hier eigentlich los? Bestimmen die Grünen hier alles? Die CDU ist eigentlich da gegen gewesen, die FDP/DVP ist dagegen gewesen, die SPD ist dagegen gewesen, die AfD wäre dagegen gewesen. Ist es also so, dass die Grünen in einer Koalition immer alles durch setzen?
Sie müssen einmal klären: Wo stehen Sie eigentlich politisch noch? Das ist die traurige Wahrheit in diesem Land.