Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Ak tuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung er ledigt.
Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/ DVP – Entlassung der Ministerin für Wissenschaft, For schung und Kunst Theresia Bauer MdL – Drucksache 16/4774
Meine Damen und Herren, ein solcher Antrag bedarf nach § 56 unserer Geschäftsordnung der Unterstützung durch ein Viertel der Mitglieder des Landtags oder durch zwei Fraktio nen. Nachdem der vorliegende Antrag Drucksache 16/4774 von zwei Fraktionen, der SPD und der FDP/DVP, eingebracht wurde, sind die formalen Voraussetzungen für die Zulässig keit erfüllt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache zehn Minuten je Frak tion vorzusehen.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Wenn wir heute unter Punkt 2 der Tages ordnung unserer heutigen Plenarsitzung zum Entlassungsan trag der Fraktionen von SPD und FDP/DVP bezüglich Frau Ministerin Bauer kommen, dann ist das ganz sicher nicht all täglich. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Mit einem Ent lassungsantrag gehen wir, die beiden Fraktionen, sehr weit, aber wir tun das nicht ohne Grund. Wir gehen so weit, weil die Ministerin zu weit gegangen ist –
eine Ministerin, die sich in eine Affäre verwickelt sieht, in der sie dem Parlament und der Öffentlichkeit nicht die Wahrheit gesagt hat; eine Ministerin, die ihre Position missbraucht hat, um eine angeblich unabhängige Kommission einzusetzen und diese dann an der kurzen Leine zu führen, damit die Kommis sion letztlich nicht nach den Fakten, sondern nach dem Wil len der Ministerin agieren sollte; eine Ministerin, deren Haus bereits mehrfach sowohl gegenüber dem Untersuchungsaus schuss als auch gegenüber den Gerichten, die mit diesen Ver fahren betraut sind, wichtige Dokumente nicht vorgelegt hat – was die Ministerin zumindest nicht verhindert, womöglich sogar selbst veranlasst hat –; eine Ministerin, die das Parla ment getäuscht und falsch informiert hat; eine Ministerin – so
sagt es das Gericht –, die ihre Dienst- und Fürsorgepflichten gegenüber der Rektorin einer Hochschule des Landes aufs Gröbste verletzt hat. Dies sind Vorwürfe, die schwer wiegen und einen Entlassungsantrag rechtfertigen, meine sehr geehr ten Damen und Herren.
All das, was ich aufgeführt habe, ist für eine Ministerin die ses Landes, Mitglied dieser Landesregierung, völlig untrag bar.
Unerträglich ist aber auch der Umgang der Ministerin mit ei nem Urteil, das uns in den Sommermonaten mitgeteilt wurde. Wir haben Ende August die Urteilsbegründung in dem Ver fahren, das die Rektorin der Hochschule gegen ihre Entlas sung angestrengt hat, erhalten. Wenn das Wissenschaftsminis terium bzw. die Ministerin die Ausführungen des Urteils öf fentlich als absurd bezeichnet, dann ist das keine Reaktion, die einer Ministerin zusteht. Wenn sich Minister über das Recht, über das Gesetz erheben, dann ist eine Grenze über schritten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es würde hier aus reichen, den Entlassungsantrag zu begründen, indem das Ur teil, 50 Seiten lang, vorgelesen wird. Wir möchten konkreti sieren, warum wir, die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit der FDP/DVP-Landtagsfraktion, glauben, dass hier eine Gren ze überschritten ist, die eine Entlassung von Frau Ministerin Bauer rechtfertigt: einmal aufgrund der vorsätzlichen Täu schung von Parlament und Öffentlichkeit, des Weiteren auf grund der groben Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einer Beamtin und zuletzt aufgrund der erkennbar mangeln den Aufklärungsbereitschaft gegenüber der Justiz und dem Landtag von Baden-Württemberg.
Ich möchte vorwegschicken: Warum kommt dieser Entlas sungsantrag jetzt? Der Untersuchungsausschuss macht sich seit Monaten die Mühe, die Vorgänge in der Hochschule Lud wigsburg aufzuklären. Es war richtig, diesen Untersuchungs ausschuss einzusetzen. Denn die Vorgänge, die dort Gegen stand der Untersuchungen sind, sind nichts anderes als ein über längere Zeit stattfindender Rechtsbruch. Wie das Nicht handeln des Wissenschaftsministeriums in diesem Zusammen hang zu bewerten ist, das wird letztlich auch Gegenstand im Rahmen der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sein.
Aber es gibt eben nicht nur die Vorgänge in Ludwigsburg, son dern es gibt auch die Frage nach der persönlichen Verantwor tung und die Frage nach der persönlichen Einflussnahme durch die Ministerin. Und wann, wenn nicht nach Vorliegen eines Urteils des Verwaltungsgerichts, in dem das Verwaltungsge richt die erhobenen Vorwürfe in aller Deutlichkeit bestätigt, wann, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt, nämlich in der dar auffolgenden Plenarsitzung, muss dieser Entlassungsantrag gestellt werden? Wenn die Ausführungen in der Urteilsbegrün dung des Gerichts eindeutig erkennen lassen, dass die Minis terin das Parlament getäuscht und die Fürsorgepflicht gegen über einer hochrangigen Beamtin verletzt hat, ist die Grenze für die Einbringung eines Entlassungsantrags überschritten. Deswegen wird er heute von uns eingebracht.
Zum Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung: Frau Ministerin Bauer hat hier im Parlament ausführlich dargelegt, nachdem eine Kommission eingesetzt wurde, dass diese Kommission angeblich extern, unabhängig und frei arbeiten könne. Ich wei se auf Seite 34 des Urteils hin, und ich weise auch darauf hin, dass ein Verwaltungsgericht auf der Grundlage des Amtser mittlungsgrundsatzes alle für das Gericht erreichbaren Infor mationen zur Urteilsfindung herbeizuziehen hat.
Das Gericht stellt dem all die Behauptungen gegenüber, die die Ministerin hier im Parlament aufgestellt hat, was die Un abhängigkeit der Kommission angeht. Dann findet sich in der Folge aber der Satz – auf Seite 34 am Ende des ersten Absat zes –, dass durch diesen Vortrag erkennbar der Eindruck er weckt werden sollte,
insbesondere gegenüber den Gremien der Hochschule..., die Kommission sei als vom Ministerium getrennt und un abhängig anzusehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gericht fährt im Rahmen der Urteilsfindung im folgenden Absatz dann mit fol gendem Satz fort:
Aus den internen Vermerken und den mit Schriftsätzen vom 12.09.2016... vorgelegten Kommissionsakten ergibt sich zum Verhältnis zwischen Ministerium und Kommis sion ein völlig anderes Bild:
Hieraus lässt sich erkennen, dass die Ministerin hier im Par lament nicht die Wahrheit gesagt hat. Die Ministerin hat das Parlament getäuscht, was die Unabhängigkeit der Kommissi on angeht. Die Ministerin ist in ihrem Amt nicht mehr trag bar.
Das Verwaltungsgericht geht in seinem Urteil ja weiter. Das Verwaltungsgericht zeichnet aufgrund der Aktenlage Punkt für Punkt nach:
geradezu Hand in Hand, Kommission und Ministerium ihr Vorgehen insbesondere mit Blick auf die Klägerin ab gestimmt haben,...
Die Einsetzung der Kommission sollte – so die Intention der Ministerin – Ergebnisoffenheit vorgaukeln. Tatsächlich stellt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil aber fest, dass es der Ministerin nur darum ging, die Rektorin zum Rücktritt zu drängen oder genügend Argumente für ein zweites Abwahl verfahren zu sammeln. Sie, Frau Ministerin, haben das Parla ment getäuscht. Das ist inakzeptabel. Treten Sie zurück!
Das Gericht kommt zu einem weiteren Punkt, nämlich der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einer Beamtin des
Landes. Das Land Baden-Württemberg – ich möchte das noch einmal deutlich sagen – ist auf die umfassende Treuepflicht seiner Beamten angewiesen. Diese Treupflicht korrespondiert mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Be amten. Dazu gehört auch – so wird es ausdrücklich auch im Urteil ausgeführt – die Pflicht des Dienstherrn, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen.
Frau Ministerin Bauer – so das Urteil – hat diese Fürsorge pflicht gröblich verletzt. Aufgrund der Kommissionsakten er gibt sich eindeutig, dass es das Hauptanliegen von Frau Mi nisterin Bauer und der Kommission war, Frau Stöckle zum Rücktritt zu drängen. Meine sehr geehrten Damen und Her ren, wer in dieser Weise eine Rektorin, eine hochrangige Be amtin, nicht gegen unberechtigte Angriffe in Schutz nimmt, sondern sie – so sage ich – zum Abschuss freigibt, der hat die Fürsorgepflicht gegenüber dieser Beamtin aufs Gröblichste verletzt, Frau Ministerin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt noch die mangelnde Aufklärungsbereitschaft hinzu. Als wären dies noch nicht Gründe genug, hat Frau Ministerin Bauer von Be ginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses an und auch hier im Parlament nicht wirklich Bereitschaft gezeigt, die Auf klärung dieses Skandals zu befördern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion, wenn Sie uns vorwerfen, mit diesem Entlassungsantrag unser Aufklärungsinteresse im Untersuchungsausschuss an den Na gel zu hängen, sind Sie an dieser Stelle völlig schiefgewickelt. Es war doch Ihre Ministerin, die zwei Mal zugeben musste, nicht alle Akten vorgelegt zu haben. Zuletzt hat der zuständi ge Referent im Wissenschaftsministerium am vergangenen Freitag im Untersuchungsausschuss sogar zugegeben, dass es eine bewusste Entscheidung war, nicht alle Akten vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer einen Untersu chungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg für dumm verkaufen will, sollte sein Amt räumen.
Eben weil wir wissen wollen, was wirklich passiert ist, weil wir ein wirkliches Aufklärungsinteresse haben, ist es für uns von großer Bedeutung, dass diese Ministerin ihr Amt räumt. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Aufklä rung der Vorgänge in Ludwigsburg wird nur dann möglich sein, wenn die Erkenntnisse nicht scheibchenweise nach au ßen gelangen. Es geht nicht an, dass die Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses erkennt, dass Unterlagen nicht vollständig sind, beim Ministerium nachfragen muss, und es dann dazu kommt, dass das Ministerium kleinlaut Aktenteile nachliefern muss, weil man ihm auf die Schliche gekommen ist.
Herr Ministerpräsident, das Fehlverhalten von Ministerin Bau er in diesem Vorgang ist unerträglich und ist ihres Amtes und auch der Landesregierung unwürdig. Dies beschädigt nicht nur das Verhältnis der Regierung zu den Hochschulen des Landes, es beschädigt auch massiv das Vertrauen der Men schen in die Politik.
Überdies erinnert vieles in furchtbarer Weise auch an schwär zeste Zeiten des Südwestpolitiksumpfes: Machtpolitiker, die über alle Grenzen ihrer Befugnisse wie auch über die Gren zen des Anstands hinweg ihre Ziele durchsetzen wollen und die letztlich entscheiden wollen, was recht und was billig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Landesregie rung und eine Ministerin stehen nicht über dem Gesetz. Wenn die Ministerin glaubt, über dem Gesetz zu stehen, ist sie in dieser Landesregierung nicht mehr tragbar.
Wir wollen, dass dies in Baden-Württemberg aufhört, und wir wollen, dass dies nicht wieder anfängt. Ein politischer Sumpf ist nicht besser, nur weil er grün ist. Was sich die Ministerin geleistet hat, ist auch Wasser auf die Mühlen derer, die Poli tik verächtlich machen wollen. Wer versucht, in seinem Amt frei, nach Gutdünken zu agieren, wer sich über Recht und Ge setz erhebt, der kann nicht Teil der Landesregierung sein.
Frau Ministerin, Sie haben den in Artikel 48 der Landesver fassung festgelegten Amtseid geleistet. Er lautet:
Ich schwöre, dass ich... Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie klarstellen wollen, dass nur eine Ministerin hinter diesem Fehlverhalten steht und nicht eine ganze Landesregierung, dann müssen Sie Frau Ministe rin Bauer entlassen. Es ist schlimm und beschämend genug, dass sie nicht selbst geht. Ein politisches Amt zu bekleiden heißt nicht nur, Verantwortung übertragen zu bekommen; man muss diese Verantwortung auch übernehmen.