Das waren die markigen Worte aus der SPD. Die SPD wollte die Hochschule Ludwigsburg unter Zwangsverwaltung stel len. Seien wir doch einmal ehrlich: So wollten Sie hier Poli tik machen.
Deswegen geschah die Einsetzung der Kommission gerade aus der Fürsorgepflicht heraus, die die Wissenschaftsministe
rin hat. Das Wissenschaftsministerium hat hier ruhig, sachlich und professionell gehandelt. Das Wissenschaftsministerium hat mit der Kommission ein milderes Mittel der Rechtsauf sicht eingesetzt als die sofortige Entlassung der Rektorin, ob wohl diese Entlassung von allen Seiten gefordert wurde, ins besondere von der SPD.
um die Hochschulgremien zu etwas zu bewegen, was diese ohnehin wollten. Das ist doch absurd, meine Damen und Her ren.
Die Hochschulgremien wollten die Rektorin doch sowieso ab wählen. Von Beeinflussung kann daher gar keine Rede sein. Das ist absurd; das ist vollkommen aus der Luft gegriffen.
Die Einsetzung einer Kommission als Mittel der Rechtsauf sicht ist im Landeshochschulgesetz verankert. Unbeteiligte sollen von außen einen Blick auf die Sache werfen, damit sichtbar wird, ob es in einem Konflikt noch Lösungen gibt, die bislang nicht gesehen wurden. Eine solche Kommission besetzt man natürlich mit Personen, die nicht im Wissen schaftsministerium arbeiten, und da hat man mit Herrn Stratt haus meines Erachtens eine kompetente und auch eine gute Wahl getroffen.
Es ist erstaunlich, dass es seitens der Opposition bisher we nig Interesse gab, die Kommissionsmitglieder mal zu ihrer Sicht der Dinge zu hören.
Stattdessen verhöhnen Sie von SPD und FDP/DVP die Mit glieder der Kommission lieber öffentlich. Wer so agiert, muss sich schon fragen lassen, wie ernst er es mit der parlamenta rischen Aufklärungsarbeit nimmt.
Ich empfinde es geradezu als unverschämt, Herr Stoch, Herr Rülke, einem gestandenen und geachteten ehemaligen Abge ordneten und Minister wie dem früheren Kollegen Stratthaus vorzuwerfen, er habe sich beeinflussen und vor den Karren der Ministerin spannen lassen.
Ich kann nur sagen, Herr Stoch, Herr Rülke: Sie haben die Ba cken dick aufgeblasen. Jetzt ist die Luft raus.
Das Wissenschaftsministerium hat aus allen Vorgängen die richtigen Konsequenzen gezogen und die Lage im Griff. Die
Aufarbeitung ist in vollem Gang. Mit neuen Beratungs- und Kontrollstrukturen, die das Wissenschaftsministerium aufbaut, wird ausgeschlossen, dass ein Verwaltungsproblem dieser Art künftig wieder entsteht. Das ist gute sachliche Verwaltungs arbeit. Das sind gute sachliche Antworten auf Verwaltungs probleme, die es gibt.
Die Opposition sucht offenbar verzweifelt nach politischen Skandalen als Ausweg aus den eigenen politischen Proble men. Von den Vorwürfen der Opposition gegen die Ministe rin bleibt nur heiße Luft übrig. Den Antrag werden wir selbst verständlich ablehnen.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Wolfgang, ich sehe dich gar nicht! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Wir werden ihn aber gleich hören!)
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier in diesem Hohen Haus einen Antrag auf Entlassung eines Regierungsmitglieds zu stellen ist unbestritten das gute Recht der Opposition. Das se hen unsere Landesverfassung und unsere Geschäftsordnung vor.
Es gehört somit zur parlamentarischen Kontrolle und auch zum System der Checks and Balances, und es unterstreicht, dass die Landesregierung diesem Parlament gegenüber ver antwortlich ist und von seinem Vertrauen abhängt.
Wer aber ein so scharfes Schwert zur Hand hat, der muss auch verantwortungsvoll damit umgehen können.
Wir beklagen derzeit den ständigen Empörungston im Inter net und auf der Straße, der Sachdebatten kaum mehr zulässt. Wir müssen feststellen, dass Politiker – und damit wir alle – im öffentlichen Diskursraum häufig immer mehr zu einer Art Freiwild geworden sind. Als verantwortliche Parlamentarier sollten wir durch unser Tun nicht auch noch selbst an dieser Spirale mitdrehen.
Vor allem sollten wir immer auch unsere eigenen Skandali sierungsrituale hinterfragen. Ich bin sehr dafür, dass wir in diesem Plenum und auch in der Öffentlichkeit den Streit in der Sache hart und mit Argumenten führen, zwar nach dem Motto „Fortiter in re“, aber immer im geistigen Diskurs, wo rum es wirklich geht.
Für mich gehört der Streit zur parlamentarischen Auseinan dersetzung, zur Lebendigkeit. Er hilft auch der politischen Willensbildung. Aber eine Inszenierung – vor allem eine schnel
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Sie nut zen damit das scharfe Schwert des Entlassungsantrags auch ab. Sie machen es damit zu einer stumpfen Theaterwaffe. Denn der heutige Antrag von SPD und FDP/DVP – das haben wir doch jetzt gerade erlebt – ist vor allem Show. Das macht das Parlament dann nämlich zu einer Art Schaubude. Es geht Ihnen nur um Negativpublicity, um einen möglichst hohen Lärm- und Aufmerksamkeitspegel. Es geht Ihnen hierbei um Knalleffekte und um nichts anderes.
Ja, sage ich. – Es steht Ihnen natürlich frei, sich so zu prä sentieren. Aber damit wird kein ernsthafter Beitrag geleistet. Das zeigt auch der Zeitpunkt. Sie alle haben – Herr Kollege Rülke – vorauseilend das Argument schon vorweggenommen.
Das Zweite ist – das will ich schon sagen –, dass Sie damit ja nicht das Recht und die Rolle des Parlaments stärken. Sie wis sen übrigens selbst, dass Sie addiert 31 Stimmen haben und dass Sie 96 brauchten. Schon allein daraus ergibt sich, dass das heute ein Showfaktor ist.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wer weiß, wie die Abgeordneten stimmen? – Abg. Jochen Hauß mann FDP/DVP: Wie war es gestern in Berlin?)
Aber in der Sache kommen wir mit diesem Schauspiel heute der Aufklärung rund um die Vorgänge keinen Millimeter nä her; im Gegenteil.
Wir sind gerade mitten in der Aufklärung, und die Aufklä rungsarbeit ist ja überhaupt noch nicht abgeschlossen. Sie stüt zen Ihren Entlassungsantrag wesentlich auf ein erstinstanzli ches Urteil des VG Stuttgart. Sie wissen aber so gut wie wir, dass das Urteil, auf das Sie sich berufen, gar nicht rechtskräf tig ist. Bereits im Eilverfahren – das muss man hier sagen; wenn es auch ein summarisches Verfahren war – hat der VGH anders entschieden als das Verwaltungsgericht.
Insoweit will ich sagen: Das Ministerium hat Berufung ein gelegt; darüber wird nun der VGH entscheiden. Das steht dem Ministerium zu. Rechtsmittel zu nutzen und auszuschöpfen ist in einem Rechtsstaat normal und selbstverständlich, es ist vor allem legitim. Wir gehen davon aus, dass auch im Beru
fungsverfahren gute Argumente vorgetragen werden. Erst das Urteil des VGH wird dann Rechtsfragen bindend entscheiden.