fungsverfahren gute Argumente vorgetragen werden. Erst das Urteil des VGH wird dann Rechtsfragen bindend entscheiden.
Schon aus Respekt davor sollten wir nicht mit Vorverurteilun gen Politik machen. Denn auch Vorverurteilungen sind Vor urteile. Auch das will ich in diesem Zusammenhang sagen.
Ich finde, es würde sich gehören, der Entscheidung des VGH nicht mit politischen Schlussfolgerungen vorzugreifen. Allein schon deshalb müsste der Antrag zurückgezogen werden.
Jetzt kommen wir aber zum Untersuchungsausschuss. Im Un tersuchungsausschuss ist die Arbeit in vollem Gang. Die Be weisaufnahme läuft noch. Es stehen noch Zeugenaussagen aus. Auch das ist allen bestens bekannt. Aber das Interesse da ran ist ja beschränkt. Sie wollen die Ergebnisse der Beweis aufnahme gar nicht mehr abwarten – nein –, sondern Sie wol len mit vorgefertigten Ergebnisschlüssen sozusagen voraus sagen, wie der Untersuchungsausschuss bei einer Beweiswür digung, die noch im Rahmen der Beweisaufnahme fortzuset zen ist, jetzt schon zu handeln hat. Da kann ich nur sagen: Das ist nichts anderes als Geringachtung der wichtigen Aufklä rungsarbeit der Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen im Untersuchungsausschuss – auch Ihrer eigenen Kolleginnen und Kollegen.
Weil wir als Parlamentarier diesen Untersuchungsausschuss eingerichtet haben, hätte ich mir in dieser Frage mehr Res pekt, mehr Zurückhaltung, mehr Seriosität, mehr Substanz er wartet als nur diesen Budenzauber.
Ich sage das deshalb, weil der Untersuchungsausschuss „Zu lagen Ludwigsburg“ für die CDU-Fraktion auch ein wichti ges Element einer konstruktiven Fehlerkultur darstellt.
Es mag sein, dass im Endergebnis, in der Ex-post-Betrach tung, manches klüger gewesen wäre, was Aktenvorlage etc. angeht. Das wird auch der Untersuchungsausschuss bewerten und daraus die richtigen Lehren ziehen. Aber wir werden wei ter für eine konsequente und vor allem profunde Sachaufklä rung im Untersuchungsausschuss eintreten. Das ist unser Ziel; das war unser Ziel von Anfang an. Für uns heißt das: erst die Beweise, dann die Bewertung. Das ist die richtige Reihenfolge.
Wir sollten hier bei unserem Wissenschaftsministerium auch Maß und Mitte wahren. Das ist auch eine Frage der Verhält nismäßigkeit.
Ich will schon sagen: Unser Land Baden-Württemberg lebt wie kaum eine andere Region von Wissenschaft, Forschung, Entwicklung, Innovation. Dies ist ein elementares Feld. Aber dazu höre ich gar nichts von der Opposition. Funkstille.
Wir stellen uns den strategischen Herausforderungen. Wir sor gen dafür, dass Baden-Württemberg die Innovationsregion
Nummer 1 in Europa bleibt. Wir schaffen Bedingungen für exzellente Wissensproduktion in Baden-Württemberg. Mit dem Cyber Valley haben wir einen globalen Leuchtturm auf einem zentralen Zukunftsfeld der künstlichen Intelligenz. Das gilt auch für unsere kräftige Sanierungsoffensive. Auch die Unikliniken in unserem Land werden weiter auf höchstem Ni veau therapieren und forschen können. Wir schaffen Freiräu me und Unterstützung für Gründer in unseren Hochschulen. Wir stärken die Gründerkultur. Wir wollen gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und der Ministerin mehr Me dizinstudienplätze schaffen, die Landarztquote realisieren. Das sind die Themen, die uns umtreiben; sie sind wichtig für dieses Land. Darauf muss es ankommen.
Deshalb will ich abschließend schon sagen, Herr Kollege Rül ke: Ich finde, in einem sind Sie zu weit gegangen. Aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts die Conclusio zu ziehen, jetzt sei gar über eine Straftat befunden worden, das ist unredlich.
(Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: So ist es! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül ke FDP/DVP: Das ist der Untersuchungsausschuss!)
Das ist unredlich. Nein, das geht nicht – bei allem Verständ nis für Opposition. Das sind komplexe Sachverhalte. Hier geht es um die Frage „aus wichtigem Grund“ – ähnlich § 626 BGB –, um die Frage, ob man fristlos entlassen kann oder nicht.
Hier haben Hochschulgremien entschieden. Im Arbeitsrecht würde man nach Druckkündigungen fragen, wenn 20 Perso nen sagen: „Wir treten zurück, wenn die nicht geht.“ Das sind schwierige, komplexe Rechtsfragen, schwierige Fragen. Aber daraus zu folgern, wenn jemand auf Fragen im Untersuchungs ausschuss seine Meinung sagt – es gehört überall auch Vor satz dazu –
nein, nein, nein –, das sei jetzt schon die Straftat einer un eidlichen Falschaussage, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege: Das ist die Gefahr der Falschverdächtigung. Hören Sie auf mit solchen Vorwürfen!
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wun dere mich schon sehr – auch wenn es mich nicht wirklich überrascht hat –, dass Sie, Herr Schwarz, den Unterschied zwischen Berufung und Sprungrevision nicht kennen.
Ich denke, das ist eine bewusste Verdummung der hier zuhö renden interessierten Bürger und der Abgeordnetenkollegen.
Wenn im Untersuchungsausschuss der abgestellte Spitzenbe amte des Ministeriums explizit ausführt, dass das Ministeri um bewusst und absichtlich der Justiz, dem Verwaltungsge richt Unterlagen vorenthält, die dann im Eilverfahren nicht vorlagen – aus Absicht, weil das Ministerium genau über die Konsequenzen Bescheid wusste –, und dieses dann auf dieser Basis – weil es eben nicht alle Informationen hatte – gegen die Klägerin entschied, dann im Hauptsacheverfahren die Klä gerin Hinweise gibt und das Verwaltungsgericht das Ministe rium erst dazu auffordern muss, Akten nachzureichen, die dann in der Urteilsbegründung herangezogen werden, um zu begründen, dass das Ministerium tatsächlich in grober Weise seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Rektorin nicht nachge kommen ist,
Kommen wir zu dem Fall zurück: Die grüne Wissenschafts ministerin Theresia Bauer hat Gremien der Hochschule Lud wigsburg instrumentalisiert. Nach dem heutigen Stand der Er mittlungen des Untersuchungsausschusses ist eine andere Schlussfolgerung überhaupt nicht möglich. Ministerin Bauer hat versucht, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu verhin dern. Sie hat der Justiz gegenüber Akten unterdrückt. Sie hat der Öffentlichkeit und dem Parlament gegenüber falsche Aus sagen gemacht. Und sie hat – vom Verwaltungsgericht Stutt
gart festgestellt, wenn auch noch nicht rechtskräftig – die Für sorgepflicht gegenüber den ihr unterstellten Beamten grob missachtet und mit Füßen getreten. So jemand hat in der Re gierung nichts zu suchen.