Protokoll der Sitzung vom 29.06.2016

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, der zuständi ge Ressortminister kommt noch – ich sehe ihn gerade –, an sonsten kann vielleicht auch der Forstpräsident einspringen, denn die Fischerei ist ja jetzt bei den Förstern angesiedelt wor den.

Die Fischerinnen und Fischer, die Mitglieder in den Angel vereinen leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Ar beit im Dienste der Natur.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Dies ist bei der Jagst-Katastrophe letztes Jahr deutlich gewor den. Sie haben es deshalb verdient, meine Damen und Her ren, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbü rokratisiert, angepasst oder gestrichen werden. Den Verände rungen die Tür verschließen hieße in diesem Fall nicht zuletzt, das ehrenamtliche Engagement, das die vielen Anglerinnen und Angler mit ihrem aktiven Beitrag für den praktischen Na turschutz erbringen, zu bestrafen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit an und in unseren Ge wässern.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der AfD)

Wir, die Freien Demokraten, fordern konkret: erstens die Ab schaffung des allgemeinen Nachtangelverbots, das es in sei ner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern, z. B. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-West falen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü ringen, nicht mehr. Lediglich Niedersachsen und RheinlandPfalz schränken das Angeln während der Nachtzeit noch ein, und zwar bei Schutzgebieten.

Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben Sie hingehört? Die Länder, in denen die Grünen mitregieren, sind Ihnen hier meilenweit voraus.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Unser Gesetzentwurf begehrt also Überfälliges, auch wenn sich das Fischereirecht insgesamt in Baden-Württemberg im Großen und Ganzen bewährt hat.

Zweitens: Eine Absenkung des Mindestalters für die Berech tigung, im Beisein und unter Aufsicht von volljährigen Inha bern des regulären Fischereischeins fischen zu dürfen, auf sie ben Jahre hält die FDP/DVP-Fraktion für überfällig. Die Ver antwortung trägt der erwachsene Ausübungsberechtigte.

In einer Zeit, in der sich die Bürgerinnen und Bürger, vor al lem aber die Jugendlichen immer weiter von der Natur ent fernen, in der die Kuh lila ist, in der Fragen nach 1,5-prozen tiger und 3,5-prozentiger Milch je nach Kuh gestellt werden und an der Tagesordnung sind, in der die Beziehung der jun gen Generation zur Natur immer abstrakter und entfernter wird, in der unsere Kinder mit zwei und vier Jahren auf elek tronischen Tablets herumspielen, kann es nur richtig sein, Ju gendlichen so früh wie möglich die Chance zu bieten, Natur praktisch zu erleben.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Immerhin habe ich vor 50 Jahren die Fischerprüfung gemacht und bin diesem Angelsport immer treu geblieben, auch wenn ich kaum noch dazu komme. Dadurch habe ich auch meinen drei Kindern etwas bieten können, das ich für ganz wichtig halte, nämlich ans Wasser zu gehen, morgens, wenn die Son ne aufgeht, oder auch abends, die Libellen zu erklären

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Nachts auch?)

am Ufer darf man nach jetzigem Recht bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang noch die Angel auswerfen, Frau Kol legin –, die Bisamratte am Ufer gegenüber oder die Natter im Schilf oder die wunderbaren Wasserpflanzen zu erklären. So war und ist das allemal sinnvoller, als dass – wie heute leider häufig – die Eltern und die Kinder selbst am Mittagstisch stumm vor sich hin simsen und touchen.

Wir müssen junge Menschen davon überzeugen, dass es Sinn ergibt, nicht nur zum Angeln zu gehen, sondern sich in einem Fischereiverein für den Erhalt und die Pflege un serer Gewässer zu engagieren. Der demografische Wan del spielt dabei natürlich eine Rolle.

Wir müssen offen und intensiv Kinder und Jugendliche für die Angelfischerei und die Arbeit am Gewässer inter essieren. Das fängt damit an, die Politik davon zu über zeugen – wie in vielen anderen Bundesländern auch –, den Jugendfischereischein nicht erst mit zehn Jahren, son dern schon mit sieben Jahren zu ermöglichen.

Wer hat das gesagt? Der Kollege, der vor Kurzem, am 16. Ap ril, zum Gesamtpräsidenten des Landesfischereiverbands ge wählt wurde: Sie, lieber Arnulf Freiherr von Eyb. Sie haben damit absolut recht.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der AfD)

Bei diesem Interview forderte der Kollege von Eyb nicht nur die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfische reischein, sondern auch die Aufhebung des Nachtangelver bots sowie ein wirksames Kormoranmanagement und die Be endigung des Aalfangverbots am Rhein, wie dies auf der ge genüberliegenden Seite von Rheinland-Pfalz – damals rotgrün – beschlossen wurde.

Nochmals: Alles richtig, meine Damen und Herren. Der Ge setzentwurf stimmt rundum; Sie brauchen nur noch zuzustim men. Also nicht schwätzen, machen!

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in den Wahlcheck vor der Landtagswahl oder in verschiedene Landtagsanträge, z. B. Drucksache 14/7048 – Vereinfachung der Prüfungszu lassung für Angelscheine und Nachtangeln –, eingebracht von einem gewissen Abg. Dr. Nils Schmid, SPD, oder Drucksa che 15/5748 des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb – Nachtangel verbot in Baden-Württemberg – oder Drucksache 15/6623 des Abg. Wolfgang Reuther – Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg –, unterstreicht die Richtigkeit unse res Begehrens, das Fischereigesetz dringend zu ändern.

Übrigens, meine Damen und Herren, was das Nachtangelver bot angeht, wäre es vielleicht sinnvoller, das eine oder ande re Event am Wasser, bei dem Krach erzeugt wird und Dreck übrig bleibt, zu verbieten. Die Angler sind abends und mor gens keine Krawallmacher am Wasser, meine Damen und Her ren.

(Beifall bei der FDP/DVP und der AfD)

Auch empfehle ich Ihnen, einmal die in der 30. Sitzung des 15. Landtags vom 14. März 2012 gehaltenen Reden nachzu lesen: Punkt 3 der Tagesordnung, Zweite Beratung des Ge setzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes –, Drucksache 15/855. Dort stehen diese Ar gumente mehr oder weniger sinnvoll schon drin.

Abschließend darf ich zumindest eine nicht ganz unbedeuten de Gruppe, einen Verband, der als untere Naturschutzbehör de auch zuständig ist, zitieren. Der Landkreistag sagte bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Würt temberg – Folgendes:

Gegen die geplanten Änderungen des Fischereigesetzes bestehen keine Einwände.

Zur begehrten Änderung von § 32 Absatz 1 des Fischereige setzes sagt der Landkreistag:

Vor dem Hintergrund einer zukunftsfähigen Nachwuchs arbeit der Fischereivereine wird die geplante Herabset zung des Mindestalters von derzeit zehn auf sieben Jah re für die Erteilung eines Fischereischeins für Jugendli che – Jugendfischereischein – begrüßt.

Ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist bereits beschränkt geschäftsfähig im Sinne des BGB.

Zweitens sagen sie zu einer Änderung von § 44 Absatz 1 Nummer 11 des Fischereigesetzes:

Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar.

Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, in dem rund 532-mal „wollen“ statt „machen“ und in dem 132-mal „prüfen“ steht, wurden diese Anliegen der Fischer wohl vergessen.

Noch einmal: Wir sollten die dringend erforderliche Novel lierung des Gesetzes, meine Damen und Herren, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss fachlich weiterbe raten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und der AfD)

Für die Fraktion GRÜNE er teile ich Herrn Abg. Pix das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Ge legenheit nutzen, von hier aus unserem Kollegen Arnulf Frei herr von Eyb ganz herzlich zu gratulieren. Er wurde am 16. April zum Präsidenten des Landesfischereiverbands ge wählt. Lieber Arnulf, ich wünsche dir viel Fortune und viel Glück für deine Arbeit.

(Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

Du hast immerhin 60 000 aktive Angler und Fischer zu ver treten. Das ist eine große Aufgabe, die sicher nicht ganz ein fach ist, wie sich auch am heutigen Tag zeigt. Ich denke aber, dass wir hier gemeinsam zu Lösungen kommen, doch sicher nicht auf dem Weg, den Herr Kollege Bullinger hier vor schlägt.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das schlägt Herr von Eyb auch vor! Er schlägt genau das Gleiche vor! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Die Angler und Fischer sind durchaus aktive Naturschützer. Sie sind auch verantwortlich für die Gewässerreinhaltung und für die Pflege von hochwertigen ökologischen Uferzonen. Mit ihrer Jugendarbeit leisten sie eine wichtige soziale Arbeit, nämlich die soziale Einbindung von Kindern und Jugendli chen.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Im weiteren Sinn sind das eigentlich sehr wertvolle Umwelt- und Naturpädagogen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)