Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das wäre uns jetzt alles nicht eingefallen!)

Lassen Sie uns neugierig gemeinsam diese Wege gehen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Ich sehe jetzt keine Wortmel dungen mehr.

(Zuruf von der AfD: Doch!)

Moment. Zwei Fraktionen haben noch jeweils eine kurze Redezeit. Möchte für die CDU-Fraktion Herr Abg. Teufel noch einmal sprechen? – Er meldet sich nicht. Okay.

Für die AfD-Fraktion hat sich nun noch Herr Abg. Dr. Podes wa gemeldet.

(Zuruf: Ist die Gesamtredezeit nicht schon überschrit ten worden?)

Nein, das ist noch im Rahmen der Gesamtredezeit, keine Sorge.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr ge ehrter Herr Minister Lucha, Sie haben die Krankenhausver sorgung in die Debatte eingeführt. Sie haben aus Heilbronn berichtet, und Sie haben über die positive Resonanz einer Heilbronner Bürgerin berichtet.

Als Heilbronner Wahlkreisabgeordneter

(Abg. Rainer Hinderer SPD: Beilsteiner! Wohnt ja gar nicht im Wahlkreis! Nie in Heilbronn gesehen! – Gegenruf der Abg. Carola Wolle AfD)

möchte ich Sie herzlich dazu beglückwünschen, dass Sie wahrscheinlich die einzige Bürgerin gefunden haben, die die Ausdünnung der Krankenhausstruktur im Heilbronner Land und die Krankenhausversorgung in Heilbronn gut findet. Die Dame zu finden war sicherlich nicht einfach.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Ak tuelle Debatte beendet.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der CDU, Drucksache 16/2340. Der An trag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank.

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Ba den-Württemberg und anderer dienstrechtlicher Vor schriften – Drucksache 16/4935

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen – Drucksache 16/5022

Berichterstatter: Abg. Peter Hofelich

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Ich erteile für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Walker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in die sem Gesetzentwurf im Wesentlichen darum, die Beschäftig ten im öffentlichen Dienst zu stärken. Sie leisten gute Arbeit und stehen vor wachsenden Herausforderungen und Aufga ben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf steigern wir die At traktivität des öffentlichen Dienstes. Wir verbessern die Rah menbedingungen für gute Bildung und Wissenschaft in Ba den-Württemberg, und wir stärken die Kommunen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Bereits im letzten Jahr haben wir die Stellenobergrenzenver ordnung für den kommunalen Bereich aufgehoben, damit ge rade auf dieser Ebene mehr Führungskräfte rekrutiert werden können. Die Gemeinden und die Landkreise stehen in einem viel härteren Wettbewerb. Die Wirtschaft brummt, und die Konkurrenz um gute und kluge Köpfe ist sehr groß.

Deswegen mussten wir da noch mal nachlegen und ermögli chen es mit diesem Gesetz durch die Senkung der Einwohner grenze für die besoldungsrechtliche Einstufung von Ersten Landesbeamten, dass auch in 15 kleineren Landkreisen diese Positionen besser dotiert werden. Damit sind auch diese Land kreise im Wettbewerb um die klugen Köpfe besser aufgestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU)

Ein zweites Beispiel aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Stärkung der Schulleitung von Gemeinschaftsschulen. Wie Sie wissen, besuchen in Baden-Württemberg 65 000 Schüle rinnen und Schüler eine der über 306 Gemeinschaftsschulen im Land. Seit diesem Schuljahr können Gemeinschaftsschu len gymnasiale Oberstufen anbieten. Vor wenigen Tagen hat die Alemannenschule in Wutöschingen grünes Licht bekom men, dass sie als dritte Gemeinschaftsschule im Land die gymnasiale Oberstufe anbieten kann. Darüber freue ich mich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Jetzt schaffen wir auch die besoldungsrechtlichen Vorausset zungen, dass die Schulleitungen an diesen Gemeinschafts schulen angemessen eingruppiert werden – nämlich genau so wie die Schulleitungen an allgemeinbildenden Gymnasien auch.

Die grün-schwarze Koalition, meine Damen und Herren, hält bei den Gemeinschaftsschulen, wie vereinbart, Kurs und un terstützt deren Weiterentwicklung. Deswegen ist auch klar, dass wir den Antrag der FDP/DVP ablehnen, auf die Stellen hebungen für die Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe zu verzichten.

(Zuruf des Abg. Andreas Glück FDP/DVP)

Als drittes Beispiel in diesem Gesetzentwurf möchte ich noch die vorgesehenen Stellenhebungen bei den Leitungsfunktio nen des KVJS hervorheben. Auch dieser Verband steht vor er heblich gewachsenen Aufgaben, nicht zuletzt durch die Um setzung des Bundesteilhabegesetzes, bei der der KVJS eine führende Rolle spielt. Auch dazu passt die bisherige Einstu fung der Verbandsführung, der Dezernentinnen und Dezer nenten nicht mehr. Das ist in der Anhörung zum Gesetzent

wurf auch zum Ausdruck gebracht worden. Wir begrüßen aus drücklich, dass die Landesregierung diese Stellenhebungen für den KVJS jetzt ermöglicht. Damit steigt auch dort die At traktivität der Führungspositionen, und der Verband wird all gemein gestärkt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Ja, es geht bei diesen ganzen Punkten vor allem um Führungs positionen. Das hat die Opposition bei der Beratung des Ge setzentwurfs im Finanzausschuss zum Teil kritisiert. Aber es ist wichtig, dass wir die Attraktivität des öffentlichen Diens tes steigern. Gerade – wie ich es vorhin schon sagte – im här ter werdenden Wettkampf um gute Köpfe müssen die Gemein den und Landkreise gut aufgestellt sein.

Wer sich ein Gesamtbild macht, wird erkennen, dass wir in allen Bereichen Schritt für Schritt für Verbesserungen sorgen. Wir haben jetzt auch entschieden – wir hatten gerade Verhand lungen zum anstehenden Nachtragshaushalt –, dass insbeson dere den Polizistinnen und Polizisten ein ordentlicher Teil der geleisteten Überstunden vergütet werden soll. Dafür wollen wir jetzt 5 Millionen € zur Verfügung stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind uns wichtig. Wir wissen, was wir an ihnen ha ben. Ihnen gilt unser Dank, denn sie sind es, die für gute Rah menbedingungen in unserem Land sorgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wald das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Besoldungsrecht und in an deren Bereichen des Dienstrechts hat sich Bedarf ergeben, di verse kleine Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen die erforderli chen Rechtsänderungen umgesetzt werden.

Mit diesem Gesetzentwurf verbinden wir ferner das grund sätzliche Ziel, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes ins besondere in den Kommunen zu stärken. Bei der Novelle des Landesbesoldungsgesetzes im letzten Jahr haben wir bereits die Stellenobergrenzenverordnung für die Kommunen aufge hoben.

Seinerzeit haben wir gemeinsam mit dem Landkreistag darü ber nachgedacht, wie wir den Wettbewerbsnachteil für klei nere Landkreise aufheben können. In Abstimmung mit der kommunalen Familie werden wir nun die Einwohnergrenze für die besoldungsrechtliche Einstufung der Ersten Landes beamten in die Besoldungsgruppe B 3 von 300 000 auf 175 000 senken. Ich denke, das ist ein wichtiger und kluger Schritt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass das Aufgabenspek trum des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, des

KVJS, in den vergangenen Jahren erheblich erweitert wurde. So haben wir uns mit dem Landkreistag auch darauf verstän digt, dass die Besoldung der Leitungsfunktionen des KVJS angehoben wird. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion dan ke ich der Landesregierung nicht nur für die Einbringung die ses Gesetzentwurfs, sondern auch dafür, dass sie unsere Vor schläge im Verhältnis 1 : 1 aufgenommen hat.

Ferner enthält das neue Landesbesoldungsgesetz Bestandtei le, welche auf Wunsch des Beamtenbunds und der Gewerk schaften eingeführt werden.

Meine Damen und Herren, in dieser Legislaturperiode haben wir bereits viele Maßnahmen ergriffen, welche die Attraktivi tät des öffentlichen Dienstes erhöhen. Wir haben das Tarifer gebnis inhaltsgleich auf die Beamtenschaft des Landes über tragen und den sogenannten BW-Bonus eingeführt. Wir ha ben die Absenkung der Eingangsbesoldung auf einen Schlag rückgängig gemacht.

Wir dürfen uns darauf aber nicht ausruhen. Die CDU-Land tagsfraktion hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Thema „Öffentlicher Dienst“ beschäftigt. Wir wollen, dass die Attraktivität einer Beschäftigung beim Land als Ar beitgeber gesteigert wird. Das ist uns wichtig, und ich glau be, das ist ein richtiger Weg. Dies trägt zu einem leistungs starken und schlagkräftigen öffentlichen Dienst bei. Wir set zen uns in dieser Arbeitsgruppe mit den Anliegen der Verbän de, der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Landesverbände intensiv auseinander. Wir füh ren viele Gespräche.