Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 eben falls einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 7. November 2018 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Ba den-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Punkt 5 der Tagesordnung ist somit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschußgesetzes – Drucksache 16/4760

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für So ziales und Integration – Drucksache 16/5010

Berichterstatter: Abg. Andreas Kenner

Das Präsidium hat beschlossen, dass in der Zweiten Beratung keine Aussprache geführt wird. Insofern können Sie im Raum bleiben, weil wir gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4760 kommen.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP, der kurz zu vor aufgestanden ist, nimmt wieder Platz.)

Herr Abg. Dr. Rülke, danke schön.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Soziales und Integration, Drucksache 16/5010. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.

Ich rufe auf

Artikel 1

mit den Nummern 1 bis 4 und schlage Ihnen wiederum vor, Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung zu stellen. – Damit sind Sie einverstanden.

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Ar tikel 2 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 7. November 2018 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschußgesetzes“. – Sie stimmen der Über schrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Da mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt.

Punkt 6 unserer Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer – Drucksa che 16/4897

Hierzu hat das Präsidium folgende Redezeiten festgelegt, mei ne Damen und Herren: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Als Erster hat für die Fraktion der AfD Herr Abg. Dr. Podes wa das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2011 wurde der Grunderwerbsteuersatz angesichts einer an gespannten Haushaltssituation von 3,5 % auf 5 % erhöht. Da für gab es gute, nachvollziehbare Gründe. Mit den Steuer mehreinnahmen sollte der Ausbau der Kindertagesstätten mit finanziert werden.

Seit damals, also in den letzten sieben Jahren, sind die Steu ereinnahmen des Landes von 28 Milliarden € um volle 36 % auf 38 Milliarden € gestiegen. Jahr für Jahr hatten wir also ei ne Steigerung um rund 5 % und damit eine Steigerung, die höher war als der Anstieg des Bruttosozialprodukts, was auch ein Ausdruck dafür ist, dass die Bürger immer mehr mit Steu ern und Abgaben belastet werden. Die Haushaltslage des Lan des Baden-Württemberg ist heute extrem verbessert. Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, die Einnahmesi tuation ist seit vielen aufeinanderfolgenden Jahren geradezu überschäumend.

(Abg. Anton Baron AfD: Dagobert Duck!)

Die Minister, die Ministerien können die zur Verfügung ste henden Mittel gar nicht ausgeben, was seit Jahren steigende, geradezu explodierende Haushaltsreste dokumentieren. Dies zeigt auch der jetzt aktuell anstehende Nachtragshaushalt in Höhe von etwas mehr als 2 Milliarden €, auf den noch Steu ermehreinnahmen aus der letzten Schätzung von nahezu ei ner halben Milliarde Euro draufkommen. Zweieinhalb Milli arden Euro, die die Ministerien auch mit der größten Sorgfalt und mit äußersten Anstrengungen nicht verstecken oder vor tragen konnten, werden im nächsten Nachtragshaushalt neu verteilt werden müssen. „Das Land schwimmt im Geld“ – die ser Ausdruck ist nicht meine Erfindung, sondern es gibt einen Kollegen, den Finanzexperten der SPD, der das so schon for muliert hat. Ich kann dazu nur ergänzen: „Das Land kann vor Steuereinnahmen kaum laufen.“ Das ist aber nicht unser Ver dienst.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Jahrelang haben Sie im Landtag von Baden-Württemberg und selbstverständlich auch die Kollegen im Bundestag den Bür gern die fälligen, ja überfälligen Steueranpassungen vorent halten und im Gegenteil den Bürgern Jahr für Jahr höhere Steuern und Abgaben zugemutet. Es wird endlich Zeit, dass wir diesen Automatismus durchbrechen und den Bürger ent lasten.

(Beifall bei der AfD)

Als eine der wenigen Landessteuern bietet sich die Grunder werbsteuer – deren Erhöhungsgrund, wie ich bereits ausführ te, schon vor vielen Jahren entfallen ist – zur Absenkung an. Ich verweise hier nochmals auf diese Offensichtlichkeit, wel che durch die explodierenden Haushaltsreste auf der einen Seite und den aktuell anstehenden Nachtragshaushalt ande rerseits gegeben ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die AfD-Frak tion die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes auf den Wert von vor der Haushaltsnotlage. Man sollte meinen: eine pure Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei der AfD)

Im Übrigen geschieht dies in bester Übereinstimmung mit den Lippenbekenntnissen der Mehrheit dieses Hauses.

Die Senkung der Grunderwerbsteuer ist einfach, sie ist direkt. Die Bürger brauchen keine zusätzlichen Anträge, keine Be willigungen – also keine zusätzliche Bürokratie, keine zusätz lichen Ministerialbeamten –, wie sie bei Fördermitteln oder Subventionen des Landes nötig wären.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Sehr gut!)

Wir möchten dafür sorgen, dass die Bürger in günstiges Wohn eigentum kommen.