Es gab viel Kritik nach dem Motto: Das ist doch nur reine Bü rokratie, es wird unheimlich viel Papier produziert, die Ver
Wir hatten damals noch eine andere Regierungskonstellation, was mit einem entsprechenden Abstimmungsverhalten ver bunden war. Die Kollegen von der CDU waren damals noch etwas skeptisch. Heute sind wir, glaube ich, auf der gleichen Linie.
Bezüglich der Kritik, die damals als Rücklauf in dem Betei ligungsverfahren geäußert wurde, ist mittlerweile die Luft raus, und die meisten sagen: Das ist ein gutes Gesetz, es schafft Transparenz, es schafft Beteiligungsrechte, es stärkt den Standort Baden-Württemberg – und den Umweltgedan ken an sich sowieso.
Die UVP-Änderungsrichtlinie, die davon betroffen ist, hat ei nen größeren Umsetzungsbedarf auf Bundes- und Länderebe ne ausgelöst. Das betrifft die UVP-Vorprüfung, es betrifft die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird verstärkt das Thema Flächenschutz aufgegriffen. Ich finde es sehr gut, dass man die Bereiche Boden und Fläche bei den Prüfungen extra betont, sodass nachher bei der Umsetzung der einzelnen Projekte jeweils geprüft wird, wie mit Boden und Fläche um gegangen wird. Auch die Themen Klimaschutz, Klimaanpas sung, Energieeffizienz, Unfall- und Katastrophenrisiken wer den hier aufgegriffen. Zudem geht es um Änderungen beim UVP-Bericht und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Eine gute Sache, die diese Novelle mit sich bringt, ist, dass zukünftig verstärkt die Information der Öffentlichkeit ange gangen werden soll, dass elektronische Instrumente eingesetzt werden sollen und das zentrale Internetportal eingerichtet wer den soll. Wenn nun fast alle Bundesländer in dieser digitalen Welt mitmachen, dann haben wir auch eine Art länderüber greifende Zusammenarbeit. Eine Debatte über eine Grundge setzänderung, wie wir sie heute Morgen geführt haben, haben wir hier im Kleinen – sehr technisch und trocken, aber durch aus relevant für die Praxis hier im Land Baden-Württemberg.
Ressourcenschonung wird betont. Klimaschutz – ich habe es angesprochen – und nachhaltige Flächeninanspruchnahme sind wichtige Themen.
Die Anhörung hat, wie ich eingangs sagte, wenig Rücklauf gebracht, und der Rücklauf hat sich an dem orientiert, was wir bereits aus dem ersten Beteiligungsverfahren kennen. Kriti siert wurde, dass die Maßnahme mit zu viel Bürokratie ver bunden sei, und seitens der Natur- und Umweltschutzverbän de wurde der Wunsch geäußert, dass mehr Themen und Be reiche UVP-pflichtig sind.
Hier haben wir es mit einer 1:1-Umsetzung zu tun. Ich glau be, das ist ein richtiger Mittelweg. Das ganze Verfahren, das ganze Gesetz, das Umweltverwaltungsgesetz von vor vier Jah ren und auch jetzt das Gesetz mit der Novellierung ist ein gu tes Gesetz. Es kommt hier in der Praxis an. Es schafft Trans parenz und mehr Bürgerbeteiligung.
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute in Zweiter Beratung über das Umweltverwaltungsgesetz. Die Erste Be ratung war hier im Landtag ohne Aussprache. Wir haben das Thema aber letzte Woche im Umweltausschuss über alle Frak tionen hinweg intensiv diskutiert und beraten. Ich habe ver standen, dass auch alle Fraktionen dem Gesetz, das wir heu te beschließen wollen, zustimmen wollen – vielleicht mit Aus nahme einer Splittergruppe.
(Abg. Anton Baron AfD: Ha, ha, ha! – Zuruf von der AfD: Ihre Witze waren schon mal besser! – Abg. Bernd Gögel AfD: Da können Sie sich schon einmal daran gewöhnen!)
Das Gesetz ist im Europäischen Parlament 2014 und auch im Deutschen Bundestag 2017 verabschiedet worden. Es ist un ter Einbindung des natürlich federführenden Umweltministe riums, aber auch des Verkehrsministeriums, des Innenminis teriums, des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministe riums abgestimmt.
Um was geht es? Es geht um eine Gesetzesänderung, eine An passung der UVP, der Umweltverträglichkeitsprüfung, die 1 : 1 – Herr Dr. Murschel hat bereits darauf hingewiesen: nicht weniger und nicht mehr; ich weiß auch nicht, wie man weni ger machen könnte; mehr kann man immer machen – das Eu roparecht umsetzt. Die Änderungsvorschläge sind sinnvoll und richtig. Uns bleibt damit auch ein Vertragsverletzungs verfahren erspart. Insofern ist es sinnvoll, wenn wir dem heu te zustimmen.
Herr Kollege Nemeth, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abg. Räpple. Lassen Sie diese zu?
Was sind die wesentlichen Änderungen? Die Änderungen sind eine Vorprüfung und Durchführungen der UVP. Es werden die Fragen des Klimaschutzes, der Energieeffizienz, des Flächen schutzes, der Unfall- und Katastrophenrisiken verstärkt ins Auge gefasst. Dafür wird auch das Landesplanungsgesetz ver ändert. Zukünftig wird neben Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft zusätzlich eben auch das Schutzgut Fläche mit auf genommen.
Wir, die CDU-Fraktion, denken, dass gerade dieses Flä chenthema sehr gut in die Strategie des Landes Baden-Würt temberg passt, nachdem wir bereits 2006 eine Nachhaltigkeits strategie des Landes in diesem Bereich verabschiedet haben. Der NABU und der BUND haben vor wenigen Wochen zu ei nem parlamentarischen Abend eingeladen, der sich genau die sem Thema widmete. Es gilt einerseits, den Flächenverbrauch zu bremsen, und andererseits, der Wohnungsnot
gerecht zu werden und unser Wachstum unabhängiger vom Flächenverbrauch zu machen – deswegen auch unsere Wohn raum-Allianz, die vom Wirtschaftsministerium, von Wirt schaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut vorangebracht wird. Das sind Themen, die hier untersucht werden müssen.
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, meine Damen und Herren, wurde 1990 in die deutsche Umweltpolitik ein geführt. Damals war Klaus Töpfer Bundesumweltminister. Das wurde damals gemacht. Ich habe nachgesehen: Die Grü nen waren zu dieser Zeit gar nicht im Bundestag vertreten.
Sie hatten auch schon schlechte Zeiten. Das vergisst man manchmal. Damals wurde aber trotzdem eine gute Umwelt politik für Deutschland gemacht. Das zeigt sich am UVPG.
Wir werden mit diesem Gesetz große und mittlere Bauvorha ben mehr in die Pflicht nehmen. Was betrifft dies? Beispiels weise Stromleitungen, Kraftwerke, Steinbrüche, Industriebe triebe aller Art, Verkehrsvorhaben, Einkaufszentren, Freizeit parks. Überall werden die relevanten Schutzgüter, nämlich der Mensch und die Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologi sche Vielfalt in den Blick genommen. Es geht um die Prüfung und Abwägung von Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Flächen, des kulturellen Erbes und sonstiger Schutzgüter.
Das ist seit vielen Jahren Praxis. Was wir jetzt neu machen, ist, noch mehr Transparenz hineinzubringen. Man kann kurz gefasst sagen: Wir werden präziser, wir werden schneller, wir werden transparenter, und wir versetzen damit unsere Verwal tungen in die Lage, etwas gegen den Klimawandel, gegen den Flächenverbrauch zu tun. All das verdanken wir Europa. Des wegen: ein Lob hier auf die EU! Wir werden diesem Gesetz entwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetz entwurf sieht auf den ersten Blick wenig spektakulär aus. Es ist auch nur eine Anpassung an eine EU-Richtlinie von 2014; dies scheint, wie wir es von meinen Vorrednern bereits gehört haben, relativ einvernehmlich aufgenommen worden zu sein.
Wir, die AfD, die wir erst seit 2016 hier im Landtag sind, müs sen uns natürlich mit dem Gesetz insgesamt befassen, da wir bei der Verabschiedung des Ursprungsgesetzes 2014 hier noch nicht vertreten waren. Wir müssen also zunächst einmal un sere eigene Haltung hierzu definieren, sie finden, und dann die vorgeschlagenen Änderungen entsprechend werten.
Im Wesentlichen definiert dieses Gesetz sogenannte Schutz güter – das ist hier schon mehrfach gesagt worden –, z. B. den
Menschen und seine Gesundheit, die Tier- und Pflanzenwelt, die biologische Vielfalt, den Boden, das Wasser, die Luft, die Landschaft – all das, was heutzutage eben letztlich unsere be wohnbaren Flächen auf der Erde ausmacht.
Das geplante Gesetz vermeidet es aber leider, zu definieren, was es unter diesen Schutzgütern versteht.
Bei einigen ist es logisch und klar, was gemeint ist; wenn aber beispielsweise das Schutzgut Klima darin angeführt wird, muss natürlich auch klar gesagt werden, was man darunter beim Gesetzestext exakt versteht, wie man also beispielswei se das Klima im Verhältnis zu dem vorgelegten Projekt über haupt überprüfen will.
Vom Kollegen Katzenstein – er ist wohl gerade nicht da – ha ben wir heute Morgen dankenswerterweise die wissenschaft liche Definition dessen, was unter Klima zu verstehen ist, ge hört. Das macht es natürlich für einen Verwaltungsbeamten in den mittleren und oberen Prüfungsbehörden, in den Landrats ämtern sehr schwierig, eine entsprechende Investitionsmaß nahme auf deren Einfluss auf das Klima hin zu beurteilen. Denn immerhin gilt es ja, Betrachtungen über einen Zeitraum von 30, 40, 50 Jahren anzustellen. Klima, das ist ja nicht wet terbedingt, sondern Klima ist die Summe von vielen Jahren Wetterbeobachtung.
Fest steht aber, dass wir seit 30, 40, 50 Jahren verschiedene Klimazonen kennen. Das haben wir schon in der Schule ge lernt: Es gibt das gemäßigte Klima hier in Mitteleuropa, es gibt Polargebiete, also polares Klima, es gibt die Tropen. Wenn man sich das über Jahrmillionen hinweg einmal genau anschaut, stellt man fest: Unser mitteleuropäischer Raum hier hat alle diese drei Zustände inzwischen durchgemacht. Es ist nicht so, dass es hier immer nur dieses mittlere, gemäßigte Klima gab, sondern wir haben hier schon Eiszeiten gehabt, und wir haben natürlich auch schon tropische Perioden ge habt, in denen hier Urwälder wuchsen und es entsprechende Populationen gab, die die Räume beherrscht haben.
Immerhin war man aber allgemein der Meinung, dass 99 % dieser Klimazustände und dieser Klimawechselphasen natür lich auf die Wirkung der Sonne zurückzuführen waren, allen falls noch in Verbindung mit vulkanischen Einflüssen.
Aber letztendlich war es immer die Sonne, die entscheidend für die Klimaerwärmung oder die Klimaabkühlung gewesen ist. Die Grünen haben das also vor 20, 30 Jahren entdeckt.