(Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Udo Stein AfD: Dann schaffen Sie da Fakten! Dann müssen wir gar nicht darüber reden!)
Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt nur ein Fazit übrig: Der Gesetzentwurf ist in der Sache dane ben, und Ihre Motivation, ihn einzubringen, ist es auch.
Gibt es noch Wortmeldun gen? – Genau. Herr Sänze, Sie haben nämlich noch sehr viel Redezeit. Da können Sie jetzt all die Zwischenrufe und Zwi schenfragen hineinpacken. – Bitte.
Vielleicht die Höflichkeit vorneweg. – Die Schimäre, dass es nicht zu Wahlfälschungen kommen könne, ist eigentlich eine, die Sie hier verbreiten. Denn 50 000 Türken können zur Bun destagswahl gehen, obwohl sie eigentlich kein Wahlrecht ha ben. Sie haben kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörig keit verloren,
weil sie die türkische heimlich wieder angenommen haben. Und das ist nicht von mir, das wurde 2017 in der FAZ veröf fentlicht – 2005 übrigens auch schon einmal.
Dabei weigert sich die türkische Regierung, der Bundesregie rung Namen und aktuelle Zahlen zu nennen. Vorgeschoben wird der Datenschutz. Da gibt es also bilateral auch schon ei nen Verwaltungsakt.
Das Traurige hierbei ist, dass nicht einmal das Bundesinnen ministerium die genauen Zahlen feststellen kann.
Da fragt man sich nur: Warum haben wir Nachrichtendiens te? Oder funktionieren die in Österreich besser?
Oder ist unser Verfassungsschutz nur dazu da, den politischen Gegner zu überwachen? Das fragt man sich allerdings wirk lich.
50 000 mit illegaler Doppelstaatsbürgerschaft, die weiterhin Eingang in die Wählerregister finden und – wie zuvor darge
legt – ein Wahlrecht aufgrund einer bloßen Vermutung der deutschen Gemeinschaft ausüben. Also warum klären Sie als vermeintlich demokratische Konsensparteien das nicht auf und verändern dieses Wahlrecht nicht?
„Zeigen Sie die doch an“: Herr Lede Abal, Ihnen darf ich einmal sagen, wenn Sie schon 1950 zitiert haben: Alle Ver triebenen mussten doch auch einen Einbürgerungsprozess durchgehen und haben den Vertriebenenausweis bekommen. Qua dieses Vertriebenenausweises sind sie deutsche Staats bürger, und alle Eingebürgerten – das hat ja mein Vorredner schon gesagt – sind auch deutsche Staatsbürger.
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Ja! Des halb gibt es ja auch die Verwaltungsvorschrift, Herr Sänze!)
(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Deshalb gibt es die Verwaltungsvorschrift, die Sie jetzt igno rieren!)
Aber dann wird den vielen Menschen, die jetzt plötzlich an kommen und sagen: „Ich bin deutscher Staatsbürger“, das at testiert.
Dann erinnere ich angesichts der Tatsache, dass wir ständig in merkwürdige Wahlverfahren hineinlaufen, auch nur noch einmal an die Wahlfälschung, an die Schätzungen in Hessen, die in diesem Jahr stattgefunden haben, oder an die linksradi kalen Schüler, die wahlfälschende Helfer bei der Bundestags wahl waren und wobei dann ein Einzelner im Wahlbüro nach Vorlage eines Personalausweises entscheiden musste, ob der Betreffende wahlberechtigt ist oder nicht.
Da überfordern Sie diese Leute einfach. Das wollen wir ver ändern. Wir wollen einen klaren Prozess. Und wenn das eine aufgrund der Aufwendungen, die notwendig sind, nicht geht, brauchen Sie das andere doch nur in das Gesetz hineinzu schreiben, und zwar rechtsverbindlich.
Jetzt liegen mir keine wei teren – – Doch. Herr Abg. Dr. Gedeon ist jetzt an der Reihe. – Bitte schön.
(Abg. Winfried Mack CDU: Hat er den Antrag ge schrieben? – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ NE: Sind Sie ein deutscher Mann, Herr Gedeon?)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beschäftige mich schon gerau me Zeit, einige Jahre mit dieser Frage. Ich muss sagen, ich ha be noch keine ausreichende Klarheit gewonnen. Es ist wirk lich ein komisches Thema.
Ich kann Ihnen nur sagen: So, wie Sie es hier angehen, geht es ganz bestimmt nicht. Wenn das Thema irgendwie hoch kommt, dann heißt es: völkisches Bewusstsein, rechtes Ge dankengut usw. – Das sind Phrasen, das ist Demagogie. So werden wir das Problem nicht lösen.
Für mich stellt sich die grundsätzliche Frage: Warum gibt es zwei verschiedene Level der Staatsangehörigkeit? Einerseits Personalausweis und Pass, andererseits diesen gelben Schein. Wenn dieser gelbe Schein keine zusätzliche Funktion hat, dann plädiere ich dafür, dass er abgeschafft wird. Wozu brau chen wir ihn dann?
Wenn er aber eine spezifische Bedeutung hat, wenn er ein hö herer Standard ist, dann gehe ich davon aus, dass wir diesen höheren Standard bei allen durchziehen müssen,
dass wir nicht sagen können: „Zu viel Verwaltung“. Was ma chen wir nicht für unsinnige bürokratische Sachen? Aber wenn es um eine solche Grundsatzfrage geht wie die nach der Staats bürgerschaft, dann sagen wir plötzlich: „Da müssen unsere Beamten so viel arbeiten.“