Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Kindertagesbetreuungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Ge setz ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 16/5262, abzu stimmen. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mittei lung des Ministeriums für Finanzen vom 16. November 2018 – Bericht der Gemeinsamen Finanzkommission –, Drucksa che 16/5115, Kenntnis zu nehmen. Wer Abschnitt II dieser Be schlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II einstimmig zugestimmt.

Wir kommen unter Punkt 2 c der Tagesordnung zur Abstim mung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Aus schusses für Finanzen zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 20. November 2018 – Mittelfristige Finanzpla nung des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2018 bis 2022 –, Drucksachen 16/5213 und 16/5263. Der Ausschuss für Finanzen schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/5263 vor, von der Mitteilung des Ministeri ums für Finanzen vom 20. November 2018, Drucksache 16/5213, Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt dieser Beschluss empfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzge setzes und anderer Gesetze – Drucksache 16/5164

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/5289

Berichterstatter: Abg. Sascha Binder

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Als Erster hat für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Sckerl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Themenwech sel: Nach langer Haushaltsberatung haben wir jetzt das The ma Landesverfassungsschutzgesetz. Ich will mich auf das We sentliche beschränken.

Was sind die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Gesetz entwurfs? Es geht zum einen um die Anpassung von Daten schutzregelungen als Folge der Änderungen des allgemeinen Datenschutzrechts durch die Einführung der europäischen Da tenschutz-Grundverordnung. Dies betrifft natürlich das Lan desverfassungsschutzgesetz, das Ausführungsgesetz zum Ar tikel 10-Gesetz und andere.

Zum Zweiten werden zwei Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz im Rahmen der Vorfeldaufklärung, u. a. bei der Terrorismusbekämpfung, aber nicht nur dort, an beste hende bundesrechtliche Regelungen angepasst.

Bekanntlich, meine Damen und Herren, gilt anstelle der Da tenschutz-Grundverordnung im Bereich des Inneren, damit auch des Verfassungsschutzes, die sogenannte JI-Richtlinie. Aber auch sie enthält für uns die bindende Verpflichtung, den Datenschutz im Bereich der Innenpolitik auf ein entsprechen des Niveau zu heben.

Ich glaube, dass das Datenschutzniveau dieses Gesetzes nicht wesentlich verändert werden musste. Schon zuvor war ein gu tes datenschutzrechtliches Niveau erreicht. Das liegt nicht zu letzt an der Reform des letzten Jahres; dort hatten wir bereits die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, u. a. zum Antiterrordateigesetz, umgesetzt. Damit werden nach un serer Überzeugung Bürgerrechte im Zusammenhang mit die sem Gesetz ausreichend geschützt.

Die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes ist auch ein Beitrag zum besseren Verständnis von Gesetzen. Um die Rechte von Bürgern gerade in so sensiblen Bereichen zu wah ren, ist es u. a. auch sehr wichtig, dass Gesetze verständlich sind. Nun ist ein solches Landesgesetz für Verfassungsschutz keine ganz einfache Lektüre. Wir haben deshalb die Reform zum Anlass genommen, das Gesetz verständlicher zu machen, neu zu strukturieren und an etlichen Stellen auch glattzuzie hen. Das Gesetz ist nach unserer Überzeugung, meine Damen und Herren, dadurch besser geworden. Es hat eine Struktur, die sich nicht nur absoluten Experten in diesem Bereich, son dern auch den Bürgerinnen und Bürgern erschließt, die sich einmal zufällig für diese Materie interessieren.

Im Ergebnis halten wir – das ist für uns wichtig – den Verfas sungsschutz handlungsfähig in all seinen Aufgaben. Gleich zeitig wahren wir die Grundrechte der Bürgerinnen und Bür ger.

Im Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für den soge nannten IMSI-Catcher angepasst. Sie wissen, was für ein In strument das ist: Mit ihm kann man herausfinden, welche Han dyanschlüsse eine Person nutzt. Daher wird der IMSI-Catcher eigentlich in fast allen Fällen als notwendige Vorstufe zur Te lekommunikationsüberwachung eingesetzt. Bisher waren – das musste korrigiert werden – die Hürden für den Einsatz dieser Vorstufe enger gefasst als die der Telekommunikations überwachung selbst, und es war wichtig, das zu klären und hier einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaffen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf der Abg. Nicole Razavi CDU)

An dieser Stelle die Bemerkung, dass die Voraussetzungen für den Einsatz dieses Instruments in Baden-Württemberg deut lich strenger sind als im Gesetz des Bundes und in vielen an deren Bundesländern.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa tionsfreiheit hat dieser Regelung zugestimmt; das ist uns be sonders wichtig.

Insgesamt führt die Reform auch nicht zu einer Verschärfung für die Bürgerinnen und Bürger etwa durch mehr Überwa chungsmöglichkeiten für den Verfassungsschutz. Das gilt auch für die sogenannte Kontostammdatenabfrage, die ja auf Bun desebene schon länger möglich ist und die jetzt auch für den Bereich der Landesbehörde eingeführt wird, die bisher den Umweg über Ermächtigungen bei der Bundesbehörde gehen musste. Auch hier gibt der Landesbeauftragte grünes Licht.

Uns liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ich will deshalb darauf eingehen, weil ich ihn für sehr durchsichtig halte. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich glaube, es gibt nur einen Grund, warum Sie diesen Antrag gestellt haben. Er zielt darauf ab, dass sogenannter gewaltfrei er Inlandsextremismus von diesen Instrumenten ausgenom men ist. Ich glaube, Sie wollen einfach nur, dass diese Instru mente aktuell nicht gegen die Parteijugend der AfD eingesetzt werden, die Gegenstand der Überwachung durch den Verfas sungsschutz ist.

(Abg. Emil Sänze AfD: Absolut falsch! Nein! Das ist alles falsch! Wir wollen keine Gesinnungsschnüffe lei!)

Sie wollen auch – das ist allerdings bedenklich –, dass rechts extremistische Organisationen wie die Identitäre Bewegung vor zu viel Beobachtung durch das Landesamt geschützt wer den. Das wollen wir ausdrücklich nicht.

Ich bitte darum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat Herr Kolle ge Zimmermann für die CDU.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Zeit und in An betracht der Rede meines Kollegen Sckerl kann ich auf vie les verzichten. Denn Sie haben alles richtig gesagt.

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und Abgeord neten der CDU – Heiterkeit des Abg. Sascha Binder SPD)

Ich erlaube mir aber trotzdem, ein, zwei Sätze zu sagen. Denn was mir heute ganz besonders Grund zur Freude gibt, ist un ser heutiger Koalitionspartner. Das steht im Gegensatz zum Beginn der 15. Legislaturperiode – da waren wir drüben im Ausweich-Plenarsaal –; da hatte nämlich die heutige Finanz ministerin

(Abg. Klaus Dürr AfD: Die heutige!)

ja – eine Verschlankung oder gar Abschaffung des LfV ge fordert. Doch, siehe da, mit der Zeit wird man schlauer und sieht man die Realitäten – kein Wort mehr von Verschlankung oder gar Abschaffung des LfV.

Wofür die CDU immer gekämpft hat, war, dass wir das LfV stärken

(Heiterkeit bei der SPD)

ja, dass wir das LfV stärken. Ich habe erst gemeint – – Da lacht der Kollege Alexander – Mensch, wie ist der Nachna me? – Maier. Ich habe gemeint, er würde heute reden, weil er von der letzten Legislaturperiode nichts weiß und deshalb völ lig unbedarft dafür kämpft. Aber, Herr Kollege Sckerl, es freut mich bei Ihnen umso mehr, dass Sie uns gefolgt sind; es hat fünf Jahre gedauert.

(Vereinzelt Beifall)

Heute sind wir am Ziel, wenn es darum geht, dass wir dem Landesamt für Verfassungsschutz die wichtigen und notwen digen Instrumente an die Hand geben und für eine Umstruk turierung sorgen.

Meine Damen und Herren, wer das LfV stärkt, der stärkt auch die Freiheit der Menschen in unserem Land. Das gilt ganz ak tuell. Was in Straßburg passiert ist, liegt keine 24 Stunden zu rück. Den neuesten Meldungen zufolge ist der Täter, der noch auf der Flucht ist, möglicherweise auf dem Weg nach Deutsch land –

(Zuruf des Abg. Daniel Rottmann AfD)

wenn ich die regionale Nähe sehe, heißt das, vielleicht auch nach Baden-Württemberg. Es könnte also aktueller nicht sein, dass wir hier im Land heute für unsere Freiheit kämpfen.

Kollege Sckerl hat das Richtige gesagt – und mir einen Schluck Wasser erspart, weil ich damit meine Rede beende. Bitte stimmen Sie einhellig dafür, dass wir dieses Gesetz heu te verabschieden können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Zeit eingeholt, Jim my! Sehr gut!)

Ich rufe Herrn Abg. Berg für die AfD auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Klenk, sehr geehrte Kolle gen Abgeordnete! „Big Strobl is watching you“ – anders las sen sich die Gesetzesänderungen dieser Landesregierung nicht mehr beschreiben.