denn Baden-Württemberg ist nun einmal ein Industrieland mit einem hohen Stromverbrauch; dann heißt das natürlich, von irgendwoher muss der Strom kommen –
auch gesicherte Leistung brauchen, um in jeder Situation Ver sorgungssicherheit zu gewährleisten, nämlich dann über die noch benötigten und zu errichtenden Gaskraftwerke.
Auch die sichere Versorgung mit Wärme muss gewährleistet sein, und zwar zunehmend auch durch erneuerbare Energien. Diese zukunftsträchtigen Technologien müssen dann auch in der Fernwärmeversorgung zum Einsatz kommen. Denn neben der Stromwende sollte der Kohleausstieg auch die Wärme wende beschleunigen.
Danke, Herr Mi nister. – Meine Frage war bereits kurz Gegenstand im Um weltausschuss. Ich habe kürzlich vom DLR einen Vortrag ge hört, in dem gesagt wurde, dass die Kosten für die Einsparung einer Tonne CO2 dann, wenn wir es über die Elektromobilität machen, bei 1 000 € liegen, dass es uns aber dann, wenn wir alle Kohlekraftwerke mit neuester Technologie aufrüsten wür den, nur 100 € pro Tonne kosten würde.
Jetzt meine Frage: Wenn wir hier den Kohleausstieg beschlos sen haben, bedeutet das dann umgekehrt, dass wir in dieser Zeit auch keine technologischen Erneuerungen mehr bei den Kohlekraftwerken sehen werden? Ist dazu in diesem Kohle kompromiss etwas gesagt worden?
Frau Reich-Gutjahr, bringen Sie bitte das eine nicht mit dem anderen zusammen. Wir werden die CO2-Emis sionen im Verkehrssektor reduzieren müssen, wir werden sie aber auch im Stromsektor reduzieren müssen. Im Stromsek tor heißt das natürlich im Wesentlichen, herunter von Kohle und herunter von Braunkohle.
Ich gehe nicht davon aus, dass da jetzt noch groß in Moder nisierung investiert werden wird. Übrigens würde das in der Frage des CO2-Ausstoßes nicht so arg viel ändern, außer es würden jetzt konventionelle Anlagen zu KWK-Anlagen um gerüstet. Aber das ist nicht erkennbar.
Es wird wohl auch so sein, dass die in Deutschland zuletzt ans Netz gegangenen Anlagen – das sind zufällig hier in BadenWürttemberg RDK 8 und GKM 9 – mit die letzten sein wer den, die aus dem Netz gehen. Wir werden in Deutschland kei ne neuen Kohlekraftwerke mehr erleben. Es rechnet sich auch nicht mehr vor dem Hintergrund des CO2-Preises und der Brennstoffkosten. Das heißt also, diese Ära geht zu Ende. Zum Schluss wird nur noch die Frage sein, wie lange es gehen wird etc.
Daher trifft Ihre Aussage bezüglich der 100 € nicht zu. Im Mo ment liegt der Preis bei 25 €, und die alten Steinkohlekraft werke gehen schon heraus. Der Preis im Kohlesektor ist also wesentlich geringer, während ich zum Verkehrssektor die Zahl, die Sie genannt haben, jetzt wirklich nicht bestätigen kann. Sie ist höher, aber nicht so hoch, wie Sie es genannt ha ben.
Herr Minister, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar von Herrn Abg. Dr. Fiechtner. Lassen Sie diese zu oder nicht?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Empfehlung der Kohlekommission, die meine besondere Unterstützung er fährt, ist die vorgeschlagene Reform der Umlagen, der Abga ben und auch der Steuern, um auch in Zukunft einen bezahl baren Strompreis zu gewährleisten.
Es ist – das habe ich hier auch schon mehrfach gesagt – aus meiner Sicht nicht nachzuvollziehen, dass wir immer CO2freier werdenden Strom mit einem immer höheren Umlagen anteil belasten – Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage, all diese Dinge.
Wenn wir hier reduzieren, beispielsweise durch eine weitge hende Abschaffung der Stromsteuer, beispielsweise vielleicht auch durch eine Abschaffung der EEG-Umlage – dann brau che ich auf der anderen Seite eine Gegenfinanzierung –, dann ist der Weg meines Erachtens folgender: Die alte Welt finan ziert die neue Welt; bei den fossilen Energieträgern müssen wir über eine CO2-Bepreisung schauen, dass wir da eine Ge genfinanzierung haben. Das würde Effizienzeffekte im Wär mesektor bringen, das würde auch im Verkehrssektor Effizi enzeffekte bringen – beides Bereiche, die in der Vergangen heit zu wenig zur CO2-Reduzierung beigetragen haben.
Es ist vorhin auch schon angesprochen worden: Es wäre na türlich sinnvoll, in der jetzigen Situation – auch das wurde in diesem Bericht angesprochen – einen CO2-Mindestpreis ein zuführen, von mir aus auf dem Niveau, das Herr Abg. Glück angesprochen hat. Was spricht denn dagegen, jetzt einen CO2Mindestpreis von 23 € zu machen? Denn Sie und ich können nicht sagen, ob der jetzige Preis echt ist oder ob er nicht wie der heruntergeht. Auch die Energiewirtschaft weiß das nicht. Solange sie sozusagen diese Gewissheit nicht hat, dass das Niveau gehalten wird und dass es in Zukunft stückweise nur noch hochgeht – und es sollte nur noch hochgehen –, wird sie schlicht und ergreifend nicht in neue Technologien investie ren. Sie braucht Planungssicherheit.
Dass es so ist, wie ich gerade gesagt habe, können Sie sich im UK anschauen, wo man seit 2003 einen CO2-Mindestpreis hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beschluss der Kommis sion „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, wie sie ja voll ausgeschrieben heißt, ist ein aus meiner Sicht ermuti gendes Signal für eine neue Dynamik beim Klimaschutz. Die sen Rückenwind wollen wir auch hier im Land mit der No vellierung des Klimaschutzgesetzes nutzen.
Herr Kollege Haser, mir scheint, dass Sie da einmal ein we nig hinschauen sollten, was wir in den letzten Jahren im Be reich der Landesliegenschaften alles gemacht haben.
gibt es einen Passus, dass die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral sein soll. Wir sind auf einem guten Weg – um das noch einmal zu sagen. Im Jahr 2017 ha ben wir mit einem dreistelligen Millionenbetrag 133 energe tische und emissionsmindernde Maßnahmen bei den landes eigenen Liegenschaften, für die wir selbst zuständig sind, durchgeführt. Im Ergebnis wurden 18 Millionen kWh Strom und 14 Millionen kWh Wärme eingespart. Damit können Sie über 2 000 Haushalte mit Strom und Wärme versorgen. Wir haben dadurch in einem Jahr über 3 700 t CO2 eingespart – die wir nun jedes Jahr einsparen, die immer wieder obendrauf kommen.
Wir haben im Jahr 2012, Herr Abg. Haser, den Beschluss ge fasst – deswegen habe ich mich vorhin etwas über Ihre Zah len gewundert –, den Anteil der Fotovoltaik zu verdoppeln. Damals, im Jahr 2010, hatten wir 54 000 m2, und der Be schluss lautete: bis 2020 100 000 m2. Diese 100 000 m2 ha ben wir aber schon im Jahr 2017 erreicht.
Das heißt: So pessimistisch, wie Sie das vorhin dargestellt ha ben, sollte man nicht sein. Ich weiß nicht, wie Sie dazu kom men. Das Gegenteil ist richtig. Wir sind besser als der Schnitt draußen im Land, und es ist auch gut so, dass wir besser sind. Das heißt, wir haben die Ziele, die wir uns eigentlich für 2020 gesetzt hatten,
notieren Sie das auch! –, nämlich 40 % CO2-Minderung bis 2020 in den landeseigenen Liegenschaften, ausweislich einer Pressemitteilung, die das Finanzministerium am 3. Juni des
vergangenen Jahres veröffentlicht hat, bereits Ende 2017 er reicht. Da können Sie sich doch hier nicht hinstellen und sa gen: „Da haben wir noch fürchterlich viel vor uns.“ Vielmehr gilt es, das zu feiern, was wir schon erreicht haben.
Auch für das nächste Ziel, nämlich bis 2030 in den landesei genen Liegenschaften eine Reduktion um 60 % zu erreichen, sind die Dinge auf den Weg gebracht.
Das Problem ist aber, dass wir allein mit Maßnahmen bei den landeseigenen Liegenschaften nicht vorankommen. Vielmehr brauchen wir den Stromsektor insgesamt, wir brauchen den Wärmesektor, den Verkehrssektor, den Agrarsektor und die anderen Sektoren.
Wir kommen also gar nicht darum herum, in unserem Klima schutzgesetz das, was der Bund beschlossen hat, auf uns in Baden-Württemberg herunterzubrechen. Wie für den Emissi onshandel gilt auch hier: Die Beschlüsse, die in Berlin gefasst werden – im Gebäudesektor, im Strombereich und anderswo –, gelten auch hier. Die CO2-Grenzwerte für Pkws und ande re Fahrzeuge, in Brüssel beschlossen, gelten auch hier. All die se Vorgaben gilt es herunterzubrechen: Was heißt das für Ba den-Württemberg?
Deshalb ist es selbstverständlich richtig, dass wir im Klima schutzgesetz – angelehnt daran, was der Bund beschlossen hat, nämlich minus 55 % – definieren müssen, was das für uns heißt. Die umfassende Studie eines Konsortiums kommt zu dem Ergebnis, dass dies bedeutet, dass wir bis 2030 um 42 % reduzieren müssen.
Dabei hilft, was die Kohlekommission jetzt beschlossen hat. Wenn dies 1 : 1 umgesetzt wird, hilft uns das erheblich wei ter, damit es uns nicht noch einmal passiert, dass wir – wie jetzt bis 2020 – die Ziele nicht erreichen werden. Dies sollte 2030 nicht noch einmal passieren. Das ist der Punkt: Deswe gen gibt es keine Alternative dazu, dass wir auf Landesebene – abgeleitet aus den Herangehensweisen des Bundes – unse re Ziele definieren.
Herr Abg. Glück, Sie haben vorhin gesagt, wir würden wie der einen nationalen Alleingang vornehmen und stilllegen, während andernorts emittiert werde – jetzt einmal in meinen Worten ausgedrückt; aber das war sozusagen Ihre Aussage. Stimmt es?
Jetzt gebe ich Ihnen einfach einen Lesetipp. Blicken Sie ein mal in den Bericht der Kohlekommission. Schauen Sie auf Seite 75 nach; dann stellen Sie fest, dass es dort – ich zitiere es jetzt nicht – um die Stilllegung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels geht. Dort steht nichts anderes,