Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n t o n B a r o n A f D – A u t o b a h n a u f f a h r t O s t b e i Ö h r i n g e n

Bitte, Herr Abg. Baron.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Im schönen Hohenlohe ist geplant, die Autobahn A 6 auszubau en. In diesem Zusammenhang wird immer wieder darüber dis kutiert, ob eine zusätzliche Autobahnauffahrt Öhringen-Ost realisiert werden soll usw.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Und wahrscheinlich schon zehnmal beantwortet!)

Deswegen frage ich die Landesregierung:

a) Wie schätzt die Landesregierung die Realisierbarkeit einer

weiteren Autobahnauffahrt bei Öhringen infolge des anste henden Planfeststellungsverfahrens ein?

b) Welche Voraussetzungen müssen für die Realisierung der

Autobahnauffahrt hinsichtlich Finanzierung und Genehmi gung gegeben sein?

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Hermann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte die Anfrage gern wie folgt be antworten: Die Einrichtung einer Autobahnanschlussstelle un terliegt grundsätzlich einer Einzelfallprüfung. Diese muss in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium gesche hen. Man kann insgesamt sagen, dass das Bundesverkehrsmi nisterium Autobahnauffahrten und -abfahrten eher restriktiv behandelt, und zwar nach der Einsicht, dass eine Autobahn ei ne überregionale Straße ist und nicht sozusagen alle paar Ki lometer unterbrochen werden sollte. Der übergeordnete Ver kehr sollte nicht alle paar Kilometer durch Ein- oder Ausfahr ten gestört werden.

Öhringen hat bereits eine eigene Autobahnanschlussstelle – passend zur Stadt. Jetzt soll eine weitere geprüft werden. Wenn das ansteht, muss zunächst einmal geprüft werden, ob das technisch machbar ist, ob Mindestabstände eingehalten werden können.

Noch mal: Es gibt eine Regel, wonach zwischen den Auto bahnausfahrten eine größere Distanz liegen soll. Autobahn auffahrten soll es also nicht alle 1 oder 2 km geben, sondern eher im Abstand von 8 oder 10 km – eher in dieser Größen ordnung. Das gilt nicht stur, aber es gibt da so eine Regel. Dies dient dem Verkehrsfluss und der Sicherheit auf der Autobahn. Wenn man eine zusätzliche Anschlussstelle zwischen diesen Räumen einrichtet, geht das nur dann, wenn eine besondere verkehrliche Notwendigkeit gegeben ist und wenn das auch wirtschaftlich ist. Es muss dann auch der Nachweis erbracht werden, dass es, bezogen auf das Fernstraßennetz, einen Sinn ergibt, eine solche Zufahrt zu realisieren.

Öhringen will einen zusätzlichen Anschluss Öhringen-Ost. Dies ist auch untersucht worden. In dem Verkehrsgutachten kommt man zu dem Ergebnis, dass Öhringen-Ost nur eine ge ringe Verkehrsnutzung oder -belastung aufweisen würde und auch keine besondere Relevanz für den Fernverkehr hätte. Da mit ist diese Anschlussstelle gewissermaßen erst mal vom Tisch. Sie wurde auch vom Bund und von der Straßenbauver waltung nicht weiterverfolgt. Das ist übrigens auch vor Ort mitgeteilt worden.

Inzwischen hat die Stadt Öhringen aber im Rahmen des Plan feststellungsverfahrens nochmals darauf hingewiesen, dass sie einen zusätzlichen Halt Öhringen-Ost haben will. Die Planfeststellungsbehörde muss sich jetzt nochmals damit be fassen. Sie wird sicherlich die Gründe der Ablehnung und der Bewertung der bisherigen Anfragen berücksichtigen. Aber sie ist natürlich auch frei in der Entscheidung und könnte auch anders entscheiden. Aber wir vermuten mal, dass sie sich an die bisherige Empfehlung hält.

(Abg. Anton Baron AfD: Okay!)

Vielen Dank. – Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Damit ist die Behandlung der Mündli chen Anfrage unter Ziffer 6 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – W a l d r o d u n g a u f d e m E t t e n b e r g f ü r d i e W i n d i n d u s t r i e z o n e B l u m b e r g

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Zum Thema Waldrodung auf dem Ettenberg für die Windindustriezone Blumberg stelle ich folgende zwei Fragen:

a) Wie steht die Landesregierung dazu, dass ein Windkraft

vorhabenträger laut Presserecherchen beim Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises angefragt hat, für die Wind kraftgenehmigung die Stellungnahme der Forstlichen Ver suchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg nicht zu berücksichtigen?

b) Wie hoch sind die Kosten für die Rodung der 4,78 ha Wald

fläche und die Wiederaufforstung der befristet zu rodenden 1,16 ha, basierend auf heutigen Kostensätzen und einer Ge samtlaufzeit von 30 Jahren, falls der Vorhabenträger die Option zur Laufzeitverlängerung ziehen würde?

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Baumann das Wort.

Die Presseberichte sind zutreffend, dass der Vorhabenträger solarcomplex tatsächlich die Stellungnahme der Forstlichen Versuchs- und Forschungs anstalt, FVA, nicht berücksichtigt haben wollte. Aber die zu ständige Verwaltung hat die Stellungnahme der FVA berück sichtigt.

Es hat im November 2016 ein Gespräch des Landratsamts des Schwarzwald-Baar-Kreises mit der FVA wegen der Berück sichtigung des Generalwildwegeplans zum Windpark Blum berg und zum Windpark Länge stattgefunden. Die Bedenken der FVA wurden in Abstimmung mit dem RP Freiburg und dem Umweltministerium zur Kenntnis genommen und stan den der Genehmigung nicht entgegen.

Weil zwei Petitionen zu diesen beiden Windkraftanlagen ein gereicht worden sind, möchte ich auch auf die Landtagsdruck

sache 16/4809 hinweisen. Da ist der Sachverhalt sehr ausführ lich dargestellt worden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Für den Windpark Blumberg finden sowohl dauerhafte Waldumwandlungen statt, wie Sie darge stellt haben, als auch temporäre nach § 11 des Landeswaldge setzes.

Die Kosten für die Holzerntemaßnahmen, also das Einschla gen und das Rücken des Holzes, können in der Regel durch die Einnahmen aus dem Verkauf des geernteten Holzes ge deckt werden. Die Kosten für die Beseitigung der Wurzelstö cke und das Planieren des Geländes trägt der Vorhabenträger, in diesem Fall solarcomplex. Wir haben keine Kenntnisse über die Höhe dieser Kosten.

Bei den nach § 11 des Landeswaldgesetzes befristeten Wald umwandlungen können im Rahmen von Aufforstungsmaßnah men Wälder entstehen, oder man kann im Rahmen der biolo gischen Automation die Natur machen lassen, sodass der Wald von allein wiederkommt. Wenn es die Natur macht, also wenn es der liebe Gott macht, dann ist es kostenlos. Wenn man Pflanzungen vornimmt, dann können Kosten in Höhe von 10 000 € bis 15 000 € pro Hektar entstehen.

Vielen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abg. Berg.

Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der beiden Fragen.

Haben Sie denn Kenntnis darüber, ob es üblich ist, dass Un ternehmen wie die genannte solarcomplex in dieser Form auf Behörden einwirken, oder ob das eher unüblich ist?

Der Vorhabenträger solarcomplex hat – das ist üblich – Anträge gestellt, um im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs verfahrens diesen Windpark durchzusetzen. Natürlich führen Behörden mit Vorhabenträgern auch Gespräche. Aber klar ist: Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Das ist in die sem Fall auch so.

(Abg. Lars Patrick Berg AfD: Danke schön!)

Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 7 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – G e k r ü m m t e L ä r m s c h u t z w ä n d e u n d M i t t e l w a n d a u f s ä t z e z u m L ä r m s c h u t z i n d e r E n z t a l q u e r u n g d e r A u t o b a h n A 8 a u ß e r h a l b d e r E i n h a u s u n g

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den 2014 gefass ten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 8 in der Enz talquerung, hier um die Zusagen bezüglich Lärmschutzmaß

nahmen über Mittelwandaufsätze außerhalb der Einhausung. Ich frage die Landesregierung:

a) Welche konkreten Maßnahmen bezüglich des Lärmschut

zes außerhalb der Einhausung plant das Land Baden-Würt temberg im Rahmen der im Planfeststellungsbeschluss fest geschriebenen Zusage, zum Zeitpunkt der Ausführungspla nung Maßnahmen umzusetzen, die dann dem Stand der Technik entsprechen (beispielsweise durch Veränderungen des Aufsatzes der Mittelwand oder eine Krümmung der Lärmschutzwände)?

b) Was waren bei bestehenden gekrümmten Lärmschutzwän

den in Baden-Württemberg die damaligen Gründe für de ren Realisierung, beispielsweise an der B 14 in Stuttgart, obwohl es sich dabei ebenfalls um einen mehrbahnigen Straßenquerschnitt handelt?