Protokoll der Sitzung vom 31.01.2019

den in Baden-Württemberg die damaligen Gründe für de ren Realisierung, beispielsweise an der B 14 in Stuttgart, obwohl es sich dabei ebenfalls um einen mehrbahnigen Straßenquerschnitt handelt?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich Herrn Minister Hermann das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herzlichen Dank, Herr Schweickert, für die Anfrage. Sie bleiben ja an dem Thema dran.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!)

Sie haben bereits 2016 in einer Kleinen Anfrage nahezu das Gleiche gefragt. Wir haben da sehr ausführlich geantwortet. Aber wir wissen ja, in der politischen Kommunikation muss man es mehrfach kommunizieren.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Vor allem, wenn man so kommuniziert wie Sie! – Vereinzelt Heiterkeit)

Manchmal ändert sich ja etwas. – Genau. Da ist Herr Rülke ganz vornedran.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Im Planfeststellungsverfahren wurden Umfang und Ausfüh rung der Lärmschutzanlagen entlang der A 8 im Enztal aus führlich behandelt. Die Ergebnisse wurden im Beschluss vom 20. November 2014 festgehalten.

Die von Ihnen angesprochene Zusage wird erfüllt, und zwar erstens dadurch, dass besonders hochwertige, hoch absorbie rende Lärmschutzwandelemente zum Einsatz kommen, und zweitens dadurch, dass die erforderliche Wandhöhe auch ent sprechend hoch ist, wie damals zugesagt.

Damit entsprechen diese Maßnahmen dem Stand der Technik und sind entsprechend dem Versprechen auch nach dem Stand der Technik umgesetzt und erzielen die nach den entsprechen den schalltechnischen Berechnungen geforderten Wirkungen. Insofern, kann man sagen, ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf diese Art und Weise gesichert.

Bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde ja gefordert, dass gekrümmte Lärmschutzwandelemente einzu setzen seien. Die Planfeststellungsbehörde hat auch dies da mals erörtert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Ge krümmte Wände sind erheblich teurer als gerade Wände, und

es würde in diesem Fall kein positiver Effekt erzielt, und des wegen ist es eben nicht zu realisieren.

Weiter sprechen Sie auch von Aufsätzen bei Lärmschutzwän den, die eine Verbesserung bewirken könnten. Davon haben wir zwar auch schon gehört. Aber das ist nur in einem Firmen prospekt dargelegt, das ist nicht belegt. Man muss schon Wert darauf legen, dass Maßnahmen auch belegt sind; denn sie kos ten auch etwas. Also: Belastbare Erkenntnisse haben wir nicht. Würden diese vorliegen, würden sie selbstverständlich ernst haft erwogen und gegebenenfalls auch realisiert werden.

Grundsätzlich müssen Lösungen auch im Lärmschutz eine ge wisse Wirtschaftlichkeit haben. Wir suchen nach den jeweils wirtschaftlichsten Lösungen und verwenden diese dann auch.

Mit dem planfestgestellten Lärmschutzkonzept werden nach unserer Einschätzung alle Anforderungen des aktiven Lärm schutzes an der Enztalquerung eingelöst. Ich glaube, dass wir das da richtig gut machen – im Rahmen der Möglichkeiten. Ich weiß, man könnte noch sehr viel mehr machen. Aber Sie wissen selbst: Es gab da immer einen Streit zwischen uns, die wir gern mehr gemacht hätten, und dem Bund, der gesagt hat: „Das sind unsere Standards, und darüber gehen wir nicht hi naus.“

Zu Ihrer zweiten Frage: Wahr ist, dass es einige wenige Bei spiele gibt, wo gekrümmte Lärmschutzwände zum Einsatz ge kommen sind, auch in Stuttgart an der B 14, dort allerdings nur schwach gekrümmte Lärmschutzwände, die sich nur un wesentlich von einer geraden Wand unterscheiden. Das ist nach unserem Kenntnisstand von der Stadt Stuttgart – nicht von uns – gemacht worden, und zwar zu höheren Kosten und aus gestalterischen Gründen – nicht mit der Absicht, den Lärmschutz zu verbessern, sondern dass die Wand sozusagen besser aussieht. Aber die genauen Erkenntnisse müssten Sie dann bei der Stadt Stuttgart abfragen; denn die hat die Erfah rungen damit.

Es gibt aktuell zwei Bundesfernstraßenprojekte, bei denen vermutlich gekrümmte Lärmschutzwände zum Zuge kommen werden. Das ist zum einen die A 81 bei Böblingen und zum anderen die Neckartalüberquerung der A 6. Das kann man auch schon auf Bildern sehen. Dort kann man es rechtferti gen, da durch diese gekrümmten Lärmschutzwände eine mitt lere Lärmschutzwand gespart werden kann, weil der Effekt auf diese Art und Weise erzielt wird. Man könnte auch sagen, es ist eine halbe Einhausung. In diesem Sinn ist es bei diesen beiden Elementen gemacht worden. Aber es ist keine ganze Einhausung, und es bringt in der stark gekrümmten Form na türlich schon etwas, wenn es nah dran ist. Das kann aber eben nur im Einzelfall gemacht werden, wo es auch zu rechtferti gen ist und auch höhere Kosten zu rechtfertigen sind.

Bei der Brücke wäre die Alternative gewesen, dass die Wand höher geworden wäre. Das ist aber aus Gründen des Wind schutzes nicht sehr klug, weil dort eben starke Winde sind, und da bringt eine gekrümmte Wand sozusagen stromlinien mäßig weniger Belastung für die Brücke. Deswegen macht man es dort.

Herr Abg. Dr. Schweickert hat noch eine Zusatzfrage.

Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung, auch für den Hinweis, dass ich

2016 schon Ähnliches gefragt habe. Damals hat Ihr Haus es so aufgefasst, als wenn ich statt der Einhausung die gekrümm ten Lärmschutzwände haben wollte. Wir sind uns einig, das macht keinen Sinn. Ich habe extra bis 2019 gewartet, weil jetzt die Ausführungsplanung beginnt, und da muss man das aus schreiben, was man haben möchte.

Das Thema Höhe ist damals im Planfeststellungsbeschluss – wie Sie es gerade gesagt haben – erörtert worden. Damals gab es die Zusage – ich habe das auch schriftlich hier – vom Re gierungspräsidium, vertreten von Frau Trachte, dass man al le Möglichkeiten, die es 2019 oder 2020 geben wird, darauf hin prüft, inwieweit man diese zum Einsatz bringt, dass man tatsächlich mit einer nicht so hohen Mittelwand aus den von Ihnen genannten Windgründen vielleicht mit neuen Techni ken etwas tun kann. Das steht darin, und es wurde auch als Zusage im Planfeststellungbeschluss vermerkt, dass man dann den Stand der Technik prüft.

Sie haben gesagt, Sie werden umsetzen, was dort drinsteht. Das halte ich fest. Deswegen möchte ich bitten, konkret zu werden und zu sagen, welche Maßnahmen das sind. Denn da mals war das Thema Weiterentwicklung OPA. Wie der einbe rechnet wird, war noch offen. Dazu haben Sie jetzt nichts ge sagt.

Dann gab es die Frage „Gekrümmte oder gerade Lärmschutz wände?“ sowie die Frage, wie man mit der Mittelleitplanke und deren Aufbau verfährt. Zu diesen beiden Punkten habe ich jetzt nichts gehört. Vielleicht gibt es da irgendetwas, was ausgeschrieben wird. Das wäre interessant.

Zu dem Verweis auf 2016. Sie haben geschrieben: Mehrbah nige Autobahnen eignen sich nicht. Ich musste aber feststel len, dass es in Baden-Württemberg trotzdem ein paar mehr bahnige Fahrbahnen gibt, bei denen man es gemacht hat.

Vielen Dank für die Nachfrage. – Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass es in Einzelfällen so ist. Die habe ich gerade ausgeführt und erläutert.

Nach unserem Kenntnisstand wird bei der Ausschreibung al les berücksichtigt, was im Planfeststellungverfahren verspro chen worden ist. Ich habe versucht, Ihnen das so mitzuteilen, nehme aber gern die Nachfrage mit und werde bei der Behör de nachfragen, ob das, was Sie angesprochen haben, auch be rücksichtigt worden ist. Wenn wir dann zusätzliche Erkennt nisse haben, werden Sie schriftlich informiert.

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 8 beendet und Punkt 4 der Tages ordnung insgesamt erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Würt temberg – Drucksache 16/5421

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Dr. Ei senmann.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der in ei nigen Punkten, glaube ich, relativ unspektakulär Bereiche re gelt, in denen Regelungsbedarf angestanden hat. Dies betrifft zum einen die Stärkung des schulischen Erziehungs- und Bil dungsauftrags, zum Zweiten die Umsetzung, die sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würt temberg ergeben hat, und zum Dritten die Verstetigung der deutsch-französischen Grundschulen.

Die einzelnen Punkte will ich kurz darstellen. Zum einen ha ben wir Regelungsbedarf im Bereich der Stärkung des schu lischen Erziehungs- und Bildungsauftrags. Da hatten wir bis her eine gewisse rechtliche Offenheit in der Frage, wie mit mitgeführten Gegenständen – konkret am Beispiel Handy – umgegangen wird, wenn der Unterricht gestört wird. Welche Möglichkeiten haben die Lehrerinnen und Lehrer? Diesbe züglich bestand Regelungsbedarf, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dieser Bitte wollen wir mit diesem Gesetz nachkom men.

Darüber hinaus geht es um das Thema „Regelungsbedarf bei der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern“, genauer ge nommen um das Thema Schülerlenkung. Der Verwaltungsge richtshof Baden-Württemberg hat sich im Dezember 2017 zur Zuweisung von Schülerinnen und Schülern geäußert. Das, was uns dort mitgegeben wurde, setzen wir jetzt selbstverständ lich um. Es geht vor allem darum, dass bestehende Lenkungs gründe zu ergänzen sind bzw. weitere Ermächtigungsgrund lagen zu schaffen sind.

Es leuchtet durchaus ein, dass die Schulaufsicht befugt sein muss, wenn an einer Schule, deren Aufnahmekapazitäten er schöpft sind, keine weiteren Schülerinnen und Schüler aufge nommen werden können, diese dann an eine andere Schule gleicher Schulart zu verweisen. Dies ist eine Grundlage, die wir auch weiterhin wollen. Da gab es rechtlichen Regelungs bedarf. Auch diesem kommen wir nach, um dann bei diesem Thema künftig eine Sicherheit für die Arbeit unserer Schul behörden zu haben.

Der dritte Punkt betrifft die grundsätzliche Frage der deutschfranzösischen Grundschulen. Diese sind seit 1990 in BadenWürttemberg verankert. Die damalige Kultusministerin Frau Dr. Schultz-Hector und danach Frau Schavan haben mit der französischen Regierung Staatsverträge abgeschlossen, um den Grundstein für zwei deutsch-französische Grundschulen in Baden-Württemberg zu legen.

Im Geist des Elysée-Vertrags von 1963 wurden dann die DeutschFranzösischen Grundschulen in Stuttgart-Sillenbuch und in Freiburg gegründet. An den Schulen unterrichten jeweils ba den-württembergische wie französische Lehrkräfte. Je nach Fach findet der baden-württembergische oder der französische Bildungsplan Anwendung. Beide Schulen vermitteln ein Fremd sprachenangebot Französisch bereits auf Grundschulebene.

Beide Schulen wurden damals als Schulversuche eingerich tet. Daher war es jetzt, glaube ich, überfällig, dass wir die bei den Schulen in den Regelbetrieb aufnehmen und damit das klare Signal geben, dass es ganz wichtig ist, dass sie ihre er folgreiche Arbeit fortführen. Ich glaube, auch angesichts der europäischen Gesamtlage ist das ein positives Zeichen im Sin ne der deutsch-französischen Freundschaft.

Das sind im Wesentlichen die Punkte, die im Rahmen dieser Gesetzesänderung auf der Tagesordnung stehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Meine Damen und Her ren, das Präsidium hat auch hierzu eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.

Zuerst spricht Frau Abg. Lösch für die Grünen.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg beinhaltet fünf Ände rungen, die aufgrund von rechtlichen Regelungen notwendig geworden sind. Er dient insbesondere der Stärkung des schu lischen Erziehungs- und Bildungsauftrags, der Ausgestaltung der Regelung zur Zuweisung von Schülerinnen und Schülern sowie der Verankerung der deutsch-französischen Grundschu len im Schulgesetz.

So, wie es die Frau Kultusministerin gerade auch ausgeführt hat, ist es gerade im Hinblick auf die deutsch-französische Partnerschaft und die Bestrebungen der Landesregierung zur Vertiefung dieser Partnerschaft auch im Interesse des europä ischen Gedankens sehr zu begrüßen, dass die Schulversuche nun eine gesetzliche Verankerung bekommen.

Seit den Neunzigerjahren gibt es die zwei deutsch-französi schen Grundschulen, die eine in Freiburg, die andere in Stutt gart-Sillenbuch. Dazu gibt es das gemeinsame Abkommen des Kultusministeriums Baden-Württemberg und der Agence pour l’enseignement français à l’étranger.

(Oh-Rufe – Beifall des Abg. Thomas Marwein GRÜ NE – Abg. Raimund Haser CDU: Szenenapplaus!)

Die Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass der Unterricht von Lehrkräften erteilt werden kann, die im Dienst der Fran zösischen Republik stehen und der Schulaufsicht der franzö sischen Behörden unterliegen. Deshalb können die beiden Grundschulen auch abweichend von § 5 Absatz 1 des Schul gesetzes fünf Schuljahre umfassen, analog des französischen Unterrichtswesens und den Bestimmungen des Abkommens.

Die beiden Schulen haben sich in den vergangenen Jahren sehr gut etabliert. Im letzten Schuljahr besuchten 325 Grundschü lerinnen und Grundschüler die Deutsch-Französische Grund schule in Stuttgart und 116 Grundschülerinnen und Grund schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Freiburg. Schülerinnen und Schüler werden optimal auf weiterführen de Schulen mit bilingualem Zug Französisch oder auf weiter führende Schulen des französischen Bildungssystems vorbe reitet. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die jahrelangen Schulversuche nun ordentlich im Schulgesetz verankert wur den.