Brigitte Lösch
Sitzungen
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, sehr geehr te Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Ak tionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ im Jahr 2015, noch unter der Regie der damaligen Sozialministerin Katrin Altpeter, haben wir Baden-Württemberg ein neues und tole rantes Gesicht gegeben. Wir haben gezeigt, dass wir es mit der Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans sexuellen, Transgendern, Intersexuellen und queeren Men schen, kurz LSBTTIQ, ernst meinen.
Wir Grünen in Baden-Württemberg stehen für eine offene und vielfältige Gesellschaft, in der jede und jeder diskriminie rungsfrei leben kann.
Deshalb hat sich die jetzige grün geführte Landesregierung 2016 in ihrem Koalitionsvertrag auch zu dem Ziel bekannt, die Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren und Ausgrenzung und Benachteiligung entgegenzuwirken. Dafür hat die grün regier te Landesregierung auch die entsprechenden Rahmenbedin gungen geschaffen und den Aktionsplan bereits seit dem Dop pelhaushalt 2018/2019 regulär im Landeshaushalt verankert.
Gemeinsam mit dem 2012 gegründeten Netzwerk LSBTTIQ, einem überparteilichen Zusammenschluss von in der Zwi schenzeit 140 Gruppen, Vereinen und Initiativen,
wurde in einem großen Beteiligungsprozess der Aktionsplan verabschiedet.
Hierzu wurde eine Onlinebefragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ-Menschen in Baden-Württemberg durchgeführt. Fast 2 300 Menschen haben daran teilgenommen.
Hierbei hat sich gezeigt, dass noch immer viele Menschen auf grund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität schlech te Erfahrungen an ihrem Arbeitsplatz gemacht haben. Die Dis kriminierungen reichten von Getuschel über Ausgrenzungen bis hin zu körperlicher Gewalt. Mehr als 10 % der Befragten hatten zudem erklärt, in den vergangenen fünf Jahren mindes tens einmal Opfer von körperlicher oder seelischer Gewalt ge worden zu sein.
Erschreckend war auch, dass sich nur 35 % der Gewaltopfer an Polizei und Justiz wenden.
Ganz klar wünschen sich die Befragten mehr Aufklärung in der breiten Öffentlichkeit und in der Schule.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vielfalt muss selbstver ständlich sein, und es muss auch selbstverständlich sein, dass LSBTTIQ-Menschen dazugehören.
Natürlich hat sich vieles im Leben der queeren Community zum Guten verändert. Zeichen dafür sind die Öffnung der Ehe für alle, die offen homosexuell lebenden Paare beispielswei se in Politik, Kultur und Wirtschaft oder jetzt auch die Verei digung der ersten Trans-Ministerin in Belgien.
Allerdings ist es auch heute in der Realität noch so: Wer nicht der klassischen Vorstellung von Sexualität und Geschlecht entspricht, braucht viel Mut. Wer anders ist, erlebt Diskrimi nierung – so wie Petra De Sutter, die Ministerin in Belgien, die von den Rechtsextremisten schon am ersten Tag, am Tag ihrer Vereidigung als Ministerin, auf das Übelste beschimpft wurde.
Deshalb müssen wir alle, alle demokratischen Parteien, die sen homophoben, rassistischen, beleidigenden Kommentaren und Aussagen der Rechtsextremisten entgegentreten.
Auch mit der Ehe für alle ist Diskriminierung noch nicht be endet.
So wurde leider das Abstammungsrecht nicht geändert, was bedeutet, dass Zwei-Mütter-Ehen nach wie vor benachteiligt sind. Auch das Adoptionshilfegesetz, das Gott sei Dank im Bundestag nun gescheitert ist, hätte für Frauenpaare und ihre Kinder eine drastische Verschlechterung bedeutet. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich beim Sozial- und Integ rationsminister Manne Lucha dafür bedanken, dass er sehr da rauf hingewirkt hat, dass das Adoptionshilfegesetz im Bun desrat durchgefallen ist und nun in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2019 gab es min destens 564 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexu ellen Orientierung. Das sind 60 % mehr als im Jahr zuvor. Das finde ich sehr besorgniserregend. Es zeigt, wie notwendig es ist, auf allen Ebenen dagegen vorzugehen. Fachkräfte müssen wissen, wie sie reagieren, wenn auf dem Schulhof, am Ar beitsplatz oder auch auf offener Straße Menschen diskrimi niert werden. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Pädago ginnen und Pädagogen sowie Beraterinnen und Berater.
Ein großer Erfolg des Aktionsplans ist auch der Aufbau eines professionellen, landesweiten Beratungsangebots. Heute exis tieren im Land 16 Beratungsstellen, die die Menschen bei ih ren Fragen, Sorgen und Ängsten rund um ihre sexuelle Ori entierung und Identität unterstützen. Eine Beratungsstelle möchte ich hier besonders ansprechen, da sie bislang einzig artig ist: die Beratungsstelle TTI, Beratung zu Transsexuali tät, Transgender und Intersexualität, in Ulm.
Wie Sie am Montag vielfach in der Presse lesen konnten, ist Transidentität ein Thema, das viele Jugendliche umtreibt. Ei ne professionelle Anlaufstelle dafür zu haben ist für die Ju gendlichen, für ihre Partnerinnen und Partner und vor allem auch für die Eltern oftmals überlebensnotwendig.
Der Aktionsplan hat das Ziel, querschnittsübergreifend zu ar beiten; das heißt, so, wie alle Fraktionen im Beirat beteiligt sind, so nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter aller Mi nisterien teil. Lassen Sie mich drei Beispiele aufzeigen:
Seit der Einführung des Aktionsplans werden jährlich ca. 1 500 bis 1 800 Auszubildende bei der Polizei und ca. 300 bei der Justiz über LSBTTIQ-Themen informiert und fortgebil det. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an VelsPol, den Verband lesbischer und schwuler Polizistinnen und Polizis ten, die diese Fortbildung durchführen.
Im Bildungsbereich haben wir im Bildungsplan 2016 die Leit perspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Viel falt“ verankert. Wir Grünen wollen diese Leitperspektive wei ter stärken und die Sichtbarkeit sexueller Vielfalt in den Bil dungsplänen erhöhen – oder diese überhaupt erst einmal sicht bar machen.
Leider ist es bisher kaum gelungen, didaktisches Material, ei ne Handreichung oder ausreichend Fortbildungen anzubieten. Da muss das Kultusministerium dringend noch einen Zahn zulegen.
Im Bereich des Wissenschaftsministeriums sind wir bei der historischen Aufarbeitung der Verfolgung und Repression ho
mosexueller Menschen vor und nach 1945 durch § 175 ein gutes Stück weitergekommen. Neu hinzugekommen ist jetzt ein Projekt über die Verfolgung lesbischer Frauen im Natio nalsozialismus und in der Nachkriegszeit.
So wird hier eine weitere Forschungslücke geschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über den Aktionsplan und das Netzwerk ist es gelungen, verbindliche Strukturen zu schaffen. Dazu haben viele beigetragen, viele Aktive in den Communitys, Gruppen, Organisationen und Vereinen. An die ser Stelle möchte ich mich bei all den Aktiven aus den 140 In itiativen und allen, die seit Jahrzehnten ehrenamtlich daran ar beiten, dass Baden-Württemberg vielfältig und bunt ist, ganz herzlich bedanken.
Bedanken möchte ich mich auch beim Ministerium für Sozi ales und Integration für dessen wichtige Arbeit, auch dafür, dass es im letzten Jahr das Aktionsjahr 2019 „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ durchgeführt hat und dass zahlreiche Pro jekte gefördert wurden. Dadurch wurde die Vielfalt weiter ins Land getragen und die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger auf dieses wichtige Thema gelenkt.
Öffentliche Debatten sind wichtig; sie sind notwendiger denn je, wenn wir uns die Parolen der Rechtspopulisten anschau en. Die Ablehnung von Genderthemen, von Geschlechterge rechtigkeit, gleichgeschlechtlicher Lebensweise und sexuel ler Vielfalt gehört zu den Grundsäulen der Rechtspopulisten. Es werden bewusst Ängste geschürt und Unwahrheiten ver breitet. Deshalb sind Information, Diskussion und Gespräch so wichtig. Dazu leistet der Aktionsplan ganz wichtige Diens te.
Ich bekomme regelmäßig noch Mails wie die folgende – ich zitiere –:
Hallo Frau Lösch, die Toleranz geht einfach zu weit. Ho mo, Lesben und andere krankhafte Störungen müssen be kämpft werden. Es gibt hierfür einen Arzt, der solche see lischen Fehlentwicklungen behandelt. Vielfalt darf nie mals geduldet werden und muss bekämpft werden.
Solange wir solche Mails noch bekommen, so lange werden wir uns gemeinsam für eine offene und vielfältige Gesellschaft einsetzen, in der jede und jeder diskriminierungsfrei leben kann.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute unseren Fraktionsantrag „Ergebnisse der Forschung zur NS-Vergan genheit der badischen und württembergischen Landesminis terien“ aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Auch wenn der Antrag zweieinhalb Jahre alt ist, hat er doch nichts an Ak tualität eingebüßt.
Am Montag haben wir bei der zentralen Gedenkstunde des Landtags der vielen Opfer gedacht, die in der Tötungsanstalt Grafeneck ermordet wurden. Vor 75 Jahren befreite die Rote Armee die Gefangenen des Konzentrationslagers Auschwitz. Auschwitz ist zum Synonym für millionenfachen Mord und für Unmenschlichkeit schlechthin geworden.
Gerade einmal 75 Jahre nach diesen Gräueltaten ist es daher umso erschreckender, dass Antisemitismus in Deutschland und auch in Baden-Württemberg wieder erstarkt. Hass gegen Jüdinnen und Juden ist lauter, radikaler und gewalttätiger ge worden. Die Zustimmung zu antisemitischen Aussagen in der Bevölkerung hat zuletzt zugenommen. Diese Entwicklung er schüttert uns. Sie ist ein lauter, eindringlicher Auftrag an uns alle. Wir ziehen keinen Schlussstrich unter das Erinnern; denn wir sind dafür verantwortlich, dass so etwas niemals wieder passiert.
Vor diesem Hintergrund ist die aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte besonders wichtig. Nachdenken über die Ver gangenheit schafft Orientierung für die Zukunft. Erinnern heißt auch, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Der verantwortungsvolle Umgang mit der Geschichte des Na tionalsozialismus ist elementar für unsere gesellschaftliche Identität wie auch für die politische Kultur.
Deshalb finde ich es sehr begrüßenswert und für die Landes regierung von immenser Bedeutung, dass sie ein Forschungs projekt über die Rolle und Mitwirkung der Ministerien in der NS-Zeit gemacht hat. Das Land macht sich damit ehrlich für seine Geschichte und bekennt sich zur bleibenden historischen Verantwortung seiner Institutionen, und das ist gut so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu den wichtigsten Ergebnissen kommen:
Erstens: Allem voran steht die Erkenntnis, dass eben nicht Berlin – nach der sogenannten Gleichschaltung der Länder – uneingeschränkt den Ton angegeben hatte und alle wesentli chen politischen Aufgaben von der Reichsebene aus steuerte, sondern dass es durchaus Handlungsspielräume auf Landes ebene gab. Das heißt, die Ministerien in Karlsruhe und Stutt gart verfügten auch im Dritten Reich über Entscheidungs- und Handlungsspielräume und waren also nicht nur kleine Räder im Getriebe. Die Landesministerien waren ein integraler Be standteil des NS-Repressionssystems. Sie waren an den ras sistischen und politischen Säuberungen des öffentlichen Diens tes ebenso beteiligt wie an der Umsetzung des eskalierenden Antisemitismus und am Vollzug des rassehygienischen und erbgesundheitspolitischen Programms der Nationalsozialis ten.
Dafür bedurfte es 1933 übrigens keineswegs eines weitgrei fenden Austauschs der Verwaltungsspitze. Das geschah nur punktuell; denn die Landesbediensteten agierten vorauseilend und selbstmobilisierend. Das heißt, die neuen Machthaber mussten gar nicht mit dem eisernen Besen kehren und Partei genossen systematisch platzieren, weil die höhere Beamten schaft eine große Kooperationsbereitschaft bekundete. Einge fahrene Karrieremuster wie ausgeprägtes Laufbahndenken be förderten dieses proaktive Entgegenarbeiten. Diese bürokra tischen Mentalitäten bescherten dem NS-Regime natürlich auch eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung, sodass man
sagen konnte: Das NS-Regime in Baden und in Württemberg kam auf Samtpfoten daher.
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts zu den badischen und württembergischen Landesministerien in der Zeit des Natio nalsozialismus sind mittlerweile umfassend in zwei Bänden der Kommission für geschichtliche Landeskunde in BadenWürttemberg 2019 veröffentlicht worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Schlüsse ziehen wir nun aus dem Projekt, was Arbeitsweise und Organisation der Ministerien anbelangt? Lassen Sie mich da aus der Stellung nahme des Ministeriums zu Ziffer 10 des vorliegenden An trags zitieren:
Ein bewusster, wahrhaftiger, verantwortungsvoller Um gang mit der Vergangenheit des Landes und seiner Insti tutionen in der Diktatur ist daher von zentraler Bedeu tung für die Landesministerien und seine Bediensteten.
Die Landesverwaltung benötigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich der geschichtlichen Verantwortung bewusst sind. Die Auseinandersetzung mit der Vergangen heit und das Wissen um die Forschungsergebnisse kann sie vor allem auch darin bestärken, sich weiter für eine starke Demokratie und die freiheitlichen Werte unserer Verfassung einzusetzen.
Es entstanden wertvolle Materialien für die politische Bil dungsarbeit aus dem Forschungsprojekt, u. a. ein Materialheft der Landeszentrale für politische Bildung für Schulen und auch für die außerschulische Bildungsarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen, dass es entgegen allen bisherigen Annahmen durchaus Handlungsspielräume auf Landesebene gegeben hätte, die bisherige zentralistische Sichtweise ein verzerrtes Bild abgibt und die Ministerien ih re Spielräume oftmals sogar zur verschärften Umsetzung der Reichsdirektiven genutzt haben. Sie waren damit offensicht lich Teil des nationalsozialistischen Systems und handelten auch eigenverantwortlich. Umso mehr hat das heutige BadenWürttemberg die Pflicht zur Erinnerung und Aufarbeitung.
Deshalb begrüßen wir es sehr, dass ein Nachfolgeprojekt an gestoßen wurde zu Reintegration, Schuldzuweisung und Ent schädigung, Bewältigung und Nichtbewältigung der NS-Ver gangenheit in den drei Vorgängerländern Baden-Württem bergs. Denn gerade der Befund der politischen Anpassung der Beamtenschaft im Nationalsozialismus hat die Frage aufge worfen, wie sie sich nach dem Ende der Diktatur verhalten hat und wie man im Südwesten beim demokratischen Wiederauf bau mit der NS-Vergangenheit umgegangen ist. Die Ergebnis se müssten uns in diesem Jahr noch vorgelegt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine solche Aufarbeitung sollte Schule machen. Solche Aufarbeitungsprojekte sind unverzichtbar für unser de
mokratisches Handeln und Selbstverständnis, damit eine De mokratie auf soliden Beinen stehen kann. Verwaltungshan deln muss immer an ethische Werte gebunden bleiben. Aber genau das fehlte damals. Wir hier in Baden-Württemberg ha ben mit diesem Forschungsprojekt und dem Nachfolgeprojekt eine Vorreiterrolle eingenommen. Das verfolgen wir auch wei ter.
Aus der Vergangenheit erwachsen der Auftrag, wachsam zu sein, und die Verpflichtung, gegen den aufkeimenden Antise mitismus, gegen Hass und Hetze und gegen jegliche gruppen bezogene Menschenfeindlichkeit aufzustehen.
Lassen Sie mich zum Schluss den Bundespräsidenten Stein meier aus seiner bewundernswerten Rede vom Montag zitie ren: Es sei nicht dieselbe Zeit, es seien nicht dieselben Wor te, nicht dieselben Täter.
Aber es ist dasselbe Böse. Und es bleibt die eine Antwort: Nie wieder! Niemals wieder! Deshalb darf es keinen Schlussstrich unter das Erinnern geben.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Heute stehen zwei Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung zur Abstimmung, die aufzeigen, dass die frühkindliche Bildung einen wichtigen Stellenwert in der Po litik der Landesregierung einnimmt. Wir begrüßen und befür worten dabei auch, dass vor allem in die qualitative Weiter entwicklung der Kindertageseinrichtungen investiert wird. Die Kindertageseinrichtungen als eigenständige pädagogische Einrichtungen legen die ersten Grundsteine für die weitere
Entwicklung der Kinder. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit muss, wie im Orientierungsplan verankert, die Förde rung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, die Förderung von Selbstständigkeit, von Neugierde und des sozialen Miteinan ders stehen. Die Kita ist nicht dafür verantwortlich, schulrei fe Kinder auszuspucken, sondern mehr dafür, einen kindge rechten Übergang von der Kita zur Grundschule zu gestalten.
Wer Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe für alle Kinder si chern will, muss daher Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege früh fördern. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Plätzen ist enorm hoch. Dieser Nachfrage gerecht zu werden trägt auch zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und ist ein echter Standortvorteil für Baden-Württemberg.
Unsere Aufgabe ist es, die bestmögliche Qualität für die Er ziehung, Bildung und Betreuung unserer Kinder in der Kita zu gewährleisten, unabhängig davon, ob eine Kita sich im ländlichen Raum oder in der Stadt befindet, ob sie unter frei er oder kommunaler Trägerschaft steht oder ob sie als große oder kleine Einrichtung geführt wird.
Wir haben in diesem Jahr schon umfangreiche Debatten über die Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bil dung durch bessere Rahmenbedingungen geführt. Mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“, der im Nachtrags haushalt verabschiedet wurde, sind wir die ersten Schritte ge gangen.
Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und den freien Trägern wurde verabredet, dass jährlich rund 80 Milli onen € in die Qualitätsverbesserung fließen.
Ich darf kurz daran erinnern: Für die Stärkung der Inklusion sind 28,88 Millionen € vorgesehen, für die Kooperation zwi schen Kindergarten und Grundschule 7,7 Millionen €, für die Sprachförderung 7 Millionen €, für die Erhöhung der Tages sätze der Kindertagespflege um 1 € auf 5,50 € sind es 2,8 Mil lionen €, für das Forum Frühkindliche Bildung 1,8 Millio nen € und für die Fachkräfteoffensive über 30 Millionen € vom Land.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang erwähnen, dass die Ausbildungsoffensive Baden-Württemberg durch das Bun desprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Er zieher“ sowie die von Baden-Württemberg ausgesuchten Handlungsfelder im Rahmen des „Gute Kita“-Gesetzes noch einen zusätzlichen Schub erhalten. Über das Bundesprogramm können laut Kultusministerium etwa 340 Personen gefördert werden und über das „Gute Kita“-Gesetz weitere rund 600 Personen. Wie Sie wissen, haben wir uns beim „Gute Kita“Gesetz aus den zehn Handlungsfeldern die Fachkräfteoffen sive, die Weiterqualifizierung der Kindertagespflege – –
Und ich habe zu meiner Mi nisterin Blickkontakt.
Wie Sie wissen, haben wir uns beim „Gute Kita“-Gesetz aus den zehn Handlungsfeldern für drei entschieden: für die Fachkräfteoffensive, für die Weiter qualifizierung der Kindertagespflege und vor allem für die Stärkung der Leitungen von Kindertagesstätten.
Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgeset zes und der Kindertagesstättenverordnung werden die Rechts grundlagen geschaffen, um die Bundesmittel aus dem „Gute Kita“-Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in den Ki tas nach Baden-Württemberg zu bekommen. Dafür wurde im FAG auch ein neuer § 29 e eingeführt.
Mit dem „Gute Kita“-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden €, wovon rund 730 Mil lionen € nach Baden-Württemberg fließen. Das heißt, wir er halten – leider nur befristet – im Jahr 2019 Fördermittel in Hö he von 65,7 Millionen €. Im Jahr 2020 sind es 132 Millionen € und in den Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 265 Millio nen €.
Infolgedessen, dass die Bundesmittel befristet sind – 2022 –, sind natürlich auch die entsprechenden gesetzlichen Regelun gen zeitlich befristet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wünschenswert wäre natür lich, dass der Bund die Mittel unbefristet zur Verfügung stellt.
Wie schon erwähnt, wird der überwiegende Teil der Bundes mittel für die Leitungszeit investiert. Ich bin der 4-K-Konfe renz sehr dankbar für den Hinweis, dass es sich nicht um ei ne Leitungsfreistellung handelt – dieser Begriff suggeriert ja, es würde sich um eine Freistellung von der eigentlichen Ar beit handeln –, sondern der Begriff Leitungszeit viel sachge rechter ist, da es sich um eine reguläre Arbeit im Rahmen des Berufsbilds, nämlich um Arbeitszeit mit besonderen Aufga ben, handelt.
Die Leitungsfunktion in einer Kindertageseinrichtung hat sich zu einer vielschichtigen Aufgabe entwickelt, die mit der Füh rung eines kleinen Unternehmens durchaus vergleichbar ist. Die Kitaleitung ist verantwortlich für die pädagogische Qua lität, die Personalführung, die Öffentlichkeitsarbeit und viel fältige Managementaufgaben. Die Stärkung der Leitungen von Kindertageseinrichtungen ist ein vonseiten der Beschäftigten und der Träger seit Jahren verfolgtes Anliegen. Wir begrüßen es sehr, dass die Stärkung der Leitung nun endlich gesetzlich verankert wird.
Das ist dringend notwendig, Kollege Born, denn der Länder monitor „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung zeigt auf, dass der Anteil von Kitas ohne ausgewie sene Leitungszeit in Baden-Württemberg bei 20 % liegt,
und nur Hessen, Berlin und Bremen schneiden schlechter ab.
Das gilt übrigens auch unabhängig von der Größe der Einrich tungen. So haben 27 % der kleinen und 20 % der mittelgro ßen Kitas keine Leitungszeit, und auch in 12 % der großen Kitas steht keine Zeit für Leitungsaufgaben zur Verfügung.
Deshalb ist es begrüßenswert, dass im vorliegenden Gesetz entwurf nun eine verbindliche Regelung der Leitungszeit mit sechs Stunden pro Woche als Sockel für alle Kitas vorgese hen ist, zuzüglich zwei Stunden pro Gruppe ab der zweiten Gruppe. Eine Deckelung der Leitungszeit für große Einrich tungen ist nicht vorgesehen. So wird es nun im Kindertages betreuungsgesetz und in der Kindertagesstättenverordnung verankert.
Eine weitere Verbesserung für die Kindertagespflege haben wir angestrebt – auch eine gesetzliche Verankerung der Kin dertagespflege jenseits der Kindertagesstättenverordnung –, und zwar mit einem Prüfauftrag an das Kultusministerium, wie und wo die Kindertagespflege zukünftig im Kindergar tengesetz gesetzlich verankert wird.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf den zweiten Gesetz entwurf – Gesetz zur Einrichtung des Forums Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg – zu sprechen kommen. Ich fin de es gut, dass wir ab 1. Januar 2020 auch in Baden-Württem berg ein Forum Frühkindliche Bildung haben werden, denn durch die Einrichtung dieses Forums erhält die frühkindliche Bildung im Kultusministerium auch den angemessenen Stel lenwert, der ihr zusteht.
Die Aufgabe des Forums ist es, die Qualität in der Kinderta gesbetreuung durch wissenschaftlich fundierte Begleitung zu sichern und weiterzuentwickeln und die Vernetzung von Pra xis und Theorie sowie den Wissenschaftstransfer zu ermögli chen.
Es darf keine Konkurrenz zu den bisher bestehenden QM-Sys temen und Gütesiegeln der freien Träger und der Kommunen
entstehen. Ich glaube, dass es sehr wohl so sein kann, dass die freien Trägerverbände mit ihren bestehenden QM-Systemen die Arbeit im Forum bereichern werden und dass man sich, wie in der Vergangenheit, gemeinsam für die Qualifizierungs programme entscheiden wird.
Ich glaube, wir sind in Baden-Württemberg nur deshalb so gut, weil wir eine Verantwortungsgemeinschaft haben und in dieser Verantwortungsgemeinschaft sowohl die freien Träger wie die Kommunen, die Kirchen wie auch das Land gemein sam arbeiten. Ich erwarte mir vom Forum Frühkindliche Bil dung natürlich eine wissenschaftliche Unabhängigkeit und dass alle Beteiligten wie in der Vergangenheit auch mit ein bezogen werden. Ich freue mich darauf, dass das Forum am 1. Januar 2020 seine Arbeit aufnimmt. Wo, weiß man ja noch nicht, aber vielleicht gibt es jetzt schon geeignete Räumlich keiten für das Forum.
Ich freue mich, über diese zwei Gesetzentwürfe heute abstim men zu können.
Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen haben wir in der ers ten Lesung das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg diskutiert. Letzte Woche haben wir auch im Ausschuss in aller Ausführlichkeit darüber diskutiert. Des wegen möchte ich mich kurzfassen und nur zu den zwei we sentlichen Punkten sprechen.
Sie wissen, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Schul gesetzes fünf Änderungen beinhaltet, die aufgrund von recht lichen Regelungen notwendig geworden sind, darunter die schon seit Langem fällige Verankerung der deutsch-französi schen Grundschulen im Schulgesetz. Sie erinnern sich an das gemeinsame Abkommen des Kultusministeriums Baden-Würt temberg und der Agence pour l’enseignement français à l’étranger
und an die Regelung der Sachkostenzuschüsse für die sonder pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat in freier Trägerschaft.
Die zwei Hauptpunkte sind jedoch die Ausgestaltung der Re gelung zur Zuweisung von Schülerinnen und Schülern sowie die Einziehung schulordnungswidrig mitgeführter oder ver wendeter Sachen.
Lassen Sie mich zur Neufassung von § 88 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes kommen, in dem es um die Voraussetzungen für eine Schülerlenkung geht. Anlass für die Gesetzesände rung ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würt temberg vom Dezember 2017. Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes wird das Urteil nun umgesetzt. Damit wer den bestehende Lenkungsgründe ergänzt bzw. Ermächtigungs grundlagen geschaffen. Die Schulaufsichtsbehörden können nun in Einzelfällen – –
Herr Kollege, das können Sie nachher gleich erörtern. Au ßerdem ist der gleiche Zwischenruf in zwei Reden nicht be sonders originell.
Die Schulaufsichtsbehörden – –
Ja, das würde mir auch gefal len.
Schön. – Die Schulaufsichts behörden können nun in Einzelfällen Schülerinnen und Schü ler einer anderen Schule desselben Schultyps zuweisen, wenn dies zur Bildung annähernd gleich großer Klassen oder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität erforderlich und den Schülerinnen und Schülern zumutbar ist.
Übrigens: Auch nach den bisherigen Bestimmungen besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Schule, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und den Schülerinnen und Schülern zumutbar ist. Da bei sind übrigens Aspekte des individuellen schulischen Pro fils, also auch der inhaltlich-pädagogischen Schwerpunktset zung oder der Sprachreihenfolge, zu beachten. Sie sind im Rahmen der Zumutbarkeit der Zuweisungsmaßnahme von Re levanz. Das können Sie auch im Urteil des Verwaltungsge richtshofs Baden-Württemberg von 1999 nachlesen. Eine Zu weisung an eine Schule anderen Typs ist schon bisher unzu lässig und bleibt es auch weiterhin.
Wir finden diese Aussagen, wie sie auch im Text stehen, aus reichend. Deshalb lehnen wir – wie auch schon im Bildungs ausschuss – den Änderungsantrag der FDP/DVP ab, der die Forderungen des BBW Beamtenbund Tarifunion, die in der Anhörung vorgetragen wurden – der Ansatz der unterschied lichen Schultypen greife zu kurz, es müsse auf die gewählten Fächerprofile und die Sprachreihenfolge Rücksicht genom men werden –, übernommen hat.
Meine Damen und Herren, ich habe es gerade ausgeführt, dass genau diese Punkte des individuellen schulischen Profils und der Sprachreihenfolge bei der Schülerlenkung beachtet wer den und weiterhin von Relevanz sind. So steht es auch im Text.
Danke schön.
Der zweite Punkt ist die Änderung von § 23 des Schulgeset zes, wodurch ein spezieller Tatbestand zur Einziehung schul ordnungswidrig mitgeführter oder verwendeter Sachen ge schaffen werden soll. Dies begrüßen wir, weil es sich um ei ne Präzisierung des Tatbestands in § 23 des Schulgesetzes handelt. Bisher herrschte bezüglich des Umgangs mit mitge führten Gegenständen eine gewisse Offenheit und Unsicher heit darüber, wann und wie lange die Lehrerinnen und Lehrer z. B. Handys, mit denen der Unterricht gestört wurde, einsam meln durften. Mit der neuen Regelung schaffen wir jetzt mehr Rechtssicherheit und stärken zudem den Erziehungs- und Bil dungsauftrag der Schulen.
Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, weil dadurch wei terhin auch in der Fläche ein gutes Bildungsangebot gewähr leistet wird.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg beinhaltet fünf Ände rungen, die aufgrund von rechtlichen Regelungen notwendig geworden sind. Er dient insbesondere der Stärkung des schu lischen Erziehungs- und Bildungsauftrags, der Ausgestaltung der Regelung zur Zuweisung von Schülerinnen und Schülern sowie der Verankerung der deutsch-französischen Grundschu len im Schulgesetz.
So, wie es die Frau Kultusministerin gerade auch ausgeführt hat, ist es gerade im Hinblick auf die deutsch-französische Partnerschaft und die Bestrebungen der Landesregierung zur Vertiefung dieser Partnerschaft auch im Interesse des europä ischen Gedankens sehr zu begrüßen, dass die Schulversuche nun eine gesetzliche Verankerung bekommen.
Seit den Neunzigerjahren gibt es die zwei deutsch-französi schen Grundschulen, die eine in Freiburg, die andere in Stutt gart-Sillenbuch. Dazu gibt es das gemeinsame Abkommen des Kultusministeriums Baden-Württemberg und der Agence pour l’enseignement français à l’étranger.
Die Schulen zeichnen sich dadurch aus, dass der Unterricht von Lehrkräften erteilt werden kann, die im Dienst der Fran zösischen Republik stehen und der Schulaufsicht der franzö sischen Behörden unterliegen. Deshalb können die beiden Grundschulen auch abweichend von § 5 Absatz 1 des Schul gesetzes fünf Schuljahre umfassen, analog des französischen Unterrichtswesens und den Bestimmungen des Abkommens.
Die beiden Schulen haben sich in den vergangenen Jahren sehr gut etabliert. Im letzten Schuljahr besuchten 325 Grundschü lerinnen und Grundschüler die Deutsch-Französische Grund schule in Stuttgart und 116 Grundschülerinnen und Grund schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Freiburg. Schülerinnen und Schüler werden optimal auf weiterführen de Schulen mit bilingualem Zug Französisch oder auf weiter führende Schulen des französischen Bildungssystems vorbe reitet. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die jahrelangen Schulversuche nun ordentlich im Schulgesetz verankert wur den.
Ein zweiter Punkt ist die Änderung des § 23, womit ein spe zieller Tatbestand zur Einziehung schulordnungswidrig mit geführter oder verwendeter Sachen geschaffen werden soll. Daneben wurde jedoch eine Begrenzung der Dauer des Ein behalts der Sachen – es geht vor allem um Smartphones und Laptops – gefordert und eine Sonderregelung für Smartphones.
Der Landesschülerbeirat hat gefordert, dass am Ende des Schultags die Smartphones wieder zurückgegeben werden sol len. Die Regelungen zum Einbehalt und zu dessen Dauer sind im Entwurf aber bewusst nicht aufgenommen worden, da rechtlich eh nur ein vorübergehender Einbehalt zulässig ist und die Einzelfälle – oftmals sind es ja Einzelfälle – vom schulischen Personal vor Ort auf ihre Verhältnismäßigkeit ge prüft werden können.
Der dritte Punkt ist die Änderung von § 88 Absatz 4. Dort wird die Ausgestaltung der Zuweisung von Schülerinnen und Schü lern geregelt. Nach der bisherigen Fassung von § 88 Absatz 4 besteht ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schu le nicht, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und somit für die Schülerinnen und Schü ler zumutbar ist.
Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils vom Dezember 2017 muss das Gesetz nun angepasst werden. Hintergrund ist die Klage von Eltern aus dem Landkreis Waldshut. Sie hatten ihre Kinder an der Gemeinschaftsschule Alemannenschule in Wutöschingen angemeldet. Das Schulamt befand aber, dass die Kinder lieber in die nahe Gemeinschaftsschule in Klett gau gehen sollten.
Deswegen haben die Eltern geklagt und haben recht bekom men. Denn nicht nur die Anzahl der Schülerinnen und Schü ler spielt eine Rolle, sondern auch die inhaltlichen und päda gogischen Schwerpunkte der Schulen, in diesem Fall der mu sische Schwerpunkt in der Gemeinschaftsschule Alemannen schule in Wutöschingen, sowie die Unterrichtung der Kinder in Lerngruppen und nicht in der Klasse.
Mit dieser Gesetzesänderung wird der entstandene Regelungs bedarf umgesetzt. Der bereits bestehende Zuweisungstatbe stand zur Bildung annähernd gleich großer Klassen wird um weitere Organisationsformen des Unterrichts, wie sie zwi schenzeitlich im Schulgesetz Ausdruck gefunden haben, z. B. Lerngruppen, ergänzt.
Ein allerletzter Punkt ist noch in dieser Änderung des Schul gesetzes verankert. Das ist die Regelung der Sachkostenzu schüsse für die sonderpädagogischen Bildungs- und Bera tungszentren mit Internat in freier Trägerschaft. Da wurde auch aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs fest gestellt, dass die privaten Sonderberufsfachschulen oder Son derberufsschulen ebenfalls Anspruch haben auf einen Sach kostenzuschuss in Höhe des Sachkostenbeitrags für die son derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Als frühere Erzieherin, Sozialpädago gin und langjährige Sprecherin für frühkindliche Bildung fin de auch ich es sehr gut, dass frühkindliche Bildung inzwischen
einen hohen Stellenwert bekommen hat, und zwar nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der Politik. Während dieses Thema in der Politik lange Jahre nur unter quantitativen Ge sichtspunkten diskutiert wurde – im Hinblick auf den Ausbau der Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige und für über Dreijährige –, geht es heute vor allem um Qualität und die Qualitätsentwicklung in Kitas.
In den letzten Jahren haben sich die Kindertageseinrichtun gen pädagogisch stark weiterentwickelt. Sie sind nicht mehr allein Betreuungseinrichtungen, sondern eben auch Bildungs einrichtungen, in denen vielfältige Beziehungen gelebt wer den, in denen spielerisch die Welt erforscht wird. Vor diesem Hintergrund haben wir uns stets für die bestmögliche Förde rung und Stärkung der frühkindlichen Bildung eingesetzt, im mer nach dem Prinzip: Auf den Anfang kommt es an.
In der letzten Legislaturperiode – Kollege Stoch hat es ausge führt – hat die Landesregierung mit dem Pakt für Familien in hohem Maß dazu beigetragen, dass das Land beim Ausbau der Plätze für unter Dreijährige vorankam.
Nun knüpft das Land mit dem Pakt für gute Bildung und Be treuung, den wir im Nachtragshaushalt verabschiedet haben, daran an, indem jetzt vor allem die Qualität in den Betreu ungseinrichtungen verbessert wird.
Gemeinsam mit allen kommunalen Landesverbänden und den Trägern wurde verabredet, dass jährlich rund 80 Millionen € in die Qualitätsverbesserung fließen: 36 Millionen € für eine Fachkräfteoffensive, 28 Millionen € für die Stärkung der In klusion, 7,7 Millionen € für die Kooperation von Kindergär ten und Grundschulen, 3,5 Millionen € für die Sprachförde rung und 2,8 Millionen € für die Erhöhung der Tagessätze in der Kindertagespflege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Pakt für gute Bildung und Betreuung legt somit wichtige Leitplanken fest für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung sowie für mehr Bil dungsgerechtigkeit und mehr Teilhabe für alle Kinder.
Baden-Württemberg investiert deutlich mehr in die frühkind liche Bildung als in der Vergangenheit. 2018 stehen 925 Mil lionen € zur Verfügung, und 2019 sind 1,02 Milliarden € im Haushalt dafür ausgewiesen. Zum Vergleich: 2010 waren es gerade einmal 110 Millionen €. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Uns ist die frühkindliche Bildung etwas wert, uns ist die frühkindliche Bildung wichtig, und deshalb haben wir uns auch in den letzten Jahren für eine Erhöhung der Gelder eingesetzt.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, wie das „Gute Kita“
Gesetz eigentlich heißt, hat sich nun für die Länder die Mög lichkeit eröffnet, die Qualität zu verbessern. Ich zitiere § 1 Ab satz 1 des „Gute Kita“-Gesetzes:
Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität frühkindlicher Bil dung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbe treuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.
In Baden-Württemberg haben sich nun das Land, die kommu nalen Landesverbände und die Trägerverbände darauf geei nigt, dass die Maßnahmen mit höchster Priorität die Finanzie rung von Leitungszeit und die Stärkung der Kindertagespfle ge sind.
Das sind zwei von den zehn Handlungsfeldern aus dem „Gu te Kita“-Gesetz. Darauf haben sich alle im Konsens geeinigt.
Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD,
finde ich es höchst unseriös, Kollege Stoch, wenn Sie in der Presse verkünden:
Durch das neue „Gute Kita“-Gesetz... gibt es jetzt über haupt keine Ausrede mehr für die Regierung Kretsch mann, nicht in die Beitragsfreiheit einzusteigen.
Meine Damen und Herren von der SPD, Kollege Born, das ist die Fachlichkeit mit Füßen getreten, total ignorierend – –
Nein, erst zum Schluss. „Die Spielräume!“, hat er ja gerade schon dazwischengerufen. – Dies ignoriert total, dass sowohl die kommunale Familie als auch die Träger die Priorisierung für die Qualitätsverbesse rung teilen.
Ich zitiere aus der „Stuttgarter Zeitung“ von gestern:
Baden-Württembergs Städtetag
dem übrigens der Mannheimer SPD-Oberbürgermeister Pe ter Kurz angehört –
sieht das geplante Volksbegehren... für gebührenfreie Ki tas skeptisch. Bevor die Kommunen auf die Gebühren ver zichten könnten, müsse zunächst einmal geklärt sein, wo geschätzt 730 Millionen € pro Jahr herkommen sollten.
Über das „Gute Kita“-Gesetz erhält Baden-Württemberg 2019 64 Millionen €, 2020 130 Millionen € sowie 2021 und 2022 je 262 Millionen € – gerade für vier Jahre.
Insgesamt sind es also 718 Millionen € in vier Jahren, die in die Qualitätsverbesserung gesteckt werden sollen. Das ist der Konsens zwischen allen Beteiligten, den ich gerade erwähnt habe.
Daher finde ich es unredlich – ich sage es noch einmal an die SPD –, auf der einen Seite jährlich zusätzliche 700 Millio nen € für die beitragsfreien Kindergärten zu fordern,
auf der anderen Seite die Landesregierung zu kritisieren, dass sie zu wenig Schulden tilge, und dann keinen Vorschlag zu machen, von welcher anderen Stelle Sie das Geld hernehmen wollen. Das ist wahrlich keine fachlich fundierte Politik.
Es gibt im Bereich der frühkindlichen Bildung vier große Bau stellen: Betreuungskapazitäten, Qualitätsentwicklung, Fach kräftemangel und Beitragsfreiheit. Dabei stellt sich tatsäch lich die berechtigte Frage: Welche Spielräume haben wir für Beitragsfreiheit unter der Berücksichtigung des anstehenden Qualitätsausbaus? Das ist die Frage, der wir uns stellen müs sen.
Ganz klar ist: Nur wenn Qualität im Mittelpunkt steht, kann die Kindertagesbetreuung wirklich verbessert werden. Denn nur gute Kitas tragen auch zu einer guten Bildung und guten Entwicklung von Kindern bei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beitragsfreie Kindergärten sind eine wünschenswerte Forderung – darin sind wir uns doch alle einig –, nur sollten wir hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Für uns stehen der Ausbau von Kita plätzen und die konsequente Weiterentwicklung der Qualität an erster Stelle. Die Zuständigkeit für die Festlegung und Er hebung von Elternbeiträgen liegt im Übrigen in Baden-Würt temberg nicht beim Land, sondern bei den kommunalen oder den freien Trägern.
Das wird explizit in § 19 des Kommunalabgabengesetzes ge regelt. Danach können Träger der Kindertageseinrichtungen
die Elternbeiträge so bemessen, dass der wirtschaftlichen Be lastung Rechnung getragen wird, oder es können eben auch sozial gestaffelte Beiträge erhoben werden, was immer noch nicht alle Kommunen in Baden-Württemberg haben. Sie kön nen aber auch Gebührenfreiheit gewähren, wie jetzt in Heil bronn oder in Künzelsau geschehen.
Aber wenn wir in die Beitragsfreiheit einsteigen, dann bitte nicht mit der Gießkanne, denn kostenlose Kindertageseinrichtungen bedeuten nicht automatisch mehr Gerechtigkeit. Man sollte es vielmehr zielgenau machen. Das heißt, bei den ärmsten Familien sollte man anfangen. Auch in der Studie „KiTa ZOOM 2018“ der Bertelsmann Stiftung ist aufgezeigt worden, dass Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen un terhalb der Armutsrisikogrenze deutlich stärker durch Ausga ben für die Kita belastet werden als Eltern mit einem Einkom men oberhalb der Armutsrisikogrenze.
Da müssten wir einsteigen.
Zum Abschluss möchte ich aus dem Positionspapier des Evan gelischen Landesverbands Baden-Württemberg zitieren:
In der derzeitigen Phase plädiert unser Verband für ei nen Vorrang der Qualitätsverbesserungen vor der Bei tragsfreiheit.
Wir erkennen an und halten es für erforderlich, dass Lö sungen für diejenigen Eltern gefunden werden, deren Ein kommen einen Ersatz des Elternbeitrags durch wirtschaft liche Jugendhilfe noch nicht begründet und die zugleich mit den Elternbeiträgen... finanziell überfordert sind. Zur Umsetzung der entsprechenden Vorgaben des Bundesge setzes plädieren wir für einen raschen Klärungsprozess aller Beteiligten, also zwischen den kommunalen Landes verbänden, Kirchen und Trägerverbänden.
Das halte ich für eine berechtigte Forderung, und dieser Auf gabe werden wir uns stellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, diese Forderung nach Beitragsfreiheit lässt sich politisch gut verkaufen.
Aber sie hilft uns angesichts der steigenden Anforderungen an die Kitas und die Erzieherinnen und Erzieher nicht. Reden Sie einmal mit den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas,
was die zu dieser Forderung sagen.
Ich hätte mir von Ihnen eine langfristigere Strategie ge wünscht, die über das Jahr 2022 hinausgeht.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Zum wiederholten Mal müssen wir uns mit einem AfD-Antrag auseinandersetzen, der rein ideologisch geprägt
und mit Unterstellungen und Behauptungen nur so gespickt ist,
wie z. B. – Herr Merz hat es gerade wahrheitswidrig ausge führt –, dass es ohnehin umstrittene Studiengänge seien oder dass Kosten vertuscht würden. Und zum wiederholten Mal zeigt sich damit, dass es Ihnen von der AfD nicht um die Sa che geht, sondern nur um Populismus und Provokation.
Mit nahezu gleichlautenden Anträgen wie die anderer AfDFraktionen in anderen deutschen Landtagen schießen Sie sich auf Ihr Lieblingsthema „Feindbild: Gender“ ein. – Wer „Dschen der“ nicht aussprechen kann und „Gender“ sagt, kann übri gens auch „Geschlecht“ sagen, Kollege.
Bereits auf eine Kleine Anfrage des Abg. Dr. Merz AfD hat das Ministerium ausführlich geantwortet,
wie die Genderforschung an baden-württembergischen Hoch schulen aussieht.
Daher kann ich einen erneuten Antrag mit dem Begehren der AfD-Fraktion zur Offenlegung der Genderforschung über haupt nicht nachvollziehen. Dabei stellen sich mir folgende Fragen:
Erstens: Entweder ist Ihnen die Freiheit von Lehre, Forschung und Kunst nicht bekannt, oder sie interessiert Sie nicht, oder Ihnen dient das Thema Geschlechterstudien, also Genderstu dies, als Aufhänger, um Ihr rechtskonservatives Weltbild von vorgestern gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse durch setzen zu wollen.
Vielleicht ist es aber auch einfach nur schlecht bestellt – nicht bloß um Ihre Lesefähigkeit, sondern auch um Ihre Fähigkeit, zuzuhören.
Darum lassen Sie mich nochmals aus der Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die Klei ne Anfrage vom 8. August 2016 zitieren:
Die Hochschulen sind frei in Forschung, Lehre und Kunst.
Hören Sie doch zu!
... über die inhaltlichen Schwerpunkte innerhalb der For schung und Lehre in den Hochschulen – –
Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen, dazwischenrufen, oder was?
Daher werden auch weder die einzelnen Lehrveranstal tungen der Hochschulen noch deren Zugehörigkeit zu den Studiengängen vonseiten des Landes erfasst.
Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren von der AfD. Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht gefällt, gelten für unsere Hochschulen die im Grundgesetz garantierten Grund rechte, nämlich Artikel 5 Absatz 3:
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Oje. – Weiter führt die Ministerin in ihrer Antwort aus:
Verbindliche Aussagen – –
Jetzt hören Sie doch zu.
Verbindliche Aussagen zur Anzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Lehrveranstaltungen oder verpflichten den Lehrveranstaltungen können daher
wegen der Freiheit der Lehre –
nicht gemacht werden. Ebenso sind mit einer Gender-For schung verbundene Kosten nicht abzugrenzen.
Die Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauen- und Geschlechterforschung... gibt eine Übersicht über die Professuren... für Frauen- und Geschlechterforschung...
Das steht alles in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Es steht auch drin, es sind zwölf Professuren. Diese sind dann alle in einer Tabelle aufgeführt. Was sollen dann auch hier wieder Ih re Unterstellungen von wegen mangelnder Offenlegung und mangelnder Transparenz? Auch hier gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Sie sehen also, die Ressourcen, die in die Genderstudies ge hen, sind mit zwei Studiengängen und einem Dutzend Profes suren sehr überschaubar, und von einer Dominanz der Gen derstudies zu sprechen, ist total überzogen. Was soll dann ei gentlich dieser Antrag?
Ihre Anfragen und auch die Rede gerade haben gezeigt, dass es Ihnen in keiner Weise um eine sachliche Diskussion, um Gender- oder Geschlechterforschung geht.
Sie verstehen nicht, dass Menschen heute anders zusammen leben wollen als vor 50 Jahren. Verstehen Sie doch bitte end lich, dass sich die Welt weiterdreht.
Hören Sie auf, fadenscheinige, pseudowissenschaftliche Be weise für Ihre menschenverachtende Politik anzuführen. Ich glaube, Sie wissen gar nicht, was Gender-Mainstreaming ist.
Gender-Mainstreaming ist keine Ideologie. Vielmehr ist GenderMainstreaming eine Strategie zur Förderung der Gleichstel lung der Geschlechter, indem die unterschiedlichen Lebens situationen und Interessen von Menschen, von Frauen und Männern, bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaft lichen Ebenen zu berücksichtigen sind.
Ich komme gleich zum Schluss.
Da steht nichts von Nivellierung. Da steht nichts von Gleich macherei, und da steht übrigens auch nichts zum Thema Früh sexualisierung, wie auf der Homepage vom Kollegen Balzer – – Das muss ich jetzt noch ansprechen, weil er mich heute Morgen erwähnt hat. Ich habe ihn in meinem offenen Brief niemals als homophob bezeichnet.
Aber was Sie sich heute auf Ihrer Homepage zum Thema Gen der geleistet haben, Gender gleichzusetzen mit einer Frühse xualisierung der Kinder, mit der Abschaffung der Rechte der Eltern und mit der Forderung nach Homosexualität und Ab treibung, das ist wirklich infam.
Wenn man sich das noch einmal genau anschaut, stellt man fest, dass Sie als Quellen für Ihre Aussagen,...
... als detaillierten Quellen nachweis – das ist wirklich der letzte Satz – Ihr selbst ge drehtes Video angeben. Wenn man sich das einmal an schaut, sieht man: Das hat es wirklich in sich. Bei den Quel len sind Links zum bekannten Neonazi Michael Mannhei mer dabei,...
... zur „FreieWelt“, zu „PI News“. Das zeigt deutlich, wes Geistes Kind Ihr Antrag ist. Selbstver ständlich werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Danke schön.
Frau Ministerin, vorhin wur de gesagt, dass sich die Landesregierung nicht an den Zuwei sungen an die Tagespflegepersonen beteiligt.
Geben Sie mir recht, dass sich das Land über die Zuweisun gen schon jetzt zu 68 % an den Kosten bei den unter Dreijäh rigen beteiligt? Das heißt, die Landesregierung beteiligt sich da schon.
Wissen Sie, wie hoch der Anteil bei den Tagespflegepersonen ist, wie viele unter Dreijährige betreut werden und wie viele über Dreijährige?
Frau Ministerin, um das The ma Krankheitsreserve zu vermeiden, ist es ja wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer bis zur Pensionierung ihren Beruf voll ausüben können. Können Sie uns sagen, was für die Gesund heitsvorsorge der Lehrerinnen und Lehrer getan wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat grundsätz lich gut, dass wir uns über das wichtige Thema „Ehe für alle“ heute hier im Landtag unterhalten. Denn die Ehe für alle oder – drastischer ausgedrückt – die Aufhebung des Eheverbots für lesbische und schwule Lebenspartnerschaften ist ein ganz wichtiger und entscheidender Schritt zur vollen Gleichstel
lung und steht für uns Grüne für eine demokratische, moder ne und offene Gesellschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei geht es nicht um Son derrechte, sondern es geht um Gerechtigkeit. Eigentlich geht es um die Ergänzung nur eines einzigen Satzes im Bürgerli chen Gesetzbuch. Dieser würde dann lauten: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Mit dieser Formulierung wäre die rechtliche Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare endlich besiegelt,
und in Deutschland wäre wie in 14 anderen europäischen Län dern die vollständige Gleichstellung normal. Die Ehe für alle wäre ein starkes Signal für ein weltoffenes Deutschland.
Nein.