Sie können auch mal einen Gegenfinanzierungsvorschlag ma chen – das wäre hilfreich –; dann werden wir uns das in Ru he anschauen.
Meine Damen und Herren, zurück zur Denkschrift 2018. Lie ber Herr Benz, wir danken Ihnen und Ihrem Team für Ihre gu te und intensive Arbeit. Wir wissen, dass manche, wenn sich der Rechnungshof ankündigt, erst mal ziemlich nervös wer den, dass vielleicht ab und zu der Widerstand, sich mit den Vorschlägen intensiv zu beschäftigen, anfangs recht groß ist. Aber ich denke, die Beratungen mit den Ministerien und mit dem Finanzausschuss zeigen, dass dennoch oft etwas Gutes herauskommt, dass Verbesserungen und Effizienzen erreich bar sind. Ich hoffe und wünsche mir, dass wir auch weiterhin so gut und intensiv mit Ihnen zusammen beraten und dass al le ab und zu die Denkschriften des Rechnungshofs lesen.
Meine Damen und Her ren, wenn ich es richtig sehe, liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Oder möchten Fraktionen noch Redezeit ausschöp fen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschluss empfehlungen des Ausschusses für Finanzen zur Denkschrift 2018 des Rechnungshofs. Zu Punkt 5 a der Tagesordnung lie gen insgesamt 25 Beschlussempfehlungen vor, Drucksachen 16/4901 bis 16/4925. Ich schlage Ihnen vor, dass wir diese 25 Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsver
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschluss empfehlung des Ausschusses für Finanzen unter Punkt 5 b – Prüfung der Rechnung des Rechnungshofs –, Drucksache 16/5511. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt.
Zum Schluss stelle ich die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen unter Punkt 5 c – Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg –, Drucksache 16/5512, zur Abstimmung. Wer auch dieser Beschlussempfehlung zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist die ser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt, und wir ha ben Tagesordnungspunkt 5 erledigt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für So ziales und Integration zu den Mitteilungen der Landesre gierung vom 9. Januar 2018, vom 11. Dezember 2018 und vom 18. Dezember 2018 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier:
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Lan desverwaltung Baden-Württemberg im Jahr 2015 und 2016 (Korrektur)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Machen wir uns nichts vor: Die Be schäftigtenquote von Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung ist zu niedrig. Sie ist es auch sonst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, aber das ist weder tröstlich noch eine Rechtfertigung. In der letzten Wahlperiode kam irgend wann einmal der Verdacht auf, dass so gut wie keine Men schen mit Behinderungen eingestellt werden, sondern dass die Sollquote von 5 % nur erreicht wurde, weil Beschäftigte erst im Laufe ihres Arbeitslebens durch eine schwere Krankheit oder durch Unfall eine Behinderung erworben haben. Also galt: Je höher der Altersdurchschnitt, desto eher wurde die Quote erfüllt.
Jetzt, nach einer Pensionierungswelle im öffentlichen Dienst und einem deutlich gesunkenen Altersdurchschnitt der Be schäftigten, sind wir im Land unter die 5-%-Marke gefallen.
Obwohl es mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein im Prinzip sinnvolles Instrument gibt, hilft das in der Pra xis wenig. Denn gegen den Willen von Personalverantwortli chen eine Beschäftigung zu erzwingen funktioniert in der Re gel nicht. Das wird dann in der Praxis mit allerlei Vorwänden unterlaufen.
Ebenso wenig erfolgreich sind bisher die sinnvollen und in vielen Fällen absolut ausreichenden Zuschüsse, die es von der Arbeitsverwaltung bei der Einstellung von behinderten Men schen gibt, oft sogar dauerhaft.
Denn es gibt eine entscheidende Barriere, und die ist in den Köpfen von Personalverantwortlichen. Sie haben in ihrer Bio grafie kaum gemeinsame Erfahrungswelt mit behinderten Menschen gehabt. Sie können sich oft nicht vorstellen, wie eine gelebte inklusive Normalität im Arbeitsleben gestaltet werden kann. Das darf nicht so bleiben; das müssen und das werden wir ändern.
Ich habe daher im Dezember 2018 ein intensives Gespräch mit dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehin dertenvertretungen in der Landesverwaltung geführt. Ich war beeindruckt, wie viele kompromissfähige, konstruktive und praxistaugliche Lösungsvorschläge von diesen Expertinnen und Experten in eigener Sache gemacht werden. Diesen Schatz an Erfahrung und an Kreativität werden wir künftig nutzen. Ich freue mich daher sehr, dass diese Menschen jetzt erstmals aktiv in die gerade laufende Überarbeitung der Ver waltungsvorschrift Inklusion eingebunden werden. Herzlichen Dank dafür an das Ministerium und an unseren Minister Man ne Lucha.
Die Landesregierung soll vor diesem Hintergrund bis zum 31. Mai 2019 über die dann vorliegenden Ergebnisse der in terministeriellen Arbeitsgruppe berichten.
Zudem müssen künftig alle Ministerien die Ursachen benen nen, wenn die Schwerbehindertenquote nicht erreicht wird; so der Beschluss, den wir im Sozialausschuss vor genau zwei Wochen gefasst haben und der heute zur Abstimmung vor liegt.
Wir wollen aber nicht einfach einen Katalog von Maßnahmen verabschieden. Wir müssen einen Prozess starten. Personal verantwortliche, die keine inklusive Arbeitswelt kennen, müs sen diese Erfahrung mithilfe von Expertinnen und Experten in eigener Sache nachholen, z. B. mit Peer-Expertinnen und -Experten, die als Referentinnen und Referenten im Rahmen des von der Landesstiftung geförderten Projekts „Gestärkt Wissen und Erfahrungen weitergeben“ ausgebildet wurden.
Herr Abg. Poreski, einen kleinen Moment bitte. Ich bekomme Zeichen von den Proto kollanten, dass es zu laut ist. Wenn ich vielleicht um etwas Ruhe bitten darf.
Okay. – Wir brauchen eine konsequente Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen und bei Aktionsplänen zur Steigerung der Inklusion in den einzelnen Dienststellen im Rahmen einer ge zielten Personalentwicklung. Uns ist wichtig: Ein solcher Pro zess muss nicht nur in der Landesverwaltung, sondern eben so im Ausbildungsbündnis und in der Fachkräfteallianz ver ankert werden.
Es kann doch nicht sein, dass aufgrund von Barrieren in den Köpfen der ohnehin vorhandene Fachkräftemangel unnötig verschärft wird. Wir brauchen alle Talente. Und denen, deren Bedingungen erschwert sind, muss eine inklusive Ausbil dungswelt die nötigen Brücken bauen, in der betrieblichen Ausbildung ebenso wie im Studium, z. B. auch durch die strukturelle und finanzielle Ermöglichung eines Teilzeitstudi ums.
Wie öffentliche Arbeitgeber vorangehen können, zeigt Hes sen in unterschiedlichen Regierungskonstellationen seit 1989. Dort gibt es statt der vorgeschriebenen Quote von 5 % eine freiwillige Landesquote von 6 %. Hessen hat seit Jahren ein erfolgreiches Sonderprogramm für jüngere schwerbehinder te Menschen. Dafür wurden die Praktikerinnen und Praktiker in den Verwaltungen sensibilisiert – mit Erfolg. Aktuell liegt in Hessen der Anteil der schwerbehinderten Landesbeschäf tigten bei 7,5 %. Deshalb ist es gut, dass sich auch BadenWürttemberg nun erstmals ehrgeizig auf den Weg macht.
Denn mit Blick auf Hessen können wir sagen – wie immer –: Wir können alles. Außer Hochdeutsch. Und wir können auch Inklusion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns al le, so wie wir hier sitzen, einig sind: Die nicht eingehaltene Quote der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbe hinderung in der Landesverwaltung ist indiskutabel. Als Lan desverwaltung und als Parlament haben wir eine Vorbildfunk tion, der wir uns nicht entziehen können.
Wie wir vorletzte Woche im Sozialausschuss festgestellt ha ben, gibt es aber eine ganze Reihe von Gründen für diesen seit der vergangenen Legislaturperiode anhaltenden Negativtrend. So hat die gegenwärtige Pensionierungswelle dazu geführt, dass eine hohe Zahl von schwerbehinderten Landesbediens teten in den Ruhestand verabschiedet wurde. Die daraufhin eintretenden jüngeren Kollegen weisen eher selten eine Schwerbehinderung auf. Denn die meisten Menschen werden
Schauen wir uns die Ministerien an, dann liegt es auf der Hand, dass ein Haus mit einer Bemessungsgrundlage von über 100 000 Arbeitsplätzen, wie das Kultusministerium, viel mehr Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen muss, um die vor geschriebene 5-%-Quote zu erreichen, als z. B. das Verkehrs ministerium mit wenigen Hundert Arbeitsplätzen. Dass der derzeitige Fachkräftemangel zusätzlich zur Pensionierungs welle massiv zu Buche schlägt, dürfte nicht allzu sehr ver wundern.