Claudia Martin

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig die sozialen Dienstleister in Baden-Württemberg für die Funktionsfähig keit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind.
Allerdings erleiden viele Dienste und Einrichtungen pande miebedingt gerade erhebliche finanzielle Einbußen. Zahlrei che Einrichtungen mussten zeitweise schließen oder konnten nur in sehr beschränktem Umfang arbeiten. Ihre Umsätze sind dementsprechend zurückgegangen.
Das betrifft neben den Werkstätten für Menschen mit Behin derungen auch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun
gen, die Sprachkursanbieter, aber natürlich auch viele freie Kitaträger und das breite Feld der Wohlfahrtsverbände. Als gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften ha ben sie zumeist nur beschränkte Möglichkeiten, Risikorück lagen zu bilden oder Kredite aufzunehmen. In der Folge wä ren ohne staatliche Unterstützung zahlreiche soziale Einrich tungen und Dienstleister massiv in ihrer Existenz bedroht.
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – kurz SodEG – hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine gute und sicher auch praktikable Lösung gefunden, um den weiteren Bestand dieser Einrichtungen und Dienstleister zu sichern. Dazu hat Herr Minister Lucha ja das Wesentliche dargestellt.
Insoweit teilen wir ausdrücklich die Auffassung des Sozial ministeriums, dass es nicht angezeigt ist, gemäß § 5 des SodEG pauschal eine nach oben abweichende Höchstgrenze für die Zahlungen der Kommunen zu bestimmen. Sollte es im Einzelfall diesbezüglich Bedarf geben, müssen Lösungen vor Ort gefunden werden. Das Land hat im Zuge des Stabilitäts- und Zukunftspakts sichergestellt, dass die Kommunen über die dafür erforderlichen Finanzmittel verfügen.
Enormen Handlungsbedarf sieht meine Fraktion dagegen noch bei der Refinanzierung der coronabedingten Mehrkosten in der Eingliederungshilfe. Ich bin deshalb sehr dankbar dafür, dass auch meine beiden Vorredner das Thema angesprochen haben. Nachdem sowohl die Landesregierung als auch unser Koalitionspartner eine diesbezügliche Landesbeteiligung noch Ende September/Anfang Oktober ausdrücklich abgelehnt ha ben, scheint nun auf unsere Initiative hin doch wieder Bewe gung in die Sache zu kommen. Das freut uns natürlich sehr.
Ich appelliere angesichts dessen an alle Beteiligten, hier schnell zu konkreten Vorschlägen zu kommen. Die CDUFraktion steht dafür jederzeit zum Gespräch bereit.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen, wie wich tig – unabhängig davon – das SodEG als Schutzschirm für den Erhalt unserer sozialen Infrastruktur ist. Es sichert nicht nur die Existenz der Einrichtungen und Dienste, sondern bündelt kritische Ressourcen auch genau dort, wo sie gerade am drin gendsten benötigt werden, nämlich bei der Unterstützung, Be gleitung und Betreuung der Menschen, die darauf ganz beson ders angewiesen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Exportland ist BadenWürttemberg in besonderem Maß auf ausländische Fachkräf te angewiesen. Mit der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg und mittlerweile zehn regionalen Welcome-Zentren unterstützt die Landesregierung die Unternehmen tatkräftig beim Wett bewerb um engagierte Mitarbeiter aus aller Welt.
Trotzdem beobachten wir seit mehreren Jahren aufgrund des demografischen Wandels Fachkräfteengpässe, besonders in den MINT-Berufen, aber in großem Maß auch im sozialen und im medizinischen Bereich. Die Bertelsmann Stiftung beziffert den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften für ganz Deutsch land auf ca. 260 000 im Jahr. Allerdings wird dieser nur zur Hälfte durch europäische Binnenmigration gedeckt; deswe gen ist es notwendig, auch Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit zu geben, bei uns zu arbeiten.
Vor über 70 Jahren sagte Walt Disney:
Du kannst den allerschönsten Ort der Welt planen, er schaffen, erstellen und bauen – aber man benötigt Men schen, um den Traum wahr werden zu lassen.
Das bedeutete damals das Gleiche, was es auch heute für uns bedeutet. Wir brauchen ausreichend Fachkräfte auf allen Qua lifikationsstufen.
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Fachkräfteeinwan derungsgesetz nun wichtige Maßnahmen zur Steigerung und zur bedarfsgerechten Steuerung der Migration von Fachkräf ten ergriffen. Damit einhergehend wird die teilweise schwie rige und oft langwierige Anerkennung von im Ausland erwor benen Qualifikationen erheblich vereinfacht.
Besonders wichtig ist hierbei die Möglichkeit einer verkürz ten Frist für die Gleichwertigkeitsfeststellung im Rahmen des neuen, beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
Bislang genossen lediglich Hochschulabsolventen aus NichtEU-Ländern unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Mit der neuen Gesetzgebung wurde der Begriff „Fachkraft“ nun zum ersten Mal legal definiert. Somit können seit März auch Fach kräfte mit einer beruflichen Qualifikation ein Visum oder ei nen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Damit stehen berufliche und akademische Ausbildung in diesem Rahmen gleichberechtigt nebeneinander. Denn wir brauchen sie beide: die Ingenieurin genauso wie den Altenpfleger.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir nun un sere landesrechtlichen Regelungen an die bundesrechtlichen Vorgaben anpassen. Diese tragen dazu bei, das vorhandene Fachkräftepotenzial besser zu erschließen und die qualifizier te Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland zu erleichtern.
Die Wirtschaftsgeschichte unseres Landes war und ist immer mit Menschen verbunden, die aus anderen Ländern zu uns kommen, und das wird auch in Zukunft so sein. Wer fleißig ist, das entsprechende Know-how mitbringt und etwas aus sich machen möchte, ist hier genau richtig, und vor allem: Er ist herzlich willkommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die volle ge sellschaftliche Teilhabe setzen voraus, dass jeder Mensch, ungeachtet seiner sexuellen und geschlechtlichen Identi tät, gesellschaftliche Achtung erfährt und sein Leben oh ne Benachteiligungen und Diskriminierungen leben kann.
So steht es im Koalitionsvertrag.
Baden-Württemberg steht für eine offene und tolerante Ge sellschaft. Die Würdigung der Vielfalt sowie deren Respekt und Akzeptanz sind wesentliche Grundbausteine unserer de mokratischen Gesellschaft. Dafür steht auch die heutige De batte.
Der Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte BadenWürttemberg“ hat bereits viel bewirkt. Die zahlreichen Pro jekte und Kampagnen haben ganz erheblich dazu beigetragen, Ausgrenzungen und Benachteiligungen von homo-, bi- und transsexuellen Menschen entschieden entgegenzuwirken.
Der Ausbau und die Professionalisierung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur waren wichtig. So erfahren insbeson dere die psychosozialen Beratungsangebote eine rege Nach frage.
Mit dem Landesbeirat „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Ba den-Württemberg“, mehr als 100 Mitgliederorganisationen im Landesnetzwerk LSBTTIQ sowie zahlreichen Communitys, Initiativen und Projekten haben Zusammenschlüsse von ho mo-, bi- und transsexuellen Menschen einen festen Platz in der zivilgesellschaftlichen Akteurslandschaft von BadenWürttemberg eingenommen.
Im Rahmen des Aktionsjahrs 2019 wurden landesweit zahl reiche Veranstaltungen, Aktionen und Ausstellungen organi siert, um die Sichtbarkeit dieser Vielfalt zu fördern, aber auch, um bestehende Probleme wie Anfeindungen und Gewalt zu thematisieren. So hat die Landesregierung im Rahmen des Ak tionsplans seit 2016 auch einen stärkeren Fokus auf die Auf arbeitung der Verfolgung homosexueller Menschen in unse rem Land gelegt.
Das Forschungs- und Vermittlungsprojekt LSBTTIQ in Ba den-Württemberg befasst sich mit der Entrechtung und Ver folgung von Homosexuellen in der NS-Diktatur und der Nach kriegszeit. Schätzungen zufolge wurden mehr als 10 000 ho mosexuelle Männer in den Konzentrationslagern inhaftiert und dort zu einem großen Teil von den Nazis ermordet.
Umso schlimmer ist es, dass homo-, bi- und transsexuelle Menschen auch noch heute Opfer von Hasskriminalität wer den. Bundesweit gab es 2019 insgesamt 576 gegen die sexu elle Orientierung gerichtete Straftaten. Das sind fast 66 % mehr als im Vorjahr.
Als tolerante Gesellschaft, vor allem aber als demokratischer Rechtsstaat können und dürfen wir es nicht erlauben, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgrund ihrer sexuellen Ori entierung Gewalt erfahren müssen.
Wir, die CDU-Fraktion, legen einen Schwerpunkt unserer Gleichstellungspolitik daher ganz klar auf die Bekämpfung und Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Neben der konsequenten Strafverfolgung der Täter und nied rigschwelligen Hilfsangeboten für die Betroffenen bedarf es hier vor allem einer Sensibilisierung in der Öffentlichkeit.
Unser Grundgesetz ist über 70 Jahre alt. Jeder kennt Artikel 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Aber wir haben es erst vor 26 Jahren geschafft, den § 175, den sogenannten „Schwulenparagrafen“, aus unserem Strafgesetz buch zu entfernen. Das zeigt, wie schwer es ist, festzemen tierte Vorstellungen zu überwinden.
Darum ist es von großer Wichtigkeit, dass der von Bundesge sundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen mit großer Mehr heit vom Bundestag beschlossen wurde.
Homosexualität ist keine Krankheit. Die Vorstellung, die se xuelle Identität und Selbstbestimmung durch Zwang brechen zu können, ist in einer weltoffenen Gesellschaft fehl am Platz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Geheimnis, dass meine Fraktion einzelne Aspekte des Aktionsplans, insbeson dere in Verbindung mit dem Bildungsplan 2016, von Anfang an sehr kritisch gesehen hat. Das betrifft das Thema Altersan gemessenheit und die Ideologisierung der Geschlechtserzie hung, aber auch die einseitige Akzentuierung einzelner Le bensmodelle.
Für die CDU gilt damals wie heute: Wir stehen für einen welt offenen Pluralismus, der die gesamte Breite unserer Gesell schaft gleichwertig abbildet.
Unser Land ist in den vergangenen Jahren aufgeschlossener und vielfältiger geworden. Homo-, bi- und transsexuelle Men schen gehören zu Baden-Württemberg. Sie sind ein sichtba rer, respektierter und integraler Teil unserer Gesellschaft. Trotzdem gibt es noch einiges zu tun. Wir können uns nicht zufrieden zurücklehnen, wenn homophobe Beleidigungen weiterhin regelmäßig auf Schulhöfen oder im Netz zu beob achten sind.
Lassen Sie uns also gemeinsam dafür eintreten, dass alle Men schen unabhängig von ihrer Persönlichkeit und sexuellen Identität selbstbestimmt und sicher in unserem Land leben können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Gleichberechtigung zwi schen Frau und Mann ist eine Grundvoraussetzung für das moderne, demokratische Gemeinwesen und darüber hinaus ein Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes. Heute scheint es selbstverständlich, dass Frauen Führungspositionen in Wirt schaft, Staat und Gesellschaft bekleiden. Dennoch ist eine Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in verschie
denen Lebens- und Arbeitsbereichen auch im Jahr 2020 kei ne Selbstverständlichkeit.
Der Weltfrauentag hat uns am vergangenen Sonntag zum 107. Mal daran erinnert, dass die Politik mehr tun sollte, als nur darüber nachzudenken, wie die Selbstverwirklichungschan cen der Frauen zu stabilisieren und zu verbessern sind.
Die Grundlage für ein chancengerechtes Leben wird im El ternhaus gelegt und in Kitas ausgebaut. Mädchen und Jungen, die im Verständnis gleichberechtigter Geschlechter aufwach sen, können sich unabhängiger von traditionellen Geschlech terrollen entfalten. Das beginnt bereits damit, dass Bagger nicht nur für Jungen und Puppen nicht nur für Mädchen ge dacht sein sollen.
Stattdessen – besonders Pädagoginnen und Pädagogen für frühkindliche Erziehung sprechen sich seit Jahren dafür aus – sollten wir weiter an Bildungs- und Orientierungsplänen ar beiten, die eine frühzeitige Loslösung überholter Rollenbilder ermöglichen.
Damit der Gleichstellungsauftrag unseres Grundgesetzes auch im beruflichen Alltag ankommt, bedarf es fairer Verwirkli chungschancen für alle Frauen und Männer. Insbesondere im Laufe ihres Erwerbslebens sehen sich Frauen allerdings wei terhin mit zahlreichen geschlechterspezifischen Benachteili gungen konfrontiert, denen männliche Kollegen nicht oder weit seltener ausgesetzt sind.
Das betrifft zunächst einmal das Thema Lohngerechtigkeit. 2018 bezifferte das Statistische Landesamt die Entgeltlücke, den sogenannten Gender Pay Gap, zwischen Männern und Frauen auf 21,2 % der Bruttolöhne.
Dieser Wert lässt sich insbesondere auf die höhere Teilzeit quote, widrigere Arbeitsmarktbedingungen sowie häufigere Beschäftigung in Branchen mit niedrigerem Lohnniveau zu rückführen.
Große Sorge bereitet uns der bereinigte Gender Pay Gap,
also die Lohndifferenz bei gleicher Tätigkeit, die derzeit bun desweit bei etwa 6 % liegt. Dass Frauen trotz gleicher Quali fikation und Arbeitsleistung messbar weniger verdienen, ist mit unseren Vorstellungen von einer chancengerechten, sozi alen Marktwirtschaft nicht vereinbar.
Die statistisch häufigere Unterbrechung weiblicher Erwerbs biografien hängt stark damit zusammen, dass Frauen in der
Regel einen Großteil der Pflege und der Erziehungsarbeit in der Familie leisten. Das führt zu einer Unausgeglichenheit im Einkommen von Frauen und Männern, die sich auch im Ren tenalter fortsetzt. Wir sind der Überzeugung, dass Erziehung und Pflege von Angehörigen keine Wege in die Altersarmut sein dürfen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für uns Christde mokraten ein Kernanliegen. Ein erfülltes Familien- und am bitioniertes Berufsleben beider Elternteile darf keinen Wider spruch darstellen. Mit Homeoffice und Telearbeitslösungen ermöglicht das digitale Zeitalter seit mehreren Jahren die Schaffung flexibler Arbeitszeitmodelle, die sich positiv auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auswirken können.
Auch wenn diese Optionen nicht in allen Branchen möglich sind, sehen wir hier großes Potenzial. Wir wollen, dass Frau en künftig stärker von den Möglichkeiten digitaler Arbeit pro fitieren können. Mittels webbasierter Arbeitsflächen können junge Eltern bei Bedarf auch im Laufe ihrer Babypause be ruflich aktiv bleiben. Daher sollte die Unterstützung der Un ternehmen zur Umsetzung von Digitalisierungsstrategien nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus sozialen Gründen bedacht werden.
Noch bevor Frauen in ihre Jobs zurückkehren, stellen sich Fra gen nach dem beruflichen Wiedereinstieg. Wie können sie sich optimal vorbereiten? Worauf ist zu achten? Diese und andere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontaktstellen „Frau und Beruf“. Sie sind ein wichtiger Mo tor der beruflichen Frauenförderung in Baden-Württemberg. Nachbesserungsbedarf sehen wir insbesondere noch im länd lichen Raum, da dort noch keine flächendeckende Beratung gewährleistet werden kann.
Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, auch die Arbeit der vielen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu wür digen. Sie arbeiten jeden Tag hart daran, den Grundsatz der Chancengleichheit in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wirtschaftsgeschichte unseres Landes ist eng mit mutigen Pionierinnen wie Bertha Benz und Margarete Steiff verbunden. Dieses Erbe ist uns gleichermaßen Pflicht und Ansporn. Wir wünschen uns, dass neben der Vergangenheit auch die Zukunft des Wirtschafts standorts Baden-Württemberg von starken Frauen geschrie ben wird. Darum halte ich es für einen sehr wichtigen Weg weiser, dass SAP mit Jennifer Morgan im vergangenen Jahr als erster DAX-Konzern eine Frau als Co-CEO an die Spitze des Unternehmens berufen hat.
Ob in Wirtschaft, Staat oder Gesellschaft: Gleichstellungspo litik lebt von starken weiblichen Vorbildern. Wir, die CDU, versuchen, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Ich möchte, dass jedes Mädchen, dass jede Frau weiß, dass sie nicht nur Bundeskanzlerin, nicht nur EU-Kommissions präsidentin,
sondern auch Ministerpräsidentin von Baden-Württemberg werden kann.
Leider kommt eine gleichstellungspolitische Debatte auch im Jahr 2020 nicht ohne das Thema „Gewalt gegen Frauen“ aus.
Jede vierte Frau erfährt im Laufe ihres Lebens Gewalt durch ihren Ehemann, Partner oder andere Familienmitglieder. Das ist ein Missstand, den wir mit aller Kraft bekämpfen müssen.
Neben der wichtigen Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit bedarf es hierbei vor allem einer verlässlichen Infrastruktur aus Frauenhäusern und ambulanten Beratungsstellen.
Doch auch außerhalb der eigenen vier Wände sind Frauen ver schiedenen Bedrohungen ausgesetzt. Aber auch hier gibt es Fortschritte: Neben der Intensivierung des Kampfes gegen se xuelle Gewalt und Frauenhandel möchte ich das Engagement von Minister Guido Wolf würdigen. Er setzte sich dafür ein, das sogenannte Upskirting, also das Fotografieren unter den Rock, unter Strafe zu stellen. Allein der Fakt, dass wir gegen das Fotografieren unter einen Damenrock überhaupt politisch vorgehen müssen, zeigt uns, wie viel gesellschaftliche Arbeit noch vor uns liegt.
Auch mir ist es wichtig, dass wir uns im Kontext der furcht baren Anschläge von Halle und Hanau künftig stärker mit dem Thema Incels beschäftigen. Hierbei handelt es sich um eine Internet-Subkultur von Männern, die der Ideologie einer he gemonialen Männlichkeit anhängen. Sie propagieren ihre Über legenheit gegenüber Frauen, ein selbst erdachtes Recht auf Sex sowie Gewalt gegen Frauen. Dieses Phänomen ist in Deutschland recht neu, hat bei beiden Angriffen aber offenbar eine große Rolle gespielt und bedarf daher einer entsprechen den Untersuchung. Diese Subkultur steht im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und ist Gift für eine von gegenseitigem Respekt getragene Gesellschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Fraktion hat ihre eige nen frauenpolitischen Sichtweisen und Prioritäten. Schwer punkt christdemokratischer Gleichstellungspolitik ist und bleibt der Abbau struktureller Nachteile für Frauen, insbesondere im Laufe ihres Erwerbslebens. Die Förderung von beruflichem Wiedereinstiegsmanagement, Female Leadership und die Prä vention gegen geschlechterspezifische Altersarmut spielen für uns eine wichtigere Rolle als Genderstern und positive Dis kriminierung.
Wir glauben fest daran, dass man die Situation von Frauen verbessern kann, ohne männliche Kollegen strukturell zu be nachteiligen. Positive Diskriminierung führt den Gedanken von Chancengleichheit ad absurdum.
Für uns bedeutet Gleichstellung, dass alle Menschen unab hängig von ihrem Geschlecht die gleichen Möglichkeiten ha ben, ihre Ziele im Leben zu verwirklichen. Lassen Sie uns hierfür gemeinsam an den richtigen Stellschrauben drehen, denn – ich schließe mit einem abgewandelten Zitat unseres Fraktionsvorsitzenden –:
Frauen sind der Joker im Standortpoker!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ich spreche sicherlich für die meisten hier, wenn ich sage, dass die Verfassungsgrundsätze der Freiheit und vor allem der Wür de des Menschen uns in unserem politischen Denken und Han deln leiten. Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtspre chung des Bundesverfassungsgerichts die oberste Wertent scheidung des Grundgesetzes und somit der wichtigste und verbindlichste Verfassungsgrundsatz unseres Landes.
In seinem Urteil vom 24. Juli 2018 kam das Bundesverfas sungsgericht daher zu dem Schluss, dass das Psychisch-Kran ken-Hilfe-Gesetz den hohen ethischen Ansprüchen unseres Grundgesetzes nicht gerecht wird.
Konkreten Nachbesserungsbedarf sahen die Karlsruher Rich ter insbesondere in der sensiblen Frage, wann und unter wel chen Voraussetzungen eine Fünf- bis Siebenpunktfixierung vorgenommen werden kann. Als Ultima Ratio und somit al lerletztes Mittel kommt eine Ganzkörperfixierung nur dann zur Anwendung, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Patient sich selbst oder andere verletzt.
Obwohl sich diese Zwangsmaßnahme in der Praxis nicht ver meiden lässt, handelt es sich hier um einen massiven Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des betroffenen Patienten. Die bewusste Versetzung eines Schutzbefohlenen in einen Zu stand vollkommener Ohnmacht und Bewegungsunfähigkeit offenbart die enorme Empfindlichkeit unseres obersten Ver fassungsgrundsatzes.
Unter gewissenhafter Abwägung zwischen der Freiheit der Person und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass Fixierungen von mehr als 30 Minuten grundsätzlich möglich, aber ausschließlich infolge richterlicher Verordnung durchzu führen sind.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregie rung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Sinne der Urteilsbegründung konsequent um. Im Rahmen der ers ten Lesung sagte meine Kollegin Christine Neumann-Martin bereits, dass wir, die CDU-Fraktion, ein Gesetz wollen, vor dem niemand Angst hat. Aus diesem Grund war es uns sehr wichtig, dass alle betroffenen Akteure in einem umfassenden Beteiligungsprozess angehört wurden. Auf diese Weise ist ei ne Novelle entstanden, die sowohl die Rechte des Patienten stärkt als auch die schwierige Situation der Ärzte und Pfleger berücksichtigt. Nun gilt es, darauf zu achten, dass die entspre chende Rechtssicherheit nicht nur im Gesetz festgeschrieben ist, sondern auch die Voraussetzungen geschaffen werden, um sie in der Praxis leben zu können.
Die Diskussion um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz the matisiert den sensiblen Umgang mit den persönlichen Frei heitsrechten psychisch kranker Menschen. Sie eignet sich aus drücklich nicht zur parteipolitischen Profilierung.
Stattdessen gilt es, dem Nachbesserungsauftrag des Bundes verfassungsgerichts nachzukommen und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und Pfleger zu gewähr leisten. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns al le, so wie wir hier sitzen, einig sind: Die nicht eingehaltene Quote der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbe hinderung in der Landesverwaltung ist indiskutabel. Als Lan desverwaltung und als Parlament haben wir eine Vorbildfunk tion, der wir uns nicht entziehen können.
Wie wir vorletzte Woche im Sozialausschuss festgestellt ha ben, gibt es aber eine ganze Reihe von Gründen für diesen seit der vergangenen Legislaturperiode anhaltenden Negativtrend. So hat die gegenwärtige Pensionierungswelle dazu geführt, dass eine hohe Zahl von schwerbehinderten Landesbediens teten in den Ruhestand verabschiedet wurde. Die daraufhin eintretenden jüngeren Kollegen weisen eher selten eine Schwerbehinderung auf. Denn die meisten Menschen werden
nicht mit einer Behinderung geboren, sondern erhalten diese im Laufe ihres Erwerbslebens.
Schauen wir uns die Ministerien an, dann liegt es auf der Hand, dass ein Haus mit einer Bemessungsgrundlage von über 100 000 Arbeitsplätzen, wie das Kultusministerium, viel mehr Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen muss, um die vor geschriebene 5-%-Quote zu erreichen, als z. B. das Verkehrs ministerium mit wenigen Hundert Arbeitsplätzen. Dass der derzeitige Fachkräftemangel zusätzlich zur Pensionierungs welle massiv zu Buche schlägt, dürfte nicht allzu sehr ver wundern.
Obwohl das Kultusministerium bereits Sondereinstellungs verfahren mit angepassten Einstellungsvoraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung einge setzt hat, gibt es häufig einfach nicht genügend Bewerberin nen und Bewerber, um die vorgeschriebene Quote zu erfül len. Auch die bewährte Praxis, Menschen mit Behinderungen bei gleicher Qualifikation vorzuziehen, konnte daran nichts ändern.
Dieses strukturelle und oft komplexe Problem ist schon seit längerer Zeit bekannt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass 2017 durch das Sozialministerium eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die nach Ursachen und vor allem nach Lösungsmöglichkeiten sucht.
Aber so, wie das Bestehen einer Quote nicht automatisch al les besser macht, so ist das alleinige Einsetzen einer Arbeits gruppe nicht die Lösung des Problems. Denn die Menschen, die in dieser Arbeitsgruppe tätig sind, brauchen zusätzlich zu ihren generellen Aufgaben Zeit, um sich mit den speziellen Herausforderungen zu beschäftigen. Ich denke, das gebietet jetzt erst einmal die Wertschätzung des zusätzlichen Arbeits aufwands dieser Arbeitsgruppe und ihrer Ergebnisse, die es zunächst abzuwarten gilt.
Wir gehen davon aus, dass die Ergebnisse vollumfänglich transparent gemacht werden und auch schon ganz konkrete Lösungsvorschläge enthalten. Dann können wir sie bewerten und gegebenenfalls noch nachbessern oder ergänzen – durch aus auch mit den Vorschlägen der Opposition –, um aus dem derzeitigen Abwärtstrend schnellstmöglich wieder eine Auf wärtsbewegung zu machen.
Wie sich gezeigt hat, wird die Schwerbehindertenquote nicht nur von der Landesverwaltung, sondern auch von zahlreichen Unternehmen verfehlt. Dabei bietet die öffentliche Hand wirk lich tolle Anreize, Menschen mit Behinderungen einzustellen.
Obwohl auch Weiterbildung und technische Hilfsmittel stark gefördert werden, werden wir noch einige Zeit brauchen, bis der Paradigmenwechsel hin zu einer vollständigen gesell schaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voll zogen ist.
Wir werden in nächster Zeit noch viel Bestehendes auf den Prüfstand stellen müssen, um der sich verändernden Arbeits- und Lebenswelt der Menschen in einem digitalen, modernen Zeitalter gerecht zu werden.
Wir Christdemokraten wünschen uns, dass Potenzial und Leis tungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen in allen Branchen und Geschäftsfeldern erkannt und eingesetzt wer den können.
Aus unserer Sicht kommt hier dem Informations- und Bera tungsangebot von Integrationsämtern, KVJS und IHK eine zentrale Rolle zu. Aber auch neu entstandene Beratungsstruk turen wie die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sind hier einzubeziehen.
Wenn wir in den Personalabteilungen einen echten Kultur wandel bewirken wollen, müssen wir die Unternehmen mit nehmen. Ich wünsche mir, dass Menschen mit Schwerbehin derung aufgrund ihrer Qualifikation, Motivation und Kreati vität eingestellt werden. Denn jeder Mensch ist ein wertvol ler Mensch.
Der Aufbruch zu einem inklusiven Wirtschaftsstandort kann nur dann gelingen, wenn die wichtige Sensibilisierungsarbeit von Wirtschafts- und Sozialministerium erfolgreich weiter verfolgt wird.
Meine Damen und Herren, es ist uns ein besonderes Anliegen, dass jeder Mensch, mit oder ohne Handicap, seine Fähigkei ten genau dort einsetzen kann, wo seine Neigungen und Inte ressen liegen. Aus diesem Grund ist es der CDU-Fraktion wichtig, dass die Einstellung behinderter Menschen nicht als eine Art wohltätiger Akt, sondern vielmehr als Bereicherung durch eine wertvolle Kollegin oder einen wertvollen Kolle gen verstanden wird.
Das hat nicht nur etwas mit unserem christlichen Menschen bild, sondern vor allem mit dem Respekt vor der individuel len Arbeits- und Lebensleistung zu tun.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Beratungen im Wirtschaftsausschuss hat sich gezeigt, dass die Zweckmä ßigkeit der vorgelegten Novelle mehrheitlich anerkannt wird und wir daher in breitem Konsens in die Zweite Beratung ge hen können.
Wie Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregie rung entnehmen können, leitet sich der gesetzgeberische Handlungsbedarf für diese Verwaltungsgesetzesnovelle aus den neuen Berufszulassungsregelungen für die Branche der Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab. Im Rahmen des entsprechenden Bundesgesetzes wurde zum 1. August 2018 erstmals eine Erlaubnispflicht für die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit eingeführt.
Neben dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber nun auch die regelmäßige Teilnah me an branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen vor. Diese professionalisierenden Vorgaben sollen zur Verbesse rung der jeweiligen Dienstleistungen beitragen und vor finan ziellen Schäden durch fehlerhafte Berufsausübung schützen.
Die gewissenhafte Verwaltung und Vermittlung von Wohn raum ist heute wichtiger als je zuvor. Neben ihrer wachsen den wirtschaftlichen Bedeutung stehen die Verwalter und Ver mittler von Wohnraum in einer besonderen Verantwortung. Insofern halten wir es für richtig und wichtig, Makler und Im mobilienverwalter im Rahmen der neuen Weiterbildungs pflicht für Themenkomplexe wie z. B. energetische Sanierung, altersgerechtes Wohnen, Verbraucherinformationen oder die Zweckentfremdung von Wohnraum umfassend zu sensibili sieren.
Ausführung und Überwachung dieser neuen Vorgaben des Bundesgesetzgebers fallen gemäß § 19 Absatz 1 unseres Lan desverwaltungsgesetzes bis jetzt in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise, die nun eine entsprechende Verwal tungsstruktur aufbauen müssten. Ich glaube, es herrscht Ei nigkeit darüber, dass Kompetenzen dort richtig aufgehoben sind, wo sich die Leute am besten mit der strukturellen Pro fessionalisierung einer gewerblichen Branche auskennen, nämlich bei den Industrie- und Handelskammern.
Daher ist es nur logisch, diese Zuständigkeiten an die zwölf Industrie- und Handelskammern zu übertragen, welche als Körperschaften des öffentlichen Rechts bereits erfolgreich vergleichbare Aufgaben in anderen Branchen wahrnehmen. Das ist eine praktikable und vor allem unbürokratische Lö sung, welche von Landkreistag und Städtetag sowie den In dustrie- und Handelskammern gleichermaßen unterstützt wird.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ar beitet derzeit darauf hin, die Übertragung der Zuständigkeit durch eine Verordnung zu regeln. Hierfür ist zunächst jene Änderung des Landesverwaltungsgesetzes erforderlich, über die wir heute beraten. Wie Sie der Drucksache entnehmen können, handelt es sich bei dem Gesetzentwurf der Landes regierung um einen minimalen Eingriff, der lediglich in der Streichung von zwei Halbsätzen besteht und somit auf das Notwendigste beschränkt ist.
Um ihren neuen Aufgaben im erforderlichen Umfang nach kommen zu können, werden die zwölf Industrie- und Han delskammern jeweils eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle einrichten.
Nach unserer Auffassung kann das bestehende Beratungs- und Weiterbildungsangebot der IHKs sinnvoll mit dem neuen Auf gabenspektrum verbunden werden. Wir, die CDU-Landtags fraktion, sind daher zuversichtlich, dass die vorgeschlagene Lösung zu zahlreichen Synergieeffekten führen wird.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, verantwor tungsvoller Umgang mit Wohnraum wird in Zukunft noch re levanter werden. Die notwendigen Kompetenzen dafür kön nen am besten durch eine strukturelle Professionalisierung der Immobilienbranche geschaffen werden. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf. Denn er ist, wie schon gesagt, prakti kabel, unbürokratisch, und er wird von allen Beteiligten be grüßt.
Seitens der CDU-Landtagsfraktion wünschen wir uns, dass Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut die Planungen in ih rem Haus fortsetzen kann, und bitten daher um Ihre volle Zu stimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit zehn Tagen ist sie in Kraft: die neue VwV Beschaffung. Sie umfasst 18 Kapitel und ist ca. 70 Seiten lang. Sie ist ein umfassender Leitfaden für die Vergabe von Leistungen unter Berücksichtigung der lan desspezifischen Vorgaben.
Mit ihrem Inkrafttreten wird für die Landesverwaltung auch die UVgO, die bundeseinheitliche Unterschwellenvergabe ordnung, eingeführt. Mit der Neufassung der VwV Beschaf
fung werden die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfah ren deutlich angehoben. Das heißt konkret: für beschränkte Verfahren 100 000 € statt bisher 50 000 €, für die Verhand lungsvergabe 50 000 € statt 20 000 €, für den Direktauftrag 5 000 € statt 2 000 €.
Die Anhebung der Wertgrenzen vereinfacht und beschleunigt Verfahren und dient damit dem Bürokratieabbau. Sie erleich tert dadurch auch kleinen und mittleren Unternehmen die Teil nahme daran.
Eine Vorschrift, die in ihrer Anwendung Prozesse vereinfa chen und beschleunigen soll, ist in ihrer Erstellung und Aus arbeitung aber oftmals ganz das Gegenteil, nämlich langwie rig und zäh. So war es auch bei der VwV Beschaffung. Hart gerungen wurde oftmals um jedes Wort. Das war wichtig, soll doch dieser Leitfaden seinen Anwendern selbstverständlich einen entsprechenden Gestaltungsspielraum bei den Vergabe verfahren bieten.
Die neue VwV Beschaffung erlaubt es den Vergabestellen, umweltbezogene Aspekte in Zukunft noch stärker in den Fo kus zu rücken. Mit der Innovationspartnerschaft wurde eine völlig neue Verfahrensart für die gemeinsame Entwicklung und den anschließenden Erwerb innovativer Produkte und Dienstleistungen eingerichtet. Hierdurch können Auftragge ber konkrete Vorgaben hinsichtlich Energieeffizienz, Klima schutz und anderen Umweltfaktoren einfließen lassen.
Neben allgemeinen Grundsätzen der Vergabe erhalten beson ders soziale und ökologische Aspekte mehr Aufmerksamkeit. Hier rücken u. a. die Leitsätze der Ernährungsstrategie des Landes stärker in den Mittelpunkt, zum einen mit der Emp fehlung der 20-%-Quote für Bioprodukte, zum anderen aber auch über die Forderung nach kurzen Wertschöpfungsketten und kurzen Lieferwegen. Denn wie heißt es so schön? Regi onal ist das neue Bio.
Wir sind uns einig, dass bei gleichwertigen geeigneten Ange boten jenes vorzuziehen ist, welches die geringste Belastung für die Umwelt hervorruft. Dennoch dürfen weniger nachhal tige Mitbewerber nicht einfach von der Ausschreibung ausge schlossen werden.
Auch der entwicklungspolitischen Leitlinie Baden-Württem bergs wird Rechnung getragen, da mit dem neuen Rechtsrah men auch fair gehandelte Produkte stärker in den Blickpunkt rücken. Dem Kaffee aus unserem Partnerland Burundi steht nun nichts mehr im Weg.
Ein weiterer Kernpunkt der neuen Rahmenbedingungen ist die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen nicht mehr nur bei Produkten aus Asien, Afrika und Lateinamerika, son dern jetzt auch aus europäischen Staaten, bei denen die Durch setzung grundlegender Arbeitsstandards nicht als gegeben an gesehen werden kann.
Im Bereich der Softwareprodukte ist bei vergleichbarer Wirt schaftlichkeit und Risikobewertung der bevorzugte Einsatz von Open-Source-Produkten zu prüfen.
Mit der neuen VwV Beschaffung ist der Bereich der Aus schreibung im digitalen Zeitalter angekommen. Die Kommu
nikation zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Unternehmen wird künftig grundsätzlich elektronisch ablau fen. Durch die nun einheitlichen Verfahren wird die Vergabe effizienter und kostengünstiger.
Alles in allem wird mit dieser Verwaltungsvorschrift den von seiten des Landes gewünschten Prinzipien der Beschaffung Rechnung getragen. Dennoch wird sichtbar, welcher Komple xität der Vergabepraktiker heutzutage ausgesetzt ist. Umwelt- und sozialpolitische Maximen und deren Konkretisierung und die konkret ausgeführte Ausschreibung werden im herausfor dernden Umfeld einer modernen Vergabepraxis nicht automa tisch zu verflechten sein.
Doch auch wenn Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gern als Gegensätze angesehen werden: Für die CDU-Landtags fraktion gehen Ökonomie und Ökologie Hand in Hand.