Es geht nur darum, dass Sie, selbst wenn die Petition mit nur einer Unterschrift bei uns ein gereicht würde, diese schon bearbeiten würden.
Frau Ministerin, eine Ver ständnisfrage meinerseits, weil ich mir gerade nicht sicher bin – aber genau dafür gibt es ja auch solche Befragungen –:
Wenn es jetzt einen Vorgang gibt, bei dem die Eltern sagen: „Wir würden das Kind gern anders einschulen, als es die Re gelzeit vorgibt“, liegt die Entscheidung dann bei den Eltern, oder liegt die Entscheidung – wie ich annehme – beim Schul rektor? Ich möchte es sicher wissen.
Die Eltern gehen mit dem Kind zu der Schule, zu der sie gehen möchten. Dort ist der Rektor oder die Rektorin zunächst entscheidend. Wenn eine Unsicherheit besteht, dann kann noch ein ärztliches Gutachten, eine ärztliche Bewertung eingeholt werden. Aber das entscheiden nicht die Eltern, nein.
Gibt es weitere Fragen zu der ersten Themenstellung? – Das ist nicht der Fall. – Vielen Dank, Frau Ministerin.
Im Zuge türkischer Hochzeiten – und nur um solche handelt es sich gemäß Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag Druck sache 16/5712 – kommt es immer wieder zu Rechtsbrüchen und gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, wie z. B. zu Autobahnblockaden. In der Stellungnahme heißt es:
Die Landesregierung hat im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenlebens Verständnis für die Pflege kulturellen Brauchtums, sofern diese unter Wahrung der Rechtsord nung sowie der individuellen Rechtsgüter der Bürgerin nen und Bürger erfolgt.
Aber angesichts 31 angezeigter Straftaten und 16 Ordnungs widrigkeiten bei insgesamt 90 Vorfällen durch türkische Au tokorsos seit 2015 kann von einer Wahrung der Rechtsord nung keine Rede sein und sollte somit auch kein Verständnis der Landesregierung vorhanden sein.
Aber nicht nur türkische und arabische Korsos, sondern ge nerell derartige mutwillige Eingriffe in den Straßenverkehr – egal, welcher Nationalität die Verursacher sind – sind hier an gesprochen.
Erstens: Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um diese gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr, verur sacht durch Mitbürger, welche überschwänglich freudige Er eignisse, auch Sportveranstaltungen, durch Ordnungswidrig keiten bis Straftaten zum Ausdruck bringen, abzustellen?
Zweitens: Was gedenkt die Landesregierung gegen das exzes sive Hupen und den Missbrauch von Warnsignalen innerorts zu tun?
Sehr gern. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter, Autokorsos, etwa bei Hoch zeitsgesellschaften oder nach Fußballspielen, sind kein ganz neues Phänomen. Sie werden erfahrungsgemäß als Ausdruck der Freude
(Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Auf der Auto bahn und mit Schusswaffen! – Abg. Bernd Gögel AfD: Mit Schusswaffen!)
Die Landesregierung hat im Sinne des gesellschaftlichen Zu sammenlebens Verständnis für die Pflege kulturellen Brauch tums – der zweite Halbsatz ist aber mindestens genauso ent scheidend –, sofern dies unter Wahrung der Rechtsordnung sowie ohne Fremd- und Eigengefährdung erfolgt.
Es ist mir wichtig, bei Feieranlässen mit Augenmaß und un ter örtlicher Lagebeurteilung durch die Polizei einzuschreiten.
So können die polizeilichen Maßnahmen vom verkehrserzie herischen Gespräch bis hin zur Strafanzeige und selbstver ständlich auch zu führerscheinrechtlichen Maßnahmen rei chen.
Lassen Sie mich ganz im Ernst hierbei eines deutlich klarstel len: Wir akzeptieren weder Autobahn- noch sonstige Straßen blockaden. Dann schreitet die Polizei konsequent ein. Blocka deaktionen sind gefährlich und haben mit vermeintlicher Brauchtumspflege nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Diese Haltung ist selbstverständlich völlig losgelöst davon, welcher kulturelle Hintergrund bei den Feiernden jeweils vor liegt.
Vielen Dank, Herr Minister. Das war ja wirklich eine sehr kurze Ausführung. Das muss man wirk lich sagen.
Aber zurück zum Thema: Es kommt ja jetzt immer häufiger vor, dass solche Autokorsos gemacht werden. Vor Kurzem war das schon wieder in Ludwigsburg auf der Autobahn der Fall. Planen Sie Schritte, die Ahndung solcher – meiner Meinung nach – Straftaten – es handelt sich um einen gefährlichen Ein griff in den Straßenverkehr – zu verschärfen, oder lassen Sie das gerade so weiterlaufen?
Diese Hochzeitsgesellschaft, die mit hochwerti gen Fahrzeugen unterwegs war, blockierte mindestens zwei der drei Fahrspuren auf der A 81 in Richtung Engelbergtunnel, so dass sich der Verkehr aufstaute. Die Beteiligten fuhren mit ei ner Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h unmittelbar hinterei nander und hatten alle die Warnblinkanlage eingeschaltet, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in die sem Abschnitt.
Während der Konvoifahrt scherten immer wieder Fahrzeuge auf die Standspur aus, um rechts am Konvoi vorbeizufahren. Vermutlich wurde dabei auch gefilmt. Der Gesamtvorgang zog sich bis zu einer polizeilichen Kontrolle des Konvois – es wa ren zehn Fahrzeuge – nach dem Engelbergtunnel über eine Strecke von maximal 15 km über einen Zeitraum von unge fähr zehn Minuten hin.
Bis heute liegen keine Erkenntnisse über konkrete Gefährdun gen von Verkehrsteilnehmern vor. Über mögliche führer
scheinrechtliche Maßnahmen entscheidet die Staatsanwalt schaft bzw. die Führerscheinstelle im weiteren Fortgang.