All diejenigen, die eine Senkung des Grunderwerbsteuersat zes fordern, müssen schon sagen, Herr Kollege Brauer, wie sie das finanzieren wollen oder ob sie bei der Kleinkindbe treuung Abstriche machen wollen. Wir jedenfalls wollen die Kleinkindbetreuung auch in Zukunft mit 68 % fördern, selbst wenn der Bedarf in den Kommunen vor Ort nach wie vor stei gend ist und sich damit wahrscheinlich auch in Zukunft die Mittel, die das Land bereitstellen muss, weiter erhöhen wer den.
Herr Kollege Brauer, Sie haben hier auch eine wohnungspo litische Debatte angefangen. Sie haben zu Recht festgestellt: Wir haben kein Problem bei der Nachfrage; wir haben ein Pro blem beim Angebot. Wir haben das Problem, dass wir zu we nig bezahlbaren Wohnraum haben. Auch das haben Sie kon statiert. Aber wie eine Senkung der Grunderwerbsteuer dazu beitragen soll, dass das Angebot an bezahlbaren Wohnungen erhöht wird, haben Sie leider nicht darlegen können.
Es ist auch nicht ersichtlich geworden, welchen Beitrag da ei ne Senkung der Grunderwerbsteuer tatsächlich leisten könn te.
Alle, die hier der Ansicht sind, es sei in den letzten Jahren in Baden-Württemberg nichts passiert, sollten sich doch bitte einmal mit der Landeswohnraumförderung dieser Landesre gierung beschäftigen und sollten sich auch einmal die Zahlen von der L-Bank zu Gemüte führen.
Wir haben nämlich im vergangenen Jahr in Baden-Württem berg 17 000 Wohneinheiten über die L-Bank Baden-Württem berg gefördert. Ich finde, 17 000 Wohneinheiten sind eine or dentliche Zahl. Damit können wir uns sehen lassen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Entlastung des Wohnungs markts. Da wollen wir natürlich auch in Zukunft weiterma chen.
Wir haben auch Angebote zur Förderung von Wohneigentum, gerade auch für Familien mit Kindern. Das eine ist das Bau kindergeld. Das ist von Bundesseite ausgebracht. Sie konnten auch in der Zeitung lesen, dass seit September vergangenen Jahres aus Baden-Württemberg 11 000 Anträge eingegangen sind. Aber bei der Wohneigentumsförderung über die L-Bank, bei der es auch spezielle Programme für Familien mit Kin dern gibt, brauchen wir uns wahrlich nicht zu verstecken: im merhin 7 000 geförderte Wohneinheiten im letzten Jahr bei der Wohneigentumsförderung.
Wir leisten also für Familien eine wichtige Unterstützung, da mit sie sich auch in Zukunft ein Eigenheim leisten können.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir werden weiter über die Grunderwerbsteuer mit Ihnen diskutieren. Da haben wir auch kein Problem. Ich finde die Argumente, die Sie einge bracht haben, nicht überzeugend, vor allem, weil die Gegen finanzierung fehlt. Solange es keine Gegenfinanzierung gibt, ist eine Steuersenkung meines Erachtens überhaupt nicht machbar, insbesondere angesichts der Schuldenbremse, die ab 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, und der reduzierten Wachstumsprognosen, die wir leider von allen Seiten zur Kenntnis nehmen müssen.
Deshalb appelliere ich an die FDP/DVP: Kommen Sie zurück zu einer soliden, nachhaltigen Haushaltspolitik. Dann müss ten Sie aber Ihren Gesetzentwurf zurückziehen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Minis terin hat gesagt, die Grunderwerbsteuer beziehe sich nicht auf das Angebot. Aber meine Ausführungen zur Landesbauord nung und zu den Flächen beziehen sich sehr wohl auf das An gebot.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Heinrich Fiecht ner [fraktionslos]: Genau! – Zuruf der Abg. Thekla Walker GRÜNE)
Wer unterstützt unseren Gesetzentwurf nicht? Zum einen der Mieterbund. Dort wurde aber nicht realisiert, dass die Vermie ter die höheren Steuern als Kosten in ihre Kalkulation einflie ßen lassen und selbstverständlich versuchen, diese über eine höhere Miete zu amortisieren. Und bei diesem Immobilien markt, so, wie er sich darstellt, wird ihnen das auch gelingen.
Dann der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag: Hier wird immer der Pakt für Familien mit Kindern ins Feld geführt. Ich brauche Ihnen wohl nichts über die Zweckbin dung von Steuern zu erzählen, Frau Ministerin; die gibt es nämlich nicht. Glauben Sie etwa nicht, dass eine Familie mit zwei Kindern bei einem Immobilienpreis von 500 000 €
lieber 7 500 € Ersparnis in der Hand hätte als einen Pakt für Familien mit Kindern, der ihr vielleicht monetär überhaupt nichts bringt? Und wischen Sie das nicht einfach so weg. 7 500 € klingt nicht viel. Aber 7 500 € Mehrbelastung bedeu ten eine um 125 € höhere Rate über 60 Monate, über fünf Jah re hinweg – genau die Zeit, in der das Kind vielleicht im Kin dergarten ist und die Mutter oder der Vater noch zu Hause ist –
Gerade bei Familien mit kleinen Kindern kann diese Zusatz belastung den Traum vom Eigenheim platzen lassen, wenn nur ein Elternteil ein Einkommen erzielt.
Herr Wald, Ihr Kommunalfonds betrifft das Angebot; das ist richtig. Aber Sie sammeln wieder Geld ein und geben es aus. Privat vor Staat, sage ich Ihnen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe, u. a. Abg. Tobias Wald CDU: Die Bauflächen müssen doch die Kom munen zur Verfügung stellen!)
Zur Frage, ob sich das Land die Steuererleichterung leisten kann. Frau Sitzmann, hier ist die Frage schon seltsam;
denn die Frage ist ja in Wirklichkeit, ob sich der Steuerzahler diese Landesregierung leisten kann und weiterhin leisten will.
Die Reduzierung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteu er würde einen Einnahmeausfall in Höhe von rund 500 Mil
Frau Walker sprach von Mitnahmeeffekten. Ich halte es fast für eine Frechheit, von Mitnahmeeffekten durch die Senkung der Grunderwerbsteuer zu sprechen. Wenn wir fordern, dem Bürger weniger von seinem Geld wegzunehmen, kommen Sie auf den Trichter, von Mitnahmeeffekten zu sprechen. Die Mit nahmeeffekte liegen auf Ihrer Seite. Sie nehmen das Geld mit, das Ihnen nicht gehört.
Wir von der FDP/DVP-Fraktion wollen den Satz für die Grund erwerbsteuer auf 3,5 % senken. Hierzu ist nur die Aufhebung des Gesetzes der grün-roten Landesregierung von 2011 erfor derlich, das unter ganz anderen Rahmenbedingungen erlassen wurde, wie Herr Hofelich ausgeführt hat.
Jetzt haben wir andere Rahmenbedingungen, wir haben die Möglichkeit der Reduktion. Dann gilt nämlich wieder der bun deseinheitliche Regelsatz von 3,5 %, wie z. B. in Bayern.