Der Ausschuss für Europa und Internationales schlägt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/5743 vor, sechs Feststellungen zu treffen. Ich hoffe, Sie sind damit einverstan den, wenn ich diese sechs Feststellungen jetzt im Ganzen zur Abstimmung stelle. –
Okay. Wer jetzt der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit diesen sechs Empfehlungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist den Empfehlungen des Ausschusses mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben jetzt noch über den Entschließungsantrag der Frak tion der AfD, Drucksache 16/6028, abzustimmen. Da geht es um acht Feststellungen, die der Landtag beschließen soll. Darf
ich auch die gemeinsam zur Abstimmung stellen? – Vielen Dank. Wer diesem Entschließungsantrag der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent haltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Mi nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Bilanz der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tier schutz – Drucksache 16/2006
Auch hierzu hat das Präsidium für die Begründung fünf Mi nuten Redezeit festgelegt und für die Aussprache noch einmal fünf Minuten je Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Allein in Deutschland leben über 34 Millionen Katzen, Hunde, Kleinsäuger und Vö gel in menschlicher Obhut, also fast in jedem zweiten Haus halt. Die Zahlen sind da noch einmal deutlich nach oben ge gangen. Aber es werden hierzulande auch 58 Millionen Schwei ne und 3,5 Millionen Rinder in jedem Jahr geschlachtet.
Die Zahlen zeigen: Tiere sind aus keinem Bereich des mensch lichen und gesellschaftlichen Lebens wegzudenken. Wir ha ben als Gesellschaft die Verantwortung, mit den von uns ge nutzten Tieren gut umzugehen. Die Erwartung an die Politik ist zu Recht, Rahmenbedingungen zu schaffen – bei Haustie ren und bei Nutztieren –, Tiere entsprechend zu schützen.
Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundge setz und in der Landesverfassung waren wichtige Meilenstei ne auf dem Weg zu einer stärkeren Achtung und Durchsetzung des Tierschutzes auf der Ebene der Parlamente, Behörden und Gerichte.
Mit der Einrichtung des Amtes einer Landesbeauftragten für Tierschutz und einer eigenen Stabsstelle beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist es gelungen, ei ne zentrale Anlaufstelle hier im Land für Fragen des Tierschut zes, für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Vereine und Verbände und nicht zuletzt auch für Tier haltende und Wissenschaft zu schaffen.
Wir haben also in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Daraus folgende Rechtsprechung und Beschlüsse haben er hebliche Verbesserungen in der Tierhaltung bewirkt. An eini gen Stellen merken wir jedoch, wie schwer es ist, Missstände zu beseitigen und vor allem neue Regeln zeitnah durchzuset zen. Das Gegenteil ist der Fall. Eine klare Regelung zur Fer kelkastration steht aus. Es gab eine Frist von fünf Jahren – die endete jetzt –, um eine neue Regelung zu schaffen, nämlich eine Regelung, die dafür sorgt, dass Ferkel nicht betäubungs los kastriert werden, was jetzt der Fall ist. Jetzt haben wir wie der eine weitere Übergangsfrist von zwei Jahren.
Die Haltung von Sauen in Kastenständen, in denen sie sich weder umdrehen noch die Füße ausstrecken können, ist ge richtlich schon geklärt. Jeder, der das selbst mal gesehen hat,
erkennt: Das ist ein ziemlich schlimmer Zustand für diese Tie re, die darüber hinaus in ihren eigenen Exkrementen liegen müssen, was sie als sehr reinliche Tiere überhaupt nicht mö gen. Diese Haltungsform soll nicht mehr weitergehen. Jetzt wird im Moment über eine Übergangsfrist von vielleicht 20 Jahren diskutiert.
Tiertransporte in Staaten außerhalb der Europäischen Union, in denen keinerlei Tierschutzstandards gelten, werden aktuell diskutiert. Auch da brauchen wir dringend neue Regelungen – eigentlich auf Bundesebene, aber solange da nichts passiert, müssen wenigstens die Länder vorangehen. Hessen und Bay ern sind schon vorn dabei. Ich denke, Baden-Württemberg sollte das auch sein.
Immer wieder müssen wir also feststellen – auch hier im Land –, dass es bei Haltung, Schlachtung oder auch in der Wissen schaft zu eklatanten Verstößen gegen das Tierschutzrecht kommt und bestehende Regelungen und Kontrollen eben nicht ausreichen, um diese Verstöße zu verhindern. Gerade Skan dale wie die Vorgänge um den Schlachthof in Tauberbischofs heim oder auch in der Forschung an nicht menschlichen Pri maten haben uns dies in den letzten Jahren schmerzlich vor Augen geführt.
Bei der Beseitigung der Missstände und Verstöße gegen das Tierschutzrecht haben wir also noch einiges zu tun. Natürlich brauchen wir noch klarere Regeln auf europäischer und auf nationaler Ebene. Wir müssen auch Landwirte – ich denke, das ist ein sehr wichtiger Punkt – dabei unterstützen, wenn sie bessere Bedingungen für ihre Nutztiere schaffen wollen.
Die Errichtung einer Stabsstelle für Tierschutz hat dabei eine wichtige Funktion. Sie achtet auf die konsequente Umsetzung des Tierschutzrechts hier im Land sowie auf die Erarbeitung innovativer Konzepte etwa beim Verbandsklagerecht für die Tierschutzverbände, das wir eingeführt haben, bei der Heim tierhaltung, bei der Haltung von Herdenschutzhunden oder bei den Alternativen zur chirurgischen Ferkelkastration, die es sehr wohl gibt, meine Damen und Herren.
Für Behörden, vor allem für Veterinärämter, ist die Stabsstel le zu einer unverzichtbaren Anlaufstelle für Fachfragen bei Gutachten, aber auch bei der praktischen Organisation der Un terbringung von Wildtieren und exotischen Tieren geworden.
Auch beim Thema Fleischkennzeichnung, das aktuell wieder debattiert wird, hat unsere Landestierschutzbeauftragte maß geblich gemeinsam mit der Verwaltung für eine sach- und fachkundige Bewertung der Möglichkeiten gesorgt und das Thema vorangebracht. Klar ist: Eine verbindliche bundesein heitliche Kennzeichnung von Fleischprodukten analog zur Ei erkennzeichnung wäre das zentrale Instrument, um höhere Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung durchzusetzen.
Jetzt liegt dieses Konzept seit zwei Jahren in den Schubladen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, und passiert ist nichts. Die Bundesministerin hat ein staatliches Label für das nächste Jahr angekündigt, das allerdings freiwillig bleiben soll.
Damit geht natürlich die Wirkung für den Tierschutz gegen null. Der Handel war unterdessen schneller als die Politik, und die großen Supermarktketten haben jetzt eine eigene Kenn zeichnung für Fleischprodukte eingeführt. Ich muss leider sa gen: Hier wird ein wichtiges Thema für den Tierschutz von der Bundesregierung gänzlich an die Wand gefahren, meine Damen und Herren.
Wir Grünen werden uns auf jeden Fall weiter für eine bundes einheitliche und vor allem eine verbindliche Kennzeichnung der Tierhaltung einsetzen – zum Wohl der Tiere, für eine ge rechte Teilhabe und vor allem zur Planungssicherheit der Landwirte, die mehr für das Tierwohl in ihren Ställen inves tieren wollen.
Denn das ist ja der Punkt: Wir haben vorhin über die langen Übergangsfristen gesprochen. Warum sind die denn so lang? Die langen Übergangsfristen sollen es Landwirten auch er möglichen, sich an neue Regeln anzupassen und nicht gleich zeitig in kurzer Zeit so viel investieren zu müssen, dass sie ih ren Betrieb gar nicht halten können. Das sind doch die Prob leme. Deswegen müssen wir strukturelle Bedingungen entwi ckeln, damit die Sorge um das Tierwohl entsprechend hono riert und bezahlt wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, im Supermarkt schnell zu erkennen, um welche Hal tungsform es sich handelt, und sich auch sicher sein, dass das Ganze staatlich kontrolliert und zertifiziert stattfindet.
Klar ist aber in Baden-Württemberg – egal, ob Heimtiere, Nutztiere oder Tiere in den Forschungseinrichtungen –: Die bestmögliche Haltung und der bestmögliche Schutz dieser Tie re sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausfor derung, für die wir die Expertise und die Beratung der Stabs stelle für Tierschutz in Baden-Württemberg unbedingt brau chen.
Mein Dank gilt daher Dr. Cornelie Jäger und Dr. Julia Stuben bord sowie dem gesamten Team der Stabsstelle, die dem Tier schutz in Baden-Württemberg zu einer unabhängigen und star ken Stimme verhelfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich an den Titel der aktuellen Drucksache halten, so, wie er in der Tagesordnung aufgeführt ist.
Wenn wir auf die Bilanz der Stabsstelle des Landesbeauftrag ten für Tierschutz blicken und im Besonderen auf die Tätig keit der Landestierschutzbeauftragten, Frau Dr. Cornelie Jä ger, die vom 1. April 2012 bis 1. Juni 2017 Verantwortung trug, dann ist klar und wird festzustellen sein: Die Arbeit der Stabsstelle hat sich bewährt.
Deutlich wird auch: Mit der nun nicht mehr ganz neuen Lan destierschutzbeauftragten, Frau Dr. Julia Stubenbord, die ih ren Dienst bereits am 1. Juni 2017 aufgenommen hat, geht es unverändert positiv weiter. Dies ist auch in ihrem ersten Tä tigkeitsbericht für das Jahr 2017 ersichtlich.