Protokoll der Sitzung vom 08.05.2019

Wenn es danach geht, sind die Mehrheitsverhältnisse für den Gesetzentwurf eigentlich schon jetzt klar. Dennoch begrüße und unterstütze ich den Gesetzentwurf. Gerade bei der Ab stimmung zu Stuttgart 21 hat der Volksentscheid Frieden in die Masse gebracht. Auch die Schweiz lebt direkte Demokra tie aktiv vor.

Die Einbindung des Bürgers in die Politik hat aus meiner Sicht auch den Vorteil, dass die aktuelle Politikverdrossenheit, die man immer wieder erlebt, verschwindet. Denn wenn Bürger aktiv in Entscheidungen eingebunden sind, erfahren sie auch, was in der Politik alles für sie oder – wie im Fall der Grünen – gegen sie gemacht wird.

Herr Abg. Dr. Gedeon, bit te, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein scheinbarer Nebenaspekt die ses Tagesordnungspunkts ist: Bei den Einwohneranträgen ist die Rede vom 14. Lebensjahr, ab dessen Vollendung man ei nen solchen Antrag schon mit unterschreiben kann.

Meine Damen und Herren, das nähert sich allmählich einem gewissen Wahnsinn. Eine 16-Jährige – sie ist auch noch au tistisch – ist die Ikone der Klimabewegung. Jetzt werden auch schon die 14-Jährigen ins Boot geholt. Was steckt dahinter? Dahinter steckt, dass man Kinder gut indoktrinieren kann, dass sie gut geeignet sind für rot-grüne Sumpfblüten – Klimareli gion, Fremdenkult, Deutschfeindlichkeit usw.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Jetzt nutzt man diese Zeit aus und setzt an einer scheinbaren Nebenfront das Mindestalter auf 14 Jahre herab. Ich warte da rauf, dass es ein allgemeines Menschenrecht wird, dass jeder schon ab Geburt wählen darf. Dann muss das Baby irgendwo einen Kritzel machen, um das Wahlrecht wahrzunehmen.

Also, meine Damen und Herren, wenn wir noch irgendetwas Rationales haben wollen, müssen wir am 18. Lebensjahr fest halten. Diese ständige Erweiterung nach unten ist nicht demo kratisch, sondern kennzeichnet totalitäre Ideologien. Die sind darauf angewiesen, dass sie die Jugend verführen. Das wol len wir hier nicht haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Deswegen: Belassen wir es beim 18. Lebensjahr!

Danke schön.

Meine Damen und Her ren, jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist beendet.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5892 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digita lisierung und Migration zu überweisen. – Damit sind Sie ein verstanden.

Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Anpassung des besonderen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für Justiz- und Bußgeldbehör den sowie zur Änderung vollzugsrechtlicher Gesetze – Drucksache 16/5984

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Guido Wolf. – Bitte.

Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Daten schutzrecht gilt seit Mai des vergangenen Jahres. Nach wie vor stellt es auch die Justiz des Landes vor Herausforderun gen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir nun noch die sogenannte JI-Richtlinie – „JI“ steht für Justiz und Inneres –, die für den Datenschutz in den Bereichen Inneres und Justiz gilt, in Landesrecht um. Sie betrifft den Justizvollzug, die Staatsanwaltschaften und die ordentlichen Gerichte in Straf sachen. Auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich aller Ministerien fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Wir haben das Vorhaben zudem zum Anlass genommen, die Sicherheit im Justizbereich durch verschiedene Maßnahmen zu stärken.

Lassen Sie mich nun auf die verschiedenen Aspekte des Ge setzentwurfs eingehen. Er sieht in Artikel 1 zunächst ein voll ständig neues Gesetz zur Umsetzung der JI-Datenschutzricht linie vor. Hierdurch soll eine andernfalls bestehende Lücke zwischen dem Bundes- und dem Landesdatenschutzgesetz ge schlossen werden.

Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gibt es zwar be reits weitreichende Spezialregelungen in den Prozessordnun gen; sie sind jedoch, datenschutzrechtlich betrachtet, nicht ab schließend.

Auch die Aufsicht durch den Landesbeauftragten für den Da tenschutz ist für diesen Bereich bisher nicht geregelt.

Das subsidiär eingreifende Bundesdatenschutzgesetz erfasst zwar die Kerntätigkeit, nämlich die justizielle Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, nicht jedoch deren Ver waltungsaufgaben. Diese Lücke soll geschlossen werden.

Unser Gesetz soll zur Vereinfachung auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verweisen. In dem ansonsten be stehenden Dickicht von europäischem Datenschutzrecht und Bundesdatenschutzrecht halten wir das für eine vernünftige und anwenderfreundliche Lösung.

Darüber hinaus haben wir noch eine Reihe von zusätzlichen Rechtsgrundlagen in den Entwurf aufgenommen. Diese sind bei diesem Gesetzesvorhaben vielleicht sogar die spannende ren. Sie dienen größtenteils dazu, die Sicherheit in Gerichts gebäuden und Justizvollzugsanstalten zu erhöhen. Insbeson dere sollen auch Justizbedienstete im Außendienst besser ge schützt werden.

Ich erlaube mir, dazu auf eine heutige Presseberichterstattung in den „Stuttgarter Nachrichten“ hinzuweisen, in der – infol ge einer Landtagsanfrage – seitens des Innenministeriums ein mal mehr verdeutlicht wurde, in welcher Weise die Aggressi on gegen öffentlich Bedienstete und Amtsträger zunimmt. Da ist es – davon bin ich überzeugt – unsere Pflicht und Schul digkeit, alles zu tun, um diese Personen vor solchen Angrif fen zu schützen.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Wir setzen mit diesem Gesetzesvorhaben in für Justizvollzugs beamte und Gerichtsvollzieher schwierigen Zeiten ein wich tiges Signal an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Konkret enthält der Gesetzentwurf u. a. Regelungen zu einem Datenaustausch unserer Justizvollzugsbehörden mit anderen Behörden, zum Auslesen von Datenspeichern, die in eine JVA gebracht werden, zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten elektronischen Fußfessel, und zur Sicher heitsüberprüfung von Gefangenen.

Neben diesen Aspekten enthält der Gesetzentwurf zudem Re gelungen in zwei weiteren Feldern, die noch nicht Gegenstand des Anhörungsverfahrens im letzten Jahr waren.

Zum einen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsge richts vom 24. Juli 2018 auch weiterer Regelungsbedarf für den Justizvollzug ausgelöst. Die hiernach erforderlichen Rich tervorbehalte für Fixierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge im Justizvollzug sollen durch den vor liegenden Gesetzentwurf ebenfalls geschaffen werden, und hierfür soll in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern die Zuständigkeit der Amtsgerichte normiert werden. Insofern drängt auch die Zeit, denn das Urteil des Bundesver fassungsgerichts muss bis zum 30. Juni umgesetzt werden.

Zum anderen haben wir in den Entwurf – Wünschen aus der Praxis folgend – eine Rechtsgrundlage für die Mithörfunkti on in mobilen Alarmgeräten für Justizbedienstete aufgenom men. Uns ist die Erhöhung der Sicherheit unserer Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter ein wichtiges Anliegen. Durch diese Mithörfunktion soll der Schutz von Justizbediensteten, wie Gerichtsvollziehern und Betreuungsrichtern, die sich häufig unbegleitet in Wohnungen und Betriebsstätten begeben müs sen, um dort Amtshandlungen vorzunehmen, gestärkt werden.

Lassen Sie mich dabei eines klarstellen: Wir wollen keine neue Form verdeckter Wohnraumüberwachung. Es geht dar um, Angriffe auf Leben, Gesundheit und Freiheit unserer of fen auftretenden Bediensteten abzuwehren. Das Notfallgerät darf nur in akuten Bedrohungssituationen eingesetzt werden und nicht etwa als systematisches Überwachungsinstrument der Justiz.

Ein Gerichtsvollzieher, der bei einer Zwangsvollstreckung heftig bedroht wird, will in dieser Situation keine Abhörmaß

nahme durchführen, sondern ausschließlich sich selbst schüt zen. Die beim Einsatz des Geräts alarmierte Polizei wird sich durch das Mithören im Notfall ein besseres Lagebild verschaf fen können.

Gleichwohl haben wir bei der Ausarbeitung des Entwurfs selbstverständlich die besonderen Anforderungen des Grund rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung beachtet. Wir knüp fen dabei an eine ausdrückliche Ausnahmeregelung zum Schutz von Personen im Einsatz in Artikel 13 des Grundge setzes an.

Um Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rechnung zu tragen, haben wir die Anforderungen für den Einsatz der Mithörfunktion der mobilen Alarmgeräte noch mals verschärft.

Meine Damen und Herren, im bisherigen Probebetrieb, also ohne Mithörfunktion, wurde das mobile Alarmgerät übrigens nur sehr selten ausgelöst. Der Ausnahmecharakter für einen Einsatz ist der Praxis also offenbar wohl bewusst.

Wenn wir unsere Bediensteten wirksam vor diesen zweifellos seltenen, aber im Fall der Fälle möglicherweise auch lebens gefährlichen Angriffen schützen wollen, dann sollten wir ent sprechend handeln. Ich bitte Sie daher, diesem wichtigen Ge setzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zuzustim men.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Zuerst hat das Wort für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Sckerl.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Justizminis ter hat es schon gesagt: Mit dem Gesetzentwurf wollen wir den Datenschutz für den gesamten Geschäftsbereich des Jus tizministeriums stärken, neu ordnen und bereichsspezifisch an die europäische Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Wir klären offene Rechtsfragen nach der Einführung dieses euro päischen Rechts, und wir stärken die Datenaufsicht des Lan desbeauftragten für den Datenschutz in der Justiz. Wir schaf fen Rechtssicherheit; das ist ganz wichtig. Datenschutz gilt für alle, auch für diejenigen, die z. B. aufgrund einer Inhaftie rung wenig Fürsprecher in der Gesellschaft haben.

Die europäischen Datenschutzvorschriften und die Rechtspre chung des Bundesverfassungsgerichts werden damit konse quent umgesetzt. Das ist notwendig, auch wenn die Daten schutz-Grundverordnung schon unmittelbar gilt, auch im Be reich der Justiz. Wir nutzen allerdings auch einige Öffnungs klauseln der Datenschutz-Grundverordnung. Wir setzen mit diesem Gesetz auch die sogenannte JI-Richtlinie in nationa les Recht um. Last, but not least klären wir mit diesem Gesetz die Zuständigkeiten und die Umsetzung des Bundesverfas sungsgerichtsurteils zur Fixierung und zu Zwangsmaßnahmen in der Gesundheitsförderung.

Aus unserer Sicht ist der Entwurf eine gelungene Kombinati on im Sinne der Stärkung der Datenschutz- und Bürgerrech te einerseits und der Sicherheitsinteressen unserer Bedienste ten im Justizbereich andererseits. Mit den neuen Aufsichts möglichkeiten des Landesbeauftragten, z. B. über die Staats anwaltschaften, gehen wir deutlich weiter als etwa die Rege lungen der Großen Koalition im Bundesdatenschutzgesetz. Wir sorgen aber gleichzeitig auch für mehr Sicherheit in den Gerichtsgebäuden und insbesondere in den Haftanstalten. Ge walt in den Haftanstalten, meine Damen und Herren, tolerie ren wir ausdrücklich nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Nicole Razavi und Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Nach dem deutlichen Anstieg bei den Übergriffen gegen Jus tizbedienstete ist es unsere Verantwortung, alle Beteiligten besser zu schützen. Wir tun daher viel für mehr Sicherheit in den Anstalten: 218 neue Stellen für Justizvollzugsbedienste te, die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommissi on „Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen“ oder auch das Projekt „Null Toleranz gegenüber Gewalt im Justiz vollzug“. So finden sich jetzt auch in diesem Gesetzentwurf wieder einige Bausteine für mehr Sicherheit.

Wir schaffen mit diesem Gesetz Rechtssicherheit für alle Be teiligten. Denn klar ist für uns: Bürgerrechte gelten nun ein mal in unserem Rechtsstaat für alle. Wir definieren dabei Ein griffsvoraussetzungen ganz klar. Eingriffe sind immer nur zum Schutz von wichtigen Rechtsgütern möglich. Auch darauf hat Justizminister Wolf schon zu Recht hingewiesen. Die Durch führung von Kontrollmaßnahmen muss künftig dokumentiert werden.

Wir stehen dazu, dass wir den Schutz unserer Justizbediens teten verbessern müssen. Das sind wir den Menschen, die je den Tag für den Rechtsstaat in den Gerichten und Haftanstal ten arbeiten, einfach schuldig, meine Damen und Herren.