Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Die ist doch gar nicht da! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Meine Damen und Her ren, ich sehe, es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6373 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Damit sind Sie einverstanden.

Damit haben wir Punkt 5 erledigt.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag – Druck sache 16/6374

Das Wort zur Begründung hat Herr Minister Thomas Strobl.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin Kurtz, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bund und die 16 Länder ha ben sich bereits vor zehn Jahren ein Ziel gesetzt: Deutschland sollte im Bereich der Digitalisierung zum internationalen Spit zenreiter werden. Das war das Ergebnis der Föderalismus kommission II.

Infolge der Föko II wurde das Grundgesetz der Bundesrepu blik Deutschland um Artikel 91 c ergänzt. Damit erhielten Bund und Länder neue Möglichkeiten, im Bereich der infor mationstechnischen Systeme besser zusammenzuarbeiten. Auf der Grundlage von Artikel 91 c haben Bund und Länder schließlich im Jahr 2010 den IT-Staatsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag ist wiederum die rechtliche Grundlage für den IT-Planungsrat.

Der IT-Planungsrat übernimmt seit seiner Gründung im Jahr 2010 die Koordinierung der IT-Zusammenarbeit der öffentli chen Verwaltung zwischen dem Bund und den Ländern. Da zu gehören vor allem der Beschluss von fachunabhängigen und fachübergreifenden IT-Standards sowie die Steuerung von Digitalisierungsprojekten. Der IT-Planungsrat hat seither zahl reiche föderale IT-Projekte initiiert und IT-Standards verab schiedet.

Vom Ziel, Deutschland zu einem internationalen Spitzenrei ter im Bereich der Digitalisierung zu machen, sind wir leider noch ein gutes Stück entfernt. Vor allem können und müssen wir natürlich schneller werden.

Um schneller zu werden, soll der IT-Planungsrat nun einen schlanken und wirkungsvollen organisatorischen Unterbau er halten. Dazu muss der IT-Staatsvertrag modifiziert werden.

Im Kern geht es darum, die vertragliche Grundlage für die Er richtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für föderale ITKooperation, der FITKO, in Frankfurt am Main zu schaffen, die Aufgaben des IT-Planungsrats um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu erweitern, die Finanzierung und Be wirtschaftung des dafür erforderlichen Digitalisierungsbud gets zu regeln.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder so wie der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat ha ben den Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag im März 2019 un terzeichnet. Damit er wirksam werden kann, muss nach Arti kel 50 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg die Zustimmung des Landtags eingeholt werden. Mit dem vor liegenden Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag bit te ich daher den Landtag von Baden-Württemberg, dem Ers ten IT-Änderungsstaatsvertrag zuzustimmen.

Damit das Inkrafttreten des Staatsvertrags gelingt, müssen bis zum 30. September 2019 alle Ratifikationsurkunden vorlie gen. Bisher sieht es so aus, dass dieser Zeitplan von Bund und Ländern eingehalten werden kann. Die FITKO soll ihre Ar beit dann zum 1. Januar 2020 aufnehmen.

Die Änderung des IT-Staatsvertrags ist mit zusätzlichen Kos ten verbunden. Die Kosten werden von Bund und Ländern ge meinsam getragen. Auf Baden-Württemberg entfallen Mehr kosten von jährlich rund 250 000 € für die Einrichtung und den Betrieb der FITKO und von jährlich rund 5 Millionen € für das gemeinsame Digitalisierungsbudget.

Mit dem Beschluss des Nachtragshaushalts 2018/2019 haben Sie bereits dafür gesorgt, dass diese Mehrkosten auch haus haltsrechtlich gedeckt sind. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich beim Landtag von Baden-Würt temberg bedanken. Wie so häufig im Leben, ist dieser Dank auch mit einer Bitte verbunden, nämlich mit der Bitte um Ih re Zustimmung zum IT-Änderungsstaatsvertrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten festgelegt.

Zuerst hat für die Grünen Herr Kollege Lede Abal das Wort. – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Digitalisierung muss den Menschen dienen. Dieser Grundsatz ist für uns Grüne unumstößlich. Technik muss den Menschen und der Umwelt von Nutzen sein. Daher nutzen wir in Baden-Württemberg die Möglich keit, die sich hier bietet, gemeinsam mit den Kolleginnen und

Kollegen in den anderen Ländern und dem Bund das Thema Digitalisierung aktiv zu gestalten. Der Herr Innenminister hat es eben schon vorgestellt.

Damit wir Digitalisierung aktiv gestalten können, muss auch unsere Verwaltung Schritt halten können. Um die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit in diesem Bereich gewährleisten zu können, setzen wir einen Vertrag um, wie er in Artikel 91 c des Grundgesetzes ermöglicht wird. Dieser Artikel regelt das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Aufgaben erfüllung benötigter informationstechnischer Systeme.

Wir, die grüne Landtagsfraktion, unterstützen die hier vorge schlagene Änderung. Die stärkere Institutionalisierung des ITPlanungsrats und die damit verbundene stärkere Zusammen arbeit zwischen den Ländern und dem Bund schaffen neue Sy nergien beim Thema E-Government.

Die Mammutaufgabe Digitalisierung der Verwaltung lässt sich nicht allein stemmen. Aus diesem Grund sind Kooperationen wie die vorliegende eine gute und sinnvolle Sache. Die Län der schließen sich mit dem Bund zusammen, um die Heraus forderungen der Digitalisierung gemeinsam und strategisch anzugehen.

Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können gemeinschaftlich neue Konzepte entwickelt werden, z. B. die neue Anstalt des öffentlichen Rechts für föderale IT-Kooperation, FITKO ge nannt. Sie wird künftig auf allen föderalen Ebenen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistun gen unterstützen. Die FITKO wird auch Lösungen für die ITInfrastruktur der Kommunen und Landkreise erarbeiten. Ei nen solchen Lösungsansatz halten wir Grünen schon lange Zeit für richtig.

Die Einführung der elektronischen Akte, der E-Akte BW, in der Landesverwaltung ist dafür bereits ein erster guter Ansatz. Eine generelle Vereinfachung der Antragstellung und der da mit verbundene Abbau von Bürokratie sind gut für die Ver waltung und die Menschen in Baden-Württemberg. So wer den z. B. künftig Anträge auf Ausweispapiere elektronisch möglich sein. Das wäre eine große Erleichterung und ein Ge winn für die Menschen hier im Land. Beispielsweise können auch Selbstständige und Start-ups von dieser neuen digitalen Kommunikation mit den Verwaltungsbehörden profitieren.

Es geht hierbei um Verwaltungsdienstleistungen, die in allen Ländern anfallen. Deshalb begrüßen wir eine solche Allianz, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in dieser zentra len Zukunftsfrage. Auch wir, das Land Baden-Württemberg, werden davon profitieren.

(Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Winfried Mack und Manuel Hagel CDU)

Digitalisierung geht aber nur Hand in Hand mit höchsten Stan dards des Datenschutzes und der Bürgerrechte.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Das ist für uns ebenso zentral, und da erwarten wir auch, dass der Bund keine Abstriche macht. – Auch Herr Zimmermann stimmt uns an dieser Stelle ausdrücklich zu. Das finden wir gut.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Unser Land hat sich gemeinsam mit der kommunalen Seite zum Ziel gesetzt, dass in Baden-Württemberg alle Bürgerin nen und Bürger sowie Unternehmen mit Verwaltungen sicher elektronisch kommunizieren, den größten Teil der Verwal tungsdienstleistungen sowie ihre gesetzlichen Verpflichtun gen künftig digital erledigen können. Auf dem Weg dorthin ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger, richtiger Schritt.

Der Digital Economy and Society Index hat es jedoch gezeigt: Wir haben auch hier in Baden-Württemberg noch Nachholbe darf. Die nächsten Schritte bei Open Data, Infrastruktur der Verwaltung und elektronischer Antragstellung müssen jetzt zeitnah erfolgen. Unsere Zielsetzung im Wirtschafts- und In novationsland Baden-Württemberg lautet deshalb: Wir wol len die Verwaltung digital, benutzerfreundlich und modern ge stalten. Dafür werden wir die entsprechenden Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Eine leistungsfähige und vernetzte di gitale Verwaltung mit entsprechender Infrastruktur und ent sprechendem Service gehört dazu.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Eine wichtige Grundlage dafür ist – ich wiederhole es noch mal – die bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern. Deshalb unterstützen wir die vorgesehene Änderung des ITStaatsvertrags.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Für die CDU spricht Herr Kollege Hagel. – Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Ich gebe zu, das Origi nalzitat stammt natürlich nicht von mir. Dafür stimmt das Ge sagte in dieser Fassung im Gegensatz zum Original umso mehr. Die Digitalisierung ist weder aufzuhalten, noch ist die Digitalisierung rückgängig zu machen.

(Zuruf des Abg. Klaus Dürr AfD)

Was wir aber können, ist, sie zu gestalten. Sie hat die Welt verändert, und sie wird diese noch viel, viel mehr verändern, als wir es uns heute vorstellen können, und das in einem un fassbar schnellen Tempo.

Dabei haben wir von diesen Veränderungen in den letzten 30 Jahren schon enorm profitieren können. Die Art, wie wir kom munizieren, wie wir einkaufen, wie wir arbeiten oder schlicht wie wir leben, ist im Prinzip nicht mehr die gleiche.

Die Digitalisierung hat es uns in vielen Lebenslagen leichter gemacht, und das kann so weitergehen – aber nur, wenn die ser Wandel, wenn diese digitale Revolution richtig gemacht wird, wenn wir diese Digitalisierung selbst aktiv gestalten.

Der Wandel läuft in Baden-Württemberg bereits auf Hochtou ren. Die Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ setzt bundes weit neue Maßstäbe. Dafür gilt unserem Digitalisierungsmi nister Thomas Strobl unser herzlicher Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Sie nimmt sich der Digitalisierung aller Bereiche und aller Le benslagen an, damit alle von ihr profitieren können. Denn es geht dabei darum, die Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs auch digital fortzuschreiben. Es geht hier um die Sicherung unseres Wohlstands, um das Ermöglichen von Chancen für al le Menschen in unserem Land. Ja, es geht um die Zukunft von Baden-Württemberg.

Ein zentrales Thema der Landesstrategie ist die Digitalisie rung der Verwaltung, die Verwaltung 4.0. Hier wurde bereits einiges getan. In den letzten Jahren wurde das Portal servicebw überarbeitet, modernisiert und nutzerfreundlich gemacht.

Mit den Kommunen, die den Großteil aller Verwaltungsleis tungen verantworten, wurde ein großer E-Government-Pakt geschlossen. Gemeinsam werden so bedarfsgerechte Lösun gen entwickelt, die den Kommunen lizenzkostenfrei zur Ver fügung gestellt werden.