Ich habe eine Frage. Wie bewerten Sie folgenden Umstand? Die Stadt Kirchheim unter Teck mit rund 40 000 Einwohnern erwirbt für einen hohen Millionenbetrag ein mitten in der Stadt aufgelassenes ehemaliges Betriebsgelände. Dieses Are al kauft sie vom Eigentümer für einen zweistelligen Millio nenbetrag. Hierfür zahlt sie Grunderwerbsteuer. – Bei Share Deals bin ich Ihrer Ansicht. Aber hier wurde kritisiert, dass man Grunderwerbsteuer zahlt. – Die Stadt selbst verkauft den selben Bauplatz dann wieder an die Bauträger, wofür wieder Grunderwerbsteuer anfällt. Die Bauträger verkaufen – Grund stückspreis ca. 720 € pro Quadratmeter – an die Letzterwer ber. Dafür fällt wieder Grunderwerbsteuer an – jeweils mit Notarkosten.
Der Kollege Schwarz kennt das Objekt, er kennt auch die Preise, und er wird mir mit Sicherheit nicht widersprechen, wenn ich Ihnen das so sage. – Wie bewerten Sie diesen Sach verhalt?
hat mir ein Bürgermeister – ich nenne die Stadt: Dettingen un ter Teck – geschrieben, er finde dies schlecht. Er hat ein An reizprogramm für junge Familien gemacht, das beinhaltet, dass sie, wenn sie in Dettingen unter Teck eine Wohnung oder ein Haus kaufen, 5 000 € bekommen.
Er schrieb: „Ihr nehmt durch die Grunderwerbsteuererhöhung von 3,5 auf 5 % denen das Geld wieder weg“ – ein bitterböser Brief. Wie bewerten Sie das? Sie argumentieren ja, durch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer finanzierten wir junge Familien.
(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU, der AfD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rül ke FDP/DVP: Jimmy, kannst du die Frage noch mal wiederholen?)
Ja, ja. – Grundsätzlich ist es so: Immer, wenn ein Grund stück bzw. ein Gebäude den Besitzer wechselt, fällt die Grund erwerbsteuer an. Die Ausnahme der Share Deals ist genannt worden. Letztere wollen wir eindämmen. Aber ansonsten ist es so: Unabhängig davon,
Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Stadt Kirchheim ihre Entscheidung in Kenntnis dieser Rechtslage abgewogen hat, dass sie dieses Grundstück erwerben will, da sie damit wahr scheinlich wichtige Aufgaben erledigen will.
Vielleicht können das die Wahlkreiskollegen Schwarz und Zimmermann noch intensiv zusammen diskutieren.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Kenner löst das! – Abg. Sascha Binder SPD: Kenner ist der entscheidende Mann! – Gegenruf des Abg. Andreas Kenner SPD: Das wollte ich gerade sagen!)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Denkt man an teure Mieten, dann fallen einem Städte wie München und Hamburg ein.
Stuttgart, Ludwigsburg, Ditzingen, Tübingen, Fellbach, Le onberg und viele andere Städte finden sich hier wieder. Da liegt es nahe, nicht zu mieten, sondern zum Eigentümer zu werden. Zudem liegt es uns Schwaben ja im Blut, Häusle zu bauen.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer durch die damalige, grün-rote Landesregierung hat dazu geführt, dass sich viele Menschen in Baden-Württemberg Wohneigentum nicht mehr leisten können. Es ist schon bezeichnend, dass die damalige Entscheidung gerade von den Parteien verbrochen wurde, die sich sonst immer für bezahlbaren Wohnraum einsetzen. Doch dank Kevin Kühnert wissen wir ja, wohin die rot-rot-grüne Reise eigentlich gehen soll: zurück in den Sozialismus.
Herr Abg. Dr. Fiechtner, war ten Sie bitte einmal. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Gespräche an der Regierungsbank etwas leiser zu führen bzw. am besten einzustellen. – Vielen Dank.
Ich bin über den Gesetzentwurf der FDP/DVP froh, obwohl ich die Grunderwerbsteuer lieber ganz abschaffen würde. Die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes befürworte ich. Für mich ist es bis heute nicht nachvollziehbar, dass man die Kom munen, die ja maßgeblich für die Schaffung von Wohnraum verantwortlich sind, bei den Mehreinnahmen außen vor ge lassen hat.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir jetzt keine Wortmel dungen mehr vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4880. Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt Ihnen in der Beschlussemp fehlung Drucksache 16/6303, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle? – Das ist so. Vielen Dank.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/4880 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimm enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich ab gelehnt und Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Ba den-Württemberg – Drucksache 16/6293
(Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut geht aus dem Abgeordnetenbereich zur Regierungsbank und holt ihre Unterlagen. – Abg. Anton Baron AfD: Frau Ministerin, Sie sind dran! – Gegenruf der Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ja, ich komme! – Abg. Nicole Razavi CDU: Erst einmal in Ruhe durchat men!)