Protokoll der Sitzung vom 18.07.2019

Ich kann noch eine Mündliche Anfrage aufrufen. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 8 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l B o r n S P D – F i n a n z i e r u n g v o n T h e a t e r p ä d a g o g i k i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Herr Abg. Born, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Theaterpädagogik ist aus un seren Schulen nicht wegzudenken und leistet gerade für die kulturelle Bildung einen herausragenden Beitrag. Darum fra ge ich die Landesregierung:

a) Warum versagt die Landesregierung dem Landesverband

Theater in Schulen Baden-Württemberg e. V. die finanzi elle Unterstützung für die Institutionalisierung, obwohl sie diese in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/6422 ausdrücklich begrüßt hat?

b) Wie plant sie die derzeitige Finanzierungslücke in Höhe

von 139 000 € des Schultheatertreffens der Länder, das im Jahr 2021 in Baden-Württemberg stattfinden wird, zu schließen?

Vielen Dank. – Für die Landes regierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Schebesta.

Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Born wie folgt:

Zu Frage a: Das Kultusministerium begrüßt die Institutiona lisierung der theaterpädagogischen Institutionen in BadenWürttemberg und die damit verbundene Bündelung der Inte ressen und die Vertretung der Theaterarbeit an Schulen.

Zu dem Zweck der finanziellen Unterstützung durch das Land sind im Haushalt keine Mittel veranschlagt.

Zu Frage b: Vom Kultusministerium wurden die für das Schul theatertreffen der Länder zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 120 000 € für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet. Über die Veranschlagung der Mittel entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.

Die Gesamtfinanzierung ist Aufgabe des Bundesverbands Theater an Schulen e. V. als Veranstalter des Schultheatertref fens der Länder.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 8 ebenfalls beendet.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 9 können wir aus Zeit gründen nicht mehr aufrufen. Wenn der Fragesteller, Herr Abg. Brauer, einverstanden ist, kann diese Mündliche Anfra ge schriftlich beantwortet werden; die Antwort wird dann in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Können wir so verfah ren? – Vielen Dank.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – F i n a n z i e r u n g s v a r i a n t e n b e i m A u s b a u d e r B u n d e s a u t o b a h n A 6 i m B e r e i c h H o h e n l o h e / F r a n k e n b i s z u r b a y e r i s c h e n L a n d e s g r e n z e

a) Wie beurteilt die Landesregierung den geplanten Ausbau

der Bundesautobahn A 6 im Streckenabschnitt zwischen Bretzfeld und der bayerischen Landesgrenze im Hinblick auf eine im Raum stehende Realisierung mittels eines so genannten ÖPP-Modells?

b) Welche Vorteile bestehen ihrer Ansicht nach in dem kon

kreten Fall bei einer Realisierung des Projekts mittels ei nes ÖPP-Modells gegenüber einer Umsetzung durch die öffentliche Hand, insbesondere in Bezug auf die Kosten und die zeitliche Realisierung der Baumaßnahme?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr:

Zur Teilfrage a „Realisierung durch ÖPP“: Es liegt im Inter esse des Landes, die A 6 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze zu Bayern möglichst schnell sechsspurig auszubauen. Ziel des Landes ist, für diesen ca. 64 km langen Autobahnabschnitt die Planfeststellungsbeschlüsse bis ca. En

de 2021 zu erlangen. Zusammen mit dem rund 9 km langen Abschnitt von der Landesgrenze bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim, für den Bayern derzeit das Plan feststellungsverfahren betreibt, soll Ende 2021 dann für den gesamten rund 73 km langen Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und dem Autobahnkreuz Feucht wangen/Crailsheim Baurecht geschaffen werden.

Die Gesamtkosten der sechs baden-württembergischen Ab schnitte vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgren ze betragen rund 900 Millionen €. Der bayerische Abschnitt kostet weitere rund 140 Millionen €. Grundsätzlich ist eine Finanzierung als ÖPP-Vorhaben oder konventionell aus dem Bundeshaushalt möglich.

Die Bundesregierung sieht die bisherigen Erfahrungen mit ÖPP-Modellen überwiegend positiv. Der Bundesrechnungs hof hat demgegenüber die Wirtschaftlichkeit einzelner ÖPPProjekte infrage gestellt. Im beiderseitigen Interesse von Bund und Land ist in jedem Einzelfall die Wirtschaftlichkeit sorg fältig zu prüfen.

Wie allgemein bekannt sein dürfte, steht die Landesregierung ÖPP-Projekten grundsätzlich kritisch gegenüber. Die Ent scheidung hierüber trifft jedoch im vorliegenden Fall allein der Bund. Letztendlich muss sichergestellt sein, dass ein ÖPPModell am Ende für die öffentliche Hand nicht teurer ist als eine konventionelle Realisierung.

Zur Teilfrage b „Vorteile ÖPP hinsichtlich Kosten und zeitli cher Realisierung“: Wie bereits bei Teilfrage a dargestellt, ist die Wirtschaftlichkeit in jedem Einzelfall kritisch zu prüfen.

Die neuerdings zur Ausführung kommenden sogenannten Ver fügbarkeitsmodelle werden aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert und verringern dadurch ebenfalls das für den Bau oder den Ausbau von Bundesfernstraßen zur Verfügung ste hende Gesamtvolumen.

Der Bund hat das Projekt bislang noch in seine Liste der zehn ÖPP-Projekte der 3. Generation („Neue Generation“) aufge nommen. Diese Liste ist auf der Homepage des BMVI hinter legt und öffentlich einsehbar (https://www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Artikel/StB/oepp-projekte-der-neuen-generation-lis te.html).

Anzumerken ist, dass im Gesetz zur Errichtung einer Infra strukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfern straßen (§ 5 Absatz 2 des Infrastrukturgesellschaftserrich tungsgesetzes) steht, dass die Einbeziehung Privater bei Pla nung, Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesautobahnen oder sonstigen Bundesfernstraßen nur erfolgen darf, wenn sich der Vertrag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 km erstreckt. Mehrere Vorhaben dürfen dabei nicht miteinander verbunden werden.

Da der sechsspurige Ausbau der A 6 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim direkt an das sich derzeit in Bau befindliche ÖPP-Verfügbar keitsmodell „Sechsspuriger Ausbau der A 6 vom Autobahn kreuz Wiesloch/Rauenberg bis zum Autobahnkreuz Weins berg“ angrenzt, wäre demnach die Realisierung dieses weite ren Ausbauabschnitts als ÖPP-Projekt gegebenenfalls nicht möglich.

Das Land hat vor diesem Hintergrund – und auch im Zusam menhang mit der Gründung der neuen Autobahn GmbH – den Bund gebeten, zu prüfen, ob der sechsspurige Ausbau der A 6 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zum Autobahnkreuz Feuchtwangen/Crailsheim konventionell zu realisieren ist. Ei ne abschließende Entscheidung des Bundes hierüber steht je doch noch aus.

Anzumerken ist, dass der Bund beim Albaufstieg an der A 8 – nachdem bei diesem Projekt über 15 Jahre über die Frage diskutiert wurde und Untersuchungen angestellt wurden, ob der Albaufstieg als ÖPP-Projekt realisiert werden soll oder nicht – im vergangenen Herbst entschieden hat, den Albauf stieg konventionell zu finanzieren und auf ein ÖPP-Modell zu verzichten. Hätte der Bund diese Entscheidung schon vor 15 Jahren getroffen, wäre der Albaufstieg wohl schon längst ge baut und unter Verkehr.

Für das Land ist es wichtig, dass mit dem sechsspurigen Aus bau der A 6 möglichst zeitnah nach Vorliegen des Baurechts begonnen wird. Hierfür ist es wichtig, dass der Bund mög lichst bald eine Entscheidung über die Art der Umsetzung – also „konventionelle“ Finanzierung oder ÖPP – trifft, damit man die Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung jetzt schon entsprechend gestalten kann und nicht später wertvol le Zeit bei der Klärung dieser Frage vergeudet.

Ich rufe Punkt 4 der Tages ordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE, der Frak tion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Änderung der Geschäftsordnung des 16. Landtags von Baden-Württemberg – Drucksachen 16/6462, 16/6553

Berichterstatter: Abg. Emil Sänze

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für diesen Ta gesordnungspunkt eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on vorgesehen.

In der Aussprache erteile ich Herrn Abg. Sckerl für die Frak tion GRÜNE das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschäfts ordnung ist Ausdruck der in Artikel 32 unserer Landesverfas sung garantierten Autonomie des Landtags. Sie definiert die Spielregeln

(Abg. Anton Baron AfD: Spielregeln!)

der Demokratie im Landtag und ist seit vielen, vielen Jahren unser verlässlicher Kompass. Deshalb hat die Geschäftsord nung einen hohen Stellenwert.

Die parlamentarischen Geschäftsführer haben in einem inten siven Arbeitsprozess mit sechs Sitzungen der Geschäftsord nungskommission den Auftrag des Präsidiums, die Geschäfts ordnung grundlegend zu überarbeiten, sehr ernst genommen. Wir haben die Geschäftsordnung grundlegend modernisiert

und sie dort geändert, wo es klare Gründe dafür gibt. Ich möchte kurz auf die wichtigsten Änderungen eingehen.

Der erste Anlass für die Wiederaufnahme der Kommissions tätigkeit war die Notwendigkeit einer Neuregelung der Ab stimmungsreihenfolge bei Änderungsanträgen; Sie kennen die Diskussionen aus dem Parlament. Hierfür haben wir eine neue und, wie wir meinen, verfassungsfeste Regelung gefunden, mit der nicht mehr über den am weitesten abweichenden An trag zuerst abgestimmt wird, sondern alle Anträge nach der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs behandelt werden. Da mit kommen die Interessen aller Fraktionen im Landtag zur Geltung.

Wir haben insgesamt die Geschäftsordnung unter Einbezie hung der Geschäftsordnungen des Bundes und aller Bundes länder überarbeitet – es war eine sehr gründliche Synopse und vergleichende Tätigkeit – und haben die Änderungen identi fiziert, die wir für notwendig halten. Dies mündet nun in den dem Landtag heute vorliegenden 60 größeren und kleineren Änderungsvorschlägen. Darunter sind eine Reihe von Rechtsan passungen und Klarstellungen.

Es gibt auch Änderungsvorschläge, die einen politischen Hin tergrund haben. Dazu gehört z. B., dass fraktionslos gewor dene Abgeordnete, die Mitglied des Präsidiums sind, aus die sem ausscheiden müssen, ebenso, wie sie einen etwaigen Aus schussvorsitz abgeben müssen. Das ist aus unserer Sicht eine logische und zwingende Maßnahme.

Wir haben die Regelungen zur Einberufung einer Sondersit zung des Präsidiums präzisiert, ohne das Quorum zu ändern. Ich bitte, darauf Wert zu legen: Das Quorum wurde nicht ge ändert, aber die Geschäftsordnung wurde vor der Gefahr ei nes offenkundigen Missbrauchs geschützt. Dies waren not wendige präventive Maßnahmen.

Künftig werden bei der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsi denten Neinstimmen stets mitgezählt. Es gibt Klarstellungen hinsichtlich der Enquetekommission und des Parlamentari schen Kontrollgremiums. Wir kommen dem Wunsch des Pe titionsausschusses nach, ergänzende Verfahrensregeln für das Petitionsverfahren treffen zu können.