All das sind Aufgaben, denen Sie sich stellen müssen. Da hät ten wir in den nächsten Wochen schon mal gern
Der zweite Punkt: Die Diversität ist heute Morgen vom Kol legen Filius angesprochen worden. Richtig, die Grünen schrei ben sich das ja auf ihre Fahnen. Es waren sozialdemokrati sche Innenminister, die hier beispielhaft vorangegangen sind und insbesondere Migrantinnen und Migranten den Zugang zum öffentlichen Dienst ermöglicht und dafür geworben ha ben. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen und sich an schließen.
Auch die grüne Fraktion, die das Thema Diversität sonst gern in das politische Schaufenster stellt: Wo sind Sie eigentlich in dieser Diskussion? Außer Sonntagsreden hört man im politi schen Alltag hier im Haus wenig von Ihnen.
Und der dritte Punkt: Wir haben in der letzten Regierungszeit – Grün-Rot – ein Chancengleichheitsgesetz beschlossen. Auch da erwarten wir Gestaltung, Umsetzung. Wir haben viele, vie le hervorragend ausgebildete Frauen, die bisher in ihrer Kar riereentwicklung gehemmt werden. Denen müssen wir mehr Chancen einräumen, denen müssen wir mit Kinderbetreuung und ähnlichen Maßnahmen auch im öffentlichen Dienst ver stärkt unter die Arme greifen. Wir müssen uns vielleicht auch mit dem Gedanken anfreunden, dass wir Führungspositionen auch gesplittet vergeben können, um Frauen einen entspre chenden Karrieresprung zu erleichtern.
Insgesamt ist das, was wir jetzt machen, gut. Die SPD-Frak tion wird dem zustimmen. Den großen Aufgaben, um die Sie, Frau Ministerin mit Ihrer Landesregierung, sich bisher ge drückt haben, müssen Sie sich aber stellen. Das erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Landesverwal tung für die Zukunft. Mein Petitum, meine Aufforderung ist: Handeln Sie endlich!
Die Kolleginnen und Kollegen bitte ich, die Plätze einzu nehmen und dem Redner nicht den Rücken zuzuwenden.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gedankt wurde ge nug, jetzt muss etwas Zählbares für die Beamtinnen und Be amten herauskommen.
Wir, die FDP/DVP-Fraktion, haben uns immer für eine zeit nahe und systemgerechte Übertragung der Tarifeinigung für Beschäftigte der Länder ausgesprochen. Dass das Bundesver fassungsgericht solche Selbstverständlichkeiten immer erst anmahnen und der Landesregierung die faire Beteiligung der Beamten ins Stammbuch schreiben muss, ist kein Ruhmes blatt für Grün-Schwarz.
Es geht nicht nur um eine angemessene Beteiligung unserer Beamten an den infolge eines anhaltenden Wirtschaftswachs tums gestiegenen Steuereinnahmen. Es geht vor allem auch um eine Kompensation der nicht so fetten Jahre zu Beginn des Jahrzehnts, in denen man insbesondere bei den Besoldungen und den Versorgungsleistungen der Beamten sparte, ja sparen musste. Die Übertragung der Tarifeinigung vom 2. März ist also dringend geboten und erhält unsere volle Unterstützung, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhalten.
Es geht aber nicht nur um die Höhe der Besoldung, sondern auch um die Versorgungsleistungen. Ebenso, wie die Absen kung der Eingangsbesoldung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde und die Absenkung der Zuverdienstgrenze für Ehepartner vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bewertet wurde, wird auch die willkürliche Absenkung des Beihilfesatzes einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten. Nehmen Sie diese Verschlechterung zurück, bevor es die Gerichte tun.
Bleiben noch zwei Themenkomplexe, die keine ausreichende Berücksichtigung in dem vorliegenden Entwurf finden: das Abstandsgebot der Beamtenbesoldung zur Sozialhilfe sowie die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten. Dringend erfor derlich ist ein deutlicher Abstand der Vergütung in den unte ren Besoldungsgruppen zur Sozialhilfe. Das Bundesverfas sungsgericht spricht von 15 %, die Beamte über dem Sozial hilfeniveau liegen müssen. Der Beamtenbund wies mittels ei nes von Professorin Gisela Färber erstellten Gutachtens nach, dass dies vor allem in Ballungsräumen nicht immer der Fall ist. Es geht hier nicht um den Oberstudienrat in A 13, sondern um A 5 und teilweise auch um A 6.
Es ist vollkommen egal, ob man wie Innenminister Strobl die unterste Besoldunggruppe gleich abschaffen will oder A 5
Die leidige Frage, warum die Beamten im Land 41 Stunden arbeiten müssen, während in der Privatwirtschaft eher eine 40-Stunden-Woche die Regel ist – ohne Überstunden gerech net, natürlich –, sollte auch geklärt werden. Der richtige An satz wäre hier sicher ein Lebensarbeitszeitkonto, das vor al lem im Schulbereich dazu dienen könnte, Bedarfsspitzen ab zudecken und dann im Alter mit einer niedrigeren wöchentli chen Arbeitszeit der zurückgehenden Belastbarkeit Rechnung zu tragen. Hier müssten mit Blick auf den Koalitionsvertrag beide Partner – sowohl Grün als auch Schwarz – auf unserer Seite sein, da sie ja dort zumindest die Prüfung von Lebens arbeitszeitkonten vereinbart haben.
Der FDP/DVP-Fraktion ist natürlich sehr wohl bewusst, dass diese Anpassung im Besoldungs- und Versorgungsbereich nicht zum Nulltarif zu haben ist. Für das Land können in die sem Jahr Mehrkosten von knapp 445 Millionen € anfallen. Im Jahr darauf werden es bereits über 900 Millionen € Mehrkos ten sein. Auch an den Kommunen – die wurden auch schon erwähnt – wird die Erhöhung nicht spurlos vorübergehen. 2019 rechnet man mit 69 Millionen €, im Jahr darauf mit 140 Millionen € Mehrbelastung.
Dennoch ist es eine Frage der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und der Gerechtigkeit, diese Anpassung vorzuneh men. Der dumme Spruch, dass das Beamtentum ein Leben in gesicherter Armut ermöglicht, ist tatsächlich ein dummer Spruch und sollte nie Realität werden, auch nicht in den un tersten Besoldungsgruppen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Joachim Kößler CDU unterhält sich mit anderen Abgeordneten und wendet dabei der Präsidentin den Rücken zu.)
(Zuruf von der SPD: Von wem? – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Vom Abg. Kößler! Von vorn sieht er besser aus!)
Ich würde jetzt gern den Tagesordnungspunkt abschließen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aus sprache beendet.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6493 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das so beschlossen, und Punkt 7 der Tagesordnung ist erledigt.
Jetzt freue ich mich, dass ich das Ergebnis der Wahl bekom men habe – das aber nicht erfreulich ausfällt. Das Wahlergeb nis lautet:
Auf Frau Beate Böhlen entfielen 69 Stimmen. Mit Nein haben 53 Abgeordnete gestimmt; elf Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ungültig war kein Stimmzettel.
Der Landtag hat damit Frau Böhlen mit der Mehrheit seiner Mitglieder nicht zur neuen Bürgerbeauftragten des Landes Ba den-Württemberg gewählt, meine Damen und Herren.
(Abg. Anton Baron AfD: Frau Präsidentin! – Gegen ruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Nein, wir kommen zuerst!)
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir möchten heute keinen zweiten Wahl gang durchführen. Wir beantragen deshalb, diesen Tagesord nungspunkt auf die erste Sitzung nach der Sommerpause zu vertagen.