Protokoll der Sitzung vom 18.07.2019

(Zurufe: Nein! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das war ohnehin die gleiche Rede!)

Gut, das war jetzt eindeutig. Wir können diesen Tagesord nungspunkt daher – –

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Halt, halt! – Abg. Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos] begibt sich zum Redepult. – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Jetzt kommt der nächste Höhepunkt! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Unruhe)

Entschuldigung. Herr Abg. Dr. Gedeon möchte gern noch sprechen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Linken haben ein Problem:

(Abg. Stefan Räpple AfD: Lauter!)

Die Wirklichkeit hat sich verändert.

(Abg. Nicole Razavi CDU: Ja, das stimmt! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Hochzeitsgesellschaften auf Autobahnen, Belästigungsexzes se in Schwimmbädern, das alles gab es früher nicht. Das wird von der Bevölkerung wahrgenommen; das ist erlebte Wirk lichkeit.

Was tut man in einer solchen Situation als Linker, da man sol che Wahrnehmungen ja natürlich nicht brauchen kann? Man macht zuerst mal eine Studie. Das ist der erste Schritt. Diese Studie hat die Aufgabe, zu bagatellisieren.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Genau!)

Das Problem wird kleingeredet;

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: So ist es!)

es existiert gar nicht. Eine Zuwanderungsproblematik ist über haupt nicht zu sehen usw.

Nach dem ersten Schritt der Bagatellisierung kommt der zwei te Schritt; das ist die Diskreditierung des Kritikers.

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Ja!)

Da wird sich auf die AfD eingeschossen mit den schlimmsten Argumenten – „Rattenfänger“, „Feinde des Rechtsstaats“ usw.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Dann kommt der dritte Schritt, nämlich die Umdrehung, die Pervertierung der Wirklichkeit. Aus dem Boten der schlech ten Nachricht wird der Produzent der schlechten Nachricht gemacht.

(Der Redner umfasst zwei der Mikrofone. – Abg. Reinhold Gall SPD: Das sind Mikrofone, keine Hal tegriffe!)

Ein Paradebeispiel hierfür ist Chemnitz. Chemnitz steht in zwischen für Pogrome und für Gewalt gegen Ausländer. Was ist wirklich passiert? Ein Messermord. Und ein Verfassungs schutzpräsident ist entlassen worden, weil er gesagt hat, er sei nicht dazu da, den Rechtsextremismus dadurch zu bekämp fen, dass er rechtsextremistische Straftaten erfinde. Dafür steht Chemnitz – für eine Gleichschaltungsaktion des Staates im Hinblick auf den Ausbau des Verfassungsschutzes,

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

und der Skandal ist, dass Sie hier in diabolischer Weise, mei ne Damen und Herren, die Wirklichkeit verdrehen und per vertieren. Genau das ist diabolisch; das ist der Teufel. Die Pro tagonisten des rot-grünen Zeitgeists machen die Arbeit des Teufels; merken Sie sich das.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Hans-Ul rich Sckerl GRÜNE: Na klar! Schreiben Sie ein Buch darüber!)

Sehe ich es richtig, dass wir Tagesordnungspunkt 2 abschließen können?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Vielleicht will Herr Fiechtner noch mal sprechen! – Gegenruf: Nein!)

Er hat keine Redezeit mehr. – Wir treten in die Mittagspau se ein. Sie dauert bis 13:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 11:54 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:16 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 16/6434

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l B o r n S P D – B e w e r b e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g v o n V o r h a b e n z u r R e d u k t i o n v o n K i t a g e b ü h r e n

Bitte, Herr Abg. Born, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

Warum stellt die Landesregierung den Eltern in Baden-Würt temberg auf ihrer Internetseite eine finanzielle Entlastung bei den Kitagebühren in Aussicht, obwohl sie den ursprünglich angedachten Kinderbildungspass – kurz: KiBiPa – bereits im Herbst 2017 ersatzlos gestrichen hat und sich ganz aktuell mit allen Kräften gegen den Gesetzentwurf der SPD zur gebüh renfreien Kita wehrt?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Schebesta.

Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Born wie folgt:

Die Frage nimmt Bezug auf die vom Staatsministerium ver antwortete Homepage www.baden-württemberg.de. Dort be fand sich in der Rubrik „BW gestalten“ beim Stichwort „Ge rechtes Baden-Württemberg“ unter dem Thema „Starke Fa milien – starke Kinder“ ein Hinweis auf eine finanzielle Ent lastung von Familien im Bereich der frühkindlichen Bildung. Das Kultusministerium hat das Staatsministerium gebeten, den Hinweis auf den Kinderbildungspass zu entfernen. Er wird dort inzwischen auch nicht mehr aufgeführt.

Bestehende Regelungen ermöglichen eine soziale Staffelung. So bestimmt das Bundesrecht, dass Kostenbeiträge zu staffeln sind. Als Kriterien hierfür können insbesondere das Einkom men der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kin der in der Familie und die täglichen Betreuungszeiten berück sichtigt werden. Weiter sehen § 6 des baden-württembergi schen Kindertagesbetreuungsgesetzes für freie Träger und

§ 19 des Kommunalabgabengesetzes für kommunale Träger vor, dass die Träger der Einrichtungen die Elternbeiträge so bemessen können, dass der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird.

Es liegt somit in der Entscheidung der Einrichtungsträger, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe bzw. nach welchen Kri terien sie Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch erheben. Mit dieser Regelung respektiert das Land die Eigenverantwor tung der Kindergartenträger, zu der auch die Festsetzung der Elternbeiträge gehört. Zuständig hierfür sind die örtlichen Gremien, z. B. der Gemeinderat oder der Kirchengemeinde rat.

Neben der Möglichkeit, Kostenbeiträge nach der Zahl der Kinder und dem Einkommen zu staffeln, hat der Bundesge setzgeber eine weitere soziale Komponente vorgesehen: Nach § 90 Absatz 3 SGB VIII sollen nach derzeit noch geltender Rechtslage die Kostenbeiträge für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernom men werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Mit den beschriebenen gesetzlichen Instrumenten ist sicher gestellt, dass allen Kindern in Baden-Württemberg gute Bil dung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unabhängig von der finanziel len Situation der Eltern zugänglich ist. Ein Beleg dafür ist die hohe Besuchsquote der Kinder im Alter ab drei bis unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen von landesdurchschnitt lich rund 94 % zum Stichtag 1. März 2018.

Hinzu kommen noch rund 1 100 Kinder im Alter ab drei Jah ren bis unter sechs Jahren, die zum Stichtag 1. März 2018 in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut wurden, oh ne dass zusätzlich eine Kindertageseinrichtung besucht wur de. Zudem besuchten im Schuljahr 2018/2019 knapp 4 400 Kinder einen Schulkindergarten für behinderte Kinder.

Die frühkindliche Bildung hat einen hohen Stellenwert, da sie für eine gelingende Bildungsbiografie der Kinder in der Schu le wesentlich ist. Das Land investiert jedes Jahr sehr viel Geld in die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. So beteiligt sich das Land z. B. an der Finanzierung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreu ung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in er heblichem Umfang. Es trägt nach § 29 c des Finanzausgleichs gesetzes unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebs kostenförderung 68 % der Betriebsausgaben für die Klein kindbetreuung. Die Zuweisungen des Landes an die Kommu nen werden nach den derzeit noch vorläufigen Zahlen im Jahr 2019 voraussichtlich rund 1 005,4 Millionen €, also etwas mehr als 1 Milliarde €, betragen; davon sind 111,6 Millionen € Mittel des Bundes zur Betriebskostenförderung.

Weitere Verbesserungen der Qualität der frühkindlichen Bil dung werden mit der weiteren Umsetzung des Pakts für gute Bildung und Betreuung erreicht, mit der der Ministerrat das Kultusministerium am Dienstag beauftragt hat.

Herr Abg. Born hat eine Zu satzfrage.

Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Antwort, auch vielen Dank dafür, dass Sie den falschen Hinweis auf der Homepage entfernt haben, damit sich die El tern auch auf die Information verlassen können, die sie da be kommen.

Dass seitens der Landesregierung einmal der Hinweis auf ei ne zu erwartende Entlastung bei den Gebühren eingestellt wurde, zeigt ja, dass dies einmal zur Agenda dieser Landes regierung gehört hat. Wenn der Hinweis nun gestrichen wur de, ist das so zu verstehen, dass es nicht mehr zur Agenda der Landesregierung gehört, die Eltern bei den Gebühren zu ent lasten?

Sie kennen die Passage des Koalitionsvertrags zu diesem Punkt und kennen aber auch, weil Sie Mitglied des Bildungsausschusses sind, die Ergeb nisse der Beratung über einen konkreten Antrag zum Thema Kinderbildungspass, die im Herbst 2017 im Bildungsaus schuss stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wurde auf Antrag der beiden Regierungsfraktionen das Kultusminis terium beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um vor allem auch mit Blick auf die aktuellen bundesweiten Leistungsver gleiche ein Mehr an Qualität im Bereich von Bildung und Be treuung zu bewirken. Daraus resultierten die weiteren Schrit te, die wir für den Pakt für Bildung und Betreuung gemacht haben, mit dem wir jetzt einen Schwerpunkt auf die Qualität setzen wollen.