Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aussprache beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7822 vor beratend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich, wie ich sehe, kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrens gesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 17/7884
Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung legt heute einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Landes verwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszu stellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes vor.
Der Gesetzentwurf steht ganz im Zeichen der Digitalisierung. Die vorgesehenen Änderungen machen Verwaltungsverfah ren digitaler und fördern damit die Verwaltungsvereinfachung sowie die Verwaltungsmodernisierung. Sie tragen dazu bei, dass die Verwaltung noch bürgerfreundlicher wird. Das ist für uns entscheidend: Wir denken Verwaltung vom Bürger her. Verwaltung hat für uns keinen Selbstzweck, sondern Verwal tung hat eine dienende Funktion; sie ist für die Bürger da. Das ist die Grundeinstellung dieser Koalition und der Landesre gierung.
Mit dem Gesetz soll in erster Linie das Landesverwaltungs verfahrensgesetz im Wege der Simultangesetzgebung an das geänderte Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes angepasst werden. Dadurch wird die Einheitlichkeit des Verwaltungs verfahrensrechts in Bund und Land gewährleistet, es wird ei ne unnötige Zersplitterung vermieden und damit für Rechts klarheit gesorgt.
Instrumente aus dem Planungssicherstellungsgesetz sollen in Dauerrecht überführt werden. Dieses Gesetz hat während der Covid-19-Pandemie durch verstärkte Digitalisierung sicher gestellt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter durchgeführt werden konnten. Drei Instrumente sollen über nommen werden:
Erstens: Die öffentliche Bekanntmachung im Internet soll künftig zwingend sein und neben die bestehenden Bekannt machungsvorgaben treten. Bürgerinnen und Bürger können sich künftig also ganz einfach, gewissermaßen vom Sofa aus, über öffentliche Bekanntmachungen informieren.
Zweitens: Zur Einsicht auszulegende Dokumente sind künf tig auch über das Internet zugänglich zu machen. Auch diese Dokumente können künftig bequem von überall in der Welt aus eingesehen werden.
Und drittens schließlich können Behörden in Zukunft Online konsultationen sowie Video- und Telefonkonferenzen durch führen. Durch diese Formate können Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen und dergleichen künftig auch voll ständig elektronisch stattfinden. Vor allem lange Anfahrtswe ge können eine erhebliche Belastung für die Betroffenen mit sich bringen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft § 3a des Landesver waltungsverfahrensgesetzes. Diese Vorschrift enthält bereits heute mehrere Möglichkeiten, wie die gesetzlich angeordne te Schriftform durch elektronische Formen ersetzt werden kann. Künftig sollen hier noch weitere Möglichkeiten ergänzt werden. Diese haben sich, beispielsweise das besondere elek tronische Anwaltspostfach, in der Praxis bewährt oder sind, wie etwa das qualifizierte elektronische Siegel, kostengünsti ger als bisherige Alternativen.
Wir bleiben also auf der Höhe der Zeit und passen uns den technischen Entwicklungen an. Deshalb werden in dieser Vor schrift auch zwei Regelungen aufgehoben, die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr erforderlich sind. Den Abbau von solchen überflüssigen Regelungen haben wir immer im Blick.
Auch der Datenschutz ist und bleibt ein wichtiges Thema. Deshalb sollen im Planfeststellungsrecht die personenbezo genen Daten betroffener Grundstückseigentümer besser ge schützt werden, indem ihre Namen und Anschriften nicht mehr im einzureichenden Plan enthalten sein müssen.
Weitere Änderungen sind redaktioneller oder klarstellender Art oder als notwendige Folgeanpassungen erforderlich; das ist insbesondere bei der Änderung des Kommunalwahlgeset zes der Fall.
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf die Briefpost aus. Das Postrechtsmodernisierungsgesetz hat in diesem Jahr die Laufzeitvorgaben für Briefsendungen von drei auf vier Tage verlängert. An diesen Laufzeitvorgaben orien tieren sich gesetzliche Zugangs- und Bekanntgabefiktionen, die bei der Übermittlung von Schriftstücken und Verwaltungs akten Anwendung finden. Solche Regelungen gibt es im Lan desverwaltungsverfahrensgesetz und im Landesverwaltungs zustellungsgesetz. Weil sich die Laufzeitvorgaben ändern, müssen auch die Fiktionsregelungen angepasst werden, damit den Bürgerinnen und Bürgern kein Nachteil entsteht.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zusammenfassen: Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind erstens ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung. Sie bringen einen großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bür ger sowie für die Verwaltungen mit sich. Durch den Gleich lauf mit dem Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und dem der Länder werden des Weiteren Klarheit und Rechtssicher heit geschaffen. Daher bin ich zuversichtlich – jedenfalls ver halten zuversichtlich –, dass unser Gesetzentwurf heute, dann im Ausschuss und schlussendlich auch in der zweiten Lesung hoffentlich eine breite Unterstützung hier im Landtag von Ba den-Württemberg findet.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat eigentlich umfassend alles formuliert, was dieses Gesetz aus macht. Es mag jetzt zwar nicht das glamouröseste Gesetz sein, aber es ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Die digitalen Erweiterungen erleichtern den Kommunen auf Dauer gesehen ihre Arbeit, und das ist zentral wichtig. Wir arbeiten ja in den verschiedensten Formen daran – in kleinen Schritten, aber auch in größeren Schritten.
Ich bin mir sehr sicher, dass dieses Gesetz auch einen Beitrag zu einfacheren und schnelleren Verfahrensabläufen leistet. Auch das ist zentral wichtig. Wir sehen immer wieder: Bei der Beschleunigung wie auch beim Bürokratieabbau sind es im mer wieder auch die kleinen Schritte, die Lösungen herbei führen. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag.
Durch die elektronische Schriftform werden Verwaltungsver fahren digitaler, moderner und, ja, freundlicher für die Bürge rinnen und Bürger. Daher auch noch einmal einen herzlichen Dank, dass wir im Haushalt auch Mittel für das Forschungs projekt für frustrationsfreie Verwaltungsverfahren etatisiert haben. Ich muss sagen: Wenn uns das gelingt, gehört der Frie densnobelpreis uns.
Die Digitalisierung birgt ein großes Potenzial, Dinge einfa cher zu machen, und auch ein großes Potenzial hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist jetzt ein erster Schritt. Ich denke, dass da noch viele Dinge möglich sind; aber um die Bürgerinnen und Bürger niederschwellig zu informieren, eignen sich die Anpassungen, die hier enthalten sind, sehr gut. Vereinfachungen gibt es in den verschiedensten Größen. Das ist eine davon. Ich denke, das ist ein gutes Gesetz.
Frohe Weihnachten! Wir arbeiten an dem Thema „Verwal tungsvereinfachung, Öffentlichkeitsarbeit und Entbürokrati sierung“ im nächsten Jahr einig und gemeinsam weiter. Das ist ein ganz wichtiger Zukunftspunkt für uns alle.
Wir sind auch in der Beschleunigung mit kürzerer Redezeit. – Ich darf jetzt der Kollegin Isabell Huber für die CDU-Fraktion das Wort ertei len. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Besser, schneller, effizienter – so kann man den vorlie genden Gesetzentwurf beschreiben oder, wie es mein ge schätzter Kollege Ulli Hockenberger sagen würde, so könnte man den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwal tungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes be schreiben.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Ulli Ho ckenberger CDU: Sehr gut!)
Wir führen mit diesem Vorschlag Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben, in Dauerrecht um. Unser Innenminis ter Thomas Strobl hat soeben einige wichtige Dinge, die wir verbessern und ändern werden, ausgeführt. Ich möchte das Planungssicherstellungsgesetz nennen, in dem wir Regelun gen, die sich während der Coronapandemie bewährt haben, jetzt in Gesetzesform überführen.
Aber auch die Regelung bezüglich des Themas „Öffentliche Bekanntmachungen im Internet“, um sozusagen vom Sofa aus Informationen abrufen zu können, oder die künftige Er möglichung, Dokumente über das Internet einzusehen sowie Video- und Telefonkonferenzen oder Onlinekonsultationen durchführen zu können, sind wichtige Vereinfachungen, die wir mit diesem Gesetzentwurf möglich machen.
Wie meine Kollegin Sperling gesagt hat, sind auch kleine Schritte wichtige Schritte, das sind Schritte in die richtige Richtung. Wir leisten mit diesen Änderungen einen Beitrag zur Digitalisierung und tragen zu Verwaltungsvereinfachun gen bei, und dies wiederum führt zur Verfahrensbeschleuni gung. Das ist ein wichtiger Punkt, was die Bürgerfreundlich keit anbelangt.
Also: Nutzen wir die Digitalisierung der Kommunen einfach konsequent weiter, um unsere Verwaltungen effizienter und moderner aufzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, der Gesetzentwurf zeigt auch ein Weiteres, nämlich dass wir die Herausforderun gen, vor denen die Kommunen stehen, sehen, dass wir die An liegen der Kommunen ernst nehmen, und vor allem, dass wir mit diesem Gesetzentwurf entsprechend handeln.