Protokoll der Sitzung vom 18.12.2024

Als Fazit kann man hier sagen, dass die beabsichtigten Ände rungen zwar wirklich sinnvoll sind. Sobald aber in einem Land dringender Reformbedarf entsteht, der nicht bundesweit simultan umgesetzt werden kann, wird es problematisch. Hier ist es die Aufgabe der Regierung, eine Lösung zu finden.

Abschließend möchte ich mich noch ganz herzlich bedanken, auch bei Ihnen, liebe Kollegen, aber vor allem auch bei der Verwaltung, für das erfolgreiche Jahr. Ich wünsche uns allen, frisch in den Januar zu starten, um mit neuen Kräften ein er folgreiches Jahr 2025 hier im Landtag von Baden-Württem berg abhalten zu können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir auch diese Aussprache beendet.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss. – Ich sehe, es erhebt sich kein Wider spruch. Damit ist es so beschlossen.

Damit haben wir bereits Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Wir kommen schon zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Finanzierung politi scher Stiftungen in Baden-Württemberg (Landesstiftungs finanzierungsgesetz – LStiftFinG) – Drucksache 17/7995

Auch hier wurden fünf Minuten Redezeit je Fraktion festge legt. Die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP ha ben vereinbart, sich die für die Begründung zur Verfügung ste hende Redezeit von fünf Minuten aufzuteilen.

Ich erteile jetzt zunächst für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Daniel Andreas Lede Abal das Wort.

(Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Oh! – „Andreas“!)

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Sie, Herr Präsident, sind der Erste, der den gan zen Namen vorgetragen hat. Herzlichen Dank dafür.

Kommen wir zum Thema. Wir haben einen gemeinsamen Ge setzentwurf für die politischen Stiftungen vorgelegt. Die po litischen Stiftungen in Baden-Württemberg blicken auf eine lange und erfolgreiche Tradition zurück. Ihr Beitrag zur ge sellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildung in unserem Land ist von unschätzbarem Wert. Diese wichtige Arbeit wurde auch schon bisher durch öffentliche Mittel des Landes Baden-Württemberg unterstützt.

Am 22. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt.

(Abg. Anton Baron AfD: Wer musste da klagen?)

Es stellte fest, dass die Voraussetzungen, unter denen politi sche Stiftungen Bundesförderungen erhalten, in einem Parla mentsgesetz geregelt werden müssen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch für Baden-Württemberg bindend und muss umgesetzt werden. Der Deutsche Bundes tag hat dies übrigens für die Bundesebene bereits umgesetzt.

Es ist hier im Landtag unsere gemeinsame Aufgabe, gemein same und übergreifende Regelungen für die Finanzierung der politischen Stiftungen zu schaffen. Um die Förderung der von den Parteien anerkannten Einrichtungen weiterhin auf ein so lides Fundament zu stellen, schaffen wir mit diesem Gesetz die notwendige gesetzliche Grundlage. Diese Regelungen ge währleisten die Transparenz und Fairness und stellen die wich tige Arbeit der Stiftungen sicher.

Gleichzeitig stellen wir im Sinne des Urteils des Bundesverfas sungsgerichts auch klar: Nur Stiftungen, die mit beiden Beinen

auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, haben Anspruch auf Förderung. Damit bekennen wir uns zu unserer Verantwortung für die Förderung der politi schen Bildung. Wir senden ein deutliches Signal. Wir bleiben für die Einrichtungen ein verlässlicher Partner.

Die Voraussetzungen für die Bewilligung prüft, wie gehabt, die Landeszentrale für politische Bildung. Neu hinzu kommt nun aber das Innenministerium. Das Innenministerium wird – so sieht es das Gesetz vor – die Verfassungstreueprüfung kompetent und mit hoher Expertise durchführen.

Im Landeshaushalt ändert sich indes an der Gesamthöhe der Förderung nichts. Die im Landeshaushalt festgelegte Höhe der Fördermittel unterstreicht die Bedeutung, die wir dieser Aufgabe beimessen.

Ich danke sehr meinen Kollegen Andreas Deuschle, Sascha Binder und Jochen Haußmann sowie ihren Fraktionen, mit de nen wir gemeinsam dieses Gesetz ausgearbeitet haben, das wir als gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen einbrin gen.

Wir begreifen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Gesetz als eine Chance. Es bietet uns die Möglichkeit, die Förderung politischer Bildung in Baden-Württemberg auf ein noch stabileres Fundament zu stellen. Damit stärken wir nicht nur die Arbeit der politischen Stiftungen, sondern letztendlich auch unsere Demokratie.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Baden-Würt temberg auch in Zukunft aktive politische Bildung betreibt und einen lebendigen demokratischen Diskurs verfolgt.

Am Ende möchte ich noch meinen herzlichen Dank hinzufü gen, und zwar an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags, die uns die Arbeit hier im Saal ermöglichen. Ich wünsche Ihnen allen, auch den Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, fröhliche Weihnachten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

Als Nächster spricht jetzt für die CDU der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Herr Abg. Andreas Deuschle.

Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Politische Stiftun gen gehören schon lange zu Baden-Württemberg. Ihre Ange bote stehen jeder Bürgerin und jedem Bürger offen. Wenn wir sie mit Steuermitteln fördern, wenn wir ihre gesellschaftspo litische und demokratische Bildungsarbeit unterstützen, dann ist das nichts anderes als Bildungsförderung im gesellschaft lichen Pluralismus.

Ja, politische Stiftungen sind ein wichtiger Teil der politischen Kultur im Land. Gerade weil das so ist, weil die politischen Stiftungen die Demokratie lehren und verkörpern, müssen wir auch für diese einstehen.

Der Auftrag – der Kollege hat es soeben gesagt – des Bundes verfassungsgerichts ist klar: Der Haushaltsgesetzgeber kann nicht mehr länger frei über die Stiftungsförderung entschei den. Es braucht vielmehr eine gesicherte gesetzliche Grund lage dafür. Mit dem heutigen Gesetzentwurf tun wir genau das, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat: Wir schaffen die Grundlage für die Finanzierung politischer Stiftungen, und zwar eine klar strukturierte, unbürokratische und nachvollziehbare Grundlage.

Wir orientieren uns bei diesem Gesetz nicht nur am Vorbild des Bundes, sondern auch ganz eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter haben et wa ausdrücklich klargestellt, dass es unbedenklich ist, die Stif tungsfinanzierung in gewisser Weise einzuschränken. Expli zit erwähnt wurde die Einschränkung auf diejenigen Stiftun gen, deren anerkennende Partei eine dauerhafte Grundströ mung darstellt. Das bedeutet: Erst dann, wenn eine Partei mehrfach den Sprung in den Landtag schafft, kommt die mit ihr verbundene Stiftung für eine Förderung überhaupt infra ge.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Wir sagen dabei wie im Bund: Aller guten Dinge sind drei.

(Abg. Anton Baron AfD: Ach so!)

Der dreimalige Parlamentseinzug ist Voraussetzung dafür, Geld vom Staat zu bekommen. Ich finde, das ist eine sachge rechte Lösung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Seltsam!)

Nicht nur sachgerecht, sondern eben auch notwendig ist, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sicherstellen: Nur die Stiftungen können gefördert werden, die auch für die frei heitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

(Abg. Carola Wolle AfD: Wer bestimmt das? – Ge genruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das Bundesverfassungsgericht, ganz einfach!)

Auch hier liegen wir ganz auf der Linie des Bundesverfas sungsgerichts. Wer daran Zweifel hat, der zweifelt an der Rechtsstaatlichkeit unseres Staatsaufbaus.

(Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD)

Damit kein falscher Zungenschlag aufkommt, darf ich mit Er laubnis des Präsidenten Randnummer 246 des Urteils zitie ren:

Nimmt der Gesetzgeber im Wege der Ausgestaltung der staatlichen Stiftungsfinanzierung Eingriffe in die Chan cengleichheit der politischen Parteien vor, bedarf es da zu besonderer gesetzlicher Regelungen, die zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet und erforder lich sind... Dabei kommt als gleichwertiges Verfassungs gut insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokra tischen Grundordnung in Betracht.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen: Diese Vor aussetzung gilt für alle Stiftungen in gleicher Weise. Keine Stiftung wird von vornherein benachteiligt,

(Zurufe von der AfD, u. a.: Nein! – Überhaupt nicht! – Abg. Anton Baron AfD: Vorher hat zwei Mal ein ziehen gereicht!)

unsere Demokratie nur von vornherein geschützt.

Es ist nicht zu viel verlangt, dass Stiftungen das vertreten, was unsere Verfassung uns aufgibt, nämlich eine freiheitlich-de mokratische Grundordnung. Es ist das Mindeste, was drin sein muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein dritter Punkt ist mir bei diesem Gesetzentwurf wichtig. Wir sorgen nicht für mehr Bü rokratie, sondern führen die bisherige Praxis de facto fort. Über die Förderung wird also auch künftig die Landeszentra le für politische Bildung entscheiden. Jedoch wird die Ent scheidung nur noch im Einvernehmen mit dem Innenministe rium getroffen. So stellen wir sicher, dass es für die Stiftun gen nach wie vor einen Ansprechpartner und eine Entschei dung gibt. Gleichzeitig wird die notwendige Kompetenz des Innenministeriums immer mit einbezogen. Ich denke, das ist ein pragmatischer Ansatz, der Rechtssicherheit für alle schafft.

An dieser Stelle bleibt mir nur noch, meinen Dank an die Kol legen von den Grünen, an Daniel Lede Abal, an die SPD, an Sascha Binder, an die FDP/DVP, an Jochen Haußmann, zu richten,