Herr Präsident, werte Kollegen! Man kann eigentlich nur noch fassungslos dasitzen. Was hier an Realitätsverweigerung und als Märchen erzählt wird, das ist wirklich unglaublich.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba ron AfD: Ungerechte Parteifinanzierung! – Abg. Da niel Lede Abal GRÜNE: Die gleiche Rede wie im mer!)
Wir erleben ein weiteres Schauspiel des Parteienkartells. Der Titel müsste in Anlehnung an einen bekannten Akt eigentlich „Arroganz und Vorurteil“ lauten. Es ist unglaublich.
Einmal die Fakten: Für die Plenarsitzung dieses Landtags am 7. November dieses Jahres hatte das Selbstbedienungskartell der anderen Fraktionen die Erste Beratung dieses Gesetzent wurfs auf die Tagesordnung setzen lassen. Natürlich bekamen Sie mal wieder nichts geregelt, stellten genau nichts fristge recht fertig und mussten in hochnotpeinlicher Weise den Ent wurf wieder von der Tagesordnung herunternehmen. Das ist die Wahrheit, was Ihre Unfähigkeit angeht.
So ein mitleiderregendes Schauspiel der Unfähigkeit ist ja nichts Neues. Normalerweise würde man ja sagen, der Ge setzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht, aber das wür de ja unterstellen, dass Sie Ihr Handwerk verstehen, und das wird wohl niemand in diesem Fall ernsthaft behaupten.
(Abg. Sascha Binder SPD: Jetzt kommt er, aber da ist es Ihnen auch nicht recht! – Zuruf des Abg. Dr. Ste fan Fulst-Blei SPD)
Er kommt heute, weil das Bundesverfassungsgericht mit Ur teil vom 22. Februar 2022 festgestellt hat, dass der Bundes tag – ich zitiere – durch den Bundeshaushaltsplan vom 17. De zember 2018 die AfD-Partei „in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt“ hat.
Das ist die Wahrheit. Die Richter stellen wörtlich – ich zitie re – einen „Verfassungsverstoß“ fest und schreiben dies aus drücklich in die Urteilsbegründung. Kollege Binder, lesen Sie mal wenigstens die Urteilsbegründung. Es ist unfassbar, was Sie hier abziehen.
Wenn es einen Verstoß gibt, dann gibt es auch Täter. Wer wa ren denn die Täter? Das waren die Parteien, die 2022 im Bun destag vertreten waren:
(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wir sind trotzdem hier im Landtag! Was Sie erzählen, ist zum Bundes tag!)
Alle diese Parteien haben höchstrichterlich festgestellt bekom men – – Wissen Sie, Kollege Lede Abal, Sie sollten doch nicht mit jedem Satz dokumentieren, dass der Herrgott, als es um Intellekt und Rhetorik ging, Sie unter Quarantäne gestellt hat.
die mit Begriffen wie Anstand, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit oder gar Respekt vor Wahlergebnissen oder dem Wähler besten falls massive Schwierigkeiten hat. Seit Jahrzehnten haben Sie sich den Staat zur Beute gemacht.
Seit Bestehen dieses Landtags kennen die Ausgaben für Frak tionen, Stiftungen und den Landtag nur eine Richtung: immer höher.
Dazu gehört auch dieses Stiftungsunwesen. Diese parteinahen Stiftungen sind nichts anderes als ein weiteres Mittel, das hart erarbeitete Steuergeld aus den Taschen der Steuerzahler in den Dunstkreis der Parteien umzuleiten. Das ist die Wahrheit.
Und die Wahrheit ist: Hätte die AfD nicht Klage vor dem Bun desverfassungsgericht eingereicht, hätten Sie mit Ihren rechts widrigen Verfassungsverstößen weitergemacht. So weit kommt es: Sie haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein mehr.
Mal an die Bevölkerung gerichtet gesagt: Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund lag im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen €.
Sie holen sich 2 Millionen € pro Tag aus den Taschen der Steu erzahler. Das ist die Wahrheit. Das ist eine Sauerei.
Die Position meiner AfD-Fraktion ist glasklar: Wir fordern ein Verbot und die sofortige Abschaffung der Finanzierung von parteinahen Stiftungen aus Steuergeldern. Stoppen Sie das sofort! Kein Steuergeld für parteinahe Stiftungen!
Wenn man sich den Entwurf genauer ansieht – er ist sehr ent larvend –, stellt man fest: Sie tragen der Tatsache, dass die FDP aus dem Landtag fliegen könnte, bereits Rechnung.
Sie halten ausdrücklich fest, dass dieses Rausfliegen für die Zuwendungen an die FDP-nahe Stiftung zukünftig unschäd lich sein soll.
Dazu passt auch, dass Ihre Formulierungen alle schwammig und ein klarer Verstoß gegen den juristischen Bestimmtheits grundsatz sind.
Im Interesse des Steuerzahlers liegt dieses Gesetz nicht. Des halb wird meine Fraktion es mit allen Mitteln bekämpfen.