Sie hatten mich gefragt, wie viele solcher Fälle uns bekannt sind. In Baden-Württemberg ist das der einzige Fall, der uns bekannt ist. Wie gesagt: Die Schlussabrechnung soll ja auch dazu dienen, bei solchen Massenprogrammen auch entspre chende Abweichungen – die gibt es durchaus, auch in beide Richtungen, nach oben und nach unten – zu identifizieren, so dass – wir gehen ja mit Steuergeldern um – auf der Basis der Förderkonditionen die korrekten Beträge an die Unternehmen fließen.
Sie haben mir eine Frage zu denjenigen gestellt, die nicht kla gen. Ich meine, es ist wie bei allen Verfahren. Das hat mit den Coronahilfen nichts zu tun. Es gibt den geltenden Grundsatz: Wenn ein Unternehmen nicht geklagt hat, dann partizipiert es natürlich auch nicht an möglichen Änderungen durch eine Rechtsprechung, wenngleich uns ja noch keine rechtskräfti gen Urteile vorliegen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe von dem Fall Anfang dieses Jahres auch erst erfahren. Jetzt sagt man: Das war eben ein IT-Fehler des Bundes. Das war es faktisch auch. Trotzdem lief es ja über die L-Bank.
Und meine Frage – die haben Sie jetzt nicht beantwortet –: Warum hat man eigentlich die Betroffenen nicht informiert? Denn man muss sich das Ganze schon so vorstellen: Man gibt da etwas in ein Onlineportal ein. Dann kommt ein Betrag he raus. Dann wird dieser Betrag überwiesen. Und dieser wird schließlich dafür eingesetzt, das Unternehmen zu retten, um
Das, was da kommt, geht ja nicht im Verhältnis 1 : 1 in den Gewinn des Unternehmens. Vielmehr wurde ein Unterneh men gerettet. Und dann sagt man fünf oder viereinhalb Jahre später: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht ja, dass bei der Schlussabrechnung alles gegengerechnet wird.
Sie wissen doch nicht erst seit Januar 2025, dass da ein Sys temfehler vorliegt. Warum geht man dann nicht proaktiv auf die Unternehmen zu, anstatt zu warten, bis die bzw. der prü fende Dritte das einreicht und erst mal niemand weiß, worum es ging? Im ersten Moment wusste auch die L-Bank nicht, wo der Fehler liegt. Denn es hat sich ja hin und her gezogen. Des wegen also die Frage: Warum geht man nicht auf die Unter nehmen zu, die bei der L-Bank den Antrag gestellt haben?
Das Zweite: Was glauben Sie denn, was für ein Signal das an die Unternehmen ist, wenn wir einerseits reihenweise die Pro zesse verlieren, weil wir hinsichtlich der coronabedingten Li quiditätsausfälle zu unbestimmt gewesen sind, andererseits aber den betreffenden Unternehmen sagen: „Bei euch haben wir Nachforderungen gemacht, die habt ihr bezahlt; ihr habt nicht geklagt, das war’s“?
Wir alle wünschen uns nicht, dass so etwas noch einmal vor kommt. Aber sind nicht auch Sie der Meinung, dass so etwas zu Politikverdrossenheit insbesondere in den Unternehmen führt, wenn der Staat etwas ins Schaufenster stellt, was er nachher nicht halten kann?
Also, der letzten Aussage – der Staat stel le Dinge ins Schaufenster, die er nicht halten kann – möchte ich widersprechen. Wir haben über die Coronahilfen und die Überbrückungshilfen – die Ereignisse haben sich in dieser Zeit überschlagen – wirklich alles unternommen, um den Unter nehmen in unserem Land in dieser Zeit zur Seite zu stehen und sie dann in der Weiterentwicklung der Programme, gera de bei den Überbrückungshilfen – – Beispielsweise haben wir, das Land, auch für die Schausteller sowie für die Hotellerie und Gastronomie mit der Stabilisierungshilfe Extraprogram me aufgelegt.
In dieser schweren Phase, in der man auch hätte verzweifeln können, hatten wir alle große Bedenken, dass die Unterneh men ihre Tätigkeit aufgeben und es dann wirklich zu einem Flächenbrand kommt. Dem haben wir durch die Programme entgegengewirkt, die wir, Bund und Länder, gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Die Länder haben dann ergänzt, und beim Bundesprogramm haben wir administriert. Deswegen muss man da unterscheiden.
Sie haben zum einen danach gefragt, wie die L-Bank damit umgeht. Da bin ich nicht involviert. Die L-Bank führt dies aus und geht da natürlich auch vor dem Hintergrund dieser Mas se von Anträgen schon verantwortungsbewusst mit den Part nerinnen und Partnern um.
Dazu, zu welchem Zeitpunkt wer wann über mögliche Sys temfehler informiert wurde, kann ich jetzt keine Aussage tref fen. Tatsache ist, dass ja gerade die Schlussabrechnung dazu dienen soll,
für – in Anführungszeichen – „IT-Systemfehler/Abrechnungs fehler/Angabenfehler/Einschätzungen, die noch einmal kor rigiert werden“ die korrekten Zahlen noch einmal zu erfassen, damit Fehler auch korrigiert werden.
Ich denke, vor dem Hintergrund, dass es wirklich ein Milliar denprogramm war, gibt es natürlich Fälle, in denen Fehler ge macht wurden. In diesem Fall wurde es jetzt nach unten kor rigiert. Es hätte aber auch sein können, das hätte nach oben korrigiert werden müssen. Solche Fälle gibt es auch, in denen die Hilfen dann sogar erhöht wurden. In diesem Fall wurde jedoch ein zu hoher Abschreibungsbetrag angesetzt.
Unser Rechtsstaat hat gewisse Prinzipien, Grundregeln, und ich meine, wir sind auch gut beraten, diese nicht außer Kraft zu setzen.
Ich möchte noch einmal dieses große Ganze in den Blick neh men. Bei 600 000 Anträgen konnten wir der überwiegenden Mehrheit eine großartige Hilfestellung geben.
Die erste betrifft die konkrete Bedeutung der IT-Verfahren in dieser ganzen Coronageschichte. Also was bedeutet das, was wir dort alles mit hatten, konkret?
Und das Zweite, was ich noch gern wissen würde, nachdem wir wieder viel allgemeine Kritik an den Coronahilfen gehört haben, ist: Warum gehen Sie noch immer davon aus, dass die Hilfen an sich ein Erfolg waren?
Der Bund hat eine bundesweite Platt form eingerichtet, und die Unternehmen aus allen Bundeslän dern haben ihre Anträge dann über diese bundesweite IT-Platt form eingespeist, über die dann eben auch sehr schnell diese Anträge bearbeitet werden konnten.
Ohne diese Möglichkeit, digital effizient zu unterstützen, hät ten wir diese Masse von Anträgen gar nicht entsprechend be arbeiten können. Es ging uns auch darum, dass die Auszah lungen schnell erfolgen. Die Betriebe hatten ja geschlossen; es gab behördenbedingte Schließungen. Die Betriebe brauch ten schnell dieses Geld, um mögliche Liquiditätsengpässe aus zugleichen. Vor diesem Hintergrund war Eile geboten, und die digitalen Möglichkeiten haben ganz andere Geschwindigkei ten eröffnet. Da wurde wirklich vieles unternommen. Bezüg lich der Impfnachweise wurde diese Corona-App entwickelt; Sie alle erinnern sich. Da war es auch geboten, dass wir mit solchen Systemen arbeiten.
Danke auch noch für die zweite Frage. In der Tat konnten wir eine Insolvenzwelle – ich würde sogar sagen, einen Flächen
brand in bestimmten Branchen – verhindern. Deshalb waren die Coronahilfen unter dem Strich ein großer Erfolg für unse re Wirtschaft. Natürlich hoffen wir, dass eine solche Situati on nie wieder eintritt, wenngleich wir dann auch anders vor bereitet sind. Allerdings hat jede Krise ihre eigenen Regeln. Aber wir werden alles daransetzen – wir haben in der Enquete kommission im Landtag darüber diskutiert –, auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein.
Frau Ministerin, ei ne Frage zur Timeline. Was schätzen Sie, wann diese endlose Saga Soforthilfen einmal abgeschlossen sein wird, sodass Sie nicht mehr Angst davor haben müssen, dass das Murmeltier weiter täglich grüßt, weil wir wieder Nachfragen zu kuriosen Fällen haben? Was schätzen Sie, wann dieses Thema beendet sein wird?
Das ist schwer abzuschätzen. Wir sind derzeit bei den Überbrückungshilfen. In Baden-Württemberg haben wir ca. 50 % abgearbeitet. Das heißt, da liegt noch et was vor uns. Im Vergleich zu anderen Ländern liegen wir aber im vorderen Drittel. Wir sind in der Gruppe der Bundeslän der, die weiter vorn sind. Diese Zeiträume sind kein badenwürttemberg-spezifisches Problem. Das macht auch deutlich, dass es eben auch an dieser Masse von Anträgen und jetzt auch Schlussabrechnungen liegt, die zu bewältigen sind. Das geht nicht nur Baden-Württemberg so, sondern auch den anderen Ländern.
Wir setzen alles daran und ich wünsche mir auch, dass alles so schnell wie möglich zu einem Abschluss kommt. Das ist in unser aller Interesse. Wir sind da auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ende. Wir werden aber alles daransetzen, dass wir hier weiter schnell voranschreiten.
Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Ganz herzlichen Dank, Frau Ministe rin, und herzlichen Dank an die die Frage stellende FDP/DVPFraktion.
Ich rufe noch unser drittes Thema auf, weise aber schon dar auf hin, dass wir in 14 Minuten die Regierungsbefragung be enden. Die CDU-Fraktion hat folgendes Thema angemeldet:
D i e b a d e n - w ü r t t e m b e r g i s c h e L a n d a r z t q u o t e – S a c h s t a n d u n d P e r s p e k t i v e n
Vielen Dank. – Herr Präsident, ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Die medizinische Versor gung in Baden-Württemberg war schon heute Morgen Gegen
stand der Beratungen. Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, ist die Landarztquote ein wichtiges Instrument, ein wichtiger Mo saikstein, um die medizinische Versorgung im Land BadenWürttemberg weiter gewährleisten zu können. Aus diesem Grund stellen wir zwei Fragen an den Sozialminister:
Erstens: Wie viele Personen studieren im Rahmen der badenwürttembergischen Landarztquote hier in Baden-Württem berg?
Zweitens: Wie bewertet die Landesregierung nach mittlerwei le vier abgeschlossenen Bewerbungs- und Auswahlverfahren die baden-württembergische Landarztquote? Wir sehen sie als Erfolgsmodell an. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu den Studienleistungen und zur Zufriedenheit der Studie renden vor, die einen Studienplatz nach der Landarztquote er langen konnten?
Vielen Dank, Herr Abgeord neter. – Ich darf den Herrn Sozialminister um die Beantwor tung der Fragen bitten.
(Abg. Ulli Hockenberger CDU: Lassen Sie sich Zeit, Herr Minister, lassen Sie sich Zeit! Nur nicht hetzen lassen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Teufel, herzlichen Dank für diese Anfrage. Sie wissen, dass es sich bei der sogenannten Landarztquote um eine Vor abquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Human medizin handelt. Die dafür notwendige gesetzliche Grundla ge ist das Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Be darfs in Baden-Württemberg, das sogenannte Landarztgesetz. Es beinhaltet im Wesentlichen die jährliche Vergabe von bis zu 75 Studienplätzen an Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Gegenzug verpflichten, für mindestens zehn Jahre als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten.
Zuständig für die Durchführung ist das Referat 98 im Regie rungspräsidium Stuttgart. Derzeit studieren insgesamt 273 Studierende im Rahmen der Landarztquote.