Protokoll der Sitzung vom 12.03.2025

Wir brauchen einen vielfältigen Qualitätsjournalismus in ei ner vielfältigen Medienlandschaft. Wir brauchen eine vitale, duale Rundfunkordnung aus öffentlich-rechtlichem Rundfunk

(Abg. Anton Baron AfD: Das glauben Sie doch sel ber nicht, was Sie da erzählen!)

und privatwirtschaftlichen Medien, und dies mehr denn je.

Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Entwurf des Re formstaatsvertrags legen wir ein wichtiges Reformpaket vor, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesen herausfor dernden Zeiten fit für die digitale Zukunft zu machen. Wir dre hen gleichzeitig an verschiedenen Stellschrauben, um auch den Presseverlagen und den privaten Medien an sich in wirt schaftlich schwierigen Zeiten entgegenzukommen. Das The ma Presseähnlichkeit wurde von den Abg. Weber und Kern vorgebracht.

Nachdem die Fachberatung im Ständigen Ausschuss zu den einzelnen Vorhaben bereits intensiv erfolgt ist, möchte ich mich auf einige grundlegende Bewertungen beschränken:

Erstens: Der Bedarf an Qualitätsjournalismus – viele von Ih nen haben es auch unterstrichen – war nie so groß wie aktu ell. Die Meinungsbildung darf nicht einigen wenigen globa len Plattformen überlassen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein Gewicht dazu sein und bleiben, und hier für braucht es höchste Standards an Quellen, Recherche und Aufarbeitung von Informationen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dieses Qualitätsversprechen Tag für Tag aufs Neue einlösen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Was sagen Sie zu dem lin ken Populismus? Das muss ja gesagt werden!)

Der Reformstaatsvertrag verfolgt daher das Ziel, ihn in sei nen Stärken zu stärken und das Gesamtsystem schlanker und effizienter zu machen. Nur mit einem zeitgemäßen öffentlichrechtlichen Rundfunk können wir die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung auch in Zukunft sichern.

(Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD)

Zum Zweiten legen wir einen Entwurf zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags vor. Hiermit soll ein Systemwechsel in der festgefahrenen Debatte um die Anpas sung des Rundfunkbeitrags vorgenommen werden. Künftig soll der Vorschlag der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, unmittelbar in Be standskraft übergehen, wenn nicht ein staatsvertraglich be stimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag wi derspricht. Die Quoren sind gestaffelt, je nach Höhe der Bei tragserhöhung von einem Land bis zu drei Ländern, oder gar auch im Fall einer größeren Erhöhung ohne ein solches Quo rum, dass es auch hier direkt in die Plenen geht.

Meine Damen und Herren, der Rundfunkbeitrag darf eben nicht zum politischen Spielball werden.

(Abg. Anton Baron AfD: Aha! Das auch in unsere Richtung gesagt!)

Gleichzeitig darf es nicht die Regel sein, dass das Bundesver fassungsgericht den Beitrag festlegt. So ist es ja gelaufen;

(Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

wir haben den Fall vor Augen. Wir werden demnächst auch wieder eine Debatte bekommen. Es liegt eine Verfassungsbe schwerde vor, das Verfassungsgericht wird darüber zu befin den haben. Es braucht in dieser Zeit einen neuen Mechanis mus, um das Verfahren insgesamt resilienter zu machen, aber auch zu glätten und an die heutige Zeit anzupassen.

Meine Damen und Herren, mit dem Widerspruchsmodell schaf fen wir die notwendige Klarheit, die Stabilität und die Pla nungssicherheit. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts von ARD und ZDF im jüngsten November hat die Beratung im Länderkreis durchaus erschwert. Ich persönlich gestehe ih nen natürlich das Recht zu, zu klagen. Ich halte den Zeitpunkt gelinde gesagt für unglücklich. Aber nun liegt die Verfas sungsbeschwerde vor. Das Verfassungsgericht wird darüber zu befinden haben. Aber das hat natürlich bei der Frage nach der Unterzeichnung dieses Staatsvertragsentwurfs zu gewis sen Komplikationen geführt. Es gibt, wie Sie wissen, eine Pro tokollerklärung einzelner Länder, die sagen: „Erst wenn die Verfassungsbeschwerde obsolet ist, können wir auch mitzeich nen.“ Das alles wird derzeit noch im Länderkreis geklärt. Ich kläre Sie gern zeitnah darüber auf.

Der dritte Staatsvertrag dieses Medienpakets betrifft den Sechs ten Medienänderungsstaatsvertrag zur Stärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Hierzu soll der Jugendmedien schutzstaatsvertrag novelliert werden. Der Schutz von Kin dern und Jugendlichen im Netz muss besser werden. Es darf nicht sein, dass wir im digitalen Raum gerade Kinder und Ju gendliche schutzlos der Flut an Desinformationen und Hass überlassen. Die Ankündigungen der großen Techkonzerne aus den USA, Schutzmaßnahmen zurückzufahren, lassen Schlim mes befürchten.

Die Zahlen zu Desinformationen und zu Beleidigungen im Netz sind gelinde gesagt dramatisch. Umso mehr brauchen wir eine zeitgemäße Regulierung. Ich denke, eine solche le gen wir mit diesem Staatsvertrag nun an. Der Staatsvertrag sieht Änderungen im technischen Jugendmedienschutz vor und setzt im Bereich der Betriebssysteme von mobilen End

geräten wie Smartphones und Tablets an. Anbieter von Be triebssystemen für mobile Endgeräte müssen künftig eine Möglichkeit schaffen, in den Einstellungen der Geräte auf ei ne einfache und leicht zugängliche Weise die Jugendschutz funktion zu aktivieren. Das soll gewährleistet werden. Das dort jeweils eingestellte Alter wird dann mit der Alterskenn zeichnung der App abgeglichen, und die App ist auf dem End gerät nur nutzbar, wenn sie mit dem eingestellten Alter über einstimmt.

Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag und der Reform staatsvertrag – so viel zum weiteren Verfahren – sollen noch im März durch die MPK unterzeichnet werden, damit sie noch in diesem Jahr in Kraft treten können. Zu den Staatsverträgen wird die Landesregierung wie üblich jetzt im Laufe des Früh jahrs noch die entsprechenden Zustimmungsgesetze in den Landtag einbringen.

Um den Blick nach vorn zu richten: Wir haben dem Landtag bereits den Entwurf zur Novelle des SWR-Staatsvertrags zu geleitet, nachdem das Kabinett diesen am 25. Februar be schlossen hat. Auch dieser ist noch im Köcher.

Das, meine Damen und Herren, verdeutlicht, welche Wichtig keit die Landesregierung der Medienpolitik in diesen Zeiten beimisst.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen zu den genannten Vorlagen im Laufe der kommenden Wochen und Monate und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/8383. Der Ständige Ausschuss schlägt Ihnen vor, von den Mitteilungen der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen zu.

Damit ist auch Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Meine Damen und Herren, damit sind wir bereits am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.

Die nächste Sitzung findet am Donnerstag – also morgen –, 13. März 2025, um 9:30 Uhr statt.

Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung.

Schluss: 17:38 Uhr