Doch natürlich liegt im Bauordnungsrecht allein nicht die Ant wort auf alle Fragen. Deswegen kommt es ganz entscheidend darauf an, dass es ein Gesamtpaket gibt aus allem, was wir im Bausektor, vor allem im Wohnungsbau, tun.
Ich nenne hier mal nur ein paar wenige Schwerpunkte: unse re Wohnraumförderung, mit der wir im Doppelhaushalt 1,5 Milliarden € zur Verfügung stellen; die Städtebauförderung, mit der wir im Doppelhaushalt rund eine halbe Milliarde Eu ro zur Verfügung stellen und die Kommunen damit unterstüt zen – wir alle wissen, dass jeder Fördereuro das Achtfache an Investitionen nach sich zieht und auslöst.
Der dritte Punkt: Ich erinnere an und weise auf unser Virtuel les Bauamt hin, mit dem bereits 150 von 209 unteren Bau rechtsbehörden vollproduktiv, also voll im Verfahren arbeiten und mit dem wir in Baden-Württemberg über 70 % aller Bau anträge bundesweit auf den Weg bringen. Wir sind hier bun desweit wirklich Vorreiter und Musterländle – mit drei Aus rufezeichen. Man sieht, was man tun kann, wenn man die Din ge auch bei der Digitalisierung ernst meint und gut macht.
Es ist nicht das eine große Rad, mit dem wir das Uhrwerk wie der in Schwung bringen. Ich denke, das ist uns allen klar. Wir müssen die ganze Mechanik, jedes Rädchen im Blick behal ten, in Schwung bringen, aktivieren und dann klug und mutig das tun, was wir tun können und was auch unbedingt notwen dig ist. Mit „wir“ meine ich wirklich alle, die am Bau tätig sind, mit dem Bauen etwas zu tun haben und hier Verantwor tung tragen. Da kann keiner nach dem Sankt-Florians-Prinzip sagen: „Bitte, andere sollen die Verantwortung tragen, sollen zur Beschleunigung und Vereinfachung beitragen, aber bei mir muss alles so bleiben, wie es ist.“ Freiheit bedeutet eben auch Verantwortung, und das gilt gerade ganz besonders für den Baubereich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin diese große Reform der Landesbauordnung auch ganz persönlich mit dem Ziel angegangen, dass wir, die Landesregierung, aber auch der Gesetzgeber, einmal zeigen, dass wir nicht nur von Bürokra tieabbau sprechen, sondern gerade in solchen Krisenzeiten, in denen der Motor beim Wohnungsbau komplett zum Stillstand gekommen ist, wirklich Ernst machen und wirklich jedes Steinchen umdrehen, um zu sehen, was in der LBO denn wirk lich sein muss und was nicht.
Die LBO ist nicht dafür da, den Komfort oder den Luxus zu definieren, sondern das zu definieren, was zwingend notwen dig ist, und dann den Bauherren auch die notwendige Freiheit zur eigenen Entscheidung und Gestaltung zu geben.
Deswegen bin ich davon überzeugt, dass diese Reform der LBO weit mehr ist als nur ein weiterer Gesetzentwurf. Sie ist wirklich – darauf können wir, das Parlament, insgesamt auch stolz sein – Ausdruck unserer Entschlossenheit, das Bauen in unserem Land neu auszurichten. Es geht nicht nur darum, bü rokratische Hürden abzubauen, sondern es geht auch darum, eine neue Kultur des Ermöglichens, des Möglichmachens zu schaffen.
Genau das ist der Weg, den wir in dieser Legislaturperiode be schreiten wollen: weg von der Regulierung um ihrer selbst willen hin zu einer pragmatischen und zukunftsorientierten Gestaltung der Baupolitik. Vielleicht kann das dann auch die Blaupause und das gute Beispiel für viele weitere Themen sein, für die wir hier im Land Verantwortung tragen.
Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die ser Gesetzentwurf zügig verabschiedet wird und dann auch zügig in Kraft treten kann. Und lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen für die Zukunft unseres Landes, seiner Ge meinden und Städte mit seinen Bürgerinnen und Bürgern set zen.
Ist das eine Wort meldung, Herr Abg. Haag? – Nein. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir ohne weitere Wortmeldungen am Ende der Allgemeinen Aussprache angekommen.
Damit können wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8022 schrei ten. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Fachausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, Druck sache 17/8392. Hier wird empfohlen, dem Gesetzentwurf zu zustimmen.
Wir haben jetzt einen Abstimmungsmarathon vor uns, weil es viele Änderungsanträge gibt. Ich will gleich darauf hinwei sen, dass vier Änderungsanträge der Fraktion der SPD, zwei Änderungsanträge der Fraktion der FDP/DVP und noch zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD sowie ein Entschlie ßungsantrag der Fraktion der AfD vorliegen. Ich werde die Änderungsanträge bei Artikel 1 und den Entschließungsan trag nach der Schlussabstimmung zur Abstimmung stellen.
In dem Gesetzentwurf ist in Nummer 18 bei § 33 Absatz 1 das Datum der letzten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, 4. Januar, durch das Datum 22. Dezember zu ersetzen. – Sie stimmen dieser redaktionellen Änderung zu.
Außerdem ist in Nummer 45 bei § 77 eine Angabe einzuset zen. Diese Stelle ist durch eine eckige Klammer gekennzeich net. Diese Angabe hängt mit der Verkündung und dem Inkraft treten des Gesetzes zusammen und kann nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden. Die Regie rung wird deshalb heute ermächtigt, diese Angabe vor der Ver kündung in das Gesetz aufzunehmen. – Auch hier stimmen Sie zu.
Der erste Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8510-1, betrifft zum einen die Nummer 2 Buchstabe c so wie zum anderen die Einfügung einer neuen Nummer 20, die sich auf die Änderung von § 37 LBO bezieht, und sieht ins besondere die Abschaffung der Fahrradstellplatzpflicht vor. Ich stelle diesen Antrag insgesamt zur Abstimmung. Wer die sem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Der nächste Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Druck sache 17/8510-2, betrifft die Nummer 6 und fordert die Ab schaffung der Verpflichtung zur Herstellung von Kinderspiel plätzen und zur Begrünung von baulichen Anlagen. Wer die sem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/8510-8, mit dem eine neue Nummer 20 eingefügt werden soll. Diese betrifft die Änderung von § 37 LBO. Den Gemeinden soll mehr Ver antwortung bei der Festlegung von Stellplatzanforderungen übertragen werden. Wer diesem Änderungsantrag der Frakti on der FDP/DVP zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Ände rungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-4, zur Abstimmung, der ebenfalls die Einfügung einer neuen Nummer 20 sowie infolge der Ände rung eine neue Nummer 43 mit dem Ziel einer vollständigen Kommunalisierung der Stellplatzfrage begehrt. Diesen Antrag stelle ich ebenfalls insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abge lehnt.
Zu Nummer 29 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-5, vor, der die Zustimmung der Ei gentümer benachbarter Grundstücke zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen fordert. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/8510-9. Dort soll ebenfalls eine neue Nummer 29 – dies betrifft die Änderung von § 54 LBO – in den Gesetzentwurf einfügt werden. Diese fordert, dass
die Baurechtsbehörde den Bauherren unverzüglich und voll umfänglich mitzuteilen hat, welche Ergänzungen ihrer Bau vorlage erforderlich sind. Wer diesem Änderungsantrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist auch dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-6, zu Nummer 34 ab – dieser be trifft die Änderung von § 62 LBO –, mit dem die Länge der Privilegierung ehemaliger Tierhaltungsanlagen verkürzt wer den soll. Wer diesem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstim men? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8510-7, der die Neufassung der Num mer 35 – diese betrifft die Änderung von § 63 LBO – fordert. Er zielt darauf ab, auch für die neu hinzugekommenen Berufs gruppen die notwendige fachliche Qualifikation und eine aus reichende Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Wer die sem Änderungsantrag der SPD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abge lehnt.
Jetzt kommen wir zu Artikel 1 insgesamt. Wer Artikel 1 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehr heitlich zugestimmt.
mit den Nummern 1 und 2 auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zuge stimmt.
Hier gebe ich noch folgenden Hinweis: In dem Gesetzentwurf ist auch in Artikel 3 noch eine Angabe einzusetzen, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zusammenhängt und nicht im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden kann. Diese Stelle ist durch eine Klammer gekennzeichnet. Die Regierung wird hiermit wieder ermächtigt, diese Angabe vor der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Sie stim men zu.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 3 mit dieser Maßgabe zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Ent haltungen? – Damit ist auch Artikel 3 mehrheitlich zuge stimmt.
Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.