Konkret heißt das: Die Einschränkungen für Ungeimpfte, al so die 2G-Regel für weite Teile des öffentlichen Lebens, blei ben bestehen. Das gilt ebenso für den privaten Bereich. Hier gilt in Baden-Württemberg weiterhin: Pro Haushalt sind nur Treffen mit einer ungeimpften Person erlaubt. Klubs, Bars und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. In Baden-Würt temberg finden Großveranstaltungen weiter, wie schon vor zwei Wochen beschlossen, nicht statt.
Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wer den verschärft. Private Zusammenkünfte sind künftig nur noch mit höchstens zehn Personen über 14 Jahren erlaubt.
Da Omikron auch von Geimpften und Genesenen weiterver breitet werden kann, ist diese Regelung geboten. Sie tritt un
Außerdem fordern wir den Bund auf, die Vorbereitungen zur Einführung einer allgemeinen Impflicht zügig voranzutreiben und zeitnah einen Zeitplan dafür vorzulegen.
Wir haben das nächste Bund-Länder-Treffen in diesem Kreis für den 7. Januar vereinbart. Wenn es durch die Situation, die Entwicklung der Pandemie erforderlich ist, wird dieser Ter min vorgezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Beschlüssen für das Land Baden-Württemberg zugestimmt, weil ich ein gemeinsames Vorgehen für Bund und Länder für zwingend geboten halte.
Ich will noch etwas zu der Kritik in unserer letzten Runde hier sagen: Selbstverständlich weiß auch ich, dass die Minister präsidentenkonferenz kein Verfassungsorgan ist und dass sie keine unmittelbar geltenden Beschlüsse überhaupt fassen kann.
Nur: Wenn man Ihrem Votum folgt, bräuchte man natürlich gar keine Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler;
(Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre as Stoch SPD: Das ist doch Quatsch! – Abg. Gabrie le Rolland SPD: Das stimmt doch überhaupt nicht!)
Sie sagen, ich hätte auch alles alleine machen können. – Na türlich könnte ich das. Das tue ich aber nicht,
sondern ich bewege mich in aller Regel im Rahmen der Be schlüsse, die die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsi denten zusammen mit dem Bundeskanzler beschließen.
So ist es, und so habe ich es immer gemacht, mit einer einzi gen Ausnahme; das war im letzten Jahr am 13. Dezember. Da habe ich, bevor am Dienstag die Ministerpräsidentenkonfe renz stattgefunden hat, die Ausgangssperren durchgesetzt,
Ich habe den Beschlüssen selbstverständlich zugestimmt. Aber ich habe auch in einer Protokollnotiz deutlich gemacht, dass ich sie für nicht ausreichend halte. Denn sie geben uns im Land nicht die nötigen Instrumente an die Hand – jetzt bitte aufpassen, Herr Binder –,
um schnell und wirksam reagieren zu können, wenn sich die Lage weiter zuspitzt. So steht es in der Protokollerklärung, und genau das ist der Sinn dieser Protokollerklärung.
Zu diesem alten Vorwurf, ich würde nicht machen, was ich könnte. Nehmen wir mal ein Beispiel: die Gasthäuser. Natür lich könnte ich sie schließen.
Wozu würde das führen? Zu einem riesigen Gastrotourismus. Die Grenze, die Baden-Württemberg mit anderen Bundeslän dern hat, beträgt immerhin 1 100 km. Baden-Württemberg ist keine Insel. Und ich habe noch gut in Erinnerung, zu welchen Debatten in der Bevölkerung selbst der kleine Unterschied ge führt hat, welches Bundesland die Baumärkte öffnet und wel ches sie schließt. Das möchte ich vermeiden und gehe darum in der Regel im Geleitzug mit den anderen Bundesländern vor.
Es ist klar: Sowohl die Debatten, die darüber geführt werden, als auch die Tatsache eines solchen Gastrotourismus bringen infektiologisch gar nichts. Deswegen macht man das nur, wenn es wirklich nicht anders geht.
Herr Ministerpräsident, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber von der SPDFraktion, der oben auf der Zuhörertribüne sitzt, zu?
Vielen Dank, Herr Ministerpräsi dent, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben gera de gesagt, dass Sie harte Maßnahmen befürworten und auch umsetzen würden. Jetzt frage ich Sie, warum Ihr Land – ich habe gerade noch mal nachgeschaut
Ihre Landesregierung, wollte ich sagen, Herr Kollege – noch immer Ausnahmen bei 2G Plus zulässt, die von der gemein samen Konferenz der Gesundheitsminister längst abgelehnt werden.
Das werden wir aufgrund der Omikron-Variante korrigieren. Wir werden das korrigieren, sodass nur Geboosterte keinen Test vorlegen müs sen.
Die konkrete Umsetzung der gestern Abend gefassten Be schlüsse bei uns im Land bereitet das Sozialministerium ge rade intensiv vor. Der Lenkungskreis tagt parallel. Wir wer den Sie und die Öffentlichkeit dazu zeitnah informieren. Die geänderte Corona-Verordnung werden wir noch vor Weih nachten beschließen. Sie tritt dann unmittelbar nach den Weih nachtsfeiertagen in Kraft.
Herr Ministerpräsident, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu, und zwar des Herrn Abg. Dr. Schweickert von der FDP/DVP-Fraktion, der ebenfalls oben auf der Zuhörertribüne sitzt?
Herr Ministerpräsi dent, vielen Dank. – Ich war jetzt über die Antwort gerade et was verwirrt. Wir hatten doch hier im Landtag beschlossen, dass Geboosterte und zweifach Geimpfte von der 2G-PlusRegelung ausgeschlossen werden. Da wurde beim letzten Mal darüber diskutiert, was dazu in der Begründung steht und was nicht. Dann wurde das beschlossen. Im Verordnungstext steht nur noch „die Geboosterten“, und in der Begründung, haben Sie gesagt, ziehen Sie das mit den zweifach Geimpften klar.
Deswegen noch mal die klare Frage – vielleicht bin ich der Einzige, der das falsch verstanden hat –: Heißt das für die Gas tronomie, dass zweifach Geimpfte und Geboosterte von der Testpflicht ausgenommen sind – ja oder nein?