Dass Sie damit jetzt nichts mehr zu tun haben wollen, ver stehe ich auch. Aber man kann es auch noch ein bisschen top pen. Ihr Abgeordneter Emil Sänze sagte am 1. März, dass ein in Teilen mit faschistoiden Elementen durchsetzter Staat wie die Ukraine nicht unsere Unterstützung verdiene. Ich hoffe, da denken sogar Sie, die AfD, mittlerweile anders.
Und ich hoffe, dass zumindest jetzt, da wirklich eine massive humanitäre Notlage besteht – – Kollege Manuel Hagel hat es heute Morgen eindrücklich geschildert, als er gesagt hat: Er hat sein Kind in der Kita abgegeben, fährt nach Hause und sieht dann zerschossene Kitas. Sehen Sie es mir nach: Meine Kinder sind drei und fünf Jahre alt. Und wenn ich eine zer schossene Kita sehe, wird mir schlecht. Entschuldigung, wenn ich das so ausdrücke. Wenn ich dann hier darüber diskutieren muss, ob wir die Zahl der Abschiebungen erhöhen sollen – – Ich glaube, es wäre unsere gemeinsame Anstrengung, zu schau en, dass wir diese Menschen menschenwürdig unterbringen. Auch das gilt für die AfD.
Herr Staatssekretär, Sie müs sen sich nicht entschuldigen, wenn Sie sagen, dass Ihnen schlecht wird, wenn Sie Bilder von zerschossenen Kitas se hen. Sie sprechen den Abgeordneten dieses Hauses aus dem Herzen.
Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kollegen Rupp aus der AfDFraktion. – Herr Abg. Rupp, Sie haben ja schon in das Thema eingeführt. Also, am besten stellen Sie jetzt einfach Ihre Fra ge.
Herr Staatssekretär, es würde mich freuen, wenn Sie jetzt doch noch meine Fragen beantworten würden, anstatt eine politische Rede zu halten.
Das, was Sie hier gemacht haben, ist meines Erachtens nicht angemessen. Aber das spricht ja für sich.
Noch mal: Habe ich es richtig verstanden, dass Sie sich nicht darum bemühen, diejenigen, die hier rechtskräftig nicht sein dürfen, zurückzuführen, um Platz zu schaffen? Das ist nicht in Ihrem Interesse? Habe ich das so richtig verstanden?
Wir kümmern uns um das Aufenthaltsrecht weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Be stimmungen. Natürlich wird es auch weiterhin Rückführun gen geben.
Aber eines muss ich an dieser Stelle auch sagen: Wenn ich im Moment priorisieren müsste, wie ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die Beamtinnen und Beamten, die Be schäftigten einsetze, wenn ich entscheiden müsste, ob ich mich um eine humanitäre Aufnahme kümmere oder wie die einzelne Abschiebung durchgesetzt werden kann, dann wür de ich mich jetzt für die Aufnahme entscheiden. Nichtsdesto trotz gibt es auch weiterhin Abschiebungen, die wir durchfüh ren – natürlich nicht in die Ukraine. Aber die wird es auch weiterhin geben. Auch die Durchsetzung des Aufenthalts rechts läuft wie bisher weiter.
Sie können sich noch einmal melden. Aber wir müssen jetzt in der Regierungsbefragung auch ein bisschen voranschreiten.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Bekanntlich fliehen jetzt auch Menschen aus den sogenannten Volksrepubliken – Donezk und Luhansk – nach Westen. Und einige von ihnen, wenn nicht etliche, haben keine ukrainischen Papiere, sondern kön nen sich nur mit Papieren aus diesen sogenannten Volksrepu bliken ausweisen. Daher die Frage: Gab es schon solche Fäl le, und, wenn ja, wie wird damit umgegangen? Ich vertraue darauf, dass die Landesregierung unbürokratisch mit solchen Fällen umgeht. Aber die praktische Frage lautet: Was sind die Mindestanforderungen an die Ausweisdokumente, die mo mentan angelegt werden?
Die Menschen, die mit Aus weispapieren kommen – – Man kann grob sagen: Ukrainerin nen und Ukrainer haben biometrische Pässe. Etwa ein Drittel bis die Hälfte kommen mit biometrischen Pässen. Es wird ge rade geklärt: Jemand, der sich vor dem 24. Februar rechtmä ßig in der Ukraine aufgehalten hat, hat auch hier den entspre chenden Aufenthaltsschutz nach § 24 des Aufenthaltsgeset zes.
Was eine Herausforderung sein wird, was auch noch kommt – aber das geht dann ins normale Asylverfahren –, ist, wenn beispielsweise Staatsangehörige aus Russland kommen, die beispielsweise nicht zum Wehrdienst möchten. Das sind Fäl le, die nicht unter die Massenzustromrichtlinie – § 24 des Auf enthaltsgesetzes – fallen, sondern, Stand jetzt, ins ganz „nor male“ Asylverfahren gehen.
(Abg. Joachim Steyer AfD begibt sich zu einem Saal mikrofon. – Abg. Joachim Steyer AfD: Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Herr Staatsse kretär!)
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, zunächst einmal: Wir von der AfD haben ge sagt, dass wir den Menschen in der Ukraine helfen – was auch unserem Programm entspricht, da wir die Anrainerstaaten und die Nachbarn sind; das unterscheidet sie von den anderen Flüchtlingen, die oftmals auch aus wirtschaftlichen Gründen kommen.
Sie haben in letzter Zeit auch meinen Wahlkreis in Schwä bisch Hall besucht. Auch da haben Sie gesagt – ich darf Sie zitieren –, dass man abschieben solle, wenn Ausreisepflichti ge da sind. Genau darauf möchte der Kollege Rupp hinaus.
Wenn wir jetzt wirklich eine humanitäre Katastrophe vor der Haustür haben und im Land Menschen haben, die nicht hier sein sollten, kann ich Sie dann zitieren, zu sagen, dass Sie sich für eine Ausreise ausgesprochen haben, um Platz zu schaffen für die Menschen aus der Ukraine? Habe ich Sie da richtig zi tiert, oder war das jetzt falsch?
Spannend, dass Sie mich zi tieren, obwohl Sie gar nicht bei der Veranstaltung waren. Aber seiʼs drum.
chen wir. Aber sehen Sie es mir nach: Wir haben jetzt Tag 10 oder Tag 11 des Angriffskriegs, wir haben jetzt Millionen von Menschen vor uns. Unser Fokus gilt jetzt der Aufnahme. Nichtsdestotrotz werden wir das andere Themenfeld natürlich weiter bearbeiten.
Nur, seien wir auch einmal ehrlich: Schauen Sie sich die Ab schiebezahlen an. Sie sagen zwar immer, es seien zu wenig. Doch selbst wenn wir die verdoppeln – egal, wie –, wird das nie die Kapazitäten bringen, die wir jetzt benötigen bzw. schaffen. Wir machen das eine, ohne das andere zu lassen. Aber jetzt stehen die Aufnahme und die sichere Unterbrin gung der Menschen, damit sie hier ihre Ruhe finden, im Vor dergrund.
Nichtsdestotrotz: Wir haben derzeit auch Menschen in Ab schiebehaft, und die Abschiebungen werden auch durchge führt.
Herr Staatssekretär, wie will die Landesregierung sicherstel len, dass keine Asylbewerber ohne Fluchtgrund die für die Ukrainer dringend benötigten Aufnahmeplätze belegen, z. B. bereits anerkannte Asylbewerber aus Drittstaaten?
Auch aus Drittstaaten. Auch anerkannte Asylbewerber aus Drittstaaten, auch der Afghane, auch der Syrer, dessen Leben bedroht ist und der hier anerkannt ist, auch der hat weiterhin ein Aufenthaltsrecht.