Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 67. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg.
Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Dr. Jung, Herr Abg. Karrais, Herr Abg. Klos, Herr Abg. Hoffmann, Herr Abg. Schoch, Herr Abg. Stein sowie Herr Abg. Steyer.
Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Frau Ministerin Gentges, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Frau Staatssekretärin Boser sowie Herr Staatssekretär Hassler.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu einer Umbe setzung im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bil dung. Herr S. G. war auf Vorschlag des Landesjugendrings und im Einvernehmen mit dem Landtag als sachverständige Persönlichkeit für die Dauer der 17. Legislaturperiode in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung beru fen. Herr G. ist inzwischen aus dem Vorstand des Landesju gendrings ausgeschieden. Der Landesjugendring hat deshalb das neue Vorstandsmitglied, Herrn N. A., für die Übernahme des Amtes im Kuratorium der Landeszentrale empfohlen.
Entsprechend dem Wunsch des Landesjugendrings und der Landeszentrale für politische Bildung beabsichtige ich, Herrn A. für die restliche Dauer der 17. Legislaturperiode als sach verständige Persönlichkeit in das Kuratorium der Landeszen trale für politische Bildung zu berufen. Wer dieser beabsich tigten Berufung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das beschlos sen. Vielen Dank. Das Einvernehmen mit dem Landtag ist da mit hergestellt.
Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen ver vielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
2 BvL 3/18 – Normenkontrollverfahren zu § 44 Absatz 6 des Lan deshochschulgesetzes wegen Wahrnehmung des Rechts auf Zweit veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge
Große Anfrage der Fraktion GRÜNE und Antwort der Landesregierung – Waffen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2937
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Fraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg besitzen 115 000 Personen mehr als 670 000 registrierte Waffen. 670 000 registrierte Waffen – ich finde, das ist eine erschreckend große Zahl. Ich finde, das ist eine beunruhigend große Zahl, und ich finde schlicht und ein fach, das sind zu viele Waffen in Baden-Württemberg.
Für mich gilt der klare Grundsatz: Mehr öffentliche Sicher heit durch weniger private Waffen. Je weniger Waffen im Um lauf sind, desto sicherer leben wir alle. In Debatten um das Waffenrecht wird immer wieder behauptet, Deutschland habe eines der schärfsten Waffengesetze überhaupt. Aber das stimmt nicht. Deutschland hat eines der kompliziertesten Waffenge setze überhaupt, und genau darin liegt ein Problem. Denn das verhindert an vielen Stellen die Klarheit und die Konsequenz, die wir brauchen.
Die Frage, wie unser Waffenrecht ausgestaltet ist, betrifft un ser aller Sicherheit. Wir Grünen treten für ein Waffenrecht ein, das Risiken und Gefahren minimiert. Wir wollen, dass die Ein haltung der geltenden Regeln wirksam gewährleistet und zu verlässig kontrolliert wird, und wir wollen die Sicherheitslü cken, die sich im Waffenrecht nach wie vor auftun, endlich konsequent schließen.
Waffenbesitz ist ein Privileg, kein Recht. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzen will, der muss sich völlig zu Recht
hohe Anforderungen gefallen lassen. Wo Zweifel an Eignung oder Zuverlässigkeit bestehen, muss eine waffenrechtliche Er laubnis versagt oder entzogen werden. Das liegt im Interesse der Allgemeinheit. Das liegt im Interesse unser aller Sicher heit. Das liegt deshalb auch im wohlverstandenen Eigeninte resse aller Legalwaffenbesitzerinnen und Legalwaffenbesit zer, die verantwortungsvoll sind und verantwortungsbewusst handeln.
Unsere zentrale Forderung: Keine Waffen in den Händen von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und anderen Verfassungs feinden!
Die Razzien gegen Angehörige der Reichsbürgerszene im De zember 2022 haben uns allen noch mal gezeigt, wie real die Bedrohung ist und wie wichtig diese Forderung ist. Denn nicht wenige dieser staatsfeindlichen und demokratieverachtenden Personen waren ganz legal im Besitz von Schusswaffen. Des halb haben Sie, Herr Minister Strobl, unsere volle Unterstüt zung bei Ihrem Einsatz für ein schärferes Waffenrecht an die ser Stelle.
Die gute Nachricht: Rund 500 erlaubnispflichtige Schusswaf fen sind Verfassungsfeinden in Baden-Württemberg seit 2017 abgenommen worden. Hier gilt ganz klar: Jede Waffe weni ger ist eine Gefährdung weniger. Jeder Entzug einer Waffe ist ein Zugewinn an Sicherheit.
Die schlechte Nachricht: Zum 1. Februar 2023 waren in Ba den-Württemberg insgesamt 37 Verfassungsfeinde, vor allem Reichsbürger und Rechtsextremisten, trotzdem nach wie vor im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das ist wirklich ein unerträgliches Sicherheitsrisiko. Es zeigt: Die Entwaff nung von Reichsbürgern und Rechtsextremisten bleibt eine Daueraufgabe. Und es zeigt leider auch: Unser Waffenrecht verhindert offenkundig nicht, dass Waffen in die falschen Hän de geraten. Aber genau das muss unser Ziel sein: Reichsbür ger, Rechtsextremisten und andere Verfassungsfeinde dürfen keine Chance auf legalen Waffenbesitz haben.
Was heißt das in Bezug auf den Text des Waffengesetzes? Das heißt, dass solche Leute nicht „in der Regel unzuverlässig“ sind, sondern dass sie „absolut unzuverlässig“ sind. Das müs sen wir im Waffenrecht klarstellen, und genau dafür setzt sich Baden-Württemberg im Rahmen der Innenministerkonferenz völlig zu Recht ein.
Unser Anspruch muss es sein, Personen, die eindeutig nicht geeignet sind, Waffen zu besitzen, besser zu erkennen. Wir können zwar niemandem in den Kopf gucken,
aber wir können verlangen, dass alle, die eine waffenrechtli che Erlaubnis anstreben, ihre psychische Eignung nachwei sen müssen. Die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens sollte zur Überprüfung der persönlichen Eignung immer da zugehören.
Leider gibt es auch in Baden-Württemberg einen sehr beun ruhigenden Trend, nämlich einen Trend zur Selbstbewaffnung. Zum Ende des vergangenen Jahres waren erstmals mehr als 100 000 Kleine Waffenscheine im Land registriert. Das ist ei ne Steigerung um 140 % seit 2015. Ich finde, wir dürfen die ser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen, sondern wir müssen hier gezielt eingreifen.
Das Waffenrecht ist mit Blick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu lax. Nicht nur für das Führen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz solcher SRS-Waffen soll te künftig eine Erlaubnis erforderlich sein. Es kann und darf doch wirklich nicht sein, dass man solche Waffen, durch die es in Baden-Württemberg in den Jahren zwischen 2017 und 2021 zu 23 Schwerverletzten und sogar einem Todesfall kam, einfach so im Laden kaufen kann.
Deshalb ganz klar: Nicht nur für das Führen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz solcher Waffen muss eine Erlaub nis erforderlich sein.
Noch etwas: Ich bin der Meinung, dass der Kleine Waffen schein nur noch mit Ablaufdatum, also zeitlich befristet, aus gestellt werden sollte.
Denn so können wir eine Trendumkehr schaffen und wirksam verhindern, dass beim Kleinen Waffenschein immer neue und besorgniserregende Rekorde zu verzeichnen sind.
Ich will abschließend der Landesregierung für die aussage kräftige und umfangreiche Antwort auf unsere Große Anfra ge danken. Sie stärkt den Informations- und Kenntnisstand über das Aufkommen, den Besitz und die Kontrolle von Waf fen in Baden-Württemberg, und sie bestärkt uns Grüne darin, dass wir uns weiterhin mit klarer Haltung und mit klaren For derungen in die Diskussion um das Waffenrecht einbringen werden.
Die Ampel im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag die abso lut richtigen Ziele formuliert. Sie hat gute Vorschläge auf den Tisch gelegt, und sie hat inzwischen auch schon konkrete Plä ne auf den Tisch gelegt. Es wird Zeit, dass diese endlich um gesetzt werden.