Protokoll der Sitzung vom 07.03.2024

Insofern bin ich nicht sicher, ob der Begriff „Stromlücke“ ein zutreffender Begriff ist. Klar ist, dass es eine große Heraus forderung ist, den steigenden Strombedarf, der seit Jahren be kannt ist, den wir durch eine Elektrifizierung der Industrie, des Verkehrs, des Wärmesektors bekommen werden, zu de cken. Da ist tatsächlich von einer Stromlücke zu sprechen. Wir müssen diese Lücke schließen, weil wir diese Bedarfe ha ben, um Klimaschutz und angemessene Strompreise zusam menzubringen. Deswegen sollte man da sehr genau auf die Begrifflichkeiten achten. Wichtig ist, dass wir mit den Maß nahmen schnell vorankommen.

Deswegen werden wir, die Landesregierung, weiterhin daran arbeiten, das energiepolitische Zieldreieck zu erreichen, dass wir eine dekarbonisierte Stromversorgung, bezahlbare Preise und auch die Versorgungssicherheit bekommen.

Die Stromstudie des BWIHK unterstützt uns in diesem Anlie gen, und ich bin sehr dankbar, dass sich uns eine wesentliche Konkretisierung auf regionaler Ebene bietet. Für die Land kreise in Baden-Württemberg werden die Bedarfe in den ver schiedenen Sektoren gut dargestellt. Ich bin auch sehr dank bar, dass der BWIHK mit dieser Studie auch auf die IHK und die Landkreise zugehen und sagen kann: Es kann überall vor Ort etwas zur Minderung dieser hohen Strombedarfe entste hen. Denn jeder muss bei der Energiewende mitmachen, nicht nur eine Bundesregierung, nicht nur eine Landesregierung; es muss auch vor Ort dezentral geregelt werden.

Die Studie zeigt auch sehr klar, dass das physikalische Poten zial in Baden-Württemberg höher ist als die höchsten Bedar fe, die man prognostiziert. Wir könnten in Baden-Württem berg also überproduzieren, aber das ist utopisch; das zeigt die Studie. Es wäre aber theoretisch möglich. Deswegen bin ich dankbar, dass diese Studie vorgelegt wurde. Ich hoffe, sie wird entsprechend genutzt, um in den Landkreisen Druck für eine regionale Energiewende zu machen.

Herr Abg. Haser, Sie haben eine Zusatzfrage.

Vielen Dank. – Dass wir auf die erneuerbaren Energien setzen, ist bekannt. Deswegen hat die Landesregierung auch eine Taskforce zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingesetzt. Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie unter Ein beziehung dieser Ergebnisse bei Windkraft und anderen Pro jekten, z. B. immissionsschutzrechtlichen Verfahren, um im Bereich der erneuerbaren Energien weiter voranzukommen?

Herr Staatssekretär.

Vielen Dank, Herr Prä sident. – Herr Abg. Haser, die Landesregierung beantwortet die Frage wie folgt: Im Rahmen der Taskforce „Erneuerbare Energien“ wurden 60 Maßnahmen erarbeitet und größtenteils auch umgesetzt, um die Planungs- und Genehmigungszeiten beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Wie Sie wissen, lag der Schwerpunkt der Taskforce auf Wind energie und Freiflächenfotovoltaik. Weiter gehende Möglich keiten zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie und Fotovoltaik werden u. a. in der Umsetzung der RED-III-Richt linie gesehen. Auch im Entwurf des Solarpakets des Bundes sind Maßnahmen zur Beschleunigung enthalten.

Darüber hinaus ist zu konstatieren, dass Dachflächenfotovol taikanlagen in der Regel verfahrensfrei sind und FreiflächenPV-Anlagen nicht einer immissionsschutzrechtlichen Geneh migung bedürfen; das machen die Kommunen über baurecht liche Planungen.

Weiter gehendes Beschleunigungspotenzial für die Freiflä chen-PV wird insbesondere im Bundesrecht gesehen, etwa in einer Ausweitung der Privilegierung der Freiflächenfotovol taik im Außenbereich. Für Anlagen, die nicht unter die Au ßenbereichsprivilegierung fallen, sollte ein vereinfachtes Be bauungsplanverfahren gelten.

Bei der Realisierung von Windkraftprojekten gilt es zudem zu beachten, dass die Projektdauer zu einem erheblichen Teil nicht durch das Land aktiv beeinflusst werden kann – z. B. Flächensicherung, die Höhe der Pachtpreise, Lieferzeiten der Anlagen. Es ist gerade eine Problematik, die uns bei vielen Projekten immer wieder genannt wird: dass es sehr lange dau ert, bis die Anlagenteile auch geliefert werden. Das zeigt sich in den regelmäßigen Berichten, die wir, das Umweltministe rium, auch bezüglich des Ausbaus der Windenergie bekom men.

Wir sind auf einem guten Weg. Es gibt viele Projekte, die in der Pipeline sind, die angezeigt worden sind. Die Genehmi gungsverfahren haben sich deutlich verkürzt – halleluja! –, und wir liegen auch unter den Genehmigungs- und Planungs zeiten des Bundes. Im Moment sind die Anlagen, die in den Bau kommen, noch Altanlagen, die vor dem segensreichen Wirken der Taskforce in die Planung gegangen sind.

Es gibt eine Zusatzfrage der Frau Abg. Schindele.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Zum Thema Windkraft interessiert mich jetzt noch, ob es Erkenntnisse gibt, dass es für Wälder schlecht ist, wenn dort

Windkraftanlagen stehen. Sie kennen das ja aus Ihrem vorhe rigen Leben als NABU-Vorsitzender. Die Diskussion kommt immer wieder auf, ob es Erkenntnisse gibt, dass Wälder da durch geschädigt werden, Nachteile erleiden – oder ob es viel leicht sogar eine gute Möglichkeit ist, noch stärker, mit mehr Energie an den Ausbau zu gehen.

Herr Staatssekretär.

Vielen Dank, Frau Schindele, für die Frage zum Ausbau der Windenergie im Wald. – Es ist sinnvoll, Windenergieanlagen dort zu bauen, wo der Wind weht. Das ist in Baden-Württemberg in der Re gel auf den Bergen der Fall. Auf den Bergen wächst meist Wald. Deswegen werden wir in Baden-Württemberg – neben vielen anderen süddeutschen Mittelgebirgsregionen – in Wald gebieten bauen müssen.

Jetzt ist der Flächenbedarf für Windenergieanlagen, der reine, dauerhafte Flächenbedarf vergleichsweise gering. Er liegt bei 0,5 bis 0,7 ha dauerhaft. Es gibt eine temporäre Waldumwand lung, das heißt, für das Aufstellen des Windrads wird für ei nen kurzen Zeitraum Wald gerodet. Es kann aber wieder auf geforstet werden. Dort, wo am Ende das Windrad steht, auf diesen 0,5 bis 0,7 ha, ist das für den Wald natürlich schlecht. Da ist der Wald weg.

Ich bin sehr froh, dass man entlang der Zuwegungen zu Wind kraftprojekten die Waldinanspruchnahme deutlich verringert hat. So können die großen Rotorblätter senkrecht auf Spezi altransportmaschinen walderhaltend durch den Wald transpor tiert werden. Da hat man große Fortschritte erzielt. Ich bin sehr froh, dass wir in Baden-Württemberg im Waldgesetz ei ne gute Regelung zur Walderhaltung fixiert haben – in § 9 in Verbindung mit § 1 des Waldgesetzes ist geregelt, dass Wald zu erhalten ist. Wenn Wald gerodet wird, muss an anderer Stel le wieder aufgeforstet werden – es sei denn, es ist eine wald reiche Region, wie beispielsweise im Schwarzwald oder im Odenwald. Da ist es manchmal nicht ratsam, landwirtschaft liche Produktionsfläche aufzuforsten, wenn auf der Gemar kungs- oder Landkreisebene schon ein großer Anteil Wald ist. Da kann man dann auch waldfördernde Maßnahmen durch führen, um dem Waldgesetz Baden-Württemberg Genüge zu tun.

Insofern ist es vollkommen in Ordnung, dass wir auch in Wäl der eingreifen. Ich bin jetzt zwar für Wälder nicht zuständig, aber ich freue mich, dass ein Ökosystemtyp in Baden-Würt temberg zunimmt, und das sind Wälder. Das liegt daran, dass sich die Landwirtschaft – leider Gottes – in manchen Mittel gebirgslandschaften zurückzieht und so manches Tal zuwächst. Insofern haben wir eine Zunahme der Waldflächen, und die werden wir selbst dann haben, wenn wir die Windkraftaus bauziele, die wir erreichen wollen, auch erreichen. Wald nimmt zu.

Herr Abg. Haser.

Ich möchte noch einmal kurz zur Stabilität des Stromnetzes kommen. Wir hatten in der ver gangenen Woche die Debatte zur Kraftwerksstrategie des Bun des. Wir alle wissen, dass die Bundesnetzagentur als mögli che Untergrenze festgelegt hat, dass wir 24 GW in Deutsch land brauchen. Jetzt sind 10 GW ausgeschrieben.

Ich möchte fragen, ob es inzwischen auch Konsultationen der Länder in dieser Frage gegeben hat. Denn wir sind zwar froh, dass das Wort „systemdienlich“ bezüglich der Kraftwerke drinsteht, es steht aber nirgendwo drin – das war auch vorher nicht der Fall –, dass es räumlich fixierte Ausschreibungen ge ben wird – was uns in Baden-Württemberg und in Bayern, al so im Süden von Deutschland insgesamt, natürlich helfen wür de. Deswegen möchte ich da einfach fragen, ob es eine aktu elle Entwicklung gibt.

Herr Staatssekretär.

Vielen Dank, Herr Abg. Haser, für die Nachfrage. – Wie ich schon in der vergangenen Woche mitgeteilt habe, wollen wir in Baden-Württemberg ei nen nennenswerten Anteil der gesicherten Kapazitäten von Back-up-Kraftwerken haben, und zwar insbesondere dort, wo die industriellen Lastzentren sind, wo es also besonders sys temdienlich ist.

Auch wenn es keine Konsultationen des Bundes mit den Län dern gibt, werden wir uns einbringen; denn weil Baden-Würt temberg als starkes Industrieland unter Erhaltung oder sogar Förderung der Arbeitsplätze fünf Jahre vor dem Bund die Kli maneutralität erreichen möchte, brauchen wir in einem ersten Schritt diese Back-up-Kraftwerke. Der Start erfolgt mit vier mal 2,5 GW; das sind die sogenannten No-regret-Maßnah men.

Ich beobachte mit einem gewissen Interesse den Überbie tungswettbewerb: Wer bietet mehr Gigawatt? Es spricht zwar manches dafür, dass wir am Ende mehr als 10 GW brauchen, aber ich bin sehr froh, dass wir jetzt endlich den Entwurf ei ner Kraftwerksstrategie des Bundes vorgelegt bekommen ha ben und dass wir hoffentlich möglichst bald auch den Entwurf für ein Kapazitätsmodell vorgelegt bekommen, damit wir in das Doing kommen.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass Baden-Württemberg viel leicht mehr als 5 GW an Back-up-Kraftwerken brauchen wird, und zwar insbesondere dort, wo es sinnvoll ist. Deswegen könnte eine Regionalisierungskomponente bei der Strategie sehr hilfreich sein.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Dann ist die Frage unter Ziffer 3 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – Z u r A k t u a l i t ä t d e s E r n e u e r b a r e - W ä r m e - G e s e t z e s

d e s L a n d e s

Bitte, Herr Abg. Karrais.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gebäudeenergie gesetz des Bundes, das vor wenigen Monaten verabschiedet wurde, hat verschiedene Auswirkungen auf das Thema „Wär meversorgung in Gebäuden“, und wir haben in Baden-Würt temberg bereits seit vielen Jahren das Erneuerbare-WärmeGesetz. Es stellt sich für viele Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie es damit weitergeht.

Darum frage ich die Landesregierung:

a) Inwieweit plant die Landesregierung, das Erneuerbare

Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu reformieren?

b) Welche Folgen hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für

die Regelungen des EWärmeG für Neubauten und Be standsgebäude?

Vielen Dank, Herr Abgeord neter. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Dr. Baumann erneut ans Redepult bitten.

Vielen Dank, Herr Prä sident. – Herr Abg. Karrais, vielen Dank für die beiden Fra gen. Die Landesregierung beantwortet beide Fragen wie folgt:

Zur Frage a: Es ist eine Verschärfung des Erneuerbare-Wär me-Gesetzes Baden-Württemberg geplant. Eventuell nötige Detailanpassungen aus Formalitätsgründen werden umgesetzt, stellen aber keine zusätzlichen Belastungen für die Bevölke rung dar.

Gleichzeitig will Baden-Württemberg seine Vorreiterrolle in Bezug auf den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebe reich halten und führt deswegen seine seit 2008 bestehende Gesetzeslage mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz fort.

Zur Frage b: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz betrifft nur den Gebäudebestand, gilt also nicht für Neubauten. Dementspre chend hat das GEG keine Auswirkungen auf Normen des Er neuerbare-Wärme-Gesetzes in Bezug auf Neubauten.

Für Bestandsgebäude werden die Normen des ErneuerbareWärme-Gesetzes nach und nach durch das neue Gebäudeener giegesetz abgelöst. Dies führt dazu, dass dann nicht mehr 15 % – das ist die Normierung im Erneuerbare-Wärme-Ge setz –, sondern 65 % erneuerbare Energien verwendet werden müssen. Es gelten zudem andere Erfüllungsoptionen.

Spätestens zum 30. Juni 2028 ist das Erneuerbare-Wärme-Ge setz in allen Kommunen unseres Landes, also auch in kleinen Kommunen, durch das neue Gebäudeenergiegesetz des Bun des vollständig abgelöst. Dies kann örtlich bzw. kommunal früher geschehen, sofern die jeweilige Kommune sich auf der Grundlage der erstellten Wärmeplanung entschließt, das GEG früher „scharfzuschalten“, also in Betrieb zu nehmen.

Das Prozedere dafür wird über die Umsetzung des Wärme planungsgesetzes des Bundes in Landesrecht im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes, KlimaG, geregelt. In Baden-Württemberg sollen die Kommunen das Gebäudeenergiegesetz in Betrieb nehmen bzw. scharfschal ten. Diese Entscheidung auf kommunaler Ebene findet durch eine Satzung, durch einen Gemeinderatsbeschluss statt.

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Dr. Hellstern von der AfD-Fraktion.

Beim Gebäudeenergiegesetz geht es ja darum, auf sogenannte erneuerbare Energie umzu stellen. Aber wenn Sie jetzt z. B. Wärmepumpen nehmen, die stark promotet werden: Die sind im Winter, in der Dunkelflau te, auch von Strom abhängig. Dieser müsste, wenn Ihre Zahl von 65 % nicht Fake ist, dann auch komplett aus erneuerba

ren Energien kommen, fällt da aber nicht an. Bei den erneu erbaren Energien haben Sie noch das Speicherproblem. Wie also wollen Sie das lösen?