(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Sascha Binder SPD: Sehr gut! – Zuruf von der CDU)
Ihr jahrelanges, in manchen Bundesstaaten jahrzehntelanges Alkoholverbot senkte den Konsum nicht, sondern brachte or ganisierte Kriminalität, ein lukratives Geschäft. Al Capone wurde dadurch reich und berühmt.
Auch in Deutschland sehen wir ähnliche Ergebnisse. Das bis dato geltende Cannabisverbot hat nicht zu weniger, sondern zu mehr Konsum geführt. Laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen nahm der Cannabiskonsum bei Erwachsenen in den letzten 26 Jahren tendenziell zu.
Wir Grünen begegnen diesem Trend nicht mit ideologischen Scheuklappen, sondern mit einer vernunftgeleiteten Drogen- und Suchtpolitik.
Eine vernunftgeleitete Drogen- und Suchtpolitik ist zwar nicht so sexy wie eine Verbotspolitik, dafür aber besser mit der Re alität vereinbar.
Ich möchte daher im Folgenden noch einmal sachlich darle gen, warum wir uns seit Langem für eine Legalisierung von Cannabis einsetzen und warum das jüngst im Bundestag ver abschiedete Gesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.
Ein zentraler Punkt ist die Eindämmung des Schwarzmarkts. Denn eine Verbotspolitik setzt unweigerlich einen Schwarz markt voraus – wenn etwas verboten ist. Wir möchten den heutigen Al Capones die Geschäftsgrundlage entziehen und dadurch auch die organisierte Kriminalität eindämmen.
Gleichzeitig lässt sich durch eine legale Abgabe von Drogen deren Zusammensetzung besser kontrollieren und so der Ge sundheitsschutz verbessern. Schadensminimierung – auf Eng lisch Harm Reduction – ist das Stichwort, das sich auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wiederfindet. Und so, wie sich durch regulierte Brennrechte viele Methanolvergiftungen verhindern lassen, wird es durch Cannabis Clubs auch hoch potentes Speed nicht mehr geben.
Prävention und Aufklärung, das sind für mich als Suchtpoli tiker die zentralen Ansatzpunkte, um den Drogenkonsum zu regulieren und möglichst zu reduzieren. Zu dieser Frage möch te ich Uta-Micaela Dürig, Vorständin des Paritätischen Wohl fahrtsverbands Baden-Württemberg, zitieren.
Um Jugendliche tatsächlich zu schützen, brauchen wir zusätzliche Aufklärungs- und Präventionsangebote an Schulen und in Jugendeinrichtungen, die frühzeitig über die Risiken und Folgen in Bezug auf... Cannabis aufklä ren.
Ohne zusätzliche finanzielle Mittel für die Suchtberatung oder Prävention lässt sich das nicht flächendeckend umsetzen. Ge nau diese Präventionsanstrengungen sind ein wesentlicher Be standteil des Gesetzesvorhabens.
So ist beispielsweise auch für die Anbauvereinigungen ein Präventionsbeauftragter vorgeschrieben. Besonders freut mich aber, dass die Länder in Verhandlungen mit dem Bund eine bessere Finanzierung erreicht haben und die im Bundeshaus halt vorgesehenen Mittel zur Cannabisprävention auf 6 Mil lionen € erhöht wurden.
Nun komme ich zu einem weiteren wichtigen Baustein dieses Gesetzes. Werbung und jede Form des Sponsorings für Can nabis und für Anbauvereinigungen sind verboten –
eine sehr eindeutige und sinnvolle Regelung, die ich mir als Gesundheitspolitiker auch für andere Bereiche wünschen wür de.
Nachdem die neue Cannabisregulierung Jugendlichen ei nen Konsum von Cannabis erst ab 18 Jahren ermöglicht, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, um auch den Alkohol konsum erst ab 18 Jahren – wie in allen anderen europä ischen Ländern – freizugeben,...
Das wäre eine verantwortungsvolle Suchtpolitik. Gern ma chen wir da mit den verantwortlichen verantwortungsvollen CDU-Suchtpolitikern eine gemeinsame Gesetzesinitiative. Bisher ist betreutes Trinken ab 14 Jahren erlaubt, und in die sem Alter ist Alkohol ohne Zweifel für Jugendliche in der Ent wicklung schädlich.
Um mich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu versorgen, besuche ich auch regelmäßig die suchtpolitischen Kongresse hier in Stuttgart. Regelmäßig treffe ich hier die Kollegen Andreas Kenner und Jochen Haußmann. Eine Bot schaft auf diesen Veranstaltungen war, dass die Justiz auf mitt lere Sicht entlastet wird und auch der Schwarzmarkt zurück gedrängt werden kann – ich sagte bewusst „zurückgedrängt werden kann“ und nicht „ausgetrocknet wird“. So ist zu er warten, dass die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung, um Cannabis selbst anzubauen, den illegalen Markt reduzie ren wird. Diese Annahme wurde kürzlich durch eine Umfra ge bestätigt, nach der 10 % der Deutschen erwägen, nach der
Zentrale Gremien der Vereinten Nationen – UN-Suchtstoff kontrollrat, INCB, 2022, UN-Generalversammlung, UNGASS, 2016, UN System Chief Executives Board for Coordination, CEB, 2018 – bekräftigen seit Jahren die Möglichkeit der Staa ten, Drogengebrauch und Drogenbezug im Rahmen der Ver träge zu entkriminalisieren.
Zuletzt hat 2023 der UN-Hochkommissar für Menschenrech te die Notwendigkeit einer grundlegenden Umkehr – weg von Strafen – ausgesprochen und empfiehlt überdies die Regulie rung des Handels.
Erfahrungen aus anderen Ländern deuten darauf hin, dass ei ne ausgewogene Teillegalisierung, wie im Cannabisgesetz vorgesehen, keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben wird, insbesondere nicht in den besonders zu schützenden Gruppen von Jugendlichen.
Außerdem zeigen aktuelle Studien, dass die cannabisbezoge nen Gesundheitsschäden in Ländern mit Legalisierung gerin ger sind als in Ländern mit Cannabisverbot.
Ein weiteres Problem wird durch das Cannabisgesetz ange gangen: Es wird demnächst einen THC-Grenzwert für das Fahren eines Kraftfahrzeugs geben. Damit ist auch Menschen geholfen, die bisher medizinisches Cannabis ordnungsgemäß nehmen. Und es wird der Verdacht beendet, dass jeder Besitzer von Cannabis zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet sei, auch wenn es keinerlei Anhaltspunkte für ein Fahren unter Substanzgebrauch gibt.
Die Verkehrssicherheit ist somit gewahrt. Ein verantwortungs voller Verkehrspolitiker – wie wir vorhin gehört haben – wird in diesem Zusammenhang doch sicherlich einwerfen, dass auch ein Tempolimit, z. B. Tempo 30 innerorts, in selbstbe stimmten Kommunen sicher sehr viel zur Verkehrssicherheit beitragen könnte. Aber ich möchte jetzt nicht abschweifen.
Für alle meine Aussagen in dieser Rede habe ich selbstver ständlich die Quellen recherchiert. Und ich stelle sie gern den verantwortungsvollen Suchtpolitikerinnen und -politikern zur Verfügung.
Mit dem Cannabisgesetz gehen wir einen richtigen Schritt in die richtige Richtung. Eine zeitnahe Evaluation ist vorgese hen und ermöglicht somit auch eine zeitnahe Nachsteuerung, gerade im Bereich der Jugendprävention.