Protokoll der Sitzung vom 13.11.2002

Bürger und betreiben deshalb eine solide, auf sozialen Ausgleich bedachte Politik. Im Gegensatz zur Bundesregierung übernehmen wir Verantwortung. Ich erinnere nur daran, mit welcher Selbstverständlichkeit, ja ich meine sogar Frechheit, die Bundesregierung den Ländern und Kommunen Aufgaben und damit immense finanzielle Lasten aufbürdet, aber nicht bereit ist, einen auch nur annähernd ausreichenden finanziellen Ausgleich zu leisten.

(Frau Radermacher (SPD): Zum Beispiel?)

Zum Beispiel beim Grundsicherungsgesetz. In Bayern müssen die Kommunen jährlich zweistellige Millionenbeträge zusätzlich aufbringen. Und, Herr Kollege Wahnschaffe, ich habe auch im Bundesrat das Grundsicherungsgesetz keineswegs begrüßt. Ein Blick in unser Regierungsprogramm zeigt, dass wir dieses Gesetz abschaffen wollten.

Und zum Beispiel bei den Integrationsmaßnahmen. Nach dem vom Bundesverfassungsgericht noch zu überprüfenden Zuwanderungsgesetz ergäbe sich für Bayern ein jährlicher Mehraufwand von 4,8 Millionen Euro allein für Aufbausprachkurse. Rot-Grün hat zudem in der Koalitionsvereinbarung vollmundig ein Jahr der Integration angekündigt, aber letztlich alles auf Kosten der Länder und auf Kosten der Kommunen. Von Konnexität ist da nun wirklich nichts zu erkennen. Wie von der Bundesregierung mit den Ländern und mit den Kommunen umgegangen wird, ist schlicht und einfach eine Zumutung.

Wir in Bayern betreiben eine verlässliche und nachhaltige Haushaltsplanung. Auf solidem Fundament gewährleistet der Einzelplan 10 die Fortsetzung und Weiterentwicklung bayerischer Sozialpolitik, auch wenn aufgrund der angespannten Haushaltslage – und die Haushaltslage wird noch angespannter werden – mit Sicherheit nicht allen Wünschen Rechnung getragen werden kann. Aber ich freue mich, dass trotz der finanzpolitischen Zwänge der Sozialhaushalt in beiden Haushaltsjahren beachtliche Steigerungsraten von 3,9% im Jahre 2003 und von 3,2% im Jahre 2004 ausweist. Das ist in absoluten Zahlen immerhin die immense Summe von 1,88 Milliarden Euro im Jahre 2003 und von 1,94 Milliarden Euro im Jahre 2004.

An dieser Stelle auch mein ausdrücklicher Dank an unseren Finanzminister, den Kollegen Prof. Dr. Faltlhauser, an den Fraktionsvorsitzenden Alois Glück, an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Manfred Ach, an die Berichterstatter Georg Winter und Konrad Kobler, an alle Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion sowie an die Mitglieder des Bayerischen Landtags.

Diese Steigerungen im Sozialhaushalt sind angesichts des massiven Rückgangs an Steuereinnahmen keineswegs selbstverständlich. Man blicke nur auf den Bundeshaushalt 2003, in dem der Einzelplan der Bundesfamilienministerin Schmidt um 3,8% gekürzt wurde. Familienfreundlich und sozial, das sind wir hier in Bayern; familienfeindlich und unsozial, das ist die Politik der Bundesregierung. Denn familienfreundliche Politik bedarf der richtigen Prioritätensetzung.

Unser Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat in seiner Regierungserklärung am 29. Oktober 1998 den bayerischen Familien zugesagt, alle Familienleistungen trotz eines strikten Sparkurses von jeglicher Kürzung auszunehmen. Der vorliegende Entwurf des Einzelplanes 10 setzt diese Zusage um und geht sogar einen Schritt weiter. Wir setzen zugunsten der Familie ausgabenwirksame Schwerpunkte.

Für den Doppelhaushalt 2003/2004 stehen insgesamt knapp 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind werden jährlich circa 20 Millionen Euro ausgereicht.

In der Familienpolitik zeigen sich wie in keinem anderen Bereich der Politik die Grundsätze und die Werte der jeweiligen Regierung und der Gesellschaft eines Landes. Und Familie ist für mich immer dort, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Eltern Verantwortung für ihre Kinder tragen.

(Wahnschaffe (SPD): Das ist wieder eine neue Wahrheit!)

Notwendig ist eine ganzheitliche Familienpolitik, die die Vielfalt der Familienformen und ihre unterschiedlichen Bedürfnisse achtet. Eltern brauchen echte Wahlfreiheit und im Mittelpunkt unseres Handelns steht das Wohl des Kindes.

Herr Kollege Wahnschaffe, keine neue Wahrheit! Das ist das, was ich seit Jahren, eigentlich schon seit Jahrzehnten sage.

Am 6. November 2001 hat die Bayerische Staatsregierung das Gesamtkonzept zur kind- und familiengerechten Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Mit dem 313-Millionen-EuroProgramm fördern wir bis zum Jahr 2006 insgesamt 30000 neue Kinderbetreuungsplätze, davon jährlich 1000 Plätze für die Kinder unter drei Jahren und 5000 Plätze für die Schulkinder. Der Ausbau der Kinderbetreuung muss bedarfsgerecht sein und darf das Subsidiaritätsprinzip, den Vorrang frei-gemeinnütziger Träger nicht unterlaufen.

Es ist für uns daher nicht akzeptabel, wenn der Bund von Berlin aus in planwirtschaftlicher Gleichmacherei verkündet, jedes fünfte Kind brauche einen Krippenplatz.

(Beifall bei der CSU – Wahnschaffe (SPD): Das ärgert Sie!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, denken Sie doch einmal nach: Wo bleibt denn die notwendige umfassende Finanzierung dieser großspurigen Ankündigung durch den Bund?

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Die Betriebskosten und vor allem die Personalkosten tragen ausschließlich die Kommunen und die Länder.

(Frau Radermacher (SPD): Das machen Sie doch bei der Nachmittagsbetreuung genauso!)

Wahlfreiheit für Eltern ermöglicht nicht nur bessere Kinderbetreuungsangebote, nein, Familien müssen finanziell besser gestellt werden. Und wer Kinder zu Hause aufziehen will, soll es sich auch leisten können. Bayern war daher der Motor für die Einführung des Bundeserziehungsgeldes und Bayern war das erste Land, das einen gesetzlichen Anspruch auf Landeserziehungsgeld zur Sicherstellung der familiären Betreuung einführte. Seit 1989 hat der Freistaat hierfür 1,5 Milliarden investiert. Für das Haushaltsjahr 2003 sind Haushaltsmittel in Höhe von 171 Millionen Euro und für das Jahr 2004 in Höhe von 188 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Ausgabenanstieg ist vor allem durch Verbesserungen bedingt, die nach dem Übergangsjahr 2003 ab 2004 voll durchschlagen. Das ist die Erhöhung des Kindergeldes ab dem dritten Kind von 256 Euro auf 307 Euro, das ist die Anhebung der Einkommensgrenzen und das ist die Erweiterung des berechtigten Personenkreises.

Kinder und Jugendliche müssen insgesamt wieder stärker als zentrales Anliegen der gesamten Gesellschaft gesehen werden. Trotz der gebotenen Spar- und Konsolidierungslinie werden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Mittel für die Jugend- und Sozialarbeit an Schulen um 1,4 Millionen Euro erhöht.

Die Vorbeugung und Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität und der Ausbau der Erziehungsberatung im Netz werden insbesondere Schwerpunkte sein. Übrigens ist Bayern das einzige Land in Deutschland, das bei der Jugendsozialarbeit an Schulen in eine Regelförderung einsteigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Besorgnis erregende Abnahme von Geburten, immer weniger Kinder, ist die eine Seite der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung, auf die wir nur mit einer verantwortungsbewussten Familienpolitik Antworten geben können. Auf der anderen Seite brauchen wir Antworten auf die Probleme, vor die uns eine zunehmend älter werdende Gesellschaft stellt. Mit den Ansätzen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2003/2004 unterstreicht die Bayerische Staatsregierung erneut die Bedeutung der Altenpolitik in Bayern. Das seit dem Jahr 2000 in der Umsetzung befindliche Gesamtkonzept der Staatsregierung zur Verbesserung der Qualität der Pflege in Bayern beinhaltet ein umfangreiches Maßnahmenbündel. Mit den Fördermitteln des Freistaats Bayern und den Komplementärmitteln des sozialen Wohnungsbaus können im Jahr 2002 rund 1100 vollstationäre Pflegeplätze neu geschaffen bzw. grundlegend modernisiert werden. In diesem Bereich liegt eine Schwerpunktaufgabe, die uns auch künftig finanziell besonders fordern wird.

(Wahnschaffe (SPD): Aber da haben Sie die Kommunen vergessen!)

Der Haushaltsansatz wird in den Jahren 2003 und 2004 deshalb auf hohem Niveau fortgeführt werden. Dasselbe gilt für die Kurzzeit- und die Tagespflege. – Herr Kollege Wahnschaffe, die Kommunen vergesse ich nie.

(Zuruf von der SPD: Hier aber schon!)

Zentraler Baustein des Gesamtkonzeptes sind die staatlichen Förderungen im Bereich der Pflege. Herausstellen möchte ich, dass für die Förderung der Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften jährlich über 700000 e zur Verfügung stehen. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang das Heimmanagement und die Supervision. Besonderes Augenmerk beim Pflegenetz Bayern legen wir auch auf die Versorgung demenzkranker Personen. Zur Förderung von Trägern niederschwelliger Betreuungsangebote und von Modellprojekten ist ein Haushaltsansatz von 500000 e pro Jahr vorgesehen. Damit werden Mittel der Pflegekasse im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes gebunden. Mit all diesen Maßnahmen wollen wir die Qualität der Pflegeleistungen zum Wohle der alten Menschen in Bayern weiter verbessern.

Das Wohl und die Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben liegt mir ganz besonders am Herzen. Deshalb freue ich mich auch, dass es gelungen ist, trotz der schwierigen Haushaltssituation die staatliche Förderung auf dem Gebiet der Behindertenhilfe weiterhin auf hohem Niveau fortzuführen. Zum einen werden wir dafür Sorge tragen, dass die für Behinderte und ihre Familien so bedeutsamen Angebote von ambulanten Beratungs- und Betreuungsdiensten, Frühfördereinrichtungen und Selbsthilfegruppen aufrechterhalten bleiben. Außerdem wird es möglich sein, den einen oder anderen neuen ambulanten Behindertendienst – derzeit haben wir in Bayern 195 Dienste in der staatlichen Förderung – in noch unterversorgten Regionen auf den Weg zu bringen. Zum anderen gibt es erfreulicherweise auch im Bereich der stationären Behindertenhilfe weitere Fortschritte. Für die Schaffung von notwendigen neuen Plätzen für die Beschäftigung, Versorgung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen werden die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstehen. Aus Mitteln des Landesbehindertenplans, der Landesausgleichsabgabe des sozialen Wohnungsbaus sowie zusätzlicher Sonderinvestitionsprogramme konnten wir in den vergangenen Jahren den Antragsstau bei der Investitionsförderung Gott sei Dank erheblich reduzieren. In den Jahren 2003 und 2004 werden wir nochmals ein gutes Stück vorankommen.

Die Behindertenpolitik spielt im Jahr 2003 in Bayern eine ganz besondere Rolle. Zum einen wird das bayerische Gleichstellungsgesetz in den Landtag eingebracht werden, zum anderen haben wir das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Dies nehmen wir zum Anlass, in Bayern ein breitgefächertes Aktionsprogramm aufzulegen.

Meine Damen und Herren, die höchste Steigerungsrate im vorliegenden Haushalt weist der Maßregelvollzug auf, nämlich 17% für 2003

(Wahnschaffe (SPD): Da plagt Sie Ihr schlechtes Gewissen!)

und weitere 14% für 2004. Wir wollen Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger in Bayern vor unberechenbaren und gemeingefährlichen Straftätern. Im Bayerischen Landtag fand im letzten Herbst eine Sachverständigenanhörung zum Thema Maßregelvollzug

statt. Durchgängiger Konsens war, dass leider mit immer mehr Einweisungen in den Maßregelvollzug zu rechnen ist. Bedingt durch die richterliche Unabhängigkeit besteht allerdings eine große Planungsunsicherheit. Eines ist für mich klar: Wir müssen mit einem dynamischen Steigerungsprozess kalkulieren, um die notwendige Sicherheit jederzeit gewährleisten zu können. Zur Verbesserung der Sicherheit haben wir in den letzten Jahren bereits gewaltige Anstrengungen unternommen. Insgesamt wurden 162 einzelne Baumaßnahmen in Angriff genommen,

(Wahnschaffe (SPD): Alles Stückwerk!)

von denen bereits 134 vollständig durchgeführt sind – das sind 80%.

Um die auch weiterhin notwendige verstärkte Bautätigkeit abzusichern, wurden die Investitionen für den Maßregelvollzug im Doppelhaushalt nochmals deutlich erhöht. Bereits von 1997 bis 1999 wurden die Haushaltsmittel von rund 6,4 Millionen e auf rund 9,2 Millionen e jährlich erhöht. Für das Jahr 2002 stehen 19,4 Millionen e zur Verfügung. Der Haushalt sieht jetzt für 2003 den Betrag von 26 Millionen e und für das Jahr 2004 den Betrag von 25 Millionen e vor. Das Investitionsvolumen für Baumaßnahmen im Maßregelvollzug wurde damit innerhalb kurzer Zeit vervierfacht.

So wichtig die bauliche Sicherung auch ist – sie ist nicht alles. Es müssen auch genügend geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sein, um die im Maßregelvollzug Untergebrachten zu betreuen. Mittlerweile hat beispielsweise jede Maßregelvollzugseinrichtung einen Sicherheitsbeauftragten und ein Sicherheitskonzept, abgestimmt mit der Justiz, abgestimmt mit der Polizei. Dies alles erfordert qualifiziertes Personal, und dieses kostet Geld. Der entsprechende Haushaltsansatz für das Jahr 2002 beträgt rund 115 Millionen e. Auch diese Mittel werden nochmals deutlich erhöht. Der Haushalt sieht für 2003 den Betrag von 132,2 Millionen e und für 2004 den Betrag von 155,2 Millionen e vor; denn, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, jede Entweichung ist eine Entweichung zuviel. Daher bin ich dankbar, dass die Zahl der echten Entweichungen seit 2001 stark rückläufig ist. In diesem Jahr hatten wir insgesamt neun echte Entweichungen.

(Wahnschaffe (SPD): Was sind denn die unechten?)

Die Sicherheit unserer Bevölkerung verlangt eine verstärkte Wachsamkeit und eben auch diesen hohen Mitteleinsatz. – Ich erkläre es Ihnen, Herr Kollege Wahnschaffe, gerne in einem persönlichen Gespräch, falls Sie es tatsächlich nicht wissen.

(Zuruf von der SPD: Sie müssen ja nicht gleich zum Äußersten greifen!)

Ohne solide Finanz-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik wird es uns auf Dauer nicht gelingen, ausreichend Mittel zur Erfüllung unserer Aufgaben im Sozialbereich zu haben. Nur mit einer wachstums- und beschäftigungsorientierten Gesamtstrategie für Deutschland können das Problem der Arbeitslosigkeit aussichtsreich

angegangen und unsere Sozialsysteme auch wirksam entlastet werden. Wir haben in Bayern mit Baden-Württemberg weiterhin die niedrigste Arbeitslosenquote Deutschlands. Dazu tragen auch unsere effektiven und zielgenauen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Bayern bei. Insgesamt setzen wir für die Jahre 2003 und 2004 rund 175 Millionen e für die Arbeitsmarktpolitik ein. Wir konzentrieren uns auf die Förderung von Personengruppen, die von Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind, und auf Maßnahmen in Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Bewährte Projekte wie die besonders erfolgreiche gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung – immerhin haben wir eine Eingliederungsquote von 60% – werden fortgeführt.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen tragen auch zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben bei. Mein genereller frauenpolitischer Ansatz mit Gender Mainstreaming findet auch hier seine konkrete Umsetzung.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Qualifizierungsprojekte für Frauen und die Beratungsstelle „Frau und Beruf“ mit Mitteln des Arbeitsmarktfonds und des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Diese erfolgreichen Maßnahmen wollen wir auch künftig fortsetzen. Weil wir unseren Männern und Frauen die Wahlfreiheit zwischen Familie und Erwerbstätigkeit geben wollen, muss selbstverständlich mehr für die Chancengleichheit von Frauen und Männern getan werden. Anhaltende hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland ist nur ein Grund für die derzeitige Belastung unseres Sozialversicherungssystems. Zusätzliche Probleme verursacht die sich abzeichnende demographische Entwicklung. Die Prognosen lassen erwarten, dass im Jahr 2050 auf zwei erwerbstätige Personen eine Person über 65 Jahre kommen wird. Das Allheilmittel kann aber nicht die unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland sein. Dieser Ansatz, den die Bundesregierung mit dem Zuwanderungsgesetz verfolgt, ist völlig falsch.

(Beifall bei der CSU – Wahnschaffe (SPD): Wer will denn das? Sie haben das Gesetz nicht gelesen!)

Im Interesse des sozialen Friedens ist es wichtig, dass wir die bei uns berechtigt und auf Dauer lebenden Ausländer integrieren. Das gilt ebenso für die Spätaussiedler. Mit dem Zuwanderungsgesetz hat der Bund gerade diese Integration infrage gestellt, weil die Förderung von Sprachkursen reduziert und notwendige Integrationsmaßnahmen nicht ausreichend finanziert werden. Die Sprachkurse sind das A und O. Sie sind die Brücke für die Integration. Wir haben demgegenüber bei unserem speziellen Haushaltsansatz in Höhe von circa 2,2 Millionen Euro zur Förderung von Maßnahmen der Ausländerintegration im Rahmen der Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer keine Kürzungen vorgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sozialer Frieden und soziale Sicherheit erfordern einen funktionierenden Sozialstaat. Ein funktionierender Sozialstaat verlangt die ständige Prüfung und die Neubewertung der Frage, was die Solidargemeinschaft tragen muss und was ein Einzelner tragen kann. Nur wer die Eigenverantwortung und die Selbsthilfekräfte der Menschen stärkt, kann ange

sichts der demographischen Entwicklung und der Ressourcenknappheit unseren Sozialstaat finanzierbar halten. Die Opposition fordert heute finanziell Unerfüllbares. Nach meiner Überzeugung ist das irreführend und verantwortungslos. Wir müssen den durch die Bundesregierung zutiefst verunsicherten Menschen zumindest bei uns in Bayern die notwendige Zuversicht vermitteln und durch eine sozial gerechte Politik den sozialen Frieden in unserem Land erhalten. Eine verlässliche und nachhaltige Haushaltspolitik ist heute für Bayern wichtiger denn je. Wir verkünden nicht nur soziale Gerechtigkeit, sondern wir handeln sozial gerecht. Der Ihnen vorliegende Sozialhaushalt gewährleistet auch weiterhin in Bayern eine beispielhafte Familien- und Sozialpolitik. Deshalb bitte ich Sie, dem Sozialhaushalt für die nächsten beiden Jahre Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CSU)

Im Ältestenrat wurde für die Aussprache eine Redezeit von einer Stunde und dreißig Minuten festgesetzt. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 42 Minuten, auf die Fraktion der SPD 30 Minuten und auf die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN 18 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Steiger.