Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Ach (CSU): Die Bevölkerung will das!)

Nein. Das schadet der Demokratie; Sie spüren es nur noch nicht, aber Sie werden es noch spüren.

(Widerspruch des Abgeordneten Ach (CSU) – Frau Radermacher (SPD): Also Berufsverbot...! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Das führt zu Politikverdrossenheit und führt vor allem zu einem großen Unmut und einer großen Unzufriedenheit der über 300000 Beschäftigten in Bayern gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese müssen seit vielen Jahren ein Handeln der Staatsregierung erleben nach dem Motto: versprochen und gebrochen.

Was haben Sie denn alles in den letzten Jahren versprochen, von dem Sie heute nichts mehr wissen wollen – vor allem Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der CSU)

Drei Beispiele will ich Ihnen nennen, weil bei Ihnen anscheinend das Langzeitgedächtnis – aber auch das Kurzzeitgedächtnis – nicht mehr funktioniert.

(Widerspruch bei der CSU)

Einführung der 40-Stunden-Woche im Jahr 1993 – es ist gestern schon angesprochen worden: Der damals neue Ministerpräsident sah die Erhöhung der Wochenarbeitszeit als Signal an die Tarifparteien, sie sollten dieser Regelung aus Bayern folgen. Er versprach aber den Beschäftigten, dass bei einer besseren Haushaltslage die 40-Stunden-Woche wieder zurückgenommen werden sollte.

(Widerspruch des Abgeordneten Ach (CSU))

Hat der Herr Ministerpräsident gehalten, was er damals versprochen hat? – Nein.

(Widerspruch des Abgeordneten Ach (CSU))

Er hat es den Beschäftigten versprochen und trotz besserer Haushaltslage in den vergangenen Jahren nicht gehalten. Das ist versprochen und gebrochen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Widerspruch des Abgeordneten Ach (CSU))

Wie schaut es denn bei den Leistungsstufen aus? – Da gehen wir jetzt in die jüngere Vergangenheit zurück. Der Leiter der Staatskanzlei betonte noch im Oktober 1998, – –

(Ach (CSU): Das ist vier Jahre her!)

Sie meinen, was schert Sie das Geschwätz von gestern?

(Ach (CSU): Früher haben Sie noch etwas anderes erzählt!)

Jetzt hat vorrangig Frau Kollegin Naaß das Wort.

(Ach (CSU): Ich nehme das zur Kenntnis! Entschuldigung!)

– Danke, Herr Ach.

Ich sehe daran, Sie hören mir zu, und das ist sehr wichtig. Vielleicht schärft das auch wieder Ihr Kurzzeit- und Ihr Langzeitgedächtnis.

(Ach (CSU): Ich habe damit keine Probleme!)

Er kann doch nicht ruhig sein.

Der Leiter der Staatskanzlei betonte noch im Oktober 1998 – ich denke, man sollte sich wieder einmal daran erinnern: Leistung muss sich auch im öffentlichen Dienst lohnen, Bayern sei mit der Einführung dieses neuen besoldungsrechtlichen Instruments – also der Leistungsstufen – bundesweit an der Spitze.

Damals waren Sie vielleicht an der Spitze, sehr geehrter Herr Faltlhauser. Heute sind Sie es schon lange nicht mehr. Noch im Oktober 2001 hob er vor dem Verband der höheren Verwaltungsbeamten hervor:

Mit der Umsetzung der leistungsbezogenen Besoldung in Bayern steht Bayern an der Spitze der deutschen Länder. Wir haben als erstes sämtliche Elemente der Leistungsbesoldung realisiert. Diese Leistungselemente im Besoldungssystem sind wichtige Schritte hin zu einer noch effizienteren öffentlichen Verwaltung.

Hat das gestimmt, was damals gesagt wurde, oder nicht? – Wenn es gestimmt hat, dann können Sie nicht hergehen und im Rahmen dieses Haushaltsgesetzes die Leistungsstufen wieder aussetzen.

(Frau Radermacher (SPD): Genau!)

Wenn es gestimmt hat, dann ist das ein Betrug an den Beschäftigten, die nämlich damals diese Leistungsstufen finanziert haben. Das wissen Sie auch. Jetzt nehmen Sie ihnen das, was sie selbst finanziert haben, wieder weg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Hoderlein (SPD): Sehr schlüssig!)

Kein Mensch hat in der Debatte heute erwähnt, dass die Leistungsstufenverordnung im Jahr 1998 kostenneutral eingeführt wurde. Denn um diese finanzieren zu können, wurden die Dienstaltersstufen von zwei auf vier Jahre gestreckt. Dadurch stehen dem Haushalt jährlich 15 Millionen e zusätzlich zur Verfügung, die die Beschäftigten selbst für die Leistungsprämien, für die Leistungszulagen und für die Leistungsstufen finanziert haben. Jetzt nehmen Sie ihnen dieses Instrument der Leistungsstufen wieder weg. Kein Wort habe ich dazu heute von Ihnen gehört.

Die Bundesregierung macht das anders: Sie verbessert die Möglichkeiten zur leistungsorientierten Bezahlung in der Bundesverwaltung und weitet die Quoten zur Vergabe von Leistungsstufen, -prämien usw. von 10% auf 15% aus. So könnte das in Bayern auch sein, wenn Sie es nur wollten.

Der zweite Punkt, zu dem ich noch Stellung nehmen will, zu dem Sie auch kaum etwas gesagt haben: die Altersteilzeit. Staatsminister Faltlhauser hat noch am 13. 08. 1999 Folgendes gesagt:

Ziel der Staatsregierung ist es, den lebensälteren Beamten –

vielleicht erinnern Sie sich daran, Herr Faltlhauser –

einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen.

Die Altersteilzeit leistet einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Beitrag, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Obwohl dieses Gesetz erst am 01. 08. 1999 in Kraft getreten ist und damals schon ganz massive Abstriche gegenüber dem Bundesgesetz aufzeigte – denn das ist nur eine reine Kann-Vorschrift, Herr Ach, in Bayern braucht die Altersteilzeit nicht genehmigt zu werden,

wenn es der Arbeitgeber nicht will, das sollte man berücksichtigen –

(Ach (CSU): Ich bin ganz ruhig!)

wurde dieses Altersteilzeitgesetz ein Jahr nach seinem In-Kraft-Treten wieder verschlechtert, ohne dass überhaupt Erfahrungswerte vorgelegen hätten. Es wurde nämlich die Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und dem Antragsruhestand grundsätzlich ausgeschlossen.

Aus welchem Grund? – Der Finanzminister hatte damals ein wichtiges Erlebnis. Er feierte damals kurz vorher seinen 60. Geburtstag. Er hat festgestellt, nachdem die Lebenserwartung bei Frauen auf 80 Jahre und die der Männer auf 74 Jahre angestiegen ist, ist beamtenpolitisch eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit anzustreben. Er hat scheinbar zuvor nicht registriert, dass bei uns die Menschen im Land immer älter werden, die Frauen zum Glück noch älter als die Männer.

(Frau Radermacher (SPD): Wenigstens noch ein paar schöne Jahre!)

Das hat Herr Faltlhauser anscheinend wirklich nicht registriert. Erst im Jahr 2000, als er selbst 60 Jahre alt geworden ist, als er selbst in die Nähe der Altersgrenze kam, hat er das registriert.

Eineinhalb Jahre später wird diese von der Staatsregierung so hochgelobte Altersteilzeit – „Wir in Bayern sind Spitze“, so hat sich der Herr Ministerpräsident immer hingestellt – schon wieder eingeschränkt.

In der Kabinettssitzung vom 30. Juli 2002 beschloss das Kabinett, dass die Altersgrenze für die Altersteilzeit auf das vollendete 58. Lebensjahr angehoben wird. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen mussten wir Anfang November feststellen, dass das nicht reicht. Jetzt wird die Altersgrenze für die Altersteilzeit auf das 60. Lebensjahr angehoben.

Das steht im Widerspruch zu Ihren Ausführungen, Herr Ach. Sie haben gesagt, Sie wollen die Altersteilzeit nicht abschaffen. Mit dieser Regelung wird die Altersteilzeit für die besonderen Altersgrenzen abgeschafft, nämlich für die Polizei, für den Justizvollzug und für die Berufsfeuerwehr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ach (CSU): Sie sprechen das ab!)

Sie schaffen die Altersteilzeit für diese Berufsgruppen ab.

Ich hätte gern vom Herrn Innenminister ein paar Worte in die Richtung des Finanzministers gehört, der so mit seinen Beschäftigten umgeht. Kein Wort hat man in diesem Zusammenhang gehört.