Wir haben auf der einen Seite – und das bitte ich bei dieser gesamten Diskussion in den Fokus der Betrachtung mit einzubeziehen – eine Diskussion bei einer Gesellschaft, wo es immer heißt: größer, schneller, weiter, wo – PID – das ungeborene Leben mit Behinderung nicht ausreichend gewürdigt wird. Beschlüsse des Ethikrats zum Beispiel haben auch Auswirkungen auf die Behindertenpolitik.
Auf der anderen Seite sehen sich Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretungen heute auch stärker – und das ist erfreulich und gut so – mit dem Ziel verbunden, neben Hilfe und Unterstützung ein selbstbestimmtes Leben gestalten zu können.
Zur Integration gehören unverzichtbar die Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der gesamten Gesellschaft. Auch der Nachteilsausgleich steht dabei natürlich weiterhin im Vordergrund. Auf dieser Basis wurden Anhörungen der Interessenvertretungen der behinderten Menschen, vor allen Dingen der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, der Wohlfahrtsverbände und der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, aber auch der bereits installierten kommunalen Behindertenbeauftragten durchgeführt. Sie alle haben einen Widerhall, einen Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden.
Das Gleichstellungsgesetz schließt sich in seiner Grundstruktur an das Bundesgesetz an, auch hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Insofern kann ich die Kritik, die Frau Kollegin Steiger geäußert hat, überhaupt nicht nachvollziehen, warum das Gesetz nicht eher gekommen ist. Es wäre doch unsinnig, ein Gesetz zu machen, wenn man weiß, dass ein Bundesgesetz kommt und man dann völ
Aber Sie wissen doch genau, dass das in diesem Zusammenhang ein völlig unsinniges Vorgehen gewesen wäre.
Ich begrüße es außerordentlich, dass im Gesetzentwurf auf die schwierige Situation der Frauen mit Behinderung ebenso in besonderer Weise eingegangen wird wie auf den immer größer werdenden Stellenwert der Selbsthilfeorganisationen im Behindertenbereich und die allgemeine Anerkennung der Gebärdensprache. Besonders wichtig für die Zielsetzungen des Gesetzes, die die CSUFraktion vollinhaltlich teilt, ist im Hinblick auf die Herstellung einer Barrierefreiheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch der ungehinderte Zugang zu den Medien.
In den Ausschussberatungen werden wir sicherlich die noch vorhandenen und nicht berücksichtigten Anregungen der Behindertenverbände und der im Landtag vertretenen Parteien zu diskutieren haben und Lösungen finden müssen. Ich möchte dabei stellvertretend die Mitwirkungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung nennen, Stichwort Landesbehindertenrat. Man muss in dem Zusammenhang natürlich auch sagen, dass es da zwischen den Interessenvertretungen der Behinderten noch Meinungsverschiedenheiten gibt, wie dieses Konzept umgesetzt werden soll. Deswegen bedarf es einer weisen Entscheidung in diesem Zusammenhang und der Vernetzung der Integrationsziele in den Bildungsgesetzen mit dem Gleichstellungsgesetz. Nur frage ich mich, was soll ein solcher Programmsatz? Wir sollten unsere Kraft darauf lenken, dass in den speziellen Fachgesetzen, in einem Kinderbetreuungsgesetz und im EUG in Zukunft diese Ziele entsprechend berücksichtigt werden. Das ist der entscheidende Ansatz. Das möchte ich vorab schon einmal ansprechen.
Wir sollten auch bei allen Diskussionen darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein öffentlich-rechtliches Gesetz handelt und nicht um ein Leistungsgesetz, das das BSHG oder das SGB IX oder möglicherweise zivilrechtlich ein Antidiskriminierungsgesetz ersetzt. Dies ist nicht der Fall.
Ich begrüße außerordentlich, dass in diesem Gesetzentwurf das Verbandsklagerecht mit klar normierten Kriterien und Voraussetzungen einbezogen worden ist. Ich meine, wir können eine Grundlage finden, um im Freistaat Bayern die Mitwirkung, die Teilhabe und die Integration von Menschen mit Behinderungen in das gesellschaftliche Leben in vorbildlicher Weise zu realisieren. Dieses Gleichstellungsgesetz ist ein ganz wesentlicher Baustein hierfür. Wir werden diesen Gesetzentwurf entsprechend beraten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit genau 28 Tagen befinden wir uns im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen. Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass dieses Jahr nachhaltige Verbesserungen für die betroffenen Menschen bringt. Ich glaube, die rot-grüne Bilanz auf Bundesebene kann sich sehen lassen. Mit den Gesetzen, die in der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurden, sind die Hausaufgaben mehr als ordentlich gemacht worden.
Ich erwähne die Novelle des Schwerbehindertengesetzes, das neue Sozialgesetzbuch IX und das Bundesgleichstellungsgesetz. Ich glaube, mit der Verabschiedung dieser Gesetze auf Bundesebene ist auch eine sehr gute Grundlage für die weitere Entwicklung des Behindertenrechtes auf Landesebene geschaffen worden.
Die Ministerin hat erwähnt, dass im März 1998 Artikel 118 a in der Bayerischen Verfassung mit einer zusätzlichen Verpflichtung versehen worden ist, dass ein Benachteiligungsverbot verankert wurde und eine Verpflichtung des Staates festgelegt wurde, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen.
Auch von unserer Seite haben wir schon frühzeitig im Juli 2001 die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, einen Entwurf für ein Bayerisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen vorzulegen. Ich glaube, dass sowohl der Selbsthilfe, namentlich der LAGH, als auch der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, Ina Stein, Dank dafür geschuldet ist, dass wir heute so weit sind. Ich möchte Ihnen schon mit auf den Weg geben: Sie schimpfen immer, wenn ein Beauftragter gefordert wird und kritisieren dies als Beauftragtenunwesen. Mit Ina Stein ist eine Persönlichkeit im Amt, die Ihnen schon einmal ganz gehörig die Leviten liest und die Fraktion erst einmal zum Jagen tragen musste.
Wir hatten eine Anhörung. Herr Kollege Kobler, ich kann es Ihnen genau sagen: Frau Kollegin Fickler war in einer Anhörung des Sozialministeriums – das war schon sachlich – und hat dort ganz eigene Vorschläge vertreten.
Wenn Sie etwas sagen wollen, bitte ich Sie, sich hier etwas anders zu artikulieren, als mir jetzt dreinzureden.
Bezüglich der Einschätzung der Eckpunkte finden wir es richtig, dass hinsichtlich der Gebärdensprache eine Gleichberechtigung verankert wird, dass das Verbandsklagerecht – –
Mein Gott, regen Sie sich wieder ab; es ist jetzt halb sieben. Ich bitte Sie: Sie müssen sich etwas für den Abend aufsparen.
Ich bitte Sie darum: Wenn Sie etwas Wichtiges zu sagen haben, sagen Sie es einfach am Rednerpult kurz und bündig, anstatt mir immer dreinzureden.
Ich nenne nochmals die für uns wichtigen Punkte: die Gebärdensprache, das Verbandsklagerecht und der Frauenaspekt – denn gerade Frauen mit Behinderungen sind mitunter doppelter und dreifacher Diskriminierung ausgesetzt –, die Regelung der Barrierefreiheit im privaten Wohnungsbau und die Festlegung eines oder einer Behindertenbeauftragten auf kommunaler Ebene.
Eine gewisse Kritik der Halbherzigkeit können wir Ihnen nicht ersparen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit bei den öffentlichen Gebäuden und bei den Verkehrsmitteln ist auf Fristen verzichtet worden. Im Grunde endete es für die öffentliche Verwaltung mit einer Soll-Vorschrift; man weiß, dass dies immer mit einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt verbunden ist. Wir haben auch dazu einen eigenen Antrag auf Bekanntmachung der entsprechenden DIN-Normen eingebracht, um eine verbindlichere Festlegung zu erreichen. Ich muss Ihnen sagen: Mit Appellen an den guten Willen allein wird es nicht getan sein; denn davon kann man sich noch keine Gleichstellung kaufen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass wir vom Gestaltungswillen her mehr als reine Zielvorgaben erwarten würden, die in gewissem Umfang von der Haushaltslage abhängen. Details können wir noch im Ausschuss ändern.
Ich finde, dass wir insgesamt einen ersten guten Schritt gemacht haben. Unsere Kritik ist ähnlich wie jene, die Kollegin Steiger inhaltlich formuliert hat. Kollege Unterländer hat gesagt, wir hätten einen Meilenstein platziert. Ich muss ihm sagen – wir sind uns oftmals einig –: Es gibt noch viele Mauern, die sowohl real als auch in den Köpfen bestehen, und diese gilt es auch noch niederzureißen. Dazu kann dieses Gesetz ein erster Schritt sein. Wir müssen versuchen, eine gesellschaftliche Akzeptanz und eine Normalität zu erreichen, die sowohl den Behinderten als auch den Menschen, die mit Behinderten arbeiten, leben, befreundet sind, gerecht werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen.
zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes (Drucksache 14/11324)
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Universitas semper reformanda – die Hochschulreform ist ein immerwährender, dauernder Prozess.
Meine Damen und Herren, bitte beruhigen Sie sich nach dieser unschuldigen Auflockerung wieder. Die Hochschulreform ist ein andauernder Prozess. Sie erfolgt in Schritten. Wir haben 1998 und 2001 große Schritte gemacht, und jetzt folgen weitere Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die zwei Hauptpunkte – nur zu diesen möchte ich kurz etwas sagen – sind die Berufung und die Habilitation.
Die Berufung, also der Weg, wie man Professor wird, die Ernennung zum Professor, zur Professorin, ist der wichtigste Prozess in einer Hochschule, weil sich Qualität, wissenschaftliches Niveau über Köpfe definiert. Je höher die Qualität, umso besser der Ruf der Hochschule. Wir wollen an zwei Punkten Änderungen durchführen: Zum einen wollen wir das Verfahren straffen, damit die Vakanzen kürzer werden, zum anderen wollen wir die Hochschulleitung bei den Berufungen stärken. Warum? – Die Hochschulleitung ist nach dem Gesetz zuständig für das Profil, die Gesamtausrichtung einer Hochschule, damit nicht nur auf ein Fach, sondern auf alles geblickt wird, auf die Performance der Hochschule. Das ist ihre Aufgabe. Das Gesetz gibt ihr bislang aber keine Befugnis, diese Aufgabe zu erfüllen. Deswegen wollen wir die Hochschulleitung in zwei Punkten stärken. Wir wollen sie zum einen bei der Zusammensetzung der Berufungs
kommission stärken. Die Hochschulleitung soll künftig mitsprechen. Im Einvernehmen mit ihr soll die Berufungskommission vom Fachbereichsrat bestimmt werden, damit interdisziplinäre, fächerübergreifende Elemente zum Tragen kommen. Zum anderen wollen wir die Hochschulleitung beim Zustandekommen des DreierVorschlages stärken, aus dem der Minister dann einen Ruf an eine der drei Persönlichkeiten erteilt.