Die Frau Ministerin ist vielleicht auch noch beim Essen. Wir wissen es nicht. Wir hoffen aber, dass sie im weiteren Verlauf der Debatte eintreffen wird. Vielleicht kann der Justizminister zu diesem Thema Stellung nehmen, weil er momentan das einzige anwesende Kabinettsmitglied ist.
Zurück zum Thema: Schon in der Zeit, als sich die Aufgabe des Freistaates auf die Förderung der Kindergärten beschränkte, war das Problem der Gastkinder im Landtag immer wieder virulent. Einige Gemeinden haben dem Ausbau der Plätze Priorität eingeräumt. Diese Gemeinden ärgern sich zu Recht, dass sie ihr Angebot für Kinder aus Nachbargemeinden vorhalten müssen, aber von dort keinen müden Euro dafür bekommen. Sicher, einige Gemeinden hatten Kindergärten, Kinderkrippen oder Kinderhorte nicht an der Spitze ihrer Prioritätenliste. Dort war das Feuerwehrhäuschen wichtiger als der Kindergarten.
Nach langem Drängen hatte die Staatsregierung hinsichtlich der Förderung von Krippen und Horten ein Einsehen. Das begrüßen wir. Dadurch hat sich die Situation jedoch noch verschärft. Bei der Krippenfinanzierung, die bereits nach dem Modell der kindbezogenen Förderung durchgeführt wird, erfolgt eine Förderung nur, wenn die Kommunen komplementär mitfinanzieren. Die Kommunen, die über eine größere Zahl von Krippenplätzen verfügen, sehen nicht ein, warum sie für Kinder zahlen sollen, die aus anderen Gemeinden kommen.
Wir haben dieses Thema am Fall der Stadt Bayreuth aufgezogen. Dort gibt es im Industriegebiet eine Kinderkrippe mit langen Öffnungszeiten, die ein Musterbeispiel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt. Die Eltern wissen dort ihre Kinder in guten Händen, während sie ihrem Beruf nachgehen.
Die Hälfte der Kinder in dieser Krippe stammt aus dem Umland von Bayreuth. Mit der Richtlinie zur Krippenfinanzierung vom 14. Juni 2002 ist für diese Kinder das Aus vorprogrammiert worden. Die Stadt Bayreuth will ab dem Kindergartenjahr 2003/2004 die Kinder aus dem Umland nicht mehr in der Krippe haben, weil die Umlandgemeinden nicht bereit sind, die Plätze zu finanzieren. Die Kommunen sehen nicht ein, warum sie dafür
Sie berufen sich auf den Punkt 5.1 der Fördervoraussetzungen für die Förderung vonseiten der Stadt Bayreuth. Danach setzt die staatliche Förderung eine kommunale Förderung in mindestens gleicher Höhe voraus. Die Leidtragenden sind die Kinder, die diese Krippe besuchen. Sie werden diese Krippe ab September nicht mehr besuchen dürfen und mehr oder weniger auf der Straße sitzen. Ich halte es nicht für sinnvoll, Kinder im Alter von null bis drei Jahren aus ihrer Umgebung herauszureißen, an die sie sich gerade gewöhnt haben, wo sie Freunde gefunden haben und die Bezugs– und Betreuungspersonen kennen. Welche Alternativangebote haben die Gemeinden in Aussicht gestellt? – Das sind Tagesmütterprojekte und das „Netz für Kinder“. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Für die Familien sind lange Öffnungszeiten in einer Krippe wichtig, um Familie und Beruf zu vereinbaren.
Fazit: Wir brauchen eine grundsätzliche Regelung. Der genannte Fall in Bayreuth ist sehr exemplarisch. Solche Fälle gibt es überall. Wir brauchen eine grundsätzliche Regelung für den finanziellen Ausgleich, der durch diese Gastkinder nötig wird.
Ich habe durchaus Verständnis für Gemeinden, die sich eine Infrastruktur aufgebaut haben und ankündigen, die Schotten dichtzumachen, wenn Kinder von außerhalb die dortigen Einrichtungen besuchen. Dies gilt vor allem dann, wenn bockbeißige Gemeinderäte und Bürgermeister sagen, dass sie für diese Plätze nicht zahlen wollen.
Das gleiche Problem haben wir bei den Horten und den Kindergärten. Ich glaube, dass wir mit freiwilligen Verpflichtungen nicht mehr vorankommen werden. Ich begrüße, dass die CSU-Fraktion in ihrem Antrag mit Nachdruck an die kommunalen Spitzenverbände appelliert. Allerdings dauert mir das ständige Hinwirken und Appellieren bei aller Langmütigkeit, die man in der Opposition aufbringen muss, zu lange. Auch die Aussicht, dass dieses Thema im Dachgesetz im Jahre 2005 geregelt wird, hilft uns in diesem Jahr nicht weiter.
Wir haben deshalb Handlungsbedarf und müssen als Bayerischer Landtag versuchen, eine Regelung zu finden, die schon für das kommende Kindergartenjahr 2003/2004 gilt.
Es ist ein richtiger Ansatz der kommunalen Spitzenverbände, dass die Kommunen dann nicht für Einrichtungen in anderen Gemeinden zahlen sollen, wenn sie selbst solche Einrichtungen vorhalten. Aber man muss hinterfragen, was sich hinter dieser Vorhaltung verbirgt. Hier müssen wir eine klare Definition schaffen, um uns dieser Frage zu stellen.
Unsere Forderung lautet – und so haben wir sie im Dringlichkeitsantrag auch formuliert –: Noch in dieser Legislaturperiode muss eine verbindliche Regelung erarbeitet werden, damit für das nächste Kindergartenjahr Klarheit herrscht. Wir brauchen Sicherheit in der Planung sowohl für die Gemeinden, die die Infrastruktureinrichtungen bereithalten, als auch für diejenigen, die Zahlungen leisten. Aber wir brauchen auch Sicherheit – und das ist besonders wichtig – für die Familien und die Kinder. Die Kinder sind es, die in den Mittelpunkt der Überlegungen gehören.
Wir haben uns geeinigt, den Antrag in den Ausschüssen eingehender zu diskutieren. Damit bin ich einverstanden. Ich freue mich, dass wir diesen Aspekt angeschoben haben, denn wir dürfen diese Frage nicht länger auf die Wartebank setzten. Das Bänklein ist hier zu Ende; was man noch draufsetzt, fällt in ein Loch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es besteht Einigkeit, dass wir die Frage der Gastkinder einer generellen Regelung zuführen müssen. In dieser Frage führe ich schon seit längerer Zeit mit Ihnen, Frau Ministerin, Briefverkehr. Im Kindergarten – das wissen wir alle – ist das Problem nicht ganz so groß, weil es fast in jedem Dorf einen Kindergarten gibt. Ein ganz brennendes Problem aber ist die Situation bei den Horten.
Ich will hier folgenden praktischen Fall schildern: Vor zwei Wochen war ich im Hort des Studienseminars St. Josef in Münnerstadt in Unterfranken. Pater Winfried erklärte mir, er habe zwar eine Warteliste, trotzdem müsse er den Hort zum Herbst schließen. Das ist doch heller Wahnsinn. Ich wiederhole: Er hat eine Warteliste, aber er muss den Hort zum Herbst schließen. Grund dafür ist, dass die Kommunen nicht alle ihren Anteil zahlen. Münnerstadt tut das, doch viele kleinere Gemeinden zahlen nicht. Bisher konnte der Pater das auffangen durch Gelder des Freistaats, der seinen 40prozentigen Anteil bezahlte, und dadurch, dass das Studienseminar, den Rest draufgelegt hat. Ab August soll das aber nicht mehr der Fall sein. Deshalb muss er jedes Kind ablehnen, das nicht mit einem Zettel kommt, auf dem steht: Die Gemeinde übernimmt die Kosten. Das führt zu perversen Situationen. Wie mir eine Mutter dort schilderte, wurde ihre persönliche Situation im Gemeinderat diskutiert. Man stelle sich vor: Im Gemeinderat diskutieren zwölf Gemeinderäte darüber, ob die Mutter lieber zu Hause bleiben und auf ihr Kind aufpassen soll, oder ob es notwendig ist, dass dieses Kind einen Hortplatz bekommt. Das ist doch diskriminierend und der Förderung der Kinder nicht angemessen!
Einvernehmen besteht mit dem Ministerium und mit den Kollegen von der CSU, dass wir die Kommunen nicht aus der Verantwortung lassen dürfen. Das macht die Sache durchaus schwer. Ich hoffe aber, wir sind uns auch darin einig, dass die Eltern und die Kinder nicht die Leidtragenden sein dürfen. Wir müssen die jetzt brennenden Probleme lösen, beispielsweise durch eine Übergangszeit. Es darf nicht dazu kommen, dass Horte wie Münnerstadt schließen; denn wenn dieser Hort erst einmal geschlossen ist, dann wird er nie wieder aufgemacht. Dann ist die Sache vorbei.
Ich bin deshalb dankbar, dass wir eine gemeinsame Lösung anstreben und die drei Anträge in die Ausschüsse überweisen. Ich bitte, sie nicht gleich morgen zu behandeln, sondern dem Ministerium eine angemessene Zeit als Vorlauf zu geben, verbunden mit der dringenden Bitte, Frau Ministerin, Material darüber zusammenzutragen, wie viele wirklich gravierende Fälle wir haben.
Außerdem müssen Sie sofort in einen Dialog mit den Spitzenverbänden, gegebenenfalls auch mit den Kommunen eintreten, damit wir die Situation verbessern. Dann können wir in aller Ruhe eine Lösung für das Kindertagesstättengesetz finden. Das wäre angemessen. Wir müssen aber alles daran setzen, dass es im Herbst zu keinen Hortschließungen kommt. Frau Ministerin, sonst wird es nämlich absurd, wenn der Herr Ministerpräsident verkündet, es würden 1800 neue Hortplätze geschaffen. Das ist löblich, auf der anderen Seite dürfen aber nicht 50 Hortplätze in Münnerstadt verloren gehen, weil die Finanzierung nicht stimmt. Deshalb mein dringender Appell, in der Sache eine Lösung zu finden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es darf nicht sein, dass Streitigkeiten zwischen den Kommunen zu Lasten der Kinder und der Familien gehen, die einen Hort-, Krippen- oder Kindertagesstättenplatz benötigen. Deshalb müssen wir versuchen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
(Beifall bei der CSU – Frau Radermacher (SPD): Da hat er Recht! – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Da sind wir uns einig, Herr Unterländer!)
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch feststellen, dass die Situation sich auch dadurch entspannt – darauf haben die beiden Vorrednerinnen freundlicherweise schon hingewiesen –, dass die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag ein Ausbauprogramm für 30000 neue Plätze für die Kinderbetreuung geschaffen haben. Dies ist ein Zeichen der Entspannung in Zeiten finanzieller Knappheit. Dieses Vorgehen ist lobenswert und sucht bundesweit seinesgleichen.
Es muss festgestellt werden, dass es zunächst die Kommunen sind, die für die Bedarfsplanung und die Bereit
haltung von Betreuungsplätzen in ihrem Einzugsbereich zuständig sind. Das ist nicht nur die gesetzliche Vorgabe, sondern das ist auch inhaltlich sinnvoll. In einer Großstadt mit Trabantenvorstädten gibt es andere Bedürfnisse bei der Kinderbetreuung, als dies in einer kleinen Gemeinde auf den flachen Land der Fall ist. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Kofinanzierung unbedingt erhalten bleiben muss; denn sie ist eine Folge aus der gemeinsamen Zuständigkeit der Kommunen und des Landes. Ich sage deshalb: Hände weg von der Kofinanzierung. Eine andere Regelung würde, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, auch dazu führen, dass die Kommunen, die jetzt vorbildlich Einrichtungen zur Verfügung stellen, unter den Zuzugsdruck aus den anderen Kommunen fielen und dadurch bestraft würden. Es gibt Beispiele dafür, dass die Kommunen sagen: Wenn die jetzige Praxis ohne Konsequenzen aufrechterhalten bleibt, werden wir uns das für die Zukunft überlegen.
Trotz der dramatischen Haushaltssituation und im Vorfeld der Einführung des Konnexitätsprinzips richtet unsere Fraktion den Appell an die Kommunen, die Belange der Familien bei der Prioritätensetzung stärker in der Vordergrund zu stellen. Das ist ein Problem, dass man immer und immer wieder besprechen muss.
Trotz der dramatischen Haushaltssituation muss die Frage, welche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Situation von Kindern und ihren Eltern erleichtern, bei der Prioritätensetzung der Kommunalpolitik ganz oben rangieren. Der Ausstieg von Kommunen muss rückgängig gemacht werden. Wie wir in unserem Antrag feststellen, ist es notwendig, dass die kommunalen Spitzenverbände mit den betroffenen Gemeinden unter Federführung des Sozialministeriums mit Frau Staatsministerin Stewens an der Spitze eine Umkehr in die Wege leiten.
Die Gastkinderregelung ist ein Thema, das uns über Jahre hinweg immer wieder beschäftigt hat. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Streitigkeiten weniger die Kindertagesstätten und Kindergärten als vielmehr die Horte und Krippen betreffen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, in welcher zeitlichen Situation wir uns befinden. Es ist das erklärte Ziel, dass wir bis zum 01. 01. 2005 in diesem Parlament ein Kindertagesstättengesetz verabschieden und in Kraft treten lassen. Dabei müssen auch Fragen der Gastkinderregelung definiert und einer befriedigenden Lösung zugeführt werden.
Es kann nicht sein, dass einige staatliche Mittelbehörden – wie Herr Kollege Herrmann berichtet hat – sich so bürokratisch verhalten, dass sie Gastkinderregelungen überhaupt nicht zustande kommen lassen, weil sie an einem engen rechtlichen Rahmen kleben und keine flexiblen Lösungen zulassen. Das ist nicht kindgerecht. Wir brauchen eine bessere Lösung, die in einem Kindertagesstättengesetz verankert werden muss.
Es ist sicherlich notwendig, dass wir uns bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gesetz in Kraft tritt, für eine Lösung entscheiden. Voraussetzung ist aber, dass den Kommunen Verantwortung übertragen wird und dass wir den
Druck nicht abbauen, sondern die kommunalen Spitzenverbände auffordern, tätig zu werden. Unser gemeinsames fraktionsübergreifendes Ziel ist, dass wir die Gesamtsituation, ihre Auswirkungen und die Frage, wie viele Fälle es gibt und wie sich die Kommunen zu den beiden Fragestellungen verhalten, im zuständigen Ausschuss behandeln.
Deshalb möchte ich ausdrücklich festhalten, was Frau Kollegin Radermacher bereits angesprochen hat, dass wir uns mit dem Thema nicht am morgigen Tag im Ausschuss befassen können, sondern dass es erst einer angemessenen Vorbereitung durch die Staatsregierung bedarf. Anschließend können wir in die Beratungen eintreten, in deren Rahmen auch die Vorschläge in den jetzt eingereichten Dringlichkeitsanträgen behandelt werden müssen. Ich hoffe, dass wir zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen im Interesse der betroffenen Familien, ihrer Kinder und der Kommunen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In den Dringlichkeitsanträgen wird in der Tat ein wichtiges Thema angesprochen. Ich versichere Ihnen, dass wir die Förderrichtlinien für die Krippen und die Horte mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt haben. Die kommunalen Spitzenverbände waren mit der Mitfinanzierung durch die einzelnen Kommunen einverstanden. Bei der Hortförderung haben wir durch die Richtlinien von 2001 erreicht, dass viele Bürgermeister jetzt bereit sind, Gastkinderbeiträge zu zahlen.
Es gibt aber immer noch Fälle wie das von Frau Radermacher angesprochene Beispiel Münnerstadt. Hier war die Gemeinde nicht bereit, die Gastkinderbeiträge zu zahlen. Wir brauchen aber bei den Kommunen eine Bewusstseinsveränderung. Selbstverständlich muss sich jeder Gemeinderat und jeder Bürgermeister überlegen, dass er dann, wenn die Gemeinde Gastkinderbeiträge zahlt und Kinder, die in der Gemeinde wohnen, in den Hort in der Nachbargemeinde gehen, Geld spart, weil er keinen eigenen Hort errichten muss.
Wir haben die Kommunen drei Jahre zuvor darauf hingewiesen, dass die staatliche Förderung ausläuft. Wir haben die Gemeinden gebeten, sich zu der Verpflichtung zu bekennen, Gastkinderbeiträge zu bezahlen. Da ist viel in Bewegung gesetzt worden. Es ist auch ein Stück Gerechtigkeit, dass ich hier meinen Kurs beibehalte. Ich kann nicht einfach Bürgermeister, die nicht zahlen wollen, aus der Verantwortung entlassen. Das ist das Problem.
Die Diskussion im Gemeinderat, die Sie beschrieben haben, gibt es schon seit Jahren, leider Gottes, weil die Situation auch eine Entwürdigung der Mütter und manchmal auch der Väter bedeutet, die arbeiten wollen und zum großen Teil arbeiten müssen, weil sonst das Geld nicht reicht. Deswegen wollen wir mit den Hortricht
linien etwas in Bewegung setzen. Wir haben uns dabei mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt; das möchte ich klar sagen. Ich lade die kommunalen Spitzenverbände einmal im Jahr zu einem Gespräch ein. Auch dieses Problem steht auf der Tagesordnung. Ich werde mich auch künftig bei den kommunalen Spitzenverbänden intensiv darum bemühen, dass sie die Problematik aufgreifen und dafür sorgen, dass die Gemeinden bereit sind, Gastkinderbeiträge zu zahlen. Ich halte das für dringend notwendig und für ungeheuer wichtig. Ich sage ganz offen: Wir können die Familien gerade bei der Kinderbetreuung nicht im Regen stehen lassen. Deshalb sollten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Lösungen suchen.
Frau Kollegin Schopper hat speziell auf die Problematik der Stadt Bayreuth und des Landkreises Bayreuth hingewiesen. Es geht hier um das bekannte Problem: Die Stadt stellt Krippenplätze zur Verfügung; die Kommunen sind aber nicht bereit, Gastkinderbeiträge zu bezahlen. Daraufhin sagt die Stadt Bayreuth, so kann es nicht gehen. Im Rahmen des Kindergartengesetzes gibt es eine Lösung; darum brennt uns nichts an. Hier haben wir kein Problem. Im Kindergartengesetz ist bei der Jugendhilfeplanung ein Einzugsbereich definiert. Es gibt die Auffanglösung, dass dann, wenn mindestens 15 Kinder im Kindergarten sind, die Wohnortgemeinde sich finanziell beteiligen muss.
Ich möchte nur feststellen: Es existiert hier bei den Kommunen ein gewisses indifferentes Verhältnis. Wenn wir das im Kindertagesstättengesetz 2005 gesetzlich festlegen wollen – Stichwort: Konnexitätsprinzip –, dann wird es durchaus Probleme in der intensiven Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden geben. Ich halte es für richtig und wichtig, dass sich der Ausschuss noch einmal intensiv mit dem Problem der freiwilligen Förderung – also Horte, Netz für Kinder und Krippen – beschäftigt. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mittlerweile so weit bin, dass ich auch einzelne Bürgermeister anrufe und sie darum bitte, sich der Problematik intensiv anzunehmen im Interesse unserer Kinder.