Eines vorweg: Die Staatsregierung und die CSU-Landtagsfraktion sind natürlich grundsätzlich dafür, das Trinkwasser, unser höchstes Gut, entsprechend zu behandeln und zu bewirtschaften. Trinkwasser ist das Nahrungsmittel Nummer 1 und für unsere Gesundheit von äußerst großer Bedeutung. Sie sagen ja selber, dass mehr als 90% des bayerischen Trinkwassers aus Quellund Grundwasser kommt. Davon müssen zwei Drittel – das muss man einmal deutlich herausstellen – nicht behandelt bzw. nicht aufbereitet werden. Das ist weltweit anerkannt. Hier kann man von einer hohen Qualität unseres Trinkwassers sprechen.
Ich möchte darauf hinweisen – das ist heute auch schon zum Ausdruck gekommen –, dass hierfür auch die
hydrogeologischen Verhältnisse von entscheidender Bedeutung sind. Dazu noch Folgendes – weil immer von München die Rede war –: Ich komme aus einer anderen Gegend. Wir haben eine hervorragende Versorgung mit Trinkwasser aus zwei Bereichen. Das eine ist der Kiesbereich und das andere ist der Karst im Jura. Dazu möchte ich deutlich hervorheben, wie sehr sich die Gemeinden zusammen mit den Landwirten und natürlich auch mit den Bürgern um diese Wasserschutzgebiete kümmern. Im Übrigen ist im Wasserhaushaltsgesetz klar definiert, wie wir mit dem Gut Wasser umgehen müssen. Ich möchte das aus Zeitgründen nicht weiter ausführen.
Ich komme vielmehr zum Anliegen des Antrags zurück, anhängige Verfahren um Wasserschutzgebiete möglichst beschleunigt abzuschließen. Wir müssen sicherlich darauf achten, die filternden Bodenschichten in den Wasserschutzgebieten nicht zu verletzen. Das bedeutet, der Boden ist das Entscheidende in den Bereichen, über die wir gerade gesprochen haben.
Aus dem Nahbereich der Wassergewinnung werden auch die gefährlichen Anlagen herausgehalten – darum geht es. Dies ist im Verfahren natürlich eine schwierige Arbeit – das sollten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, einmal zur Kenntnis nehmen –, sonst wäre alles viel, viel leichter, ginge alles viel, viel schneller. Planungen und Entwicklungen hinsichtlich Siedlungen, Gewerbegebieten, Industrie und so weiter mit nachteiligen Wirkungen sollten nicht in Wasserschutzgebieten stattfinden. Diese Verordnung ist also ein vorsorgendes Instrument, damit gefährliche Anlagen und Unfälle, die Auswirkungen auf unser Wasser haben, vom Nahbereich der Wassergewinnung fern gehalten werden. Es hilft nichts, wenn Sie die Ausweisungen generell pauschalisieren. Es geht darum, konkrete Maßnahmen im Einzelfall zu treffen, Nutzungsbeschränkungen aufzulegen. Das ist etwas anderes als zu pauschalieren. Bei Petitionen sind Sie wieder die Ersten, die auf der anderen Seite sind.
Herr Kollege, das erleben wir immer wieder. Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Der zeitliche Druck, den Sie fordern, bringt uns insgesamt nicht weiter. Sie wissen alle: Zeitlicher Druck in einem Verfahren führt des Öfteren zu Verfahrensfehlern.
Herr Kollege, die müssen das Verfahren einleiten. Im Landratsamt läuft dies dann förmlich über die Bühne, lieber Kollege. Jetzt sind wir beim Thema. Die Abwägung der Anforderungen bringt natürlich Probleme vor Ort.
Nun nochmals zur Wasserschutzverordnung. Im konkreten Fall müssen wir immer darauf abstellen, dass die Ausweisungen im Einvernehmen erfolgen. Oft sind dies langwierige Diskussionen; das wissen Sie ganz genau.
Ich möchte einen Satz zu den Nutzungsbeschränkungen auf Grundstücken speziell der Landwirte verlieren, was heute schon angesprochen worden ist. In der heutigen Zeit versucht die Landwirtschaft, die natürlich – auch bedingt durch Ihre Politik im Bund – in einer besonders schwierigen Situation ist, mit allen Mitteln kostendeckend zu arbeiten und insbesondere nach den besten Kenntnissen und dem besten Wissensstand zu düngen. Es kann nicht sein, dass bei Vorliegen eines Einzelfalles generell alle so hingestellt werden, als würden sie die großen Fehler machen. Frau Kollegin, die Statistik, die Sie gebracht haben, ist schon so eine Sache. Ich kenne eine andere Statistik. Darin heißt es, dass gut 85% unter 25 Milligramm Nitrat liegen und 13% zwischen 25 und 50 Milligramm sowie 1,2% über 50 Milligramm liegen. Ich möchte mich jetzt aber gar nicht um ein Prozent streiten. Ich bin auch der Meinung: Dort, wo der Wert zu hoch ist, muss gehandelt werden. Dies geschieht auch, und das ist dringend notwendig. Dasselbe gilt für die anderen Parameter.
Nun zur Sanierung. Eine Sanierung ist natürlich eine Abhilfe. Das Sanierungskonzept ist die Voraussetzung für Ausnahmegenehmigungen. Es ist ein Reparaturwerkzeug – das muss man klar sehen –, aber nur dann, wenn die Grenzwerte überschritten sind, nämlich in der Regel bei Nitraten und Pflanzenschutzmitteln. Das Sanierungskonzept weist immer wieder darauf hin, dass Maßnahmen wie Desinfektion oder Aufbereitung bei höheren Schadstoffgehalten für eine Bewirtschaftung notwendig sind, bis eine Endsanierung stattfindet.
Die Trinkwasserverordnung, die der Kollege angesprochen hat, ist aus unserer Sicht durchaus positiv zu sehen, weil damit noch mehr Qualität gefordert wird. Dies dient unserer Gesundheit. Neue Erkenntnisse sind in diese neue Verordnung eingearbeitet – das ist, glaube ich, das Entscheidende. Wir alle gemeinsam sind bereit, diese Verordnung in dieser Form durchzuführen, auch mit mehr Auflagen – das müssen wir auch sehen – und unter Umständen mit mehr Kosten.
Nun darf ich zu meinem Ergebnis kommen. Die Sanierungspläne sind ein Reparaturwerkzeug bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei akuten Fällen von Grenzwertüberschreitungen. Die Wasserschutzgebiete zielen auf langfristige Vorsorge ab. Die Schutzgebietsanpassungen in mehreren Städten und Gemeinden stehen in keinem Zusammenhang mit aktuellen Sanierungsplänen nach der Trinkwasserverordnung.
Selbstverständlich legen die Staatsregierung und die CSU-Fraktion größten Wert auf eine zügige Fortführung der Wasserschutzgebietsverfahren. Wir appellieren an alle gesellschaftlichen Gruppen, Behörden, Verbände, Betroffene, im konkreten Fall – darum geht es – vor Ort die jeweilige Verantwortung wahrzunehmen.
Nun zum geforderten Bericht. Vor dem oben genannten Hintergrund erscheint es wenig sinnvoll, dem Bayerischen Landtag jährlich über den Fortschritt von Wasser
Herr Kollege, Sie sehen das an der Zahl der Anträge, die Sie stellen –, der zum einen in Bezug auf die Sanierungskonzepte nicht aussagefähig wäre
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bedauerlich, dass man dazu überhaupt etwas sagen muss. Wir sollten uns doch darin einig sein, welche hohe Bedeutung Trinkwasser hat und dass wir Trinkwasser nur erhalten können, wenn wir es schützen. Weil dies so bedeutend und so wichtig ist, gibt es dafür auch klare Gesetze: Die Wasserrechtsrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und so weiter und so fort. Dies sind uralte Gesetze, die nicht irgendeiner Partei und nicht irgendeiner Richtung zuzuordnen sind. Diese Gesetze sehen klipp und klar vor, dass Wasserschutzgebiete einzurichten sind, wenn ansonsten der Schutz des Trinkwassers nicht möglich ist. Darum geht es.
Ich bin kein großer Fan von hoheitlichen Maßnahmen. Ohne Zweifel muss man alles versuchen, Probleme auf eine andere Weise zu lösen; der hoheitliche Schutz ist die Ultima Ratio. Wir befinden uns aber an einer Stelle, wo wir nur mit der Ultima Ratio weiterkommen. Sie kennen die Verfahren; Anträge der Trinkwasserversorger auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes laufen zwanzig, fünfundzwanzig Jahre. Deswegen brauchen wir doch diesen Bericht. Etwas kann doch nicht stimmen: Auch wenn die Verhältnisse in Bayern ganz anders sind als in Baden-Württemberg – es ist eine Tatsache, dass die Fläche der insgesamt ausgewiesenen Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg fünfmal so groß ist wie in Bayern. Da kann doch etwas nicht stimmen; dafür gibt es doch Ursachen. Wir wollen mit dem Bericht also eine Aufklärung. Die Bürokratie wollen wir auch nicht aus Spaß an der Freud‚, sondern nur, damit man sieht, dass es einen Fortschritt gibt.
Aus meiner Sicht ist im CSU-Land Bayern der Fortschritt eine Schnecke. Es muss aber möglich sein, dass pro Jahr 50, 30 oder 20 Hektar zusätzliche Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist der Grund für den Bericht, den wir wollen. Es ist schlimm genug, dass man so vorgehen muss. Es handelt sich nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um eine Hilfe für die Behörden, indem der Landtag sagt: Das, was ihr da macht, wollen
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Schopper, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kommunale Finanzierung des Kindertagesstättenangebots für so genannte Gastkinder (Drucksache 14/11873)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn sich so mancher Kollege noch beim Mittagsmenü befindet: Dieses Problem liegt vielen Kommunen im Magen. Es geht um die Frage, wie die Unterbringung von Gastkindern in Kindertageseinrichtungen gestaltet werden soll. Der Landtag muss dieses Thema aufgreifen und eine Regelung beschließen, weil dieses Thema bei
Gemeinden und Städten für Verdruss sorgt. Die Kommunen haben mit viel Mühe eine Infrastruktur aufgebaut und Betreuungseinrichtungen geschaffen. Der Verdruss herrscht vor allem bei Gemeinden, die für Gastkinder bezahlen sollen, und bei den Eltern, die häufig in ihrer Heimatgemeinde kein geeignetes Angebot vorfinden und versuchen müssen, ihre Kinder anderweitig unterzubringen. Diese Kinder müssen zu Orten fahren, die Betreuungsplätze in einer Zeit geschaffen haben, als ausschließlich die Kindergartenplätze gefördert wurden.
Die Frau Ministerin ist vielleicht auch noch beim Essen. Wir wissen es nicht. Wir hoffen aber, dass sie im weiteren Verlauf der Debatte eintreffen wird. Vielleicht kann der Justizminister zu diesem Thema Stellung nehmen, weil er momentan das einzige anwesende Kabinettsmitglied ist.